{"id":62916,"date":"2022-09-17T08:00:15","date_gmt":"2022-09-17T06:00:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=62916"},"modified":"2022-09-20T10:11:22","modified_gmt":"2022-09-20T08:11:22","slug":"cancel-culture-wissenschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/cancel-culture-wissenschaft\/","title":{"rendered":"\u201eCancel Culture\u201c in der Wissenschaft"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_62917\" aria-describedby=\"caption-attachment-62917\" style=\"width: 548px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-62917 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/09\/cancel-culture-wissenschaft-621x414.jpg\" alt=\"Cancel Culture Wissenschaft\" width=\"548\" height=\"365\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/09\/cancel-culture-wissenschaft-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/09\/cancel-culture-wissenschaft-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/09\/cancel-culture-wissenschaft-311x207.jpg 311w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/09\/cancel-culture-wissenschaft-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/09\/cancel-culture-wissenschaft-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/09\/cancel-culture-wissenschaft-2048x1365.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 548px) 100vw, 548px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-62917\" class=\"wp-caption-text\">Photo by <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/@cheaousa?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Ousa Chea<\/a> on <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/s\/photos\/science?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Unsplash<\/a><\/figcaption><\/figure>\n<p><em>\u201e<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/cancel-culture\/\">Cancel Culture<\/a>\u201c betrifft K\u00fcnstler und Kulturschaffende (davon wird in einem sp\u00e4teren Beitrag noch die Rede sein), \u201eCancel Culture\u201c betrifft Politiker und Journalisten, \u201eCancel Culture\u201c betrifft aber auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Zwei besonders bekannte Beispiele illustrieren die Problematik einer als \u201eAusschluss von <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/diskriminierung-wann-liegt-sie-rechtlich-vor\/\">diskriminierendem Handeln<\/a>\u201c verbr\u00e4mten akademischen Diskursverweigerung, die einhergeht mit existenzbedrohlichen Kampagnen, die weit \u00fcber Kritik in der Sache hinausgehen und direkt auf die Person zielen. Deutlich wird dieses Ad hominem immer dann, wenn Professoren ihr Lehrstuhl an der Universit\u00e4t streitig gemacht wird, weil sie eine unliebsame Haltung einnehmen, die nur am Rand mit dem Gebiet zu tun haben, das sie als Hochschullehrer unterrichten.<\/em><\/p>\n<h2>Der \u201eFall\u201c Paul Cullen<\/h2>\n<p>Ein Protagonist der akademischen Spielart der \u201eCancel Culture\u201c ist seit Jahren der M\u00fcnsteraner Chemieprofessors Paul Cullen, der an der medizinischen Fakult\u00e4t lehrt. Zugleich ist der aus Irland stammende katholische Arzt Vorsitzender der Lebensschutzvereinigung \u201e\u00c4rzte f\u00fcr das Leben e.V.\u201c, die sich entschieden gegen Abtreibung und Sterbehilfe positioniert. Das passt einigen an der Uni nicht. Der Allgemeine Studierendenausschuss (ASTA) und kritische Medizinstudenten wollen ihn dort nicht mehr sehen. Im Klartext: Weil er in bestimmten umstrittenen bioethischen Fragen offen eine Meinung vertritt, die nicht strafbar ist, soll er nicht mehr zu Diabetes und Blutfetten lehren. Das muss man nicht verstehen. Weil auch einige an der Universit\u00e4t in M\u00fcnster das nicht verstehen und eine Gegen\u00f6ffentlichkeit bildeten, darf Paul Cullen dort weiter unterrichten. Vorerst.<\/p>\n<h2>Der \u201eFall\u201c Marie-Luise Vollbrecht<\/h2>\n<p>Anderer Teil Deutschlands, andere Universit\u00e4t, gleiches Problem. Die an der altehrw\u00fcrdigen Humboldt-Universit\u00e4t zu Berlin (HU) arbeitende Biologin Marie-Luise Vollbrecht meint, es gebe nur zwei Geschlechter. Und sie meint weiterhin, dies mit der Expertise ihres Fachgebiets begr\u00fcnden zu k\u00f6nnen. Die gesellschaftlich weitgehend akzeptierte Kategorie \u201edivers\u201c, die es in jede Stellenausschreibung schafft, gibt es entsprechend dieser These biologisch nicht. Hier gibt es nur m\u00e4nnlich oder weiblich.<\/p>\n<p>Was es indes innerhalb der Biologie sehr wohl gibt, ist eine Diskussion dar\u00fcber, ob die Zweigeschlechtlichkeit zur Beschreibung des Ph\u00e4nomens wirklich ausreicht. Hier streiten sich die eher an der Genetik orientierten Fachleute mit denen, die den Hormonhaushalt des Menschen betrachten, in dem es wohl tats\u00e4chlich ein Verteilungsspektrum bei geschlechtsrelevanten Stoffen wie \u00d6strogen (weiblich) oder Testosteron (m\u00e4nnlich) gibt, was die Definition von \u201eZwischenstufen\u201c erm\u00f6glicht. Auch die Bewertung uneindeutiger chromosomaler Befunde ist ein Thema, das wissenschaftlich diskutiert wird. Noch viel breiter wird die Debatte, zieht man Vertreter aus Disziplinen wie Psychologie, Soziologie oder Kulturanthropologie hinzu. Hier kann man besonders viele Meinungen erkennen, die Marie-Luise Vollbrecht widersprechen. Nur: Sie muss eben stattfinden k\u00f6nnen, diese Debatte. Und zu der z\u00e4hlt auch die These von der Zweigeschlechtlichkeit, die Marie-Luise Vollbrecht vertritt. Sie mit Vorw\u00fcrfen, die es unterhalb des Kalibers \u201emenschenverachtend\u201c nicht tun, mundtot machen zu wollen, ist kein Argument f\u00fcr die Gegenthese. Es ist \u00fcberhaupt kein Debattenbeitrag und zudem wissenschaftsfeindlich, weil es eine These a priori aus dem Diskurs ausschlie\u00dfen will, die nicht nur von Frau Vollbrecht, sondern auch von anderen (Evolutions-)Biologen vertreten wird.<\/p>\n<p>Eine Universit\u00e4t, die sich eingedenk ihrer Geschichte besonders der Forschungsfreiheit verschreiben sollte, muss sich hier hinter ihre Mitarbeiterin stellen. Das Gegenteil war \u2013 zumindest in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung \u2013 der Fall. Marie-Luise Vollbrecht habe, so war von der HU zu vernehmen, \u201egegen das Leitbild und die Werte der Uni versto\u00dfen\u201c. Gut zu wissen, dass dann wohl die Freiheit der Wissenschaft in der universit\u00e4ren Axiologie auch nicht ganz, ganz oben steht.<\/p>\n<h2>Mirarbeiter im Kreuzfeuer sollten Loyalit\u00e4t erwarten d\u00fcrfen<\/h2>\n<p>Was beide F\u00e4lle eint, ist das Zusammenfallen von kontroverser Meinung, gro\u00dfer Emp\u00f6rung und dem Versagen von Institutionen, die mit beidem nicht umgehen k\u00f6nnen. Dabei sollten gerade Universit\u00e4ten kritikf\u00e4hig, ja, sogar kritikfreudig sein. Und loyal zu ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen, wenn diese nicht mehr \u201eauf dem Kerbholz\u201c haben, als daf\u00fcr bekannt zu sein, klare Antworten auf umstrittene Fragen zu geben.<\/p>\n<p><em>Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe \u201cBerichte aus der Parallelwelt\u201d. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beitr\u00e4ge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeitr\u00e4ge Begebenheiten und Rechtsf\u00e4lle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem v\u00f6llig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser \u00fcberlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eCancel Culture\u201c betrifft K\u00fcnstler und Kulturschaffende (davon wird in einem sp\u00e4teren Beitrag noch die Rede sein), \u201eCancel Culture\u201c betrifft Politiker und Journalisten, \u201eCancel Culture\u201c betrifft aber auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. 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