{"id":6256,"date":"2011-07-22T08:21:51","date_gmt":"2011-07-22T06:21:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=6256"},"modified":"2017-04-10T22:18:58","modified_gmt":"2017-04-10T21:18:58","slug":"olg-koln-testsieger-der-stiftung-warentest-ist-kein-anerkanntes-gutezeichen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/olg-koln-testsieger-der-stiftung-warentest-ist-kein-anerkanntes-gutezeichen\/","title":{"rendered":"OLG K\u00f6ln: \u201cTestsieger\u201d der Stiftung Warentest ist kein anerkanntes G\u00fctezeichen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px\" title=\"Sie baden gerade Ihre H\u00e4nde darin!\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/07\/ariel.jpg\" alt=\"Sie baden gerade Ihre H\u00e4nde darin!\" \/>Die Kollegen von <a href=\"http:\/\/www.damm-legal.de\/olg-koeln-testsieger-der-stiftung-warentest-ist-kein-anerkanntes-guetezeichen\" target=\"_blank\">Dr. Damm &amp; Partner<\/a> weisen aktuell auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts K\u00f6ln (OLG K\u00f6ln, Urteil vom 23.02.2011, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20U%20159\/10\" title=\"OLG K&ouml;ln, 23.02.2011 - 6 U 159\/10: Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung von Untersuchungsergebn...\">6 U 159\/10<\/a>) hin, wonach ein \u201cTestsieger\u201d-Urteil der Stiftung Warentest kein G\u00fctezeichen im Sinne von Nr. 2 des Anhangs zu <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3.html\" title=\"&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen\">\u00a7 3 Abs. 3 UWG<\/a> sei.<\/p>\n<p>Es stritten sich &#8220;Ariel&#8221; und &#8220;Persil&#8221;.<\/p>\n<p>Aus einem im Heft 4\/2009 der Stiftung Warentest ver\u00f6ffentlichten Test (Anlage K 1, Bl. 9 ff.) ging das Vollwaschmittel &#8220;Ariel Compact&#8221; der Beklagten als Testsieger hervor, w\u00e4hrend das Produkt &#8220;Persil Universal Megaperls&#8221; der Kl\u00e4gerin den zweiten Platz belegte. In das aus dem Durchschnitt aller Pr\u00fcfergebnisse gebildete, bei beiden Produkten &#8220;GUT (2,1)&#8221; lautende Test-Qualit\u00e4tsurteil floss im Bereich Umwelteigenschaften auch der Verpackungsaufwand (Art und Menge des Verpackungsmaterials) ein. Das in einer Pappkarton-Verpackung untersuchte Beklagtenprodukt wurde in dieser Kategorie mit &#8220;Gut&#8221; bewertet, das in einer Kunststoff-Folienverpackung getestete Produkt der Kl\u00e4gerin erhielt (wie andere so verpackte Produkte) die Bewertung &#8220;Sehr gut&#8221;.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin hatte es gest\u00f6rt, dass das Produkt &#8220;Ariel Compact&#8221; der Beklagten, welches lediglich mit einer Pappverpackung von der Stiftung Warentest untersucht worden war, von dieser auch in der Folienverpackung als &#8220;Testsieger&#8221; beworben wurde. Die Kl\u00e4gerin argumentierte, dass es einen Versto\u00df gegen eines der Per-se-Verbote der in den Anhang zu <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3.html\" title=\"&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen\">\u00a7 3 Abs. 3 UWG<\/a> \u00fcbernommenen &#8220;Schwarzen Liste&#8221;, n\u00e4mlich der Nr. 2 des Anhangs versto\u00dfe, dass die Beklagte mit einem &#8220;G\u00fctesiegel&#8221; werbe, ohne die erforderliche Genehmigung dazu zu haben, denn das Beklagtenprodukte bei Januar in einem Pappkarton getestet und zum &#8220;Testsieger&#8221; gek\u00fcrt worden.<\/p>\n<p>Das Oberlandesgericht lehnt die Anwendung Nr. 2 des Anhangs zu <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3.html\" title=\"&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen\">\u00a7 3 Abs. 3 UWG<\/a> ab, da es sich bei einem Testurteil der Stiftung Warentest nicht um ein &#8220;G\u00fctesiegel&#8221; im Sinne der Vorschrift handele:<\/p>\n<blockquote><p><em>&#8220;Aus Sicht der Verbraucher stellen positive Testurteile der Stiftung Warentest zwar einen bedeutsamen Qualit\u00e4tshinweis dar. Angesichts der von der Stiftung aufgestellten Bedingungen f\u00fcr die Werbung mit Untersuchungsergebnissen (abgedruckt bei K\u00f6hler \/ Bornkamm, a.a.O., \u00a7 6 Rn. 213) mag sogar von einer Genehmigung der Verwendung ihres Logos in Form einer formularvertraglichen Lizenzvereinbarung gesprochen werden k\u00f6nnen. Dennoch handelt es sich um keine Verleihung eines G\u00fctesiegels im Sinne des Verbotstatbestandes. W\u00e4hrend die hier angesprochenen G\u00fctezeichen dazu dienen, gewisse Produkteigenschaften auf einen Blick erkennbar zu machen, gibt die Verwendung des Logos der Stifung Warentest und die (Selbst-) Bezeichnung als &#8220;Testsieger&#8221; als solche keine Auskunft \u00fcber eine Erf\u00fcllung bestimmter, vorab allgemein objektivierter Standardanforderungen durch das getestete Produkt; mitgeteilt wird vielmehr das Ergebnis eines wertenden ganzheitlichen Vergleichs mehrerer ausgew\u00e4hlter Produkte (wie hier: Koppe \/ Zagouras, WRP 2008, 1035 [1045]; Piper \/ Ohly \/ Sosnitza, a.a.O., Rn. 8; Harte \/ Henning \/ Weidert, a.a.O., Rn. 3).&#8221;<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Die Werbung der Beklagten stelle auch keinen Versto\u00df gegen Nr. 4 des Anhangs zu <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3.html\" title=\"&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen\">\u00a7 3 Abs. 3 UWG<\/a> dar, wonach eine Ware nicht als von einer dritten Stelle best\u00e4tigt, gebilligt oder genehmigt bezeichnet oder die Einhaltung der daf\u00fcr geltenden Bedingungen behauptet werden darf, ohne dass dies der Fall ist.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich sei auch der Tatbestand einer relevanten irref\u00fchrenden Werbung nicht erf\u00fcllt, da die Werbung der Beklagten die Verbraucher zu keiner gesch\u00e4ftlichen Entscheidung veranlassen wird, die sie sonst nicht getroffen h\u00e4tten. Das Oberlandesgericht l\u00e4sst es interessanterweise dahinstehen, ob die Werbung der Beklagten tats\u00e4chlich irref\u00fchrend war, da es\u00a0 jedenfalls an der Relevanz der Irref\u00fchrung fehle:<\/p>\n<blockquote><p><em>&#8220;Im Streitfall geht es um die Werbung f\u00fcr ein in seiner stofflichen Zusammensetzung gegen\u00fcber den Testbedingungen unver\u00e4ndertes Waschmittel, das sich lediglich in einer Kunststoff-Folienverpackung statt wie bei dem Test in einer Pappkarton-Verpackung befindet. Die Art und Weise der Verpackung war zwar ebenfalls Gegenstand des Testes und damit auch des abschlie\u00dfenden Qualit\u00e4tsurteils. Aus Verbrauchersicht handelt es sich dabei jedoch um keine Eigenschaft des Produkts selbst, sondern um ein ver\u00e4nderliches Akzidens. Entgegen den von der Berufung ge\u00e4u\u00dferten Zweifeln muss zudem angenommen werden, dass beim Produkt der Beklagten die Wahl der anderen Verpackung schon im Test keinesfalls zu einer Verschlechterung, sondern eher zu einer weiteren Verbesserung des Testergebnisses auch im Vergleich zum n\u00e4chstplazierten Produkt der Kl\u00e4gerin gef\u00fchrt h\u00e4tte. Denn der ver\u00f6ffentlichte Testbericht selbst belegt \u2013 gem\u00e4\u00df den fehlerfreien Feststellungen des Landgerichts \u2013 eindeutig, dass die Kunststoff-Folienverpackungen hinsichtlich des Verpackungsaufwandes und damit hinsichtlich ihrer Umwelteigenschaften durchweg um eine Notenstufe besser bewertet wurden als die Pappkarton-Verpackung des Kl\u00e4gerprodukts und des Konkurrenzprodukts &#8220;Sunil aktiv&#8221;. &#8220;<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Fazit:<\/strong><\/p>\n<p>Neben einigen klarstellenden Erl\u00e4uterungen zu zwei Tatbest\u00e4nden der noch relativ neuen &#8220;Blacklist&#8221; (Anhang zu <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3.html\" title=\"&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen\">\u00a7 3 Abs. 3 UWG<\/a>) verdeutlicht die Entscheidung einmal mehr, dass nicht jede irgendwie geartete Irref\u00fchrung des Verbrauchers zu einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch f\u00fchrt. Zus\u00e4tzlicher Pr\u00fcfungspunkt ist immer auch die Frage, ob die betreffende Werbung geeignet ist, den Verbraucher zu einer gesch\u00e4ftlichen Entscheidung zu veranlassen, die ansonsten nicht getroffen h\u00e4tte (Relevanzpr\u00fcfung). (la)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kollegen von Dr. Damm &amp; Partner weisen aktuell auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts K\u00f6ln (OLG K\u00f6ln, Urteil vom 23.02.2011, Az. 6 U 159\/10) hin, wonach ein \u201cTestsieger\u201d-Urteil der Stiftung Warentest kein G\u00fctezeichen im Sinne von Nr. 2 des Anhangs zu \u00a7 3 Abs. 3 UWG sei. Es stritten sich &#8220;Ariel&#8221; und &#8220;Persil&#8221;. Aus einem [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":6260,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,15],"tags":[212,663,664,665,666,667,668],"class_list":["post-6256","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-werbung","tag-ariel","tag-persil","tag-testsieger","tag-gutesiegel","tag-blacklist","tag-ug-richtlinie"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6256","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6256"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6256\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/6260"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6256"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6256"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=6256"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}