{"id":65175,"date":"2023-08-14T07:26:46","date_gmt":"2023-08-14T05:26:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=65175"},"modified":"2023-08-16T15:16:45","modified_gmt":"2023-08-16T13:16:45","slug":"sonderkuendigungsrecht-ausstiegsklauseln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/sportrecht\/sonderkuendigungsrecht-ausstiegsklauseln\/","title":{"rendered":"Das Wichtigste \u00fcber Vertragsaufl\u00f6sung, Sonderk\u00fcndigungsrecht und Ausstiegsklauseln im Sport"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_65177\" aria-describedby=\"caption-attachment-65177\" style=\"width: 514px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-65177\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/Das-Wichtigste-ueber-Vertragsaufloesung-Sonderkuendigungsrecht-und-Ausstiegsklauseln-im-Sport-620x414.jpg\" alt=\"Sonderk\u00fcndigungsrecht Ausstiegsklauseln\" width=\"514\" height=\"343\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/Das-Wichtigste-ueber-Vertragsaufloesung-Sonderkuendigungsrecht-und-Ausstiegsklauseln-im-Sport-620x414.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/Das-Wichtigste-ueber-Vertragsaufloesung-Sonderkuendigungsrecht-und-Ausstiegsklauseln-im-Sport-310x207.jpg 310w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/Das-Wichtigste-ueber-Vertragsaufloesung-Sonderkuendigungsrecht-und-Ausstiegsklauseln-im-Sport-768x513.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/Das-Wichtigste-ueber-Vertragsaufloesung-Sonderkuendigungsrecht-und-Ausstiegsklauseln-im-Sport-1536x1025.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/Das-Wichtigste-ueber-Vertragsaufloesung-Sonderkuendigungsrecht-und-Ausstiegsklauseln-im-Sport-2048x1367.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 514px) 100vw, 514px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-65177\" class=\"wp-caption-text\">Foto von <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/de\/@timlontano?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Tim L. Productions<\/a> auf <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/de\/fotos\/2wbnzrc-tHs?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Unsplash<\/a><\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Fu\u00dfball, Basketball, Volleyball, Eishockey \u2013 bei Ausstiegsklauseln und Abl\u00f6sesummen geht es um Millionen. Welche Arten von Ausstiegsklauseln es bei <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/sportrecht\/\">Sportvertr\u00e4gen<\/a> gibt und welche Folgen ein Sonderk\u00fcndigungsrecht hat, stellen wir Ihnen in dem folgenden Beitrag f\u00fcr Sie dar.<\/em><\/p>\n<p>Eine Ausstiegsklausel stellt eine vertragliche Abrede zwischen dem Verein und dem Sportler dar. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sie dem Sportler, den Verein fr\u00fchzeitig, vor dem eigentlich vereinbarten Vertragsende, zu verlassen. Eine Ausstiegsklausel regelt, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt der Wechsel zu einem anderen Verein erfolgen darf. Im Profi-Fu\u00dfballsport wird eine Ausstiegsklausel h\u00e4ufig mit einer Abl\u00f6sesumme kombiniert. Bekannt wurde die Abl\u00f6sesumme \u00fcber 222 Millionen Euro, die Paris Saint-Germain dem FC Barcelona f\u00fcr den Superstar Neymar zahlte.<\/p>\n<p>Sportlervertr\u00e4ge sind h\u00e4ufig befristet. Dennoch gilt f\u00fcr sie das K\u00fcndigungsschutzgesetz. Ein Sportlervertrag kann jedoch ein Sonderk\u00fcndigungsrecht vorsehen bei einem Abstieg in eine niedrigere Liga, auch Abstiegsklausel genannt. In einem solchen Fall stellt der Abstieg eine aufl\u00f6sende Bedingung dar. Tritt die Bedingung, der Abstieg, ein, l\u00f6st der Vertrag sich auf. Genauso kann aber auch eine Verl\u00e4ngerungsklausel vereinbart werden, die zu einer Vertragsverl\u00e4ngerung f\u00fcr den Fall f\u00fchrt, dass ein Aufstieg gelingt.<\/p>\n<p>F\u00fchrt eine Abstiegsklausel zu einer Umgehung der K\u00fcndigungsvorschriften, die Arbeitnehmer sch\u00fctzen sollen, bedarf es eines sachlichen Grundes, der die Anwendung einer solchen Klausel rechtfertigt. Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil v. 4.12.2002, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=7%20AZR%20492\/01\" title=\"BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 492\/01: Aufl&ouml;sende Bedingung im Zeitvertrag eines Bundesligatrainers\">7 AZR 492\/01<\/a>) ist eine aufl\u00f6sende Bedingung in einem Arbeitsvertrag grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig, wenn es einen rechtfertigenden Sachgrund f\u00fcr die Bedingung gibt. Ein solcher Grund kann etwa darin liegen, dass die Vereinbarung dem Interesse des Arbeitnehmers entspricht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Spieler den ausdr\u00fccklichen Wunsch \u00e4u\u00dfert, dass der Vertrag im Falle eines Abstiegs endet. Laut BAG kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer den Vertrag auch ohne die aufl\u00f6sende Bedingung geschlossen h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Das Landesarbeitsgericht D\u00fcsseldorf (LAG D\u00fcsseldorf) hat eine \u201eAusstiegsklausel\u201c als unwirksam gem\u00e4\u00df \u00a7 16 Satz 1 1. Halbsatz Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) in Verbindung mit <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TzBfG\/21.html\" title=\"&sect; 21 TzBfG: Aufl&ouml;send bedingte Arbeitsvertr&auml;ge\">\u00a7 21 TzBfG<\/a> f\u00fcr unwirksam betrachtet, weil in dem Fall die aufl\u00f6sende Bedingung ohne sachlichen Grund im Sinne von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TzBfG\/14.html\" title=\"&sect; 14 TzBfG: Zul&auml;ssigkeit der Befristung\">\u00a7 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG<\/a> in Verbindung mit <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TzBfG\/21.html\" title=\"&sect; 21 TzBfG: Aufl&ouml;send bedingte Arbeitsvertr&auml;ge\">\u00a7 21 TzBfG<\/a> erfolgte. In dem Streitfall begr\u00fcndete der Verein die Ausstiegsklausel damit, dass die H\u00f6he der Spielklasse entscheidend sei f\u00fcr seine wirtschaftlichen Vermarktungsm\u00f6glichkeiten. Das LAG D\u00fcsseldorf war der Ansicht, dass der Verein damit nicht mehr beschrieben habe, als dass sich sein unternehmerisches Risiko prim\u00e4r im Erhalt einer bestimmten Spielklasse niederschlage. Der Verein hatte dar\u00fcber hinaus mit der Gef\u00e4hrdung des Spiel- und Gesch\u00e4ftsbetriebs argumentiert. Laut LAG D\u00fcsseldorf habe der Verein damit lediglich dargelegt, dass es sein Interesse sei, das unternehmerische Risiko als Verein auf die Spieler abzuw\u00e4lzen.<\/p>\n<p>Zu unterscheiden ist zwischen einer Ausstiegsklausel und einem Sonderk\u00fcndigungsrecht. Im Fall eines Sonderk\u00fcndigungsrechts endet der Spielervertrag regul\u00e4r. Das hei\u00dft, es finden keine Sondervorschriften Anwendung wie etwa, dass der \u00fcbernehmende Verein einen Geldbetrag an den alten Verein zahlen muss, oder der Spieler bestimmte Anspr\u00fcche, etwa auf Pr\u00e4mien, verliert. So vereinbarte beispielsweise der Fu\u00dfballstar Lionel Messi ein Sonderk\u00fcndigungsrecht in seinem Arbeitsvertrag mit dem FC Barcelona, welches ihm erlaubte, nach Ablauf jeder Saison seinen Verein abl\u00f6sefrei zu verlassen. Die Begriffe Ausstiegsklausel und Sonderk\u00fcndigungsrecht werden zum Teil aber auch synonym verwendet.<\/p>\n<h2>Fu\u00dfball<\/h2>\n<p>Das Reglement bez\u00fcglich Status und Transfer von Spielern (regelt in dem Abschnitt \u201eWahrung der Vertragsstabilit\u00e4t zwischen Berufsspielern und Vereinen\u201c in den Artikeln 14 die Vertragsaufl\u00f6sung aus triftigen Gr\u00fcnden, in Artikel 14bis die Vertragsaufl\u00f6sung aus triftigen Gr\u00fcnden f\u00fcr ausstehende Gehaltszahlungen und in Artikel 15 die Vertragsaufl\u00f6sung aus sportlich triftigen Gr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Artikel 18 Nr. 2 Satz 2 des Reglements sieht vor, dass die maximale Laufzeit eines Vertrages zwischen Berufsspielern und Vereinen f\u00fcnf Jahre betragen darf.<\/p>\n<p>Mediale Bekanntheit erlangt hat Artikel 17: \u201eFolgen einer Vertragsaufl\u00f6sung ohne triftigen Grund\u201c. Die FIFA hat den Artikel im Jahr 2001 auf Druck der EU-Kommission eingef\u00fchrt. Artikel 17 sieht f\u00fcr den Fall, dass eine Partei einen Vertrag ohne triftigen Grund aufl\u00f6st, vor, dass die vertragsbr\u00fcchige Partei eine Entsch\u00e4digung zahlen muss. Bei der Festlegung der Entsch\u00e4digung wird nationales Recht ebenso wie \u201edie Besonderheit des Sports sowie alle anderen objektiven Kriterien ber\u00fccksichtigt\u201c, so der Wortlaut des Reglements bez\u00fcglich Status und Transfer von Spielern. Zu den objektiven Kriterien geh\u00f6rt nach Artikel 17 Nr. 1 Satz 3 auch \u201edie Frage, ob sich der Vertragsbruch w\u00e4hrend der Schutzzeit ereignete\u201c. Der Begriff \u201eSchutzzeit\u201c wird in den Definitionen am Anfang des Reglements bestimmt. Danach betr\u00e4gt die Schutzzeit, nach der ein Verein ohne Sanktion verlassen werden kann, drei Jahre, wenn der Vertrag vor dem 28. Geburtstag des Spielers geschlossen wurde, und zwei Jahre, wenn der Vertrag nach dem 28. Geburtstag des Spielers geschlossen wurde. Dass ein Wechsel nach Ende dieses Zeitraums ohne Abl\u00f6sesumme m\u00f6glich ist, ist eine Folge des ber\u00fchmten Bosman-Urteils des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil v. 15.12.1995, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-415\/93\" title=\"C-415\/93 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">C-415\/93<\/a>).<\/p>\n<p>Die Regelung, dass die vertragsbr\u00fcchige Partei zur Zahlung einer Entsch\u00e4digung verpflichtet ist, gilt aber nur, wenn die Bestimmungen in Artikel 20 (\u201aAusbildungsentsch\u00e4digung\u2018) und Anhang 4 des Reglements bez\u00fcglich Status und Transfer von Spielern (\u201eAusbildungsentsch\u00e4digung\u201c) nichts anderes regeln und sofern zwischen Spieler und Verein vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.<\/p>\n<p>Die Regeln anderer Sportarten treffen keine derart detaillierten Regelungen zu Ausstiegsklauseln oder einem Sonderk\u00fcndigungsrecht wie im Fu\u00dfball.<\/p>\n<h2>Basketball<\/h2>\n<p>In der Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e.V. (DBB) wird zwar geregelt, wann ein Spieler f\u00fcr einen bestimmten Verein am Spielbetrieb teilnehmen darf. Details zur vertraglichen Ausgestaltung von Spielervertr\u00e4gen sind dort jedoch nicht geregelt. Nach \u00a7 23 der <a href=\"https:\/\/www.basketball-bund.de\/dbb\/downloads\/?filter_type=all&amp;download_tag=140\">Spielordnung<\/a> des DBB wird bei einem Vereinswechsel einem Spieler, dessen Teilnahmeberechtigung erloschen ist, eine Teilnahmeberechtigung f\u00fcr einen anderen Verein erteilt. Sofern der Spieler noch keine Teilnahmeberechtigung besitzt, ist eine Freigabe des bisherigen Vereins erforderlich. Erfolgt innerhalb von drei Wochen keine Freigabe, so gilt diese als erteilt. Vereinswechsel und auch der Wechsel aus einem anderen Basketball-Spielbetrieb zu einem Verein innerhalb des DBB sind nur vom 1. August bis zum 31. Januar eines Jahres zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>In Artikel 41 des <a href=\"https:\/\/www.fiba.basketball\/internal-regulations\/book1\/general-provisions.pdf\">Ersten Buchs (\u201aGeneral Provisions\u2018) der Internal Regulations<\/a> der International Basketball Federation (FIBA) ist geregelt, dass Ligen die Regeln des jeweiligen nationalen Mitgliedsverbands zum Transfer von Spielern sowie die FIBA-internen Regelungen zum internationalen Spielertransfer respektieren m\u00fcssen. Das <a href=\"https:\/\/www.fiba.basketball\/internal-regulations\/book3\/players-and-officials.pdf\">Dritte Buch (\u201aPlayers and officials\u2018) der Internal Regulations<\/a> der FIBA regelt in Kapitel 2 den internationalen Transfer von Spielern.<\/p>\n<h2>Volleyball<\/h2>\n<p>Beim Deutschen Volley-Ballverband trifft Ziffer 8 der <a href=\"https:\/\/dvvprod-cmscorestack-dvvprodcmscorecontent7e548d2-g9671y1b0j50.s3.eu-central-1.amazonaws.com\/fileadmin\/redaktion\/Dokumente\/Satzung-Ordnungen\/Bundesspielordnung-Anlagen\/2023\/04_20230629_BSO.pdf\">Bundesspielordnung<\/a> Regelungen zu einem Vereinswechsel. Nach Ziffer 8.2 der Bundesspielordnung kann ein Verein bei einem Vereinswechsel die Freigabe verweigern, wenn der Spieler mit Beitragszahlungen oder mit der R\u00fcckgabe von Vereinseigentum nicht lediglich geringen Wertes in Verzug ist. Ziffer 8.3 sieht bei einem Vereinswechsel bei der Spielberechtigung f\u00fcr einen neuen Verein eine Wartezeit von drei Monaten vor, die sp\u00e4testens mit dem laufenden Spieljahr endet.<\/p>\n<p>Die <a href=\"https:\/\/www.fivb.com\/-\/media\/2022\/coorporate\/fivb\/legal\/regulations\/fivb%20sports%20regulations_clean%20version_website_19062022.pdf?la=en&amp;hash=1AD8D66287BEACB0C594AF5AE5A8A5FC\">Sport Regulations<\/a> der F\u00e9d\u00e9ration Internationale de Volleyball beinhalten in Artikel 6 Bestimmungen zum Transfer von Spielern. Nach Artikel 6.2.3 hat der empfangende Club alle Vertragsangelegenheiten zu regeln. Artikel 6.3 befasst sich mit anfallenden Geb\u00fchren wie einer Transfergeb\u00fchr (Artikel 6.3.4) und mit der fr\u00fchzeitigen K\u00fcndigung des Spielervertrages (Artikel 6.5.6.1).<\/p>\n<h2>Eishockey<\/h2>\n<p>Im Eishockey trifft das <a href=\"https:\/\/blob.iihf.com\/iihf-media\/iihfmvc\/media\/downloads\/regulations\/2023\/2023_iihf_international_transfer_regulations.pdf\">internationale Transferreglement<\/a> Regelungen zu Transfers. Das Regelwerk differenziert in Artikel 4 zwischen limitierten und nicht limitierten Transfers. In Artikel 4.7 werden die Transferfristen geregelt. Nach Artikel 55 Nr. 5 der <a href=\"https:\/\/www.deb-online.de\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/DEB_SpO_07.05.22_Muenchen.pdf\">Spielordnung des Deutschen Eishockey-Bunds<\/a> ist in jeder Wechselzeit nur ein Wechsel eines Clubs m\u00f6glich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fu\u00dfball, Basketball, Volleyball, Eishockey \u2013 bei Ausstiegsklauseln und Abl\u00f6sesummen geht es um Millionen. Welche Arten von Ausstiegsklauseln es bei Sportvertr\u00e4gen gibt und welche Folgen ein Sonderk\u00fcndigungsrecht hat, stellen wir Ihnen in dem folgenden Beitrag f\u00fcr Sie dar. Eine Ausstiegsklausel stellt eine vertragliche Abrede zwischen dem Verein und dem Sportler dar. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sie [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":86,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[18554,3173],"tags":[2735,19856,19857,19858,19859],"class_list":["post-65175","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-vertragsrecht","category-sportrecht","tag-fifa","tag-sonderkuendigungsrecht","tag-ausstiegsklauseln","tag-abloesesummen","tag-vertragsaufloesung","topic_category-sportrecht","topic_category-vertragsrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/65175","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/86"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=65175"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/65175\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":65180,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/65175\/revisions\/65180"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=65175"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=65175"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=65175"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}