{"id":66828,"date":"2024-05-13T08:42:09","date_gmt":"2024-05-13T06:42:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=66828"},"modified":"2024-05-13T03:42:46","modified_gmt":"2024-05-13T01:42:46","slug":"milliardenstrafe-gegenueber-google","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/milliardenstrafe-gegenueber-google\/","title":{"rendered":"EuGH-Generalanw\u00e4ltin: Milliardenstrafe gegen\u00fcber Google gerechtfertigt"},"content":{"rendered":"
\"Milliardenstrafe
\u00a9 JHVEPhoto – Adobe Stock<\/figcaption><\/figure>\n

Google muss m\u00f6glicherweise demn\u00e4chst eine Strafe in Milliardenh\u00f6he zahlen. Das ergibt sich aus den Schlussantr\u00e4gen der EuGH-Generalanw\u00e4ltin. Sie schl\u00e4gt dem EuGH vor, die Geldstrafe zu best\u00e4tigen, in dem Streit um den Missbrauch der beherrschenden Marktstellung von Googlen bei Preisvergleichsdiensten (C-48\/22 P<\/a>).<\/em><\/p>\n

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Im Streit mit den Wettbewerbsh\u00fctern<\/a> der Europ\u00e4ischen Union (EU) deutet sich f\u00fcr Google eine Niederlage vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) an. Die Generalanw\u00e4ltin des EuGH argumentiert in ihren Schlussantr\u00e4gen, dass der Konzern durch den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung einen unfairen Vorteil f\u00fcr seinen Preisvergleichsdienst Google Shopping erlangt hat. Folglich sieht sie die von der EU-Kommission verh\u00e4ngte Geldstrafe in H\u00f6he von 2,4 Milliarden Euro als gerechtfertigt an.<\/p>\n

Google missbrauchte beherrschende Marktstellung<\/h2>\n

2017 stellte die EU-Kommission fest, dass Google ihre beherrschende Stellung auf verschiedenen nationalen M\u00e4rkten f\u00fcr allgemeine Internetsuchdienste und f\u00fcr spezielle Warensuchdienste im Sinne von Art. 102 AUEV missbrauchen w\u00fcrde. Der Missbrauch bestehe darin, dass Google bei Anzeige der Suchergebnisse auf ihrer allgemeinen Ergebnisseite konkurrierende Preisvergleichsdienste f\u00fcr Waren gegen\u00fcber ihrem eigenen Preisvergleichsdienste benachteilige.<\/p>\n

Denn Google pr\u00e4sentierte die Suchergebnisse seines Preisvergleichsdienstes an oberster Stelle und versah ihn mit Bild und Text. Hingegen wurden die Suchergebnisse konkurrierender Preisvergleichsdienste dagegen an nachrangiger Stellung als blauer Link dargestellt.<\/p>\n

Dies hatte zur Folge, dass Nutzer \u00f6fter die Ergebnisse von Googles Preisvergleichsdienst anklickten als die der Konkurrenten. Die Kommission stellte fest, dass dies nicht an einer besseren Qualit\u00e4t des Preisvergleichsdienstes lag, sondern auf die Selbstbevorzugung und Hebelwirkung \u00fcber Google allgemeiner Ergebnisseite zur\u00fcckzuf\u00fchren war. Das Problem dabei ist, dass die konkurrierenden Preisvergleichsdienste allerdings auf den von Google allgemeiner Ergebnisseite ausgehenden Datenverkehr angewiesen sein, um wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben.<\/p>\n

Auf Grund dessen kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass Google seine beherrschende Stellung auf den M\u00e4rkten f\u00fcr allgemeine Internetsuchdienste und f\u00fcr spezielle Warensuchdienste missbraucht habe. Daraufhin verh\u00e4ngte sie gegen Google eine Geldbu\u00dfe in H\u00f6he von 2.424.496.000 Euro.<\/p>\n

Rechtsmittel erfolglos<\/h2>\n

Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten daraufhin 2021 vor dem Gericht der Europ\u00e4ischen Union (EuG) und beantragten den Beschluss der Kommission als nichtig zu erkl\u00e4ren. Das EuG wies die Klage jedoch im Wesentlichen ab und best\u00e4tigte insbesondere die Geldstrafe. Daraufhin legte Google Einspruch gegen das Urteil beim EuGH ein.<\/p>\n

Mehre Verfahren anh\u00e4ngig<\/h2>\n

Jedoch sind die Erfolgschancen auf einen Erfolg vor dem EuGH nach der Ver\u00f6ffentlichung der Schlussantr\u00e4ge der EuGH-Generalanw\u00e4ltin als gering einzusch\u00e4tzen. Denn die Generalanw\u00e4ltin empfiehlt dem EuGH die Klage abzuweisen und die Geldstrafe best\u00e4tigen. Es k\u00f6nnte das erste Urteil in einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten der EU-Kommission und dem US-Konzern werden. Seit 2017 hat die Kommission mehre Strafen gegen Google in teils historischem Ausma\u00df verh\u00e4ngt. Die drei EU-Wettbewerbsstrafen summieren sich f\u00fcr Google auf mehr als acht Milliarden Euro.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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