{"id":6171,"date":"2011-07-19T08:04:03","date_gmt":"2011-07-19T06:04:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=6171"},"modified":"2018-10-09T20:39:01","modified_gmt":"2018-10-09T19:39:01","slug":"rechtsstreit-gewonnen-sogar-mehr-als-gewollt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/rechtsstreit-gewonnen-sogar-mehr-als-gewollt\/","title":{"rendered":"Copiepresse vs. Google: Rechtsstreit gewonnen &#8211; sogar mehr als gewollt"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;\" title=\"Wanne immer vorsichtig leeren\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/07\/bad.jpg\" alt=\"Wanne immer vorsichtig leeren\" \/><a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Google-sperrt-belgische-Zeitungen-aus-1280764.html\">Heise<\/a> berichtete gestern \u00fcber einen in Belgien anh\u00e4ngigen Rechtsstreit zwischen der belgischen Gesellschaft Copiepresse und Google. Copiepresse nimmt die Rechte diverser Verlage wahr und hat Google gerichtlich untersagen lassen, Ausschnitte aus Presseprodukten der bei Copiepresse organisierten Verlage ohne Genehmigung auf der Google-Nachrichten\u00fcbersicht zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>Google hat die Entscheidung umgesetzt, mit dem Ergebnis, dass die Ausschnitte nicht mehr bei Google-News auffindbar sind, jedoch auch nicht mehr im allgemeinen Google Suchindex. Jetzt wundern sich die Betroffenen \u00fcber den &#8220;Suchbann&#8221; und f\u00fchlen sich boykottiert. Ziel des Verfahrens sei es lediglich gewesen, die Aufnahme von Textausschnitte und Bildmaterial aus den Zeitungen ohne Erlaubnis der Betroffenen Verlage in den Google Nachrichtenaggregator zu unterbinden. Eine Sperrung in den anderen Google-Bereichen sollte nicht erreicht werden.<\/p>\n<p>Google hat hierzu Stellung genommen und mitgeteilt, dass die Entscheidung nicht nur Google News sondern auch den allgemeinen Suchindex des Unternehmens erfasse. Dies ist auch durchaus nachvollziehbar, immerhin hat das Gericht entschieden, dass <a href=\"http:\/\/www.copiepresse.be\/pdf\/Copiepresse%20-%20ruling%20appeal%20Google_5May2011.pdf\">Google alle Artikel, Fotos und Grafiken der gegenst\u00e4ndlichen Verlage aus den &#8220;cached&#8221; links in Google Weg und aus den Google News zu entfernen hat.<\/a><\/p>\n<p>Mit dieser Entscheidung scheint Copiepresse \u00fcber das Ziel hinausgeschossen zu sein. Insbesondere ist mehr beantragt worden, als es die Pressemitteilungen zun\u00e4chst vermuten lassen.<\/p>\n<p>Interessant an dem Fall ist, dass der Antrag, die betreffenden Artikel sowohl aus den Google-News sowie auch aus dem hinter den Ergebnissen im Suchindex stehenden Inhalten im &#8220;Cache&#8221;, dem Zwischenspeicher von Google zu entfernen, &#8211; jedenfalls nach deutschem Recht &#8211; eine urheberrechtliche Grundlage haben d\u00fcrfte. Bei der Ver\u00f6ffentlichungsarten erf\u00fcllen n\u00e4mlich jedenfalls den Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung und sind damit grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig. Lediglich bei der Ver\u00f6ffentlichung im so genannten Google-Cache wird die (streitbare) Auffassung vertreten, dass der jeweilige Webseitenbetreiber in diese Zwischenspeicherung jedenfalls konkludent eingewilligt habe. Da Google jede indizierte Seite auch automatisch zwischenspeichert, hat Google nun &#8211; durchaus nachvollziehbar &#8211; die entsprechenden Seiten vollst\u00e4ndig aus dem Index verbannt, um sicherzustellen, dass von den entsprechenden Seiten keine automatischen Kopien im &#8220;Cache&#8221; hergestellt werden und damit gegebenenfalls gegen das gerichtliche Verbot versto\u00dfen wird.<\/p>\n<p>Das bedeutet, dass der belgische Verlag aus urheberrechtlicher Sicht vollumf\u00e4nglich im Recht sein d\u00fcrfte, mit seinem Antrag jedoch faktisch erreicht hat, dass seine Internetseiten von Google vorsichtshalber auch aus dem Index entfernt wurden. Aufgrund der Marktbeherrschung von Google kommt das einem vollst\u00e4ndigen &#8220;Verschwinden&#8221; aus dem Internet gleich.<\/p>\n<p>Das von Google ge\u00e4u\u00dferte Bedauern, dass man nicht in der Lage sei, die\u00a0 Internetseiten weiter zu indexieren, da man sonst Gefahr laufe, gegen das gerichtliche Verbot zu versto\u00dfen, d\u00fcrfte sich in Grenzen halten. Denn der (rechtlich verlorene) Fall stellt eine vorz\u00fcgliche Gelegenheit f\u00fcr Google dar, seine wahre Macht zu demonstrieren und an dem belgischen Verlag ein Exempel zu statuieren: Wem das Gesch\u00e4ftsmodell nicht passt, der fliegt raus. Ein vor dem Hintergrund der Vertragsautonomie durchaus legitimes Motto. W\u00e4re da nicht das Kartellrecht, dass aufgrund der faktischen Marktbeherrschung Googles Anwendung finden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Es bleibt abzuwarten, ob und wie eine &#8220;Wiederaufnahme&#8221; bei Google erreicht wird oder ob der Fall sogar eine Erweiterung auf das Gebiet des Kartellrechts erf\u00e4hrt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heise berichtete gestern \u00fcber einen in Belgien anh\u00e4ngigen Rechtsstreit zwischen der belgischen Gesellschaft Copiepresse und Google. Copiepresse nimmt die Rechte diverser Verlage wahr und hat Google gerichtlich untersagen lassen, Ausschnitte aus Presseprodukten der bei Copiepresse organisierten Verlage ohne Genehmigung auf der Google-Nachrichten\u00fcbersicht zu ver\u00f6ffentlichen. 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