{"id":639,"date":"2009-01-25T15:42:14","date_gmt":"2009-01-25T13:42:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=639"},"modified":"2023-09-20T11:37:57","modified_gmt":"2023-09-20T09:37:57","slug":"rufschadigende-behauptungen-muss-der-ausernde-beweisen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/rufschadigende-behauptungen-muss-der-ausernde-beweisen\/","title":{"rendered":"Rufsch\u00e4digende Behauptungen muss der \u00c4u\u00dfernde beweisen"},"content":{"rendered":"
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Wenn man sich Blogs und Foren anschaut, f\u00e4llt h\u00e4ufig auf, wie leichtfertig dort Behauptungen aufgestellt werden. Werden diese von Lesern oder sogar dem Betroffenen angezweifelt, kommt oft der h\u00e4mische Hinweis des \u00c4u\u00dfernden, wenn derjenige nichts zu verbergen habe, solle er doch dazu Stellung nehmen bzw. erst mal darlegen, weshalb die \u00c4u\u00dferung nicht stimme.<\/p>\n
F\u00fcr den Betroffenen ist eine solche Forderung in zweierlei Hinsicht schlicht perfide. Denn erstens m\u00fcsste er im Regelfall eine so genannte negative Tatsache darlegen und beweisen. So zum Beispiel in dem Fall, in dem jemand im Netz als Betr\u00fcger dargestellt wird. Es liegt auf der Hand, dass es einige Schwierigkeiten bereiten d\u00fcrfte, zu belegen, dass man kein <\/em>Betr\u00fcger ist bzw. eine bestimmte Handlung nicht <\/em>begangen hat. Zweitens wird der Betroffene gezwungen, \u00d6l in das Feuer zu gie\u00dfen, dass er am liebsten l\u00f6schen w\u00fcrde. Denn wer einmal eine “Diskussion” mit anonymen Teilnehmern im Internet verfolgt hat, wei\u00df, dass solche Auseinandersetzungen f\u00fcr das Opfer nie zum Erfolg f\u00fchren, zumal der Betroffene oft der einzige ist, dessen Identit\u00e4t feststeht, w\u00e4hrend der Lynchmob\u00a0unerkannt durchs Netz brandschatzt.<\/p>\n Will man unwahre Behauptungen gerichtlich untersagen lassen, trifft einen grunds\u00e4tzlich, wie sonst im Zivilrecht auch, die volle Darlegungs- und Beweislast f\u00fcr alle anspruchsbegr\u00fcndenden Tatsachen. Also auch f\u00fcr die Unwahrheit der Behauptung. Vor dem Hintergrund der Meinungsfreiheit ist dies auch richtig. Es liegt auf der Hand, dass eine normale Diskussion nicht m\u00f6glich w\u00e4re, wenn man immer nur das \u00e4u\u00dfern d\u00fcrfte, das man auch beweisen kann.<\/p>\n Oft wird jedoch \u00fcbersehen, dass sich das Opfer nicht nur nicht zu \u00e4u\u00dfern braucht, sondern dass umgekehrt der \u00c4u\u00dfernde die volle Darlegungs- und Beweislast f\u00fcr seine Behauptungen tr\u00e4gt, wenn diese den Tatbestand des \u00a7 186 StGB<\/a> erf\u00fcllen, also den Betroffenen ver\u00e4chtlich zu machen oder in der \u00f6ffentlichen Meinung herabzuw\u00fcrdigen geeignet sind. Ob eine \u00c4u\u00dferung herabsetzend bzw. ehrenr\u00fchrig ist, h\u00e4ngt vom Einzelfall ab. Das d\u00fcrfte aber oft schneller der Fall sein, als Manchem lieb ist.<\/p>\n Das Landgericht D\u00fcsseldorf hat, diese Grunds\u00e4tze anwendend, im Dezember 2008 (LG D\u00fcsseldorf, Urteil v. 03.12.2008, Az. 12 O 552\/07<\/a>) nun dem \u00c4u\u00dfernden verboten, zu behaupten, dass eine bestimmte Skulptur eine F\u00e4lschung sei, da dieser seine Behauptung nicht beweisen konnte.<\/p>\n F\u00fcr einen Unterlassungsprozess gilt folglich, dass dieser f\u00fcr das Opfer umso leichter zu f\u00fchren ist, je wahrscheinlicher es ist, dass das Gericht eine herabsetzende \u00c4u\u00dferung annimmt. In diesem<\/a> Fall war es dementsprechend auch nicht schwierig, das Gericht zum Erlass einer Unterlassungsverf\u00fcgung zu bewegen. (la) Zum Urteil<\/a><\/p>\n <\/p>\n <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Wenn man sich Blogs und Foren anschaut, f\u00e4llt h\u00e4ufig auf, wie leichtfertig dort Behauptungen aufgestellt werden. Werden diese von Lesern oder sogar dem Betroffenen angezweifelt, kommt oft der h\u00e4mische Hinweis des \u00c4u\u00dfernden, wenn derjenige nichts zu verbergen habe, solle er doch dazu Stellung nehmen bzw. erst mal darlegen, weshalb die \u00c4u\u00dferung nicht stimme. F\u00fcr den […]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,13],"tags":[],"class_list":["post-639","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-magazin","category-medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/639","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=639"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/639\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":65437,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/639\/revisions\/65437"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=639"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=639"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=639"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}
\nFazit:<\/strong>
\nIm \u00c4u\u00dferungsrecht kann entgegen dem Grundsatz die Darlegungs- uns Beweislast f\u00fcr die Wahrheit einer Behauptung den \u00c4u\u00dfernden treffen. Die Meinungsfreiheit findet da ihre Grenze, wo Rechtsg\u00fcter anderer betroffen sind. Wenn man nicht genau wei\u00df, ob der Anbieter, der einem das Auto verkauft hat, wirklich ein Betr\u00fcger ist, gibt es auch keinen Grund, dies einfach zu behaupten.<\/p>\n