{"id":66622,"date":"2024-04-15T20:53:02","date_gmt":"2024-04-15T18:53:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=66622"},"modified":"2024-04-24T00:01:37","modified_gmt":"2024-04-23T22:01:37","slug":"kununu-bewertungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/kununu-bewertungen\/","title":{"rendered":"Kununu muss keine Klarnamen nennen, aber daf\u00fcr dann Bewertung l\u00f6schen"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_66624\" aria-describedby=\"caption-attachment-66624\" style=\"width: 497px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-66624\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/Kununu-muss-Klarnamen-nennen-Word-620x414.jpeg\" alt=\"Kununu-Bewertungen\" width=\"497\" height=\"332\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/Kununu-muss-Klarnamen-nennen-Word-620x414.jpeg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/Kununu-muss-Klarnamen-nennen-Word-310x207.jpeg 310w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/Kununu-muss-Klarnamen-nennen-Word-768x513.jpeg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/Kununu-muss-Klarnamen-nennen-Word-1536x1025.jpeg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/Kununu-muss-Klarnamen-nennen-Word-2048x1367.jpeg 2048w\" sizes=\"(max-width: 497px) 100vw, 497px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-66624\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 Artur &#8211; Adobe Stock<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Geben Arbeitnehmer auf der Plattform <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/reputationsmanagement\/kununu-bewertung-loeschen\/\">Kununu negative Bewertungen<\/a> \u00fcber ihren Arbeitgeber ab, m\u00fcssen sie zuk\u00fcnftig damit rechnen, dass sie ihren vollen Namen preisgeben m\u00fcssen. Dabei stellt es kein richtmissbr\u00e4uchliches Verhalten dar, wenn der Arbeitgeber eine genau darauf spezialisierte Kanzlei mit der L\u00f6schung diverser <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/reputationsmanagement\/schlechte-bewertungen-loeschen-lassen\/\">negativer Kommentare<\/a> betraut.<\/p>\n<p>Das entschied das <a href=\"https:\/\/justiz.hamburg.de\/gerichte\/oberlandesgericht\">Oberlandesgericht Hamburg<\/a> (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=7%20W%2011\/24\" title=\"OLG Hamburg, 08.02.2024 - 7 W 11\/24: Arbeitgeber-Bewertungsportal muss negative Bewertungen l&ouml;s...\">7 W 11\/24<\/a>).<\/em><\/p>\n<h2>Negative Bewertungen schaffen Image-Problem<\/h2>\n<p>Bei der Beklagten Kununu handelt es sich um eine Bewertungsplattform, auf der Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber anonym hinsichtlich der Arbeitsatmosph\u00e4re, Kommunikation im Unternehmen, Arbeitsbedingungen und sonstiger Kategorien bewerten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Gerade in Anbetracht des Fachkr\u00e4ftemangels wird es f\u00fcr Unternehmen zunehmend wichtiger, ein positives Image zu haben und sich so f\u00fcr k\u00fcnftige Arbeitnehmer attraktiv darzustellen. Besonders st\u00f6rend kann in diesem Zusammenhang eine schlechte Bewertung auf Kununu sein.<\/p>\n<p>So erging es auch der Antragstellerin, einem Start-up mit rund 20 Mitarbeitern, in dem am Oberlandesgericht Hamburg anh\u00e4ngigen Rechtsstreit. Sie begehrte im Wege der einstweiligen Verf\u00fcgung die L\u00f6schung mehrerer negativer Eintr\u00e4ge auf dem Portal, die das Start-up als schlechte Arbeitgeberin darstellten.<\/p>\n<h2>Kununu muss Echtheit der Bewertungen sicherstellen<\/h2>\n<p>Zuvor hatte die Antragstellerin bereits au\u00dfergerichtlich die L\u00f6schung der Eintr\u00e4ge verlangt. Kununu begegnete dem Anliegen damit, dass sie von dem Start-up einen Nachweis verlangte, dass tats\u00e4chlich eine Rechtsverletzung vorliege. Zudem verlangte die Plattform auch von den betreffenden Nutzern, Nachweise zu erbringen, die die Echtheit der Bewertung belegen. Diesen gelang der Nachweis durch \u00dcbersendung von anonymisierten T\u00e4tigkeitsnachweisen.<\/p>\n<p>In erster Instanz entschied das Landgericht Hamburg, dass Kununu seiner Pflicht, die Echtheit der Bewertungen sicherzustellen, nachgekommen war, indem es von den Nutzern einen anonymisierten T\u00e4tigkeitsnachweis verlangte.<\/p>\n<h2>Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Internetportalen<\/h2>\n<p>Mit seinem Beschluss hob das Oberlandesgericht Hamburg diese Entscheidung auf. Im Wesentlichen geht es darum, dass auch im vorliegenden Fall die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Haftung eines Betreibers eines Internet-Bewertungsportals zum Tragen kommen:<\/p>\n<p>Wird die Portalbetreiberin mit einer hinreichend konkreten Beanstandung eines Betroffenen konfrontiert, ist eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Ber\u00fccksichtigung etwaiger Stellungnahme des Bewerters geboten. Als hinreichend konkrete Beanstandung des Betroffenen ist es dabei bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs grunds\u00e4tzlich ausreichend, wenn dieser r\u00fcgt, dass der Bewertung kein tats\u00e4chlicher Kontakt des Bewerters mit seiner Leistung zugrunde liege; diese R\u00fcge darf der Bewertete grunds\u00e4tzlich so lange aufrechterhalten, bis ihm gegen\u00fcber der Bewerber so individualisiert wird, dass er das Vorliegen eines gesch\u00e4ftlichen Kontakts \u00fcberpr\u00fcfen kann.<\/p>\n<p>Bei den Aufforderungen der Antragstellerin an Kununu handelte es sich um taugliche R\u00fcgen. Es blieb dann jedoch zu kl\u00e4ren, ob es ein missbr\u00e4uchliches Verhalten der Antragstellerin darstelle, dass sie mithilfe einer speziell auf die L\u00f6schung von <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/reputationsmanagement\/google-bewertung-loeschen\/\">negativen Bewertungen<\/a> auf Bewertungsportalen ausgerichteten Kanzlei eine Vielzahl von Bewertungen l\u00f6schen lassen wollte.<\/p>\n<p>Laut dem Oberlandesgericht Hamburg sei ein solcher Rechtsmissbrauch hier nicht anzunehmen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass auf einem Bewertungsportal auch eine Vielzahl nicht auf konkreten Kontakten beruhender Bewertungen eines Betroffenen eingestellt werden. Auch die Tatsache, dass die beauftragte Kanzlei offensiv damit wirbt, gegen Zahlung pauschalierter Festhonorare gegen Eintr\u00e4ge auf Bewertungsportalen vorzugehen, lie\u00dfe keinen R\u00fcckschluss darauf zu, ob das Vorgehen im Einzelnen begr\u00fcndet ist oder nicht.<\/p>\n<p>Im Ergebnis reiche die \u00dcbermittlung anonymisierter T\u00e4tigkeitsnachweise nicht daf\u00fcr aus, dass die Antragstellerin die jeweiligen Bewerter individualisieren kann. Kununu muss der Antragstellerin Klarnamen nennen oder die Bewertungen l\u00f6schen.<\/p>\n<h2>Datenschutz ist kein Hindernis<\/h2>\n<p>Auch <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/datenschutzrecht\/\">datenschutzrechtlich<\/a> ist die Entscheidung brisant: Das Argument der Antragsgegnerin, dass sie den Bewerter aus Datenschutzgr\u00fcnden nicht namentlich nennen d\u00fcrfe, lie\u00df das Gericht nicht gelten.<\/p>\n<p>Der Datenschutz d\u00fcrfe nicht dazu f\u00fchren, dass eine Bewertung \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gehalten werden darf, solange dem Bewerteten die M\u00f6glichkeit genommen ist zu kl\u00e4ren, ob ihr \u00fcberhaupt ein gesch\u00e4ftlicher Kontakt mit dem Bewerter zugrunde liegt; denn soweit es um die Verbreitung von \u00c4u\u00dferungen geht, deren Rechtm\u00e4\u00dfigkeit nur \u00fcberpr\u00fcft werden kann, wenn der Urheber oder die Quelle der \u00c4u\u00dferungen bekannt ist, tr\u00e4gt das Risiko, ob er den Urheber oder die Quelle namhaft machen darf, kann oder will, im Streitfall grunds\u00e4tzlich der Verbreiter. Geschieht die Verbreitung im Rahmen eines Gesch\u00e4ftsbetriebes, wie das bei einem Bewertungsportal der Fall ist, geh\u00f6re dieses Risiko zu den typischen Gesch\u00e4ftsrisiken, die jeden Unternehmer bei seiner T\u00e4tigkeit treffen.<\/p>\n<h2>Folgen f\u00fcr die Praxis<\/h2>\n<p>Eine Konsequenz dieser Entscheidung k\u00f6nnte sein, dass Arbeitnehmer von \u00f6ffentlichen Bewertungen abschrecken lassen. Denn sie m\u00fcssten sich im Zweifel &#8220;outen&#8221;, wenn sie verhindern wollen, dass der Betreiber sie l\u00f6scht.<\/p>\n<p>Eine Konsequenz, die man nicht unbedingt beklagen muss. Denn ein Arbeitsverh\u00e4ltnis ist nun mal keine Massenware und Arbeitnehmer durch unterschiedliche Vorschriften, zum Beispiel K\u00fcndigungsschutz, Datenschutz, Whistleblower-Schutz ohnehin bereits umfassend gesch\u00fctzt. Der Arbeitgeber wird sich gegen negative Bewertungen umgekehrt nicht \u00f6ffentlich wehren k\u00f6nnen, weil er damit gegen seine F\u00fcrsorgepflichten versto\u00dfen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Abgesehen davon sollte man ohnehin die Unsitte generell \u00fcberdenken, jede Unzufriedenheit dem \u201eGerichtshof der \u00d6ffentlichkeit\u201c vorzulegen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Geben Arbeitnehmer auf der Plattform Kununu negative Bewertungen \u00fcber ihren Arbeitgeber ab, m\u00fcssen sie zuk\u00fcnftig damit rechnen, dass sie ihren vollen Namen preisgeben m\u00fcssen. Dabei stellt es kein richtmissbr\u00e4uchliches Verhalten dar, wenn der Arbeitgeber eine genau darauf spezialisierte Kanzlei mit der L\u00f6schung diverser negativer Kommentare betraut. 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