{"id":62808,"date":"2022-09-06T07:34:20","date_gmt":"2022-09-06T05:34:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=62808"},"modified":"2022-09-06T19:53:04","modified_gmt":"2022-09-06T17:53:04","slug":"nachweisgesetz-neue-pflichten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/arbeitsrecht-know-how-schutz-2\/nachweisgesetz-neue-pflichten\/","title":{"rendered":"Nachweisgesetz: Neue Pflichten f\u00fcr Arbeitgeber seit 1. August 2022"},"content":{"rendered":"
\"Nachweisgesetz\"
Photo by Romain Dancre<\/a> on Unsplash<\/a><\/figcaption><\/figure>\n

Arbeitgeber sind nach dem Nachweisgesetz gesetzlich verpflichtet, Arbeitszeiten in einer Niederschrift dokumentieren und dem Arbeitnehmer aush\u00e4ndigen. Zum 1. August 2022 ist eine Neufassung des Gesetzes in Kraft getreten und die Pflichten wurden ausgeweitet. Jetzt droht auch ein Bu\u00dfgeld. Das sind die Neuregelungen:<\/i><\/p>\n

Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet die Arbeitgeberseite, Arbeitsbedingungen auch im Arbeitsvertrag zu dokumentieren. Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni 2022 Neuerungen im NachwG verabschiedet. Diese dienen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019\/1152 \u00fcber transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen vom 20. Juni 2019, auch \u201eArbeitsbedingungenrichtlinie\u201c genannt (ABl. L 186, 11.07.2019, S. 105).<\/p>\n

Ordnungsgeld bis zu 2.000 Euro<\/h2>\n

Zum 1. August 2022 traten die neuen Regelungen in Kraft. Im Kern betrifft sie Nachweispflichten bei neu geschlossenen Arbeitsvertr\u00e4gen. Die wesentlichen Arbeitsbedingungen eines Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses m\u00fcssen jetzt schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten sein, unterschrieben und dem Arbeitnehmer ausgeh\u00e4ndigt werden. Unterbleibt dies, gilt dies nun als Ordnungswidrigkeit und es droht ein Bu\u00dfgeld. \u00a7 4 Abs. 2 NachwG<\/a> sieht hier eine Geldbu\u00dfe von bis zu 2.000 Euro vor.<\/p>\n

Der Arbeitgeber hat nach \u00a7 2 NachwG<\/a> wesentliche Vertragsbedingungen des Arbeitsverh\u00e4ltnisses innerhalb bestimmter Fristen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuh\u00e4ndigen. In die Niederschrift sind zwingend folgende Angaben aufzunehmen:<\/p>\n