{"id":64889,"date":"2023-06-27T07:54:06","date_gmt":"2023-06-27T05:54:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=64889"},"modified":"2023-07-12T12:28:00","modified_gmt":"2023-07-12T10:28:00","slug":"verbot-der-kontosperrung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/verbot-der-kontosperrung\/","title":{"rendered":"Freischaltung von Google Adwords-Konten"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_64890\" aria-describedby=\"caption-attachment-64890\" style=\"width: 518px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-64890\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Freischaltung-von-Google-Adwords-Konten-621x414.jpg\" alt=\"Verbot der Kontosperrung\" width=\"518\" height=\"345\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Freischaltung-von-Google-Adwords-Konten-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Freischaltung-von-Google-Adwords-Konten-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Freischaltung-von-Google-Adwords-Konten-311x207.jpg 311w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Freischaltung-von-Google-Adwords-Konten-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Freischaltung-von-Google-Adwords-Konten-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Freischaltung-von-Google-Adwords-Konten-2048x1365.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 518px) 100vw, 518px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-64890\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 LHR Stockfotos<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Google verdient Millionen mit Anzeigen, so genannten Google Adwords. Aber auch f\u00fcr viele Unternehmer ist der Zugang zu ihrem Google-Adwords-Konto essentiell. Das Landgericht Hamburg hat sich jetzt mit dem Verbot der Kontosperrung befasst und entschieden, dass bei einem Google-Adwords-Konto nach einer Kontosperrung eine Freischaltung zu erfolgen hat (LG Hamburg, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=415%20HKO%2084\/22\" title=\"LG Hamburg, 27.12.2022 - 415 HKO 84\/22: Google Adwords: Kontosperrung ohne Angabe von Gr&uuml;nden\">415 HKO 84\/22<\/a>).<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das Google-Adwords-Konto der Antragstellerin wurde unter pauschalem Verweis auf eine \u201eUmgehung von Systemen\u201c gesperrt im Oktober 2022. Die Antragstellerin bietet vollst\u00e4ndig digital Dienstleistungen im Bereich Legal Tech und E-Government an. Dazu geh\u00f6rt auch die Geltendmachung von Fahrpreiserstattungen bei Zugversp\u00e4tungen im Auftrag von Kunden. Sie ist au\u00dferdem bei einem Amtsgericht als Inkassodienstleisterin registriert. Au\u00dferdem vertreibt das Unternehmen digitale Autobahnvignetten \u00fcber verschiedene Webseiten und ist vom ungarischen Mautbetreiber beauftragt worden, ungarische e-Vignetten \u00fcber das Internet zu vermitteln.<\/p>\n<p>Das Unternehmen bietet auch die Einholung einer Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt an. Eine Anzeige hierf\u00fcr wurde im Februar 2022 von Google abgelehnt. Anzeigen hierf\u00fcr wurden danach nicht mehr ausgespielt.<\/p>\n<p>Die Antragsgegnerin ist eine Tochter der Google LLC. Bei Google Adwords k\u00f6nnen Kunden suchgebundene Textanzeigen schalten. Die Antragsgegnerin ist f\u00fcr Werbekunden in Deutschland zust\u00e4ndig.<\/p>\n<h2>Starke Marktstellung von Google, wenig Alternativen<\/h2>\n<p>Das LG Hamburg verweist gleich im Eingang seiner Entscheidung auf einen Beschluss des Bundeskartellamtes vom 30. Dezember 2021 (Az. B 7 &#8211; 61\/21), wonach Google eine \u00fcberragende markt\u00fcbergreifende Bedeutung f\u00fcr den <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/\">Wettbewerb<\/a> im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GWB\/19a.html\" title=\"&sect; 19a GWB: Missbr&auml;uchliches Verhalten von Unternehmen mit &uuml;berragender markt&uuml;bergreifender Bedeutung f&uuml;r den Wettbewerb\">\u00a7 19 a Abs. 1<\/a> des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen (GWB) hat. In dem entsprechenden Fallbericht des Bundeskartellamts hei\u00dft es: \u201eNach den Feststellungen des Bundeskartellamtes verf\u00fcgt Google in Deutschland mit Marktanteilen von \u00fcber 80 Prozent \u00fcber eine marktbeherrschende Stellung jedenfalls auf dem Markt f\u00fcr allgemeine Suchdienste gegen\u00fcber Suchnutzern und ist der wesentliche Anbieter f\u00fcr suchgebundene Werbung. [\u2026]. Dar\u00fcber hinaus wurde ber\u00fccksichtigt, dass Google auch mit seinen Werbediensten umsatz- und reichweitenstark vertreten ist. Mit Online-Werbung hat der Konzern im Jahr 2020 rund 147 Mrd. US-Dollar erzielt, was etwa 80 Prozent des Gesamtumsatzes entsprach. Webseiten im Google-Display-Netzwerk erreichen \u00fcber 90 Prozent der Internetnutzer weltweit.\u201c Das LG Hamburg bejahte einen Unterlassungsanspruch nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GWB\/33.html\" title=\"&sect; 33 GWB: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch\">\u00a7 33 GWB<\/a> und sah in der Sperrung des Kontos \u201eeine unbillige Behinderung der Antragstellerin\u201c.<\/p>\n<p>In dem Verfahren ging es um Ziffer 12 der Nutzungsbedingungen von Google Adwords, wonach Google \u201edie Teilnahme des Kunden an den Programmen jederzeit aussetzen\u201c konnte, \u201ez. B. im Falle von Zahlungsproblemen, Verletzungen von Richtlinien oder diesen Nutzungsbedingungen sowie aus rechtlichen Gr\u00fcnden.\u201c<\/p>\n<p>Zu den Richtlinien, auf die in den Nutzungsbedingungen Bezug genommen wird, geh\u00f6rt eine Richtlinie \u201eUmgehung von Systemen\u201c. Danach d\u00fcrfen Werbesysteme und Verfahren von Google nicht umgangen oder manipuliert werden.<\/p>\n<h2>Google Adwords: Werbung f\u00fcr legal-tech-\u00e4hnliche Leistungen unzul\u00e4ssig?<\/h2>\n<p>Nach einer weiteren Richtlinie von Google Adwords, der sogenannten osDD-Richtlinie, ist Werbung unzul\u00e4ssig \u201ef\u00fcr Dokumente oder Dienstleistungen, die den Erwerb, die Verl\u00e4ngerung, den Austausch oder das Einsehen beh\u00f6rdlicher Dokumente oder Informationen erm\u00f6glichen, die auch direkt bei einer Beh\u00f6rde oder einem staatlich beauftragten Unternehmen erh\u00e4ltlich sind\u201c. Ebenso unzul\u00e4ssig ist Werbung f\u00fcr die \u201eUnterst\u00fctzung bei der Beantragung oder Bezahlung hoheitlicher Dienstleistungen, wenn diese auch direkt bei einer Beh\u00f6rde oder einem staatlich beauftragten Unternehmen erh\u00e4ltlich sind\u201c. Als Beispiel hierf\u00fcr wird die Unterst\u00fctzung bei der Bezahlung von Geb\u00fchren f\u00fcr den Individualverkehr wie eine Maut genannt.<\/p>\n<p>Die 15. Kammer f\u00fcr Handelssachen entschied auf Aufhebung der Kontosperrung. Der Anspruch auf die Freischaltung ergebe sich aus den <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/241.html\" title=\"&sect; 241 BGB: Pflichten aus dem Schuldverh&auml;ltnis\">\u00a7\u00a7 241 Abs. 1, Abs. 2<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/280.html\" title=\"&sect; 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung\">280 Abs. 1<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/311.html\" title=\"&sect; 311 BGB: Rechtsgesch&auml;ftliche und rechtsgesch&auml;fts&auml;hnliche Schuldverh&auml;ltnisse\">311 Abs. 1 BGB<\/a> (B\u00fcrgerliches Gesetzbuch) in Verbindung mit dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Nutzungsvertrag sowie aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GWB\/33.html\" title=\"&sect; 33 GWB: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch\">\u00a7 33<\/a> des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen (GWB) i.V.m. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GWB\/19.html\" title=\"&sect; 19 GWB: Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen\">\u00a7 19 Abs. 1<\/a>, 2 Satz 1 Alt. 1 GWB bzw. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/AEUV\/102.html\" title=\"Art. 102 AEUV: (ex-Artikel 82 EGV)\">Art. 102<\/a> des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union.<\/p>\n<p>Google Adwords habe mit der Sperre des Kontos der Antragstellerin seine aus dem Nutzungsvertrag resultierenden Pflichten verletzt. Das LG Hamburg sah ein geschlossenes Dauerschuldverh\u00e4ltnis mit der Pflicht nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/314.html\" title=\"&sect; 314 BGB: K&uuml;ndigung von Dauerschuldverh&auml;ltnissen aus wichtigem Grund\">\u00a7 314 Abs. 2 BGB<\/a>, im Falle einer K\u00fcndigung wegen einer Vertragspflichtverletzung, dass eine K\u00fcndigung erst nach Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zul\u00e4ssig ist. Die Nutzungsbedingungen von Google Adwords s\u00e4hen jedoch vor, dass der Vertrag jederzeit fristlos gek\u00fcndigt werden k\u00f6nne und Google Adwords berechtigt sei, jederzeit die Teilnahme eines Nutzers \u201eauszusetzen\u201c, so das Urteil. Dazu, ob mit der \u201eSperre\u201c des Kontos der Antragstellerin eine K\u00fcndigung des Nutzungsvertrages verbunden sein solle oder eine Aussetzung, habe sich Google Adwords nicht verhalten. Es sei fraglich, \u201eob eine solche Regelung einer Inhaltskontrolle nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/307.html\" title=\"&sect; 307 BGB: Inhaltskontrolle\">\u00a7 307 BGB<\/a> standhalten kann\u201c.<\/p>\n<h2>Landgericht entschied f\u00fcr Verbot der Kontosperrung<\/h2>\n<p>In der f\u00fcr die Rechtssache relevanten Fassung der Nutzungsbedingungen von Google Adwords stand, dass ein Konto wegen eines Versto\u00dfes gegen die Richtlinien erst dann gesperrt werde, wenn zuvor eine Warnung ausgesprochen worden ist. \u00dcber die Bezugnahme auf die Richtlinien in den Nutzungsbedingungen werde auch diese Regelung zum Vertragsinhalt, modifiziere die Regelung \u00fcber die K\u00fcndigung in Ziffer 12 der Nutzungsbedingungen und entspreche inhaltlich <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/314.html\" title=\"&sect; 314 BGB: K&uuml;ndigung von Dauerschuldverh&auml;ltnissen aus wichtigem Grund\">\u00a7 314 Abs. 2 BGB<\/a>, entschied das LG Hamburg. Eine Warnung vor Kontosperrung sei aber nicht ausgesprochen worden. Eine solche Warnung sei aber nach dem Rechtsgedanken des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/314.html\" title=\"&sect; 314 BGB: K&uuml;ndigung von Dauerschuldverh&auml;ltnissen aus wichtigem Grund\">\u00a7 314 Abs. 2 Satz 2 BGB<\/a> nicht entbehrlich gewesen. Google h\u00e4tte vor einer Sperre ausdr\u00fccklich darauf hinweisen m\u00fcssen, dass es die Anzeigen als Versto\u00df gegen die osDD-Richtlinie wertet und dass im Wiederholungsfall das Konto insgesamt gesperrt werden w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Ob die Antragstellerin mit der Platzierung der Anzeigen f\u00fcr e-Vignetten gegen die osDD\u2013Richtlinie versto\u00dfen habe, k\u00f6nne nach dem gestellten Antrag dahingestellt bleiben, hei\u00dft es weiter in dem Urteil. Das LG Hamburg sah eine Wiederholungsgefahr als gegeben an.<\/p>\n<p>F\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung muss Google Adwords ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zahlen. Au\u00dferdem tr\u00e4gt die Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens. Das Legal-Tech-Unternehmen kann also wieder Anzeigen f\u00fcr ungarische e-Vignetten bei Google Adwords schalten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Google verdient Millionen mit Anzeigen, so genannten Google Adwords. Aber auch f\u00fcr viele Unternehmer ist der Zugang zu ihrem Google-Adwords-Konto essentiell. Das Landgericht Hamburg hat sich jetzt mit dem Verbot der Kontosperrung befasst und entschieden, dass bei einem Google-Adwords-Konto nach einer Kontosperrung eine Freischaltung zu erfolgen hat (LG Hamburg, Az. 415 HKO 84\/22). &nbsp; Das [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":86,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[15],"tags":[152,3015,17980,19797],"class_list":["post-64889","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-lg-hamburg","tag-wettbewerbsrecht","tag-kontosperrung","tag-freischaltung","topic_category-wettbewerbsrecht-kartellrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/64889","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/86"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=64889"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/64889\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":65029,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/64889\/revisions\/65029"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=64889"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=64889"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=64889"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}