{"id":63465,"date":"2022-12-13T08:32:44","date_gmt":"2022-12-13T06:32:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=63465"},"modified":"2022-12-14T13:47:40","modified_gmt":"2022-12-14T11:47:40","slug":"jugendschutz-e-sport","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/e-sportrecht\/jugendschutz-e-sport\/","title":{"rendered":"Rechtliche Aspekte des E-Sports \u2013 Teil 3: Jugendschutz bei E-Sport-Events"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_63466\" aria-describedby=\"caption-attachment-63466\" style=\"width: 564px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-63466\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/jugendschutz-e-sport-708x354.jpeg\" alt=\"Jugendschutz E-Sport\" width=\"564\" height=\"282\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/jugendschutz-e-sport-708x354.jpeg 708w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/jugendschutz-e-sport-620x310.jpeg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/jugendschutz-e-sport-354x177.jpeg 354w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/jugendschutz-e-sport-768x384.jpeg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/jugendschutz-e-sport-1536x768.jpeg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/jugendschutz-e-sport-2048x1024.jpeg 2048w\" sizes=\"(max-width: 564px) 100vw, 564px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-63466\" class=\"wp-caption-text\">ziiinvn &#8211; stock.adobe.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><i><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/sportrecht\/e-sport\/\">E-Sport<\/a>-Events erfreuen sich immer gr\u00f6\u00dferer Beliebtheit. Auch Minderj\u00e4hrige k\u00f6nnen an E-Sport-Events teilnehmen. Veranstalter von E-Sport-Events haben deshalb ebenso wie Sorgeberechtigte und Erziehungsbeauftragte bestimmte Aspekte zu beachten.<\/i><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt, dass Minderj\u00e4hrige nur an einem E-Sport-Event teilnehmen d\u00fcrfen, wenn das dort gespielte Spiel ihrem Alter entspricht. Es muss also die Altersfreigabe f\u00fcr das Spiel erf\u00fcllt werden. Wird auf dem Event also zum Beispiel ein Spiel gespielt, das erst ab 18 Jahren freigegeben ist, so darf eine 17-j\u00e4hrige Person daran nicht teilnehmen.<\/p>\n<h2>USK-Kennzeichnung einschl\u00e4gig?<\/h2>\n<p>Es ist zu differenzieren zwischen dem Zugang zum Event und der Teilnahme an einem Spiel auf dem Event durch einen E-Spieler. Unter Umst\u00e4nden kann f\u00fcr die Zuschauer etwas anderes gelten als f\u00fcr die E-Spieler. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) pr\u00fcft vorab Inhalte bei E-Sport-Turnieren, die der \u00d6ffentlichkeit pr\u00e4sentiert werden sollen, wie Spiele oder spielbezogene Inhalte wie beispielsweise Trailer. Die USK betreut als offizieller Jugendschutzpartner zum Beispiel die Jugendschutz-Aspekte der weltweit gr\u00f6\u00dften Gaming-Messe Gamescom in K\u00f6ln. Wird eine Veranstaltung lediglich besucht, um einen Wettkampf von E-Sportlern zu verfolgen, wird diskutiert, ob die USK-Kennzeichnung Wirkung entfaltet. In diesem Fall liegt n\u00e4mlich eine Vorf\u00fchrung von Spielen auf Bildtr\u00e4gern nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/12.html\" title=\"&sect; 12 JuSchG: Bildtr&auml;ger mit Filmen oder Spielen\">\u00a7 12<\/a> Jugendschutzgesetz (JuSchG) vor, keine Filmvorf\u00fchrung im Sinne von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/11.html\" title=\"&sect; 11 JuSchG: Filmveranstaltungen\">\u00a7 11 JuSchG<\/a>.<\/p>\n<p>Danach d\u00fcrfen Bildtr\u00e4ger mit einem Spiel Kindern und Jugendlichen in der \u00d6ffentlichkeit nur zug\u00e4nglich gemacht werden, wenn diese f\u00fcr die jeweilige Altersstufe freigegeben sind. Es wird hier empfohlen, sich als Veranstalter vorab mit den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden abzustimmen.<\/p>\n<h2>Altersgrenzen im Jugendschutzgesetz beachten<\/h2>\n<p>Bei E-Sport-Events in Gastst\u00e4tten oder E-Sportbars sind Zeit- und Altersgrenzen nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/4.html\" title=\"&sect; 4 JuSchG: Gastst&auml;tten\">\u00a7 4 Abs. 1 JuSchG<\/a> zu beachten. Der Aufenthalt in Gastst\u00e4tten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren danach nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getr\u00e4nk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren ist der Aufenthalt in Gastst\u00e4tten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet.<\/p>\n<p>Steht bei einer E-Sport-Veranstaltung das Spielangebot in Form von Spielautomaten und\/oder Videospielen im Vordergrund, handelt es sich um eine \u00f6ffentliche Spielhalle, zu der der Eintritt f\u00fcr Kinder und Jugendliche sogar g\u00e4nzlich verboten ist (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/6.html\" title=\"&sect; 6 JuSchG: Spielhallen, Gl&uuml;cksspiele\">\u00a7 6 Abs. 1 JuSchG<\/a>).<\/p>\n<h2>Verkauf alkoholischer Getr\u00e4nke<\/h2>\n<p>Stets verboten ist der Verkauf und Konsum von alkoholischen Getr\u00e4nken an und durch Jugendliche auf E-Sport-Events. Dies ergibt sich aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/9.html\" title=\"&sect; 9 JuSchG: Alkoholische Getr&auml;nke\">\u00a7 9 JuSchG<\/a>. Soll Alkohol verkauft werden, muss eine Gastst\u00e4ttenerlaubnis nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GastG\/2.html\" title=\"&sect; 2 GastG: Erlaubnis\">\u00a7 2<\/a> Gastst\u00e4ttengesetz beantragt werden. Liegt eine solche Erlaubnis vor, gilt der genannte <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/4.html\" title=\"&sect; 4 JuSchG: Gastst&auml;tten\">\u00a7 4 JuSchG<\/a>.<\/p>\n<h2>Gl\u00fccksspiel<\/h2>\n<p>Ebenso d\u00fcrfen keine Wetten auf den Ausgang eines bestimmten Spiels angeboten werden. Die Teilnahme an \u00f6ffentlichen Gl\u00fccksspielen ist f\u00fcr Minderj\u00e4hrige n\u00e4mlich nach \u00a7 4 Abs. 3 Gl\u00fccksspielstaatsvertrag unzul\u00e4ssig. Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/6.html\" title=\"&sect; 6 JuSchG: Spielhallen, Gl&uuml;cksspiele\">\u00a7 6 JuSchG<\/a> d\u00fcrfen Kinder und Jugendliche an Spielen mit Gewinnm\u00f6glichkeit in der \u00d6ffentlichkeit nur teilnehmen auf Volksfesten, Sch\u00fctzenfesten, Jahrm\u00e4rkten, Spezialm\u00e4rkten oder \u00e4hnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht.<\/p>\n<h2>Bekanntmachung<\/h2>\n<p>Auch auf E-Sport-Events muss das JuSchG ausgeh\u00e4ngt werden. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/3.html\" title=\"&sect; 3 JuSchG: Bekanntmachung der Vorschriften\">\u00a7 3 JuSchG<\/a> verlangt eine Bekanntmachung der Vorschriften des Jugendschutzes. Danach haben Veranstalter die nach den <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/4.html\" title=\"&sect; 4 JuSchG: Gastst&auml;tten\">\u00a7\u00a7 4<\/a> bis <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/13.html\" title=\"&sect; 13 JuSchG: Bildschirmspielger&auml;te\">13 JuSchG<\/a> f\u00fcr ihre Veranstaltung geltenden Vorschriften \u201edurch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen\u201c.<\/p>\n<h2>USK-Kennzeichnung<\/h2>\n<p>Bei einem E-Sport-Event ist ferner die USK-Altersfreigabe am Spielger\u00e4t anzubringen.<\/p>\n<h2>\u00dcbertragung in TV und Internet<\/h2>\n<p>Bei der \u00dcbertragung eines E-Sport-Events ins Fernsehen oder ins Internet mittels Stream gilt folgendes: Sofern der Veranstalter eines E-Sport-Events mit seinem Onlineangebot ein Telemedienanbieter im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ist, hat dieser die Bestimmungen des JMStV zu beachten. Danach m\u00fcssen Streamingangebote, die inhaltsgleich mit Filmen oder Spielen auf Bildtr\u00e4gern im Sinne des JuSchG sind, nach \u00a7 12 JMStV in ihrem Angebot auf eine Kennzeichnung nach dem JuSchG deutlich hinweisen. Nach \u00a7 5 JMStV haben Anbieter von sogenannten entwicklungsbeeintr\u00e4chtigenden Angeboten au\u00dferdem daf\u00fcr Sorge zu tragen, \u201edass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie \u00fcblicherweise nicht wahrnehmen\u201c.<\/p>\n<p><i>Wir beraten Sie gerne, wenn Sie, beispielsweise als Veranstalter, Fragen zum Jugendschutz im Bereich E-Sport haben. LHR Rechtsanw\u00e4lte hat sich auf das Sportrecht spezialisiert. Wir beraten <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/sportrecht\/beratung-von-profi-sportvereinen-und-profi-sportlern\/\">Vereine und Profi-Sportler<\/a> im herk\u00f6mmlichen Bereich und im E-Sport. Nehmen Sie Kontakt per E-Mail oder Telefon zu uns auf!<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>E-Sport-Events erfreuen sich immer gr\u00f6\u00dferer Beliebtheit. Auch Minderj\u00e4hrige k\u00f6nnen an E-Sport-Events teilnehmen. Veranstalter von E-Sport-Events haben deshalb ebenso wie Sorgeberechtigte und Erziehungsbeauftragte bestimmte Aspekte zu beachten. Grunds\u00e4tzlich gilt, dass Minderj\u00e4hrige nur an einem E-Sport-Event teilnehmen d\u00fcrfen, wenn das dort gespielte Spiel ihrem Alter entspricht. Es muss also die Altersfreigabe f\u00fcr das Spiel erf\u00fcllt werden. Wird [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":86,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[17994],"tags":[1749,16254,19514,19515],"class_list":["post-63465","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-e-sportrecht","tag-jugendschutz","tag-e-sport","tag-e-sportrecht","tag-event","topic_category-sportrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/63465","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/86"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=63465"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/63465\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":63571,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/63465\/revisions\/63571"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=63465"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=63465"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=63465"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}