{"id":66210,"date":"2024-02-02T07:19:14","date_gmt":"2024-02-02T05:19:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=66210"},"modified":"2024-02-01T18:20:27","modified_gmt":"2024-02-01T16:20:27","slug":"amazon-bewertungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-bewertungen\/","title":{"rendered":"H\u00e4ndler auf verlorenem Posten: Keine Hilfe von deutschen Gerichten gegen\u00fcber Amazon"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_66218\" aria-describedby=\"caption-attachment-66218\" style=\"width: 486px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-66218\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/Bestandsdatenauskunft-621x414.jpg\" alt=\"Amazon-Bewertungen\" width=\"486\" height=\"324\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/Bestandsdatenauskunft-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/Bestandsdatenauskunft-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/Bestandsdatenauskunft-310x207.jpg 310w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/Bestandsdatenauskunft-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/Bestandsdatenauskunft-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/Bestandsdatenauskunft-2048x1366.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 486px) 100vw, 486px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-66218\" class=\"wp-caption-text\">Foto von <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/de\/@ghostdasquarian?utm_content=creditCopyText&amp;utm_medium=referral&amp;utm_source=unsplash\">Daniel Holland<\/a> auf <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/de\/fotos\/autos-die-tagsuber-auf-dem-parkplatz-in-der-nahe-des-gebaudes-geparkt-werden-DhX4TWGD0qI?utm_content=creditCopyText&amp;utm_medium=referral&amp;utm_source=unsplash\">Unsplash<\/a><\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Jeder H\u00e4ndler kennt es: Ein unzufriedener Kunde gibt eine \u00fcberspitzte oder unwahre negative Bewertung bzw. Beschwerde ab. Die Folge mehrerer solcher <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/reputationsmanagement\/schlechte-bewertungen-loeschen-lassen\/\">negativen Bewertungen<\/a> kann auf der Onlineplattform Amazon die Entfernung der vom H\u00e4ndler eingestellten Produkte sein. Wenn der H\u00e4ndler nun aber dagegen vorgehen m\u00f6chte, weigert sich Amazon die Identit\u00e4t der Kunden offenzulegen. Eine Gegendarstellung ist so kaum m\u00f6glich.<\/em><\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall hat ein H\u00e4ndler gegen Amazon auf Bestandsdatenauskunft vor einem deutschen Gericht geklagt. Der H\u00e4ndler hatte einige Produkte auf Amazon eingestellt. Nach-dem mehrere Produkte <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/reputationsmanagement\/amazon-bewertung-loeschen\/\">negative Bewertungen<\/a> erhalten hatten, entfernte Amazon diese Ver-kaufsangebote unter Berufung auf die eigene Angebotsrichtline. Die Identit\u00e4t der Kunden gab Amazon nicht Preis. Der H\u00e4ndler begehrt die Bestandsdatenauskunft der Kunden, welche die negativen Kommentare verfasst haben, um sich gegen diese zu verteidigen. Das deutsche Gericht sagt jedoch, dass es nicht zust\u00e4ndig ist (BGH, Beschluss vom 28. September 2023 \u2013 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=II%20ZB%2025\/21\" title=\"BGH, 28.09.2023 - II ZB 25\/21: H&auml;ndler: Keine Hilfe von deutschen Gerichten gegen&uuml;ber Amazon\">II ZB 25\/21<\/a>).<\/p>\n<h2>I. Die Parteien<\/h2>\n<p>Bei Onlineplattformen wie Amazon kommt es grunds\u00e4tzlich zu einer Art Dreiecksverh\u00e4ltnis (Mehrpersonenverh\u00e4ltnis). Auf der einen Seite steht der H\u00e4ndler \u2013 dieser hat seinen Sitz in Deutschland -, er steht in einem Vertragsverh\u00e4ltnis mit Amazon, welches ihm gegen eine \u201eGrundgeb\u00fchr\u201c sowie einer Verkaufsprovision erm\u00f6glicht, seine Produkte auf der Verkaufs-plattform mit eigenen Produktbildern und -beschreibungen einzustellen und zu verkaufen. Der Sitz von Amazon ist in Luxemburg. Die dritte Partei ist der Kunde \u2013 wohnhaft in Deutschland \u2013, dieser hat ein Benutzerkonto bei Amazon und kann \u00fcber dieses Vertr\u00e4ge mit dem H\u00e4ndler abschlie\u00dfen. Nach erfolgtem Kauf, hat der Kunde die M\u00f6glichkeit eine Bewertung des Produk-tes an Amazon zu senden. Amazon selbst wird im Rahmen dieses Kaufvertrages kein Ver-tragspartner. Dennoch erf\u00e4hrt der H\u00e4ndler im Fall von Bewertungen der verkauften Produkte nicht, wer diese geschrieben hat, obwohl er der Vertragspartner ist und nicht Amazon.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-66211 aligncenter\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/Bild1.png\" alt=\"\" width=\"349\" height=\"170\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/Bild1.png 382w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/Bild1-354x172.png 354w\" sizes=\"(max-width: 349px) 100vw, 349px\" \/><\/p>\n<h2><\/h2>\n<h2>II. Was sind Bestandsdaten und wann darf eine Auskunft eingeholt werden?<\/h2>\n<p>Bei Bestandsdaten handelt es sich um personenbezogene Daten. Sie umfassen grunds\u00e4tzlich den Namen und die Anschrift sowie die Kontaktdaten eines Kunden.<\/p>\n<p>Die Bestandsdatenauskunft war bis zum 30.11.2021 in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/14.html\" title=\"&sect; 14 TMG: (weggefallen)\">\u00a7 14 Abs. 3 bis 5<\/a> Telemediengesetz (TMG) geregelt. Sie wurde jedoch im Anschluss an die Aufhebung des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/14.html\" title=\"&sect; 14 TMG: (weggefallen)\">\u00a7 14 TMG<\/a> \u00fcbergangs-los in den \u00a7 21 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) \u00fcberf\u00fchrt.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist die Bestandsdatenauskunft die Verpflichtung der Telemedienanbieter, den jeweils zust\u00e4ndigen Stellen Auskunft \u00fcber die bei ihnen gespeicherten Kundendaten zu ertei-len, wenn dies f\u00fcr die Verfolgung von Straftaten, die Gefahrenabwehr oder die Erf\u00fcllung der gesetzlichen Aufgabe des Bundes- oder Landesverfassungsschutz erforderlich ist. Dar\u00fcber hinaus darf ein Telemedienanbieter auch im Einzelfall Auskunft \u00fcber vorhandene Bestandsda-ten erteilen, wenn und soweit dies zur Durchsetzung zivilrechtlicher Anspr\u00fcche wegen der Verletzung absolut gesch\u00fctzter Rechte aufgrund von rechtswidrigen Inhalten, welche entwe-der von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/10a.html\" title=\"&sect; 10a TMG: Verfahren zur Meldung von Nutzerbeschwerden\">\u00a7 10a Abs. 1 TMG<\/a> oder von \u00a7 1 Abs. 2 Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) er-fasst sind, erforderlich ist (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TTDSG\/21.html\" title=\"&sect; 21 TTDSG: Bestandsdaten\">\u00a7 21 Abs. 2 TTDSG<\/a>). Erfasst von \u00a7 1 Abs. 2 NetzDG sind u.a. Straf-taten, die den demokratischen Rechtsstaat gef\u00e4hrden, Verbreitung von kinderpornographi-schen Inhalten, die Verletzung des h\u00f6chstpers\u00f6nlichen Lebensbereichs und von Pers\u00f6nlich-keitsrechten durch Bildaufnahmen, Bedrohungen, F\u00e4lschung beweiserheblicher Daten, aber auch Beleidigungen, \u00fcble Nachrede oder Verleumdung (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/185.html\" title=\"&sect; 185 StGB: Beleidigung\">\u00a7\u00a7 185<\/a> bis <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/187.html\" title=\"&sect; 187 StGB: Verleumdung\">187 StGB<\/a>).<\/p>\n<p>Eine Auskunftserteilung ist jedoch erst dann gestattet, wenn diese zuvor gerichtlich angeord-net wurde (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TTDSG\/21.html\" title=\"&sect; 21 TTDSG: Bestandsdaten\">\u00a7 21 Abs. 3 TTDSG<\/a>). Das hei\u00dft, dass der Telemedienanbieter nicht ohne weiteres die Bestandsdaten preisgeben darf.<\/p>\n<p>Bei dem Gestattungsverfahren nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TTDSG\/21.html\" title=\"&sect; 21 TTDSG: Bestandsdaten\">\u00a7 21 TTDSG<\/a> (ehem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/14.html\" title=\"&sect; 14 TMG: (weggefallen)\">\u00a7 14 Abs. 3 bis 5 TMG<\/a>) handelt es sich um eine Zivilsache i.S.v. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EuGVVO\/1.html\" title=\"Art. 1 EuGVVO\">Art. 1 Abs. 1 Br\u00fcssel-Ia-VO<\/a> (EuGVVO). In der EuGVVO wird die gerichtliche Zust\u00e4ndigkeit geregelt, sofern die Streitigkeit Zivil- oder Handelssachen betrifft. Grunds\u00e4tzlich ist der Beklagte am Wohnsitz \u2013 bei einer Firma an deren Sitz \u2013 zu verklagen. Soll jedoch ausnahmsweise an einem anderen Ort Klage erhoben werden, ist <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EuGVVO\/7.html\" title=\"Art. 7 EuGVVO\">Art. 7 EuGVVO<\/a> zu beachten.<\/p>\n<h2>III. Wann kommt ein anderer Gerichtsstand in Frage?<\/h2>\n<h3>1. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EuGVVO\/7.html\" title=\"Art. 7 EuGVVO\">Art. 7 Nr. 1 EuGVVO<\/a><\/h3>\n<p>Eine Person, die ihren Wohnsitz in der EU hat, kann gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EuGVVO\/7.html\" title=\"Art. 7 EuGVVO\">Art. 7 Nr. 1 lit. a EuGVVO<\/a> in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden, wenn am Ort des (anderen) Gerichtes die Verpflich-tungen oder Anspr\u00fcche aus einem Vertrag h\u00e4tten erf\u00fcllt werden m\u00fcssen oder zu erf\u00fcllen ge-wesen w\u00e4ren. Hier wird jedoch nicht eine Hauptpflicht aus dem Vertrag zwischen Amazon und dem H\u00e4ndler geltend gemacht \u2013 eine solche w\u00fcrde sich auf die Einstell- und Verkaufsm\u00f6g-lichkeit bzw. die Bezahlung der Geb\u00fchren beziehen \u2013 sondern eine Nebenpflicht. Der unge-schriebene Auskunftsanspruch ergibt sich als Nebenpflicht aus dem geschlossenen Vertrag \u00fcber die Nutzung der Verkaufsplattform. Ausschlaggebend f\u00fcr den Gerichtsstand ist jedoch der Schwerpunkt des Vertrages. Im Fall von Amazon handelt es sich um einen Dienstleis-tungsvertrag i.S.d. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EuGVVO\/7.html\" title=\"Art. 7 EuGVVO\">Art. 7 Nr. 1 lit. b EuGVVO<\/a>.<\/p>\n<p>Nach Art. 7 Nr. 1 lit. b zweiter Spiegelstrich EuGVVO ist der Erf\u00fcllungsort bei der Erbringung von Dienstleistungen der Ort in einem Mitgliedstaat, an dem die Dienstleistung vertragsgem\u00e4\u00df erbracht worden sind oder h\u00e4tten erbracht werden m\u00fcssen. Die Dienstleistung von Amazon wird in Luxemburg erbracht. Es handelt sich um einen einheitlichen Erf\u00fcllungsort, da die tech-nische und gesch\u00e4ftliche Kontrolle \u00fcber die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung ausschlie\u00dflich in Luxemburg ausge\u00fcbt wird. Der besondere den Vertragsgerichtsstand be-gr\u00fcndende Erf\u00fcllungsort liegt somit in Luxemburg. Vertragliche Bestimmungen, aus welchen sich ein abweichender Erf\u00fcllungsort ergibt, gibt es keine, auch ist kein abweichender Ort als Ort f\u00fcr die haupts\u00e4chliche Leistungserbringung ersichtlich.<\/p>\n<p>An dieser Stelle kristallisiert sich das Problem bereits sehr deutlich heraus. Der Erf\u00fcllungsort der Dienstleistung von Amazon ist in Luxemburg. Der Leistungs- und Erf\u00fcllungsort des Kauf-vertrages ist jedoch in Deutschland. Zust\u00e4ndig f\u00fcr Anspr\u00fcche aus dem Kaufvertrag w\u00e4ren demnach die deutschen Gerichte. Zust\u00e4ndig f\u00fcr den Auskunftsanspruch gegen\u00fcber Amazon, der aus dem Dienstleistungsvertrag als Nebenpflicht erw\u00e4chst, ist jedoch das Gericht in Lu-xemburg.<\/p>\n<h3>2. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EuGVVO\/7.html\" title=\"Art. 7 EuGVVO\">Art. 7 Nr. 2 EuGVVO<\/a><\/h3>\n<p>Fraglich war auch, ob eine Zust\u00e4ndigkeit des deutschen Gerichtes \u00fcber <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EuGVVO\/7.html\" title=\"Art. 7 EuGVVO\">Art. 7 Nr. 2 EuGVVO<\/a> erreicht werden kann. Da bei Zivilsachen gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EuGVVO\/4.html\" title=\"Art. 4 EuGVVO\">Art. 4 Abs. 1 EuGVVO<\/a> grunds\u00e4tzlich das Ge-richt am Sitz der Firma (Gegenpartei) zust\u00e4ndig ist, sind besondere oder ausschlie\u00dfliche Zu-st\u00e4ndigkeitsregeln nur als Ausnahmen f\u00fcr abschlie\u00dfend aufgef\u00fchrte F\u00e4lle vorgesehen. Sie sind deshalb eng auszulegen und erlauben keine \u00fcber die in der Verordnung ausdr\u00fccklich genannten F\u00e4lle hinausgehende Interpretation<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EuGVVO\/7.html\" title=\"Art. 7 EuGVVO\">Art. 7 Nr. 2 EuGVVO<\/a> kann eine Person, die ihren (Wohn-)Sitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates hat, in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden, wenn eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder wenn Anspr\u00fcche aus dieser Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilden. In diesen F\u00e4llen ist das zust\u00e4ndige Gericht am Ort an dem das sch\u00e4digende Ereignis eingetreten ist oder einzu-treten droht.<\/p>\n<p>Eine unerlaubte Handlung i.S.d. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EuGVVO\/7.html\" title=\"Art. 7 EuGVVO\">Art. 7 Nr. 2 EuGVVO<\/a> liegt laut Aussage des Gerichts nicht vor, da Amazon nur als Dritter eine ehrverletzende Aussage erhalten und zur Kenntnis ge-nommen habe. Selbst habe Amazon keine ehrverletzende \u00c4u\u00dferung get\u00e4tigt. Eine allgemeine \u201eAnnexzust\u00e4ndigkeit\u201c eines Dritten (Amazon) ergibt sich nicht schon durch die Konstellation in der die Parteien zueinander stehen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EuGVVO\/7.html\" title=\"Art. 7 EuGVVO\">Art. 7 Nr. 2 EuGVVO<\/a> umfasst nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung des EuGH nur solche Klagen, bei denen eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht werden soll, die nicht an einen Vertrag oder Anspr\u00fcche aus einem Vertrag im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EuGVVO\/7.html\" title=\"Art. 7 EuGVVO\">Art. 7 Nr. 1 lit. A EuGVVO<\/a> ankn\u00fcpft. Daraus folgt, dass die Zust\u00e4ndigkeitsnormen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EuGVVO\/7.html\" title=\"Art. 7 EuGVVO\">Art. 7 Nr. 1<\/a> lit. a und Nr. 2 EuGVVO unabh\u00e4ngig voneinander zu verstehen und unter Ber\u00fccksichtigung der Systematik und Ziele der EuGVVO auszulegen sind. Nur so ist eine einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten sichergestellt. Ziel der EuGVVO ist vor allem der Zugang zum Recht und die Anerkennung der Entscheidungen in Zivilsachen zu erleichtern, darunter f\u00e4llt auch die Regelung der Zust\u00e4ndig-keit des Gerichtsstandes. Der besondere Gerichtsstand des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EuGVVO\/7.html\" title=\"Art. 7 EuGVVO\">Art. 7 Nr. 2 EuGVVO<\/a> ist gerecht-fertigt, da eine besonders enge Beziehung zwischen dem Gericht des Ortes an dem das sch\u00e4digende Ereignis eingetreten ist bzw. einzutreten droht und der Streitigkeit besteht.<\/p>\n<p>Eine Vertragsbeziehung schlie\u00dft jedoch eine Anwendbarkeit des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EuGVVO\/7.html\" title=\"Art. 7 EuGVVO\">Art. 7 Nr. 2 EuGVVO<\/a> auf-grund einer \u201eunerlaubten Handlung\u201c nicht grunds\u00e4tzlich aus. Es ist zwingend notwendig den Inhalt des geschlossenen Vertrages zu pr\u00fcfen, um zu beurteilen, ob das vorgeworfene Verhal-ten rechtm\u00e4\u00dfig oder rechtswidrig ist, da diese Verpflichtung unabh\u00e4ngig von diesem Vertrag besteht.<\/p>\n<p>Vorliegend lag jedoch keine unerlaubte Handlung nach den Grunds\u00e4tzen des EuGH vor, wel-che die Zust\u00e4ndigkeit des deutschen Gerichtes begr\u00fcndet h\u00e4tte vor. Offen gelassen wurde inwieweit das Auskunftsverlangen vertraglicher Art ist und der Antrag damit vertraglich anzu-kn\u00fcpfen ist, da die unerlaubte Handlung nicht von Amazon also der Verfahrensbeteiligten selbst ausge\u00fcbt wurde. Die unerlaubte Handlung wurde vom Urheber der Kundenbeschwerde, also dem Kunden selbst, vollzogen. Der \u201ehandelnde\u201c Kunde (Nutzer) muss \u2013 anders als das \u201ezur Kenntnis nehmende\u201c Amazon (Anbieter) \u2013 gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TTDSG\/21.html\" title=\"&sect; 21 TTDSG: Bestandsdaten\">\u00a7 21 Abs. 4 TTDSG<\/a> auch nicht am Auskunftsverfahren beteiligt werden. Daher kann auch das Verhalten eines nicht am Verfah-ren beteiligten deutschen Kunden keine besonders enge Beziehung zu den deutschen Gerich-ten herstellen, da die direkt am Verfahren beteiligte Antragsgegnerin ihren Sitz in Luxemburg hat.<\/p>\n<p>Ebenfalls sieht das Gericht in der Handlung von Amazon unwahre Kundenbeschwerden zu ver\u00f6ffentlichen und damit den Verk\u00e4ufer einer kreditsch\u00e4digenden Manipulation auszusetzen, keine unerlaubte Handlung i.S.v. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EuGVVO\/7.html\">Art. 7 Nr. 2 EuGVVO<\/a>.<\/p>\n<h3>3. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/EuGVVO\/7.html\" title=\"Art. 7 EuGVVO\">Art. 7 Nr. 2 EuGVVO<\/a> \u2013 Hilfsanspruch zur Durchsetzung des Hauptanspruchs \u2013<\/h3>\n<p>Auch das Vorbringen, dass der Auskunftsanspruch tats\u00e4chlich nur als \u201eHilfestellung\u201c geltend gemacht wird, damit ein Verfahren zur Durchsetzung des deliktsrechtlichen \u201eHauptanspruchs\u201c gegen den Verfasser der unwahren Kundenbeschwerde \u00fcberhaupt erst m\u00f6glich wird, hatte keinen Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts w\u00fcrde eine solche Verkn\u00fcpfung dazu f\u00fchren, dass die internationale Zust\u00e4ndigkeit mittels Beurteilungskriterien bestimmt wird, welche dem nationalen Recht zu entnehmen sind. Dies l\u00e4uft jedoch kontr\u00e4r zum Grundsatz der autonomen Auslegung der unionsrechtlichen Zust\u00e4ndigkeitsvorschriften sowie dem von der EuGVVO ver-folgten Ziel der Vereinheitlichung der Vorschriften \u00fcber die gerichtliche Zust\u00e4ndigkeit und Rechtssicherheit.<\/p>\n<h2>IV. Fazit und Kritik<\/h2>\n<p>In Auskunftsverfahren gibt es keine besondere gerichtliche Zust\u00e4ndigkeit in Deutschland, wenn der zur Auskunft verklagte Telemedienanbieter (Amazon) seinen Sitz in einem anderen europ\u00e4ischen Mitgliedsstaat hat und dort ebenfalls der Mittelpunkt seiner (Dienst-) Leistungs-erbringung liegt. Sofern die unerlaubte Handlung nicht vom Anbieter selbst vollzogen wurde und der Schaden am Ort des (Wunsch-) Gerichts eintritt, ist auch kein besonderer Gerichts-stand aufgrund von unerlaubter Handlung einschl\u00e4gig. Ein solcher kommt nur durch die be-sondere Beziehung der unerlaubten Handlung sowie des Schadenseintritts am Ort des Ge-richts zustande.<\/p>\n<p>Auch hier sieht man wieder ein sch\u00f6nes Beispiel wie Amazon sich gekonnt aus der Aff\u00e4re zieht. Sicherlich kann man argumentieren, dass sie juristisch aufgrund der Regelungen der EuGVVO Recht haben und die Zust\u00e4ndigkeit in Luxemburg liegt, jedoch sollte nicht au\u00dfer Acht gelassen werden, dass Amazon dadurch, dass sie die Empf\u00e4nger von Bewertungen und Beschwerden \u00fcber Vertragsvorg\u00e4nge sind, an welchen sie \u00fcberhaupt nicht beteiligt waren und anhand dieser Beschwerden die Verk\u00e4ufer \u201ebestrafen\u201c ohne, dass diese sich tats\u00e4chlich rich-tig wehren k\u00f6nnen, eine signifikante Rolle in der Beziehung zwischen Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer annimmt. Es geht an dieser Stelle nicht darum, dass der Verk\u00e4ufer die M\u00f6glichkeit bekommen soll negative Bewertungen ohne weiteres zu entfernen, vielmehr geht es darum, dass der Ver-k\u00e4ufer als Vertragspartner nicht den Zugriff auf die Daten seines Vertragspartners hat und sich diese erst m\u00fchsam im Ausland erk\u00e4mpfen muss. W\u00e4hrend dieser Zeit hat er, aufgrund der gel\u00f6schten Waren, enorme Umsatzeinbu\u00dfen hinzunehmen, da er mangels genauer Kunden-daten nicht gezielt auf Anschuldigungen reagieren kann. Eine Verfolgung der Auskunftsrechte in Luxemburg, die nat\u00fcrlich m\u00f6glich ist, ist jedoch mit viel mehr b\u00fcrokratischen und auch kos-tentechnischen H\u00fcrden verbunden, als eine Verfolgung im eigenen Land, zumal die unerlaub-te Handlung und der Vertrag im eigenen Land zustande gekommen sind. Falsche Bewertun-gen stellen eine Pflichtverletzung des Kaufvertrages dar. An dieser Stelle sollte hinterfragt werden, ob Amazon nicht doch, aufgrund der signifikanten Rolle zwischen den Vertragspartei-en (ist im Besitz Daten der K\u00e4ufer, ver\u00f6ffentlicht Bewertungen, handelt aufgrund dieser), in gewisser Form ein \u201eMittelsmann\u201c im Vertrag geworden ist und aufgrund dieser Position der Gerichtsstand anhand der Leistungsbeziehung K\u00e4ufer-Verk\u00e4ufer festgestellt werden sollte.<\/p>\n<p>Wenn Sie Waren auf Amazon verkaufen und Ihnen Amazon Probleme bereitet, melden Sie sich gerne bei uns. Unsere fachkundigen Anw\u00e4lte beraten t\u00e4glich erfolgreich Unternehmer, welche Vertragsstreitigkeiten mit Amazon haben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jeder H\u00e4ndler kennt es: Ein unzufriedener Kunde gibt eine \u00fcberspitzte oder unwahre negative Bewertung bzw. Beschwerde ab. Die Folge mehrerer solcher negativen Bewertungen kann auf der Onlineplattform Amazon die Entfernung der vom H\u00e4ndler eingestellten Produkte sein. Wenn der H\u00e4ndler nun aber dagegen vorgehen m\u00f6chte, weigert sich Amazon die Identit\u00e4t der Kunden offenzulegen. Eine Gegendarstellung ist [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":112,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[18554,15],"tags":[887,17200,20048,20049,20050],"class_list":["post-66210","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-vertragsrecht","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-amazon","tag-negative-bewertungen","tag-onlineplattformen","tag-rechtssicherheit","tag-bestandsdatenauskunft","topic_category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","topic_category-vertragsrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/66210","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/112"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=66210"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/66210\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":66352,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/66210\/revisions\/66352"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=66210"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=66210"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=66210"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}