{"id":66725,"date":"2024-04-08T21:14:51","date_gmt":"2024-04-08T19:14:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=66725"},"modified":"2024-04-11T21:04:30","modified_gmt":"2024-04-11T19:04:30","slug":"abmahnung-schuko","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/abmahnung-schuko\/","title":{"rendered":"Abmahnung des SCHUKO-Warenzeichenverbands wegen &#8220;SCHUKO-Stecker&#8221;"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-66733 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/DALL\u00b7E-2024-04-05-18.29.45-This-illustration-captures-a-lawyer-in-a-formal-suit-his-expression-grave-and-authoritative-as-he-emphatically-holds-aloft-a-Schuko-plug-ensuring-i-414x414.webp\" alt=\"\" width=\"414\" height=\"414\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/DALL\u00b7E-2024-04-05-18.29.45-This-illustration-captures-a-lawyer-in-a-formal-suit-his-expression-grave-and-authoritative-as-he-emphatically-holds-aloft-a-Schuko-plug-ensuring-i-414x414.webp 414w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/DALL\u00b7E-2024-04-05-18.29.45-This-illustration-captures-a-lawyer-in-a-formal-suit-his-expression-grave-and-authoritative-as-he-emphatically-holds-aloft-a-Schuko-plug-ensuring-i-620x620.webp 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/DALL\u00b7E-2024-04-05-18.29.45-This-illustration-captures-a-lawyer-in-a-formal-suit-his-expression-grave-and-authoritative-as-he-emphatically-holds-aloft-a-Schuko-plug-ensuring-i-207x207.webp 207w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/DALL\u00b7E-2024-04-05-18.29.45-This-illustration-captures-a-lawyer-in-a-formal-suit-his-expression-grave-and-authoritative-as-he-emphatically-holds-aloft-a-Schuko-plug-ensuring-i-768x768.webp 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/DALL\u00b7E-2024-04-05-18.29.45-This-illustration-captures-a-lawyer-in-a-formal-suit-his-expression-grave-and-authoritative-as-he-emphatically-holds-aloft-a-Schuko-plug-ensuring-i.webp 1024w\" sizes=\"(max-width: 414px) 100vw, 414px\" \/>Der SCHUKO-Warenzeichenverband e.V. mahnt aktuell wegen der \u00a0Verwendung des Wortes \u201eSCHUKO\u201c ab und argumentiert mit dem markenrechtlichen Schutz dieser Bezeichnung. <\/em><\/p>\n<p><em>Allerdings: M\u00fcssen Unternehmen tats\u00e4chlich ein Wort meiden, das sich in gewissen Branchen \u00fcber fast 100 Jahre als gebr\u00e4uchliche Abk\u00fcrzung einer technischen L\u00f6sung, n\u00e4mlich des &#8220;Schutzkontakt (Schuko)&#8221;-Steckers etabliert hat?\u00a0<\/em><\/p>\n<h2>Abmahnung &#8220;Schuko&#8221;<\/h2>\n<p><span data-contrast=\"none\">Aktuell wird einer unserer Mandanten vom SCHUKO Warenzeichenverband e.V. der rechtswidrigen Nutzung ihrer eingetragenen Marke \u201eSCHUKO\u201c bezichtigt. Der Verein besch\u00e4ftigt sich nach eigenen Angaben mit der Fortentwicklung der Anforderungen an Schutzkontakt-Stecksysteme sowie der Gew\u00e4hrleistung der Einhaltung der Anforderungen durch solche Produkte, die unter der Bezeichnung \u201eSCHUKO\u201c in den Verkehr gebracht werden.<\/span><\/p>\n<p>Der Verein macht neben Unterlassungsanspr\u00fcchen, Schadensersatz- und Auskunftsanspr\u00fcche geltend. Dar\u00fcber hinaus wird die Vernichtung aller betreffender Waren verlangt, sowie der R\u00fcckruf und die endg\u00fcltige Entfernung aus den Vertriebswegen. Zuletzt soll unsere Mandantin die Rechtsanwaltskosten des Vereins tragen, welche sich an einem Streitwert von 75.000 \u20ac orientieren.<\/p>\n<p>Fordern kann man viel. Allein: Ist die Abmahnung berechtigt?<\/p>\n<h2>Was bedeutet &#8220;Schuko&#8221;?<\/h2>\n<p>Das Schuko-System (Schutzkontakt-System) wurde 1925 von Albert B\u00fcttner, einem deutschen Ingenieur, patentiert. B\u00fcttner erfand den Schuko-Stecker, um die Sicherheit von elektrischen Verbindungen zu verbessern, indem ein Erdungssystem integriert wurde, das elektrische Schl\u00e4ge verhindern soll. Das Schuko-Patent ist damit fast ein Jahrhundert alt und hat seit seiner Einf\u00fchrung wesentlich zur Sicherheit von elektrischen Ger\u00e4ten und Installationen in vielen L\u00e4ndern beigetragen.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend das Patent lange ausgelaufen ist, h\u00e4lt der SCHUKO Warenzeichenverband e.V. national und international die Rechte an mehreren Marken mit dem Bestandteil \u201eSchuko\u201c. Die \u00e4lteste Marke ist die deutsche Wortmarke &#8220;Schuko&#8221;, die bereits im Jahr 1930 eingetragen wurde.<\/p>\n<h2>Sind die Marken \u201eSchuko\u201c l\u00f6schungsreif?<\/h2>\n<p>Eine Marke ist mit der Eintragung gesch\u00fctzt, auch wenn sie m\u00f6glicherweise gar nicht h\u00e4tte eingetragen werden d\u00fcrfen. F\u00fcr eine rechtswidrige Eintragung k\u00f6nnte sprechen, dass es sich bei dem Wort \u201eSchuko\u201c um die Abk\u00fcrzung einer rein beschreibende Angabe f\u00fcr den oben beschriebenen &#8220;Schutzkontakt&#8221;-Stecker oder um eine im allgemeinen Sprachgebrauch verbreitete, verkehrs\u00fcbliche Gattungsbezeichnung handeln k\u00f6nnte.<\/p>\n<h2>\u201eSchuko\u201c als allgemeingebr\u00e4uchliche Abk\u00fcrzung?<\/h2>\n<p>Aber, selbst wenn man von einer rechtm\u00e4\u00dfigen Eintragung ausgehen wollte, k\u00f6nnte es sich bei der Verwendung der Abk\u00fcrzung &#8220;Schuko&#8221; um eine reine beschreibende, jedenfalls nicht markenm\u00e4\u00dfige Benutzung der Bezeichnung handeln.<\/p>\n<p>Ebenso wie unsere Mandantin nutzen den Begriff n\u00e4mlich tausende Onlineh\u00e4nder, um damit auf \u00a0in einer beschreibenden Art und Weise f\u00fcr jene Art des Schutzkontakt-Steckers hinzuweisen, ohne damit eine bestimmte Marke zu meinen. Insbesondere da das Patent ausgelaufen ist, ist die technische L\u00f6sung als solche, die die Steckerkonstruktion bietet, nicht mehr gesch\u00fctzt. Das Kuriose: Die Abk\u00fcrzung &#8220;Schuko&#8221; d\u00fcrfte sogar bekannter sein, als das Wort &#8220;Schutzkontakt&#8221; selbst.<\/p>\n<h2>Der BGH fordert markenm\u00e4\u00dfige Nutzung im Einzelfall<\/h2>\n<p>Aber selbst, wenn die Bewerbung nicht rein beschreibend erfolgt, setzt eine markenrechtsverletzende Benutzung eines Zeichens f\u00fcr Waren oder Dienstleistungen voraus, dass ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in einem Zeichen den Hinweis auf die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen sieht.<\/p>\n<p>Die Tatsache, dass ein Zeichen vom angesprochenen Verkehr als Marke und damit als Herkunftshinweis erkannt wird, muss anhand der Umst\u00e4nde des Einzelfalls positiv festgestellt werden. F\u00fcr die Annahme einer kennzeichenm\u00e4\u00dfigen Verwendung gen\u00fcgt es nicht, dass das Zeichen origin\u00e4r unterscheidungskr\u00e4ftig ist und die konkrete Verwendung im Hinblick auf die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen nicht glatt beschreibend erfolgt. Dies hat der BGH in einer Entscheidung aus dem Jahr 2019 nochmals klargestellt (BGH, Urteil v. 7.3.2019, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20195\/17\" title=\"I ZR 195\/17 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">I ZR 195\/17<\/a>).<\/p>\n<h2>Ist die Abmahnung berechtigt?<\/h2>\n<p>Diese \u00dcberlegungen sind unserer Erachtens auf den vorliegenden Fall \u00fcbertragbar, so dass &#8211; je nachdem wie sich die angebliche Verletzungshandlung konkret darstellt &#8211; durchaus Chancen bestehen, bestimmte Begriffe weiter verwenden zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Unsere Mandantin liegt es fern, in fremde Markenrechte einzugreifen, sie w\u00fcrde aber schon gerne einmal gekl\u00e4rt wissen, mit welchen Begriffen Sie die von ihr angebotenen Produkte bezeichnen darf. Wir sind gespannt, wie die Sache weitergeht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der SCHUKO-Warenzeichenverband e.V. mahnt aktuell wegen der \u00a0Verwendung des Wortes \u201eSCHUKO\u201c ab und argumentiert mit dem markenrechtlichen Schutz dieser Bezeichnung. 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