{"id":64810,"date":"2023-06-20T07:54:58","date_gmt":"2023-06-20T05:54:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=64810"},"modified":"2023-06-19T21:25:35","modified_gmt":"2023-06-19T19:25:35","slug":"deinfluencing","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/deinfluencing\/","title":{"rendered":"Deinfluencing: Beleuchtung eines neuen Trends"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_64813\" aria-describedby=\"caption-attachment-64813\" style=\"width: 470px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-64813\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Deinfluencing_JoBo-620x414.jpeg\" alt=\"Deinfluencing\" width=\"470\" height=\"314\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Deinfluencing_JoBo-620x414.jpeg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Deinfluencing_JoBo-310x207.jpeg 310w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Deinfluencing_JoBo-768x513.jpeg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Deinfluencing_JoBo-1536x1025.jpeg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/Deinfluencing_JoBo-2048x1367.jpeg 2048w\" sizes=\"(max-width: 470px) 100vw, 470px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-64813\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 TSViPhoto &#8211; Adobe Stock<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Die Sozialen Medien haben ein neues Berufsbild hervorgebracht: Influencer (m\/f\/d). Das sind (zumeist junge) Menschen, die auf Videoportalen Einblicke in ihr Leben gew\u00e4hren und dabei \u2013 mehr oder minder offensichtlich \u2013 Produkte bewerben. Daf\u00fcr erhalten sie von den Herstellern Geld. Der Influencer ist also der Marktschreier des 21. Jahrhunderts. Die Menschheitsgeschichte zeigt: Wie bei einem schwingenden Pendel entwickelt sich zu jeder Bewegung immer verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig rasch eine Gegenbewegung. So auch hier: Deinfluencing ist das Stichwort.<\/em><\/p>\n<h2>Was machen Deinfluencer?<\/h2>\n<p>Kurz gesagt: Deinfluencer machen in ihren Videos Produkte schlecht, von denen sie der Ansicht sind, sie seien nicht das Geld wert, das f\u00fcr sie verlangt wird. Rechtlich ist das nicht unproblematisch, denn mit der Herabsetzung von Marken und Unternehmen sowie vergleichender Werbung befinden sich die Beitr\u00e4ge bisweilen auf Kollisionskurs mit dem <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/\">Wettbewerbsrecht<\/a>. In diesem Sinne ist Vorsicht geboten. Im folgenden sollen einige rechtliche Aspekte des Deinfluencing angesprochen werden.<\/p>\n<h2>Unwahre Tatsachenbehauptungen vs. polemische Meinungs\u00e4u\u00dferungen<\/h2>\n<p>Wer sich \u00fcber Produkte negativ \u00e4u\u00dfert, formuliert dabei oft scharfz\u00fcngig. Das ist grunds\u00e4tzlich erlaubt, solange damit subjektive Meinungen verbreitet werden (auch, wenn diese unbegr\u00fcndet sind). Nicht erlaubt ist es, unwahre Tatsachenbehauptungen aufzustellen, also Angaben zu machen (etwa \u00fcber die Zusammensetzung einer Kosmetik oder die Beschaffenheit eines Kleidungsst\u00fccks), die objektiv falsch sind. Entscheidend ist dabei, dass es sich \u2013 im Gegensatz zu reinen Werturteilen \u2013 um nachpr\u00fcfbare Eigenschaften der Produkte handelt. Hier ist also genau zu unterscheiden. Sp\u00e4testens die Gerichte werden das tun, wenn angegriffene Unternehmen den Rechtsweg einschlagen.<\/p>\n<h2>Was ist mit Boykottaufrufen?<\/h2>\n<p>Manchmal ist die Herabsetzung von Marken bzw. Unternehmen mit konkreten Boykottaufrufen verbunden. Auch das ist grunds\u00e4tzlich erlaubt, es kommt jedoch immer auf den Einzelfall an. Entscheidend sind die Motivation des Deinfluencers und die Mittel des Aufrufs. Rechtswidrig wird ein Boykottaufruf beispielsweise dann, wenn dieser von den wirtschaftlichen Eigeninteressen des Deinfluencers motiviert ist oder wenn der Aufruf mit sozialem Druck verbunden wird, etwa dadurch, dass \u201eBoykottbrechern\u201c gedroht wird, sie \u00f6ffentlich anzuprangern.<\/p>\n<h2>Behinderung, Herabsetzung, vergleichende Werbung: Wettbewerbsrecht setzt Deinfluencing Grenzen<\/h2>\n<p>Schlie\u00dflich ist beim Deinfluencing das Wettbewerbsrecht einzuhalten. Kritisch wird es hier immer dann, wenn ein Unternehmen einen Deinfluencer beauftragt, das Produkt der Konkurrenz schlecht zu machen. Hierbei kann es sich um eine gezielte Behinderung und\/oder eine Herabsetzung des betroffenen Konkurrenzunternehmens handeln. Das kann nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">\u00a7 4 UWG<\/a> unzul\u00e4ssig sein. Werden in dem Beitrag Produkte des beauftragenden Unternehmens mit denen des Konkurrenten verglichen, kann dieser auch gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/6.html\" title=\"&sect; 6 UWG: Vergleichende Werbung\">\u00a7 6 UWG<\/a> unzul\u00e4ssig sein. Selbstverst\u00e4ndlich muss auch in einem derartigen Deinfluencing-Beitrag offengelegt werden, dass im Auftrag eines Unternehmens gehandelt wird \u2013 auch vergleichende Werbung ist schlie\u00dflich Werbung und muss als solche gekennzeichnet werden.<\/p>\n<h2>Vertrag bindet \u2013 auch \u00fcber die Zusammenarbeit hinaus<\/h2>\n<p>Wichtig zu erw\u00e4hnen ist ferner, dass ein mit einem Unternehmen abgeschlossener Vermarktungsvertrag auch nach Ablauf der Zusammenarbeit binden kann, dergestalt, dass sich der beauftragte Influencer eine vereinbarte Zeitspanne lang nicht negativ \u00fcber das Unternehmen \u00e4u\u00dfern darf. Auch dann, wenn nichts vereinbart ist, gilt die Imagewahrung des Unternehmens grunds\u00e4tzlich als Nebenpflicht des beauftragten Influencers. Handelt er dieser Pflicht zuwider \u2013 mutiert er also in der betreffenden Angelegenheit vom Influencer zum Deinfluencer \u2013 hat das Unternehmen m\u00f6glicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz. Ebenso haftet der Deinfluencer f\u00fcr den Schaden, der dadurch entsteht, dass sich seine Falschdarstellungen im Netz verbreiten. Damit muss er (oder sie) schlie\u00dflich rechnen, so als In- bzw. Deinfluencer.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Sozialen Medien haben ein neues Berufsbild hervorgebracht: Influencer (m\/f\/d). Das sind (zumeist junge) Menschen, die auf Videoportalen Einblicke in ihr Leben gew\u00e4hren und dabei \u2013 mehr oder minder offensichtlich \u2013 Produkte bewerben. Daf\u00fcr erhalten sie von den Herstellern Geld. Der Influencer ist also der Marktschreier des 21. Jahrhunderts. 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