{"id":63306,"date":"2022-11-15T01:01:00","date_gmt":"2022-11-14T23:01:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=63306"},"modified":"2022-11-15T01:01:00","modified_gmt":"2022-11-14T23:01:00","slug":"verstoesse-im-e-zigaretten-handel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/verstoesse-im-e-zigaretten-handel\/","title":{"rendered":"Erfolgreich gegen Verst\u00f6\u00dfe im E-Zigaretten-Handel vorgehen"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_63307\" aria-describedby=\"caption-attachment-63307\" style=\"width: 581px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-63307 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/Verstoesse-im-E-Zigaretten-Handel-621x414.jpg\" alt=\"Verst\u00f6\u00dfe im E-Zigaretten-Handel\" width=\"581\" height=\"387\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/Verstoesse-im-E-Zigaretten-Handel-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/Verstoesse-im-E-Zigaretten-Handel-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/Verstoesse-im-E-Zigaretten-Handel-311x207.jpg 311w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/Verstoesse-im-E-Zigaretten-Handel-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/Verstoesse-im-E-Zigaretten-Handel-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/Verstoesse-im-E-Zigaretten-Handel-2048x1365.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 581px) 100vw, 581px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-63307\" class=\"wp-caption-text\">Photo by <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/@tan_kanin?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Tan Kaninthanond<\/a> on <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/s\/photos\/e-cigarette?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Unsplash<\/a><\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wettbewerbsrecht\/tabakrecht-e-zigaretten\/\">Handel mit E-Zigaretten<\/a> unterliegt in Deutschland einem dichten Netz an <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wettbewerbsrecht\/\">wettbewerbsrechtlichen<\/a> Vorschriften. Nicht alle Marktteilnehmer halten sich daran.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/em><\/p>\n<h2>Abmahnung und Unterlassungsantrag<\/h2>\n<p>Gegen Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfe kann man durch Abmahnungen vorgehen und \u2013 wenn der abgemahnte H\u00e4ndler nicht oder nicht gen\u00fcgend reagiert \u2013 durch Beantragung einer einstweiligen Unterlassungsverf\u00fcgung beim zust\u00e4ndigen Gericht. Eine Entscheidung des Hanseatisches Oberlandesgerichts exemplarisch zeigt, dass dies einen weitreichenden Rechtsschutz herbeif\u00fchren kann (OLG Hamburg, Beschluss v. 13.06.2022, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=15%20W%2019\/22\" title=\"OLG Hamburg, 13.06.2022 - 15 W 19\/22: Erfolgreich gegen Verst&ouml;&szlig;e im E-Zigaretten-Handel vorgehe...\">15 W 19\/22<\/a>). Im Beschluss des OLG Hamburg zeigt sich insbesondere, worauf es inhaltlich und formal ankommen kann.<\/p>\n<h2>Inhaltlich: Was kann ger\u00fcgt werden? Wer ist betroffen?<\/h2>\n<p>Entscheidend ist zun\u00e4chst eine \u201eallgemein verst\u00e4ndliche und gut lesbare\u201c Gebrauchsinformation. Darin sind u. a. die Gefahren f\u00fcr die Gesundheit zu benennen und gesundheitssch\u00e4dliche Stoffe zu quantifizieren, die in den E-Zigaretten enthalten sind. Zudem muss darin der Hinweis stehen, \u201edass das Erzeugnis nicht f\u00fcr Nichtraucher empfohlen wird, und dass die Abgabe an sowie die Verwendung durch Kinder und Jugendliche untersagt sind\u201c.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Sodann m\u00fcssen auch auf der Umverpackung Gefahrenhinweise (Piktogramme und Text) angebracht sein, und zwar so, dass sie \u201edeutlich sichtbar und unverwischbar\u201c sind. Auf der Packung und der Au\u00dfenverpackung ist noch einmal explizit darauf hinzuweisen, \u201edass das Erzeugnis nicht in die H\u00e4nde von Kindern und Jugendlichen gelangen darf\u201c. Kennzeichnungen (etwa eine durchgestrichene Zahl \u201e18\u201c auf der Packung) oder auch unklare Formulierung wie \u201enicht zum Verkauf an Privatpersonen unter der gesetzlichen Altersgrenze\u201c reichen nicht aus, denn daraus geht nicht eindeutig hervor, \u201edass das Produkt nicht in die H\u00e4nde von Kindern und Jugendlichen gelangen darf\u201c. Auch die Formulierung \u201eVon Kindern und Haustieren fernhalten\u201c reicht nicht, da hier Jugendliche nicht mitbenannt sind.<\/p>\n<p>Aufgrund der Gesundheitsgefahren von E-Zigaretten ist der Jugendschutz unter besonders strengen Kriterien einzuhalten, insbesondere muss verhindert werden, dass E-Zigaretten \u00fcberhaupt an Minderj\u00e4hrige abgegeben werden. Das betrifft beim Online-Handel nicht nur den schlichten Vertragsschluss. Vielmehr geh\u00f6rt dazu auch, dass Lieferdienste eine Altersverifikation bei der Auslieferung vornehmen m\u00fcssen (\u201eAlterssichtkontrolle durch den Paketboten\u201c). Denn nur, wenn die E-Zigaretten gar nicht erst in die H\u00e4nde von Kindern und Jugendlichen gelangen k\u00f6nnen, wird seitens der H\u00e4ndler den Schutzvorschriften gen\u00fcge getan.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich veranschaulicht die Entscheidung des OLG Hamburg, dass f\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe der fraglichen Art regelm\u00e4\u00dfig auch der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer pers\u00f6nlich neben der Gesellschaft haftet. Dies gilt vor allem dann, wenn er ein Gesch\u00e4ftsmodell \u201eselbst ins Werk gesetzt hat\u201c oder unterh\u00e4lt, das auf unlauteren Wettbewerbshandlungen basiert, also etwa auf Verst\u00f6\u00dfen gegen die genannten Informationspflichten und den Jugendschutz.<\/p>\n<h2>Formal: Wie sollte das Unterlassungsbegehren aussehen?<\/h2>\n<p>Entscheidend kann sich auswirken, dass das Unterlassungsbegehren so formuliert ist, dass sich das gerichtliche Verbote nicht nur auf ein einzelnes Produkt bezieht, das Abmahnung und Eilantrag n\u00f6tig machte, sondern auch andere Produkte erfasst, bei denen sich das Charakteristische der Verletzungshandlung wiederfindet. Hier kommt es immer wieder zu Fehlern. Um sie zu vermeiden, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert, da nur so gew\u00e4hrleistet ist, dass eine entsprechend fachkundige Form gew\u00e4hlt wird, die alle M\u00f6glichkeiten offen l\u00e4sst, gegen vergleichbare (sog. kerngleiche) Verst\u00f6\u00dfe auch bei anderen Produkten eine rechtliche Handhabe zu besitzen.<\/p>\n<p><em>Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe \u201cBerichte aus der Parallelwelt\u201d. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beitr\u00e4ge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeitr\u00e4ge Begebenheiten und Rechtsf\u00e4lle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem v\u00f6llig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser \u00fcberlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Handel mit E-Zigaretten unterliegt in Deutschland einem dichten Netz an wettbewerbsrechtlichen Vorschriften. Nicht alle Marktteilnehmer halten sich daran.\u00a0 Abmahnung und Unterlassungsantrag Gegen Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfe kann man durch Abmahnungen vorgehen und \u2013 wenn der abgemahnte H\u00e4ndler nicht oder nicht gen\u00fcgend reagiert \u2013 durch Beantragung einer einstweiligen Unterlassungsverf\u00fcgung beim zust\u00e4ndigen Gericht. 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