{"id":64332,"date":"2023-04-05T07:50:18","date_gmt":"2023-04-05T05:50:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=64332"},"modified":"2023-04-02T01:52:17","modified_gmt":"2023-04-01T23:52:17","slug":"tickets-fuer-frankfurter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/sportrecht\/tickets-fuer-frankfurter\/","title":{"rendered":"Keine Tickets f\u00fcr Frankfurter: Wie rechtm\u00e4\u00dfig?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_64335\" aria-describedby=\"caption-attachment-64335\" style=\"width: 551px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-64335\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Keine-Tickets-fuer-Frankfurter-Wie-rechtmaessig-621x414.jpg\" alt=\"Tickets f\u00fcr Frankfurter\" width=\"551\" height=\"367\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Keine-Tickets-fuer-Frankfurter-Wie-rechtmaessig-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Keine-Tickets-fuer-Frankfurter-Wie-rechtmaessig-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Keine-Tickets-fuer-Frankfurter-Wie-rechtmaessig-311x207.jpg 311w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Keine-Tickets-fuer-Frankfurter-Wie-rechtmaessig-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Keine-Tickets-fuer-Frankfurter-Wie-rechtmaessig-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Keine-Tickets-fuer-Frankfurter-Wie-rechtmaessig-2048x1365.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 551px) 100vw, 551px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-64335\" class=\"wp-caption-text\">Foto von <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/@brondia?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Alexandre Brondino<\/a> auf <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/de\/fotos\/3deP8rsAgJc?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Unsplash<\/a><\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Menschen aus Frankfurt am Main durften f\u00fcr das Champions-League-Spiel zwischen dem SSC Neapel und Eintracht Frankfurt am Main am 15.03.2023 in Neapel keine Tickets kaufen. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/sportrecht\/\">Sportrechtler<\/a>, der Sport und die Politik streiten darum.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Pr\u00e4fektur Neapel hat den Verkauf von Tickets an Fans aus Frankfurt am Main verboten. Grund waren Sicherheitsbedenken der Beh\u00f6rde. Der Fall hat eine Debatte entfacht, in der sich der UEFA-Pr\u00e4sident Aleksander Ceferin auf die Seite der Frankfurter gestellt hat. Auch die deutsche Sportministerin hat sich eingeschaltet. \u201eBei Hochrisikospielen sollte jede m\u00f6gliche Sicherheitsma\u00dfnahme sehr genau gepr\u00fcft werden, bevor man als allerletzte Option alle Fans einer Mannschaft ausschlie\u00dft\u201c, erkl\u00e4rte Nancy Faeser (SPD) gegen\u00fcber der Deutschen Presse-Agentur.<\/p>\n<h2>Passive Dienstleistungsfreiheit ber\u00fchrt<\/h2>\n<p>Der pauschale Ausschluss von Fans aus Frankfurt am Main k\u00f6nnte mit Europarecht kollidieren. Er ber\u00fchrt nicht nur den freien Binnenmarkt, sondern auch die passive Dienstleistungsfreiheit, die durch <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/AEUV\/56.html\" title=\"Art. 56 AEUV: (ex-Artikel 49 EGV)\">Artikel 56 AEUV<\/a> gesch\u00fctzt wird. Danach sind Beschr\u00e4nkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union f\u00fcr Angeh\u00f6rige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen des Leistungsempf\u00e4ngers ans\u00e4ssig sind, verboten.<\/p>\n<p>Auch die EG-Dienstleistungsrichtlinie 2006\/123 sieht vor: \u201eDie Mitgliedstaaten achten das Recht der Dienstleistungserbringer, Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen ihrer Niederlassung zu erbringen. Der Mitgliedstaat, in dem die Dienstleistung erbracht wird, gew\u00e4hrleistet die freie Aufnahme und freie Aus\u00fcbung von Dienstleistungst\u00e4tigkeiten innerhalb seines Hoheitsgebiets.\u201c<\/p>\n<p>Es gilt der Grundsatz der Nicht-Diskriminierung. Eine Ma\u00dfnahme darf weder eine direkte noch eine indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatsangeh\u00f6rigkeit darstellen. Da sich das Verbot aber nicht gegen deutsche Fans richtete, sondern Fans aus Frankfurt am Main, ist dieser Fall hier nicht einschl\u00e4gig.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/AEUV\/52.html\" title=\"Art. 52 AEUV: (ex-Artikel 46 EGV)\">Art. 52 AEUV<\/a> sieht allerdings Ma\u00dfnahmen vor, die \u201eeine Sonderregelung f\u00fcr Ausl\u00e4nder vorsehen und aus Gr\u00fcnden der \u00f6ffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind\u201c.<\/p>\n<h2>Diskriminierung verboten<\/h2>\n<p>F\u00fcr eine Diskriminierung deutscher Fans m\u00fcsste es nach der Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) einen zwingenden Grund des Allgemeinwohls geben, der eine Beschr\u00e4nkung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen kann.<\/p>\n<h2>Zwingender Grund des Allgemeinwohls erforderlich<\/h2>\n<p>Der EuGH hat einen solchen zwingenden Grund des Allgemeinwohls etwa in einem Fall als gegeben angesehen, in dem eine erhebliche Gef\u00e4hrdung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit vorlag. Allerdings hat der EuGH auch bereits die Notwendigkeit, einen ordnungsgem\u00e4\u00dfen Verfahrensablauf zu gew\u00e4hrleisten, als zwingenden Grund des Allgemeininteresses zugelassen. Ob m\u00f6gliche Ausschreitungen von Fans ein pauschales Verbot f\u00fcr Fans aus Frankfurt bereits zu rechtfertigen verm\u00f6gen, ist strittig.<\/p>\n<h2>Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit gegeben?<\/h2>\n<p>Sofern ein Rechtfertigungsgrund vorl\u00e4ge, d\u00fcrfte die Ma\u00dfnahme nicht \u00fcber das zur Erreichung des Ziels Erforderliche hinausgehen. Das Ticket-Verkaufsverbot richtete sich nicht gegen bestimmte Fans, etwa solche, die in der Vergangenheit durch Gewaltt\u00e4tigkeiten aufgefallen sind, sondern \u2013 wenig differenzierend \u2013 gegen in Frankfurt wohnende Menschen generell.<\/p>\n<p>Nach der Dienstleistungsrichtlinie m\u00fcsste das Ticket-Verkaufsverbot zudem verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sein, also zur Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels geeignet sein. Was die Geeignetheit betrifft, ist zu bedenken, dass beispielsweise ein gewaltbereiter Frankfurt-Anh\u00e4nger auch au\u00dferhalb des Stadtgebiets der Stadt Frankfurt am Main seinen Wohnsitz haben k\u00f6nnte, die Ma\u00dfnahme eine solche Person aber gar nicht adressiert. Hier stellt sich auch die Frage, inwiefern vergleichbare F\u00e4lle unterschiedlich behandelt werden, was den Gleichheitsgrundsatz betrifft.<\/p>\n<p>Die Frage ist auch, wie abstrakt oder konkret die Gefahr war, die von Eintracht-Fans vor dem Spiel ausging. Eine lediglich abstrakte Gefahr reicht f\u00fcr eine derartig weitreichende und pauschale Ma\u00dfnahme m\u00f6glicherweise nicht aus.<\/p>\n<h2>Fan-Ausschl\u00fcsse bereits in der Vergangenheit<\/h2>\n<p>Ausschl\u00fcsse von Fans, die mit Sicherheitsbedenken begr\u00fcndet wurden, gab es bereits in der Vergangenheit: 2007 wurde im Rahmen der Union of European Football Associations (UEFA) der Verein Feyenoord Rotterdam wegen Ausschreitungen unter Beteiligung von Feyenoord-Fans beim UEFA-Cup-Spiel gegen AS Nancy aus dem UEFA-Cup ausgeschlossen. Feyenoord-Fans hatten in der Innenstadt von Nancy randaliert und sich gewaltt\u00e4tige Auseinandersetzungen mit der Polizei geliefert. Das UEFA-Cup-Spiel musste unterbrochen werden. Die UEFA verurteilte Feyenoord zu einer Strafe von 200.000 Schweizer Franken und zwei Heimspielen unter Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit. Die Geldstrafe wurde anschlie\u00dfend halbiert, Feyenoord musste aber f\u00fcr in Nancy entstandene Sachsch\u00e4den aufkommen. Feyenoord erwog eine Berufung vor dem Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne.<\/p>\n<p>Ajax Amsterdam und Feyenoord Rotterdam durften aufgrund einer Entscheidung der B\u00fcrgermeister von Amsterdam und Rotterdam, zu den jeweiligen Ausw\u00e4rtsspielen f\u00fcnf Jahre lang keine Fans mehr mitbringen; 2009 war es bei einem Spiel zu Vorf\u00e4llen gekommen. In diesem Fall waren allerdings nicht die Grundfreiheiten der Europ\u00e4ischen Union mit im Spiel, da es sich um zwei nationale Teams handelte.<\/p>\n<p>2015 wurden in der Qualifikation zur Fu\u00dfball-Europameisterschaft 2016 kroatische Anh\u00e4nger f\u00fcr zwei Spiele aus dem Stadion ausgeschlossen. Kroatien-Anh\u00e4nger hatten 2015 in einem Stadion in Split ein Hakenkreuz in den Rasen gebrannt. Zuvor hatte Kroatien gegen Italien vor leeren R\u00e4ngen spielen m\u00fcssen wegen rassistischer Aussagen durch Kroatien-Fans in einem Spiel gegen Norwegen. Das Italien-Hinspiel unterbrachen Kroatien-Anh\u00e4nger durch das Werfen von Leuchtraketen auf das Spielfeld.<\/p>\n<h2>Ausschreitungen in Neapel<\/h2>\n<p>Nach dem Spiel am Mittwochabend gab es in Neapel Ausschreitungen und Verw\u00fcstungen. Laut Neapels Polizeichef seien bei Krawallen sechs Polizisten verletzt worden. Acht Fans wurden festgenommen, darunter drei Anh\u00e4nger von Eintracht Frankfurt am Main. 470 Frankfurt am Main-Anh\u00e4nger seien in einer Polizeidienststelle identifiziert worden. Berichten italienischer Medien zufolge versuchten Neapel-Hooligans ins Teamhotel Frankfurts vorzudringen.<\/p>\n<p>UEFA-Ceferin hat die Entscheidung der italienischen Beh\u00f6rde als \u201eabsolut nicht korrekt\u201c bezeichnet. Nun sollen die UEFA-Regeln entsprechend ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Menschen aus Frankfurt am Main durften f\u00fcr das Champions-League-Spiel zwischen dem SSC Neapel und Eintracht Frankfurt am Main am 15.03.2023 in Neapel keine Tickets kaufen. Sportrechtler, der Sport und die Politik streiten darum. &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Die Pr\u00e4fektur Neapel hat den Verkauf von Tickets an Fans aus Frankfurt am Main verboten. 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