{"id":62789,"date":"2022-09-03T08:00:27","date_gmt":"2022-09-03T06:00:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=62789"},"modified":"2022-08-30T16:24:43","modified_gmt":"2022-08-30T14:24:43","slug":"kulturelle-aneignung-was-ist-das","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/kulturelle-aneignung-was-ist-das\/","title":{"rendered":"Kulturelle Aneignung \u2013 was bedeutet das?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_62790\" aria-describedby=\"caption-attachment-62790\" style=\"width: 537px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-62790 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/kulturelle-aneignung-621x414.jpg\" alt=\"Kulturelle Aneignung\" width=\"537\" height=\"358\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/kulturelle-aneignung-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/kulturelle-aneignung-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/kulturelle-aneignung-310x207.jpg 310w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/kulturelle-aneignung-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/kulturelle-aneignung-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/kulturelle-aneignung.jpg 1984w\" sizes=\"(max-width: 537px) 100vw, 537px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-62790\" class=\"wp-caption-text\">Photo by <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/@kylejglenn?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Kyle Glenn<\/a> on <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/s\/photos\/global?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Unsplash<\/a><\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Es gab Zeiten, da schw\u00e4rzten sich Kinder das Gesicht, um als Sternsinger an Dreik\u00f6nige den\u00a0<\/em><i>Repr\u00e4sentanten<\/i><em> Afrikas zu mimen, Zeiten, in denen sie sich f\u00fcr die Karnevalsfeier als \u201eIndianer\u201c mit Federhaube verkleideten, Zeiten, um sich irgendwann in der Jugendzeit auch mal eine coole Rasta-Frisur mit Dreadlocks zu g\u00f6nnen. Diese Zeiten sind vorbei. Denn all die beschriebenen Praktiken oder Modestile gelten heute als \u201ekulturelle Aneignung\u201c.<\/em><\/p>\n<h2>Kulturelle Aneignung \u2013 Versuch einer Definition<\/h2>\n<p>Was ist das: \u201ekulturelle Aneignung\u201c? Kurz gesagt: Jede Form eines kulturellen Ausdrucks, der von einer anderen als der Herkunftskultur \u00fcbernommen wird, wenn es \u2013 und das ist der Punkt \u2013 Vertreter einer \u201edominanten Kultur\u201c sind, die Elemente einer \u201eMinderheitskultur\u201c ohne deren Genehmigung f\u00fcr sich nutzen. Es geht also nicht allein darum, dass man sich Gebr\u00e4uche, Kunstwerke, Alltagsgegenst\u00e4nde oder andere Kulturtr\u00e4ger aneignet (dann d\u00fcrfte Lang Lang auch nichts von Beethoven spielen), sondern, dass mit der oft profanisierenden \u00dcbernahme historische Hierarchien aktualisiert werden, die von der \u201eMinderheitskultur\u201c schmerzhaft erfahren wurden. Dieser Schmerz werde nun, so die These, durch den entkontextualisierten Gebrauch der Kulturg\u00fcter seitens der Vertreter einer (zumindest damals) \u201edominanten Kultur\u201c erneut erfahrbar. Zudem f\u00fchre er in dieser \u201edominanten Kultur\u201c (also bei uns im \u201eWesten\u201c) zur Reproduktion von Klischees und im schlimmsten Fall zur Wiederbelebung von Inferiorit\u00e4tsbehauptungen. Kurz: \u201eKulturelle Aneignung\u201c ist rassistisch und damit diskriminierend.<\/p>\n<h2>Kulturelle Aneignung \u2013 Konzept mit T\u00fccken<\/h2>\n<p>Soweit die These. Wie so oft schie\u00dfen deren woke \u201eVertreter*innen\u201c weit \u00fcber das Ziel hinaus. Grunds\u00e4tzlich ist es sicher gut, darauf zu achten, dass man anderen Kulturen wertsch\u00e4tzend gegen\u00fcbertritt und das, was dem Anderen wichtig ist, sei es aus religi\u00f6sen, historischen oder kulturellen Gr\u00fcnden, mit Respekt behandelt. Doch kulturelle Aneignung kann ja gerade auch als ein solcher Akt der Wertsch\u00e4tzung und positiven Identifikation verstanden werden. Im linken Lager, in denen Dreadlocks bisher zum guten Ton geh\u00f6rten, ist daher eine gro\u00dfe Irritation sp\u00fcrbar. War die Frisur nicht ehedem ein nonkonformistisches Fanal gegen das Establishment? Ein Zeichen \u201egegen rechts\u201c? Und urpl\u00f6tzlich steht der Rasta-Mensch unter Rassismusverdacht! So schnell kann&#8217;s gehen.<\/p>\n<h2>Kulturelle Aneignung \u2013 Teufel und Beelzebub<\/h2>\n<p>Zudem l\u00e4sst es sich nie ganz vermeiden, dass kulturelle Einfl\u00fcsse aufgenommen werden und dann auch in anderen Kontexten eine Rolle spielen. Alles andere w\u00e4re eine anti-globalistische, eurozentrische und im Ergebnis v\u00f6lkische Identit\u00e4tspolitik. Man kann das Konzept der \u201ekulturellen Aneignung\u201c, soweit es dazu dienen soll, eben jene \u201ekulturelle Aneignung\u201c als rassistisch und diskriminierend zu verd\u00e4chtigen, also auch von der Seite her kritisieren, gegen die es eigentlich gerichtet ist. Im Klartext: Es k\u00f6nnte schlichtweg selbst diskriminierend\u00a0sein, hinter jedem Akt der \u201ekulturellen Aneignung\u201c eine Diskriminierung zu sehen. Aus Gr\u00fcnden der Vermeidung von \u201ekultureller Aneignung\u201c den schwarzen K\u00f6nig aus der Krippe zu nehmen, schlie\u00dft Afrika symbolisch vom Weihnachtsgeschehen aus, die Verbannung der Dreadlocks ins Reich des B\u00f6sen macht diese Modeerscheinung bei uns unsichtbar. Literatur von Astrid Lindgren (\u201ePippi Langstrumpf\u201c) oder Karl May (\u201eWinnetou\u201c) kommenden Generationen vorzuenthalten, hinterl\u00e4sst L\u00fccken. Das Andere verschwindet aus unserer Erfahrung. Ist das besser? Wertsch\u00e4tzender?<\/p>\n<h2>Kulturelle Aneignung \u2013 Differenzierter Umgang n\u00f6tig<\/h2>\n<p>Das Zauberwort hei\u00dft wohl auch hier: Differenzierung. Denn es kommt sehr auf den Einzelfall an. Es ist ein Unterschied, ob Menschen sich offenbar \u00fcber andere Kulturen und deren Hervorbringungen lustig machen wollen, oder ob sie im Rahmen eines pers\u00f6nlichen Interesses am Austausch mit dem Anderen dessen Kulturg\u00fcter wertsch\u00e4tzend annehmen und im positiven Modus nutzen. Diese Unterschiede m\u00fcssen im Diskurs und in konkreten Entscheidungssituationen ber\u00fccksichtigt werden. Die derzeit um sich greifende allgemeine und unterschiedslose Hatz auf alles, was sich unter \u201ekulturelle Aneignung\u201c fassen l\u00e4sst, verw\u00e4ssert den Rassismusbegriff und entwertet den Kampf gegen echte Diskriminierungsformen. Davon gibt es bei uns genug.<\/p>\n<p><em>Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe \u201cBerichte aus der Parallelwelt\u201d. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beitr\u00e4ge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeitr\u00e4ge Begebenheiten und Rechtsf\u00e4lle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem v\u00f6llig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser \u00fcberlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es gab Zeiten, da schw\u00e4rzten sich Kinder das Gesicht, um als Sternsinger an Dreik\u00f6nige den\u00a0Repr\u00e4sentanten Afrikas zu mimen, Zeiten, in denen sie sich f\u00fcr die Karnevalsfeier als \u201eIndianer\u201c mit Federhaube verkleideten, Zeiten, um sich irgendwann in der Jugendzeit auch mal eine coole Rasta-Frisur mit Dreadlocks zu g\u00f6nnen. Diese Zeiten sind vorbei. 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