{"id":62452,"date":"2022-08-01T07:31:19","date_gmt":"2022-08-01T05:31:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=62452"},"modified":"2022-07-27T21:34:06","modified_gmt":"2022-07-27T19:34:06","slug":"werbung-klimaneutral","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/werbung-klimaneutral\/","title":{"rendered":"Klimaneutral oder klimaneutralisiert \u2013 das ist hier die Frage!"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_62454\" aria-describedby=\"caption-attachment-62454\" style=\"width: 562px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-62454\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/07\/werbung-klimaneutral-621x414.jpg\" alt=\"Werbung klimaneutral\" width=\"562\" height=\"374\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/07\/werbung-klimaneutral-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/07\/werbung-klimaneutral-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/07\/werbung-klimaneutral-311x207.jpg 311w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/07\/werbung-klimaneutral-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/07\/werbung-klimaneutral-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/07\/werbung-klimaneutral-2048x1365.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 562px) 100vw, 562px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-62454\" class=\"wp-caption-text\">Photo by <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/@markusspiske?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Markus Spiske<\/a> on <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/s\/photos\/climate-change?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Unsplash<\/a><\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Der Klimawandel ist eines der beherrschenden Themen unseres Zeitalters. Klimaschutz ist wichtig, darin sind sich (fast) alle Menschen einig. Daher wundert es nicht, dass Unternehmen zunehmend damit werben, \u201eklimaneutral\u201c zu sein. Doch: Was hei\u00dft das eigentlich? Kein CO2-Aussto\u00df bei der Produktion? Oder: Kompensation der Emissionen durch ausgleichende Klimaschutzma\u00dfnahmen an einem anderen Ort zu einer anderen Zeit? Also: \u201eklimaneutralisiert\u201c? Das ist ein Unterschied.<\/em><\/p>\n<h2>Zauberwort der Zwei-Grad-Wirtschaft<\/h2>\n<p>Das Zauberwort der Zwei-Grad-Wirtschaft ist auch Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. In einem Verfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ging es um einen M\u00fcllbeutel-Hersteller, der in seiner <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wettbewerbsrecht\/irrefuehrende-werbung-schadensersatz\/\">Werbung<\/a> \u201eklimaneutral\u201c als Markenzeichen einsetzte und damit dem Verbraucher suggerierte, die Ware sei tats\u00e4chlich klimaneutral produziert worden, was sie aber nicht war. Auch der Hinweis auf die vom Unternehmen unterst\u00fctzten Klimaschutzprojekte reiche f\u00fcr eine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wettbewerbsrecht\/\">wettbewerbskonforme<\/a> Kundeninformation nicht aus. Stattdessen entst\u00fcnde der Eindruck, der Hersteller w\u00fcrde sich als solcher mit dem Ehrentitel \u201eklimaneutral\u201c schm\u00fccken, nicht nur einen bestimmten M\u00fcllbeutel als \u201eklimaneutralisiert\u201c ausweisen wollen. Das war zumindest die Position der Vorinstanz.<\/p>\n<h2>OLG kassiert Entscheidung<\/h2>\n<p>Dieser erteilte das OLG im Berufungsverfahren eine Absage. Die Schleswiger Richter sahen keine Irref\u00fchrung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 UWG<\/a>. Der Verbraucher erkenne, dass es sich bei den \u201eklimaneutralen\u201c M\u00fcllbeuteln um eine spezielle umweltfreundliche Produktlinie handle, die sich durch Angabe des Zauberworts gerade von der konventionellen Ware abhebe. Auch sei die Angabe \u201eklimaneutral\u201c nicht dadurch irref\u00fchrend, \u201edass der Verbraucher ohne n\u00e4here Erl\u00e4uterungen nicht beurteilen kann, wie Klimaneutralit\u00e4t erreicht werde\u201c, das sei im Grunde auch egal, zumal niemand ernsthaft glaube, \u201eM\u00fcllbeutel wie die beworbenen k\u00f6nnten ohne jeden CO2-Aussto\u00df hergestellt werden\u201c. Weiterhin seien Angaben dazu, wie die beworbene Klimaneutralit\u00e4t erreicht wird, \u201enicht [\u2026] als wesentliche Information anzusehen\u201c (OLG Schleswig, Beschluss vom 30.6.2022, Az.: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20U%2046\/21\" title=\"6 U 46\/21 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">6 U 46\/21<\/a>).<\/p>\n<h2>Differenzierung tut Not<\/h2>\n<p>Das ist eine ziemlich verbl\u00fcffende Auffassung, weil hier \u201eklimaneutral\u201c und \u201eklimaneutralisiert\u201c in Sachen \u00f6kologischem Wohlverhalten des Produzenten, das sich der Konsument mit dem Kauf des Produkts ja zu eigen machen will, gleichgesetzt werden. Es ist aber nur rechnerisch unerheblich, ob man CO2 gleich bei der Produktion einspart oder (etwa durch das Unterst\u00fctzen von Baumanpflanzungen) nachtr\u00e4glich kompensieren hilft. In der Sache ist es ein Unterschied, nicht nur hinsichtlich des Zeitfaktors (Emissionen passieren jetzt, die Kompensation erst in zehn, zwanzig Jahren), sondern auch, weil die CO2-Wiederaufnahmekapazit\u00e4t des \u00d6kosystems aufgrund des begrenzten Platzes f\u00fcr Aufforstungsprojekte limitiert ist. Auch die Hilfe zur direkten Einsparung von CO2 an einem anderen Ort (z.B. dort, wo das kosteng\u00fcnstiger m\u00f6glich ist) kann \u2013 zumindest moralisch \u2013 nicht gleichgesetzt werden mit den oft kostspieligen Bem\u00fchungen um wirklich klimaneutrale Gesch\u00e4ftsprozesse hier bei uns in Deutschland, die zudem echte Innovationen hervorbringen, die im Zuge des Technologietransfers wiederum den Klimaschutz weltweit bef\u00f6rdern k\u00f6nnen. Und genau das ist die Rolle der deutschen Wirtschaft beim Kampf gegen den Klimawandel. Das wird \u00fcbersehen, wenn man \u201eklimaneutral\u201c und \u201eklimaneutralisiert\u201c synonym verwendet.<\/p>\n<h2>Eindeutige Labels n\u00f6tig<\/h2>\n<p>Bei den konkreten Bezeichnung muss also st\u00e4rker differenziert werden. Das Problem bei gleichklingenden und \u00e4hnlich aussehenden Labels, deren Voraussetzungen und Bedingungen nicht gleich sind, ist ihre Wertlosigkeit. Wenn alles \u201ebio\u201c oder \u201eklimaneutral\u201c ist, dann ist es am Ende eben gar nichts. Die Verbraucher ertrinken in einer Flut an wohlfeilen \u00d6ko-G\u00fctesiegeln, die nicht wirklich etwas aussagen. Sie brauchen Klarheit, etwa eine quantitative Angabe (z.B. die H\u00f6he der CO2-Emission bei Produktion der erworbenen Wareneinheit), um vergleichen und wirklich umwelt- und klimafreundlich konsumieren zu k\u00f6nnen. Und genau das wollen viele Menschen.<\/p>\n<p><em>Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe \u201cBerichte aus der Parallelwelt\u201d. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beitr\u00e4ge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeitr\u00e4ge Begebenheiten und Rechtsf\u00e4lle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem v\u00f6llig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser \u00fcberlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Klimawandel ist eines der beherrschenden Themen unseres Zeitalters. Klimaschutz ist wichtig, darin sind sich (fast) alle Menschen einig. Daher wundert es nicht, dass Unternehmen zunehmend damit werben, \u201eklimaneutral\u201c zu sein. Doch: Was hei\u00dft das eigentlich? Kein CO2-Aussto\u00df bei der Produktion? 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