{"id":62,"date":"2006-11-17T18:05:00","date_gmt":"2006-11-17T16:05:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=62"},"modified":"2006-11-17T18:05:00","modified_gmt":"2006-11-17T16:05:00","slug":"mario-a-an-dreistigkeit-nicht-mehr-zu-uberbieten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/mario-a-an-dreistigkeit-nicht-mehr-zu-uberbieten\/","title":{"rendered":"Mario A.: An Dreistigkeit nicht mehr zu \u00fcberbieten&#8230;"},"content":{"rendered":"<div>Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.<\/div>\n<p>Da ver\u00f6ffentlicht jemand ungefragt reihenweise illegal professionelle Lichtbilder auf seiner Website. Anstatt sich h\u00f6flich zu entschuldigen, startet er nach einer Abmahnung eine Hetzkampagne gegen den Rechteinhaber und dessen Anw\u00e4lte, die in einem \u00f6ffentlichen Brief an die Justizministerin vorerst ihren traurigen H\u00f6hepunkt findet.<\/p>\n<p>Trotz dieser Unversch\u00e4mtheiten findet sich der Rechteinhaber bereit, mit dem Rechteverletzer in der zweiten Instanz vor dem LG Hamburg einen gerichtlichen Vergleich auf Widerruf zu schliessen, bei dem der Zahlungsbetrag noch unter dem liegt, den das Amtsgericht Hamburg als erste Instanz tituliert hatte. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2006\/11\/hornberger-schiesen-vor-dem-lg-hamburg-neues-von-der-wallpaperfront\">Wir berichteten.<\/a><\/p>\n<p>Wie Mario A. auf seiner <a href=\"http:\/\/www.to-you.de\/index.php?include=page&amp;ID=312\">Internetseite mitteilt<\/a>, ist dieser Vergleich offenbar am 10.11.2006 endg\u00fcltig zustandegekommen.<\/p>\n<p>Man sollte denken, dass nun alle zufrieden sein k\u00f6nnen. Der Rechteinhaber wurde angemessen entsch\u00e4digt, Mario A. kam noch einmal mit dem blauen Auge davon.<\/p>\n<p>Aber weit gefehlt.<\/p>\n<p>In der <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/spiegel\/0,1518,448817,00.html\"><span>Spiegel-Online-Ausgabe vom 13.11.2006<\/span><\/a>, also anscheinend 3 Tage, nachdem der Vergleich unter Dach und Fach ist, dient unser Mario A. als Aufh\u00e4nger f\u00fcr einen knallhart recherchierten und schonungslos aufdeckenden Artikel \u00fcber Anw\u00e4lte, die das Web mit Abmahn- und Lizenzgeb\u00fchren \u00fcberziehen. Nur am Rande soll erw\u00e4hnt werden, dass hier wieder einmal wie so oft schlicht unterschlagen wird, dass das unlizensierte Ver\u00f6ffentlichen von urheberrechtlich gesch\u00fctztem Material zurecht abgemahnt wird, da dies illegal und sogar <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__106.html\">strafbar <\/a>ist.<\/p>\n<p>Denn den Gipfel der Dreistigkeit stellt das Bildnis des T\u00e4ters Mario dar, der grinsend vor einem Computerbildschirm sitzt, auf dem doch <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/spiegel\/0,1518,grossbild-740131-448817,00.html\">tats\u00e4chlich schon wieder ein Lichtbild von Katie Price widerrechtlich \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht wird<\/a>. Da verschl\u00e4gt es einem die Sprache.<\/p>\n<p>Wenn Mario A. wirklich eine strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben haben sollte, <a href=\"http:\/\/www.to-you.de\/index.php?include=page&amp;ID=312\"><span>wie er auf seiner Seite berichtet<\/span><\/a>, dann d\u00fcrfte nicht nur klar sein, dass er sich trotz seiner Beteuerungen um diese nicht im geringsten schert, sondern auch, dass die Vertragsstrafe verwirkt sein d\u00fcrfte. Abgesehen von der rechtlichen Beurteilung ist es jedenfalls unversch\u00e4mt, sich unmittelbar nach einem deutlichen Entgegenkommen der Rechteinhaber so im Internet zu pr\u00e4sentieren.<\/p>\n<p>Jeder sollte Verst\u00e4ndnis und sogar Sympathie f\u00fcr Menschen haben, die unbedarft Urheberrechtsverletzungen begehen, wenn diese sich artig entschuldigen und um Schadenswiedergutmachung bem\u00fcht sind. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass die Rechteinhaber dann auch nur zu gern von ihren Forderungen abr\u00fccken und den T\u00e4tern mit weitaus geringenen Betr\u00e4gen, als urpsr\u00fcnglich gefordert, entgegenkommen.<\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund des Falls Mario A. stellt sich aber nun die Frage, ob Rechteinhaber gut beraten sind, Gnade vor Recht walten zu lassen, wenn sie berf\u00fcrchten m\u00fcssen, kurz nach Vergleichsschluss \u00f6ffentlich so verh\u00f6hnt zu werden.<\/p>\n<p>Auch wenn es vordergr\u00fcndig so scheint, einen Gefallen hat Mario A. sich und zuk\u00fcnftigen Urherrechtsverletzern mit seiner Pr\u00e4sentation jedenfalls nicht getan. (la)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Da ver\u00f6ffentlicht jemand ungefragt reihenweise illegal professionelle Lichtbilder auf seiner Website. 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