{"id":65006,"date":"2023-07-17T20:52:05","date_gmt":"2023-07-17T18:52:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=65006"},"modified":"2023-07-17T20:52:05","modified_gmt":"2023-07-17T18:52:05","slug":"herkunftstaeuschung-bei-unvollstaendiger-nachahmung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/herkunftstaeuschung-bei-unvollstaendiger-nachahmung\/","title":{"rendered":"Herkunftst\u00e4uschung auch bei unvollst\u00e4ndiger Nachahmung"},"content":{"rendered":"
\"Herkunftst\u00e4uschung\"
\u00a9 LHR Stockfotos<\/figcaption><\/figure>\n

Wer viel Zeit und M\u00fche in die Entwicklung oder Herstellung eines Produkts gesteckt hat, sollte auch alleinig die Fr\u00fcchte seiner Arbeit tragen. So sieht es jedenfalls das Wettbewerbsrecht<\/a>, das in dem in \u00a7 4 Nr. 3 UWG<\/a> verankerten Nachahmungsverbot die Nachahmung von Produkten eines Mitbewerbers als unlautere Handlung einordnet.\u00a0<\/span><\/i><\/p>\n

Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Revisionsverfahren zwischen zwei Wettstreitern aus der Lebensmittelindustrie mit der Variante der wettbewerbswidrigen Herkunftst\u00e4uschung auseinandergesetzt und dessen rechtlichen Voraussetzungen konkretisiert (BGH, Urteil vom 26.01.2023, Az. I ZR 15\/22<\/a>).<\/i><\/p>\n

Blo\u00df nicht die Butter vom Brot nehmen lassen<\/h2>\n

Die Kl\u00e4gerin vertreibt seit 1973 Butter, Mischstreichfette und andere Milcherzeugnisse eines irischen Unternehmens unter der Marke \u201eKerrygold\u201c in Deutschland. Die Butter wird in Verpackungen mit goldenem Grundton f\u00fcr die ungesalzene und silbernen Grundton f\u00fcr die gesalzene Variante vertrieben. Im Zentrum der Verpackung ist der Schriftzug \u201eKerrygold\u201c auf gr\u00fcnen Grund abgedruckt, dar\u00fcber eine grasende Kuh. Auf der rechten Seite prangert ein goldenes Siegel. Die Mischstreichfettprodukte weisen eine nahezu identische Gestaltung auf.\u00a0<\/span><\/p>\n

Im Jahr 2019 brachte die Beklagte, ein in Irland ans\u00e4ssiges Unternehmen, ebenfalls Butter und Mischstreichfette in den deutschen Markt ein. Diese wurden wie die Markenprodukte der Kl\u00e4gerin in goldenen bzw. silbernen Verpackungen, auf der grasende K\u00fche und ein goldenes Siegel abgebildet sind, vertrieben. Anstelle des Schriftzugs \u201eKerrygold\u201c befindet sich die Marke \u201eDairygold\u201c, versehen mit dem Zusatz \u201efrom County Kerry\u201c.\u00a0<\/span><\/p>\n

Die Kl\u00e4gerin sah hierin eine unlautere Nachahmung kraft wettbewerbswidriger Herkunftst\u00e4uschung und erwirkte nach erfolgloser Abmahnung eine Unterlassungsverf\u00fcgung gegen das Konkurrenzunternehmen. Die Beklagte hatte hiergegen zun\u00e4chst Berufung und schlie\u00dflich Revision eingelegt. Der BGH gab der Revision nun statt und verwies die Sache zur\u00fcck an das Berufungsgericht, nachdem es den rechtlichen Rahmen des Nachahmungsschutzes neu abgesteckt hatte.<\/p>\n

Eigenart verpackter Produkte<\/h2>\n

Der lauterkeitsrechtliche Nachahmungsschutz gilt nur f\u00fcr Waren, die eine wettbewerbliche Eigenart aufweisen. Bei verpackten Produkten kann sich eine solche Eigenart insbesondere aus der \u00e4u\u00dferen Gestaltung der Verpackung ergeben, sofern diese geeignet ist, den interessierten Verkehrskreis auf deren betriebliche Herkunft hinzuweisen.\u00a0<\/span><\/p>\n

Im Falle der Produkte der Kl\u00e4gerin sah der BGH einen herkunftsbeschreibenden Charakter als gegeben an, da durch pr\u00e4gende Gestaltungselemente hervorgehe, dass es sich um Butter aus Weidemilch aus Irland handle. Die Karlsruher Richter wiesen darauf hin, dass auch Konkurrenzunternehmen auf \u00e4hnliche Gestaltungselemente setzen und die wettbewerbliche Eigenart der kl\u00e4gerischen Produkte im Ausgangspunkt daher nur gering sei. Die hohe Bekanntheit der Markenbutter werte dessen Eigenart allerdings auf.\u00a0<\/span><\/p>\n

Vermeidbare Herkunftst\u00e4uschung auch bei unterschiedlichen Herstellerangaben\u00a0<\/span><\/h2>\n

Eine wettbewerbswidrige Nachahmung verneinte das Gericht. Der Beklagten sei keine vermeidbare Herkunftst\u00e4uschung zur Last zu legen. Eine solche liegt vor, wenn der angesprochene Verkehrskreis den Eindruck gewinnen k\u00f6nnte, die Nachahmung stamme vom Hersteller des Originals.\u00a0<\/span><\/p>\n

Der BGH verwies zun\u00e4chst auf ein vergleichbares Urteil (BGH, Urteil vom 19.10.2000, Az. I ZR 225\/98<\/a>). Demnach orientiere sich der Verkehr bei Produkten des t\u00e4glichen Bedarfs in erster Line an der Produktbezeichnung und den Herstellerangaben und nur sekund\u00e4r an der \u00e4u\u00dferen Gestaltung der Ware. Das fr\u00fchere Urteil konnte den Eindruck erwecken, dass eine vermeidbare Herkunftst\u00e4uschung auch bei nahezu identischer Nachahmung der \u00e4u\u00dferen Gestaltung ausgeschlossen sei, solange sich die Produkt- und Herstellerangaben deutlich unterscheiden.<\/p>\n

Doch so einfach soll es nicht sein. Wie der oberste Gerichtshof nun in seinem Revisionsurteil klarstellte, ist eine Herkunftst\u00e4uschung auch bei unterschiedlichen Herstellerangaben m\u00f6glich. Es bed\u00fcrfe bei divergierenden Herstellerbezeichnungen stets einer Einzelfallpr\u00fcfung, ob nicht doch eine Herkunftst\u00e4uschung vorliege.\u00a0<\/span><\/p>\n

In dem zu entscheidenden Fall l\u00e4gen die Produkt- und Herstellerbezeichnungen (\u201eKerrygold\u201c und \u201eDairygold \u2013 from County Kerry\u201c) sprachlich so nahe beieinander, dass eine wettbewerbswidrige Herkunftst\u00e4uschung nicht auszuschlie\u00dfen sei. Allerdings fehle es an weiteren Feststellungen, dass eine tats\u00e4chliche Gefahr daf\u00fcr bestehe, dass der angesprochene Verkehrskreis die Produkte der Beklagten der Kl\u00e4gerin zuordne.\u00a0<\/span><\/p>\n

St\u00e4rkung des Nachahmungsschutzes<\/h2>\n

F\u00fcr Unternehmen bedeutet das Urteil: Eine unlautere Nachahmung kann nicht allein durch eine deutlich hervorgehobene vom Original abweichende Herstellerangabe vermieden werden. Vielmehr kommt es darauf an, ob im Einzelfall der Gesamteindruck von Herstellerangaben und \u00e4u\u00dferer Gestaltung die Gefahr einer Herkunftst\u00e4uschung des Verkehrs begr\u00fcnden kann. Der Nachahmungsschutz wird dadurch insgesamt gest\u00e4rkt.\u00a0<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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