{"id":66786,"date":"2024-05-07T07:59:14","date_gmt":"2024-05-07T05:59:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=66786"},"modified":"2024-05-04T01:59:26","modified_gmt":"2024-05-03T23:59:26","slug":"focus-kapseln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/focus-kapseln\/","title":{"rendered":"Bezeichnung \u201eFocus Kapseln\u201c f\u00fcr Nahrungserg\u00e4nzungsmittel ist wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-66787 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/Bezeichnung-Focus-Kapseln-fuer-Nahrungsergaenzungsmittel-ist-wettbewerbswidrige-Heilmittelwerbung-Word-528x414.jpg\" alt=\"Focus Kapseln\" width=\"490\" height=\"384\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/Bezeichnung-Focus-Kapseln-fuer-Nahrungsergaenzungsmittel-ist-wettbewerbswidrige-Heilmittelwerbung-Word-528x414.jpg 528w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/Bezeichnung-Focus-Kapseln-fuer-Nahrungsergaenzungsmittel-ist-wettbewerbswidrige-Heilmittelwerbung-Word-620x486.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/Bezeichnung-Focus-Kapseln-fuer-Nahrungsergaenzungsmittel-ist-wettbewerbswidrige-Heilmittelwerbung-Word-264x207.jpg 264w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/Bezeichnung-Focus-Kapseln-fuer-Nahrungsergaenzungsmittel-ist-wettbewerbswidrige-Heilmittelwerbung-Word-768x602.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/Bezeichnung-Focus-Kapseln-fuer-Nahrungsergaenzungsmittel-ist-wettbewerbswidrige-Heilmittelwerbung-Word.jpg 1306w\" sizes=\"(max-width: 490px) 100vw, 490px\" \/><em>Die Bezeichnung \u201eFocus Kapseln\u201c, als auch ihre Produktbeschreibung erwecke in Zusammenhang mit der konkreten Gestaltung der Internetseite den Eindruck, dass das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/lebensmittelrecht-arzneimittelrecht\/\">Nahrungserg\u00e4nzungsmittel<\/a> tats\u00e4chlich in der Lage ist, die geistigen F\u00e4higkeiten zu verbessern und die Konzentration zu steigern. Dabei handelt es sich um eine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/lebensmittelrecht\/arzneimittelrecht-werbung-fuer-arzneimittel\/\">verbotene gesundheitsbezogene Angabe<\/a>, wie das Landgericht Berlin entschied (LG Berlin, Urteil vom 13.7.2023, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=52%20O%20408\/22\" title=\"LG Berlin, 13.07.2023 - 52 O 408\/22: Bezeichnung Focus Kapseln f&uuml;r Nahrungserg&auml;nzungsmittel ist...\">52 O 408\/22<\/a>).<\/em><\/p>\n<h2>Klage des Bundesverbands f\u00fcr Verbraucherzentralen<\/h2>\n<p>Das Landgericht Berlin hatte in vorliegender Sache \u00fcber eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverb\u00e4nde zu entscheiden. Der Verband ging gegen die Betreiberin einer Internetseite vor, die dort mit einer konzentrationssteigernden Wirkung der sogenannten \u201eFocus Kapseln\u201c warb.<\/p>\n<p>Laut dem Verband seien die beanstandeten Aussagen auf der Internetseite unzul\u00e4ssig, weil sie gegen Vorschriften der Verordnung \u00fcber n\u00e4hrwert- und gesundheitsbezogene Angaben \u00fcber Lebensmittel (HCVO) versto\u00dfen und damit nach den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs (UWG) unlauter sind.<\/p>\n<h2>Verbot gesundheitsbezogener Angaben<\/h2>\n<p>Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Unterscheidung, ob die Aussagen auf der Internetseite gegen die HCVO versto\u00dfen ist, ob es sich bei der Bezeichnung um verbotene gesundheitsbezogene Angaben i.S.d. Art. 10 Abs. 1 HCVO handelt oder um einen Verweis auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile eines N\u00e4hrstoffs oder Lebensmittels i.S.d. Art. 10 Abs. 3 HCVO. Gesundheitsbezogene Angaben sind Angaben, mit denen suggeriert wird, dass ein Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel und der Gesundheit besteht.<\/p>\n<p>Die Unterscheidung kann jedoch dahinstehen, wenn die Aussagen nach beiden Varianten verboten sind. Laut dem Landgericht Berlin stehen die Aussagen n\u00e4mlich in keinem Fall mit den in Art. 10 HCVO enthaltenen Vorgaben in Einklang.<\/p>\n<h2>Begriff \u201eFocus Kapseln\u201c ist bereits unzul\u00e4ssig<\/h2>\n<p>Das Landgerichts entschied, dass die von der Beklagten angesprochenen Verkehrskreise bereits die Worte \u201eFocus Kapseln\u201c so verstehen, dass mit der Einnahme des Produkts tats\u00e4chlich Vorteile f\u00fcr die Gesundheit einhergehen.<\/p>\n<p>Die angesprochenen Verkehrskreise gelangen nicht unmittelbar auf die Produktseite, sondern werden regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber die Eingangsseite zu dem Produkt navigiert. Dort werde in Zusammenhang mit der Gestaltung der Eingangsseite der Eindruck vermittelt, dass das Nahrungserg\u00e4nzungsmittel tats\u00e4chlich der F\u00f6rderung der Konzentration dient.<\/p>\n<p>Dies sei insbesondere durch die Darstellung der Worte \u201eFocus Kapseln\u201c in Gro\u00dfbuchstaben und der Zuf\u00fcgung des Begriffs \u201eKonzentration\u201c so zu beurteilen. Der Eindruck verst\u00e4rke sich durch die Angabe bestimmter Inhaltsstoffe und dem Vertrieb unter der Dachmarke \u201eBraineffect\u201c. Beim Scrollen durch die Seite werden die Worte \u201eFocus Kapseln\u201c wiederholt als Bezeichnung des Produkts aufgegriffen und in Verbindung mit einer stets sichtbaren Produktverpackung abgebildet. Diese Gestaltung suggeriere, dass das Nahrungserg\u00e4nzungsmittel der Beklagten in nicht erl\u00e4uterter Weise bei der Verbesserung der Konzentrationsf\u00e4higkeit hilft.<\/p>\n<h2>Unzul\u00e4ssige Produktbeschreibung<\/h2>\n<p>Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverb\u00e4nde r\u00fcgte au\u00dferdem die Produktbeschreibung der Focus Kapseln. Speziell ging es um die folgenden zwei Aussagen der Beklagten:<\/p>\n<p>\u201eOb im Homeoffice, bei deinem Herzensprojekt oder einem entscheidenden Moment im Familienalltag: \u00fcberall ist Focus gefragt. Doch manchmal f\u00e4llt es einfach schwer, sich zu konzentrieren. Deshalb haben wir FOCUS KAPSELN entwickelt. Dank ihrer innovativen Power-Formel ohne Koffein; daf\u00fcr mit Vitamin B5, kannst Du jetzt jederzeit zur H\u00f6chstform auflaufen.\u201c<\/p>\n<p>\u201eUm die geistige Leistung ohne Koffein aufrechtzuerhalten, bedarf es einer feinjustierten Zusammensetzung an Inhaltsstoffen. Deshalb beinhaltet unsere Formel Vitamin B5 und B12. Zudem haben wir eine Reihe pflanzlicher Inhaltsstoffe wie Ginkgo und Brahms zugesetzt.\u201c<\/p>\n<p>Mithilfe der beiden Aussagen wurden unter der \u00dcberschrift \u201eInnovative Formel f\u00fcr mentale Power\u201c Angaben zum Produkt gemacht. In diesem Zusammenhang verstehen das die angesprochenen Verkehrskreise laut dem Landgericht Berlin so, dass das Produkt trotz des Fehlens von Koffein und dank des enthaltenen Vitamin B5 und B12 dabei hilft, die geistige Leistung aufrechtzuerhalten und sich zu konzentrieren.<\/p>\n<h2>Versto\u00df gegen Art. 10 HCVO<\/h2>\n<p>Sowohl bei einer Einordnung als gesundheitsbezogene Aussage i.S.d. Art. 10 Abs. 1 HCVO, als auch bei einer Einordnung als Verweis auf nichtspezifische Vorteile eines N\u00e4hrstoffs oder Lebensmittel i.S.d. Art. 10 Abs. 3 HCVO liegen die Voraussetzungen f\u00fcr eine zul\u00e4ssige Angabe nicht vor.<\/p>\n<p>Folglich versto\u00dfen die Aussagen auf der Internetseite der Beklagten gegen Art. 10 HCVO und sind somit unlauter.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bezeichnung \u201eFocus Kapseln\u201c, als auch ihre Produktbeschreibung erwecke in Zusammenhang mit der konkreten Gestaltung der Internetseite den Eindruck, dass das Nahrungserg\u00e4nzungsmittel tats\u00e4chlich in der Lage ist, die geistigen F\u00e4higkeiten zu verbessern und die Konzentration zu steigern. 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