{"id":61318,"date":"2022-06-03T07:03:20","date_gmt":"2022-06-03T05:03:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=61318"},"modified":"2022-06-02T03:07:38","modified_gmt":"2022-06-02T01:07:38","slug":"lg-koeln-schufa-muss-restschuldbefreiung-nicht-loeschen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/datenschutzrecht\/lg-koeln-schufa-muss-restschuldbefreiung-nicht-loeschen\/","title":{"rendered":"LG K\u00f6ln: SCHUFA muss Restschuldbefreiung nicht l\u00f6schen"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_61319\" aria-describedby=\"caption-attachment-61319\" style=\"width: 536px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-61319 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/restschuldbefreiung-schufa-621x414.jpg\" alt=\"Restschuldbefreiung Schufa\" width=\"536\" height=\"357\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/restschuldbefreiung-schufa-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/restschuldbefreiung-schufa-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/restschuldbefreiung-schufa-311x207.jpg 311w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/restschuldbefreiung-schufa-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/restschuldbefreiung-schufa-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/restschuldbefreiung-schufa-2048x1365.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 536px) 100vw, 536px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-61319\" class=\"wp-caption-text\">Photo by Mathieu Stern on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p><i>Der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/reputationsmanagement\/creditreform-schufa-loeschen-lassen\/\">Schufa-Score<\/a> kann entscheiden, ob man einen Handyvertrag bekommt, in Raten zahlen darf oder gar einen Kredit bei der Bank erh\u00e4lt. Deutschlands gr\u00f6\u00dfte Auskunftei wei\u00df, wie viel Girokonten, Kreditkarten oder Handyvertr\u00e4ge eine Person hat. Sie wei\u00df auch, wer in der Vergangenheit Zahlungsschwierigkeiten hatte und wer in der Privatinsolvenz steckt.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/i><\/p>\n<p><i>Doch was passiert, wenn sich die finanzielle Lage ins Positive \u00e4ndert? Kann der Kreditnehmer dann L\u00f6schung des urspr\u00fcnglichen Eintrags verlangen? Mit dieser Frage besch\u00e4ftigte sich nun das Landgericht K\u00f6ln.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/i><\/p>\n<h2>Insolvenz und Restschuldbefreiung<\/h2>\n<p>Der Kl\u00e4ger klagte gegen die SCHUFA auf L\u00f6schung eines Eintrags aus seiner Schuldnerkartei. Der festangestellte Verk\u00e4ufer bewohnte seit Mai 2020 mit seiner Frau eine Wohnung in K\u00f6ln und verf\u00fcgte seit Dezember 2020 \u00fcber ein Girokonto bei der Sparkasse. Der Kl\u00e4ger war zuvor insolvent wegen Schulden in H\u00f6he von 45.000 Euro, die mit Erteilung der Restschuldbefreiung am 06.10.2020 bei der Beklagten als erledigt markiert und nicht mehr angezeigt wurden. Allerdings wird der Eintrag im Schuldnerverzeichnis des Kl\u00e4gers \u00fcber die Restschuldbefreiung erst nach 3 Jahren gel\u00f6scht.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Der Beklagte legte Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ein und forderte die Beklagte zur L\u00f6schung auf. Der Kl\u00e4ger f\u00fchrte aus, er befinde sich auf ernsthafter Wohnungssuche, da die bisherige Wohnung zu klein f\u00fcr eine Familiengr\u00fcndung sei. Auch k\u00f6nne er sich eine gr\u00f6\u00dfere Wohnung mit seinem Einkommen leisten. Allerdings verhindere der Eintrag die Anmietung einer gr\u00f6\u00dferen Wohnung. Auch sei ihm ein Immobilienkredit deswegen nicht gew\u00e4hrt worden und eine neue Anstellung als Verk\u00e4ufer finde er aus vorgenannten Gr\u00fcnden auch nicht. Hinzu komme, dass diese Situation abtr\u00e4glich f\u00fcr seinen Gesundheitszustand sei. Der Kl\u00e4ger ist der Ansicht, ihm stehe ein L\u00f6schungsanspruch aus \u00a7 17 Abs. 1 der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/datenschutzrecht\/eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo\/\">Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)<\/a> zu. Ihm sei Rechtsschuldbefreiung erteilt worden, daher habe auch die Beklagte kein Interesse mehr daran, Daten \u00fcber eine vergangene Schuld zu speichern.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Jedoch lehnte die Beklagte die L\u00f6schung des Eintrags ab und f\u00fchrt aus, der Eintrag fordere potentielle Kreditgeber auf, die Bonit\u00e4t des Kl\u00e4gers besonders zu pr\u00fcfen. Die Speicherdauer von drei Jahren sei angemessene, transparent und entspreche dem sogenannten \u201eCode of Conduct\u201c, einer Art von Verhaltenskodex, dem die Beklagte verpflichtet und der mit der zust\u00e4ndigen Datenschutzbeh\u00f6rde abgestimmt sei.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h2>Rechtm\u00e4\u00dfige Datenverarbeitung<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/h2>\n<p>Das Landgericht K\u00f6ln (LG K\u00f6ln, Urteil v. 29.04.2022, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=28%20O%20221\/21\" title=\"LG K&ouml;ln, 16.02.2022 - 28 O 221\/21: SCHUFA - L&ouml;schung Daten &uuml;ber Restschuldbefreiung\">28 O 221\/21<\/a>) wies die Klage ab, da die Richter keinen Anspruch des Kl\u00e4gers auf L\u00f6schung aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/DSGVO\/17.html\" title=\"Art. 17 DSGVO: Recht auf L&ouml;schung (&quot;Recht auf Vergessenwerden&quot;)\">Art. 17 Abs. 1<\/a> lit. a und d DSGVO sahen. Die Datenverarbeitung der Beklagten sei rechtm\u00e4\u00dfig, weil sie gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/DSGVO\/6.html\" title=\"Art. 6 DSGVO: Rechtm&auml;&szlig;igkeit der Verarbeitung\">Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO<\/a> zul\u00e4ssig sei. Insbesondere bestehe ein berechtigtes Interesse der Vertragspartner der Beklagten an der Datenverarbeitung, welches die Interessen und die Grundrechte des Kl\u00e4gers \u00fcberwiegen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Die Erteilung von Ausk\u00fcnften durch die Beklagte an deren Vertragspartner bei kreditrelevanten Gesch\u00e4ften mit einer Person diene dem Ausgleich der Informationsdisparit\u00e4t zwischen Kreditgebern und Kreditnehmern. Ansonsten w\u00e4ren Kreditgeber allein auf die Eigenangaben der potentiellen Kreditnehmer angewiesen. Damit diene die Verarbeitung der Daten durch die Beklagte im Kern dazu, Kreditgebern eine zutreffende und objektive Einsch\u00e4tzung der Bonit\u00e4t eines potentiellen Vertragspartners zu erm\u00f6glichen und damit den Rechts- und Kreditverkehr in Deutschland insgesamt abzusichern.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h2>Bestehendes Interesse an Restschuldbefreiung<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/h2>\n<p>Zu dem Zeitpunkt der Insolvenz sei der Kl\u00e4ger immerhin nachweislich verm\u00f6genslos gewesen, was f\u00fcr die Bewertung der Kreditw\u00fcrdigkeit auch heute im Markt noch von Interesse sei. Durch die Restschuldbefreiung werde zudem belegt, dass der Schuldner f\u00e4llige Forderungen in einem Zeitraum von immerhin sechs Jahren nicht habe begleichen k\u00f6nnen, obwohl er verpflichtet gewesen sei, alles ihm M\u00f6gliche zu unternehmen, um seine Schulden in der Wohlverhaltensphase abzuzahlen. Es sei kaum nachvollziehbar, warum er \u00fcber einen solch langen Zeitraum seine alten Schulden nicht habe begleichen k\u00f6nnen, mit Gew\u00e4hrung der Restschuldbefreiung aber in der Lage sein will, neue Verbindlichkeiten ordnungsgem\u00e4\u00df zu erf\u00fcllen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Das Gericht stellt fest, der Kl\u00e4ger werde durch die streitgegenst\u00e4ndliche Information auch nicht stigmatisiert. Vielmehr sei es das Recht und die Pflicht potentieller Kreditgeber, das Auswahlrisiko des Kl\u00e4gers objektiv zu beurteilen. Den Anspruch des Kl\u00e4gers, ihn mit Personen gleichzustellen, die nie von einer Insolvenz betroffen waren, habe er gerade nicht. Weiter f\u00fchren die Richter aus, es sei falsch, den Vertragspartnern die Auskunft zu erteilen, dass der Beklagten aus der j\u00fcngeren Vergangenheit keine Kenntnisse \u00fcber die Unzuverl\u00e4ssigkeit des Kl\u00e4gers bei der Begleichung von Forderungen vorl\u00e4gen. Dies sei aber der Fall, wenn man die Beklagte zur L\u00f6schung des streitgegenst\u00e4ndlichen Eintrags verpflichte.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h2>Speicherfrist der DSGVO<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/h2>\n<p>Da die DSGVO selber jedoch keine Vorgaben f\u00fcr die Dauer einer Speicherung von personenbezogenen Daten enthalte, sei bei der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der weiteren Verarbeitung allein an das Kriterium der Notwendigkeit und damit an eine Abw\u00e4gung im Einzelfall anzukn\u00fcpfen. Der Erw\u00e4gungsgrund Nr. 39 der DSGVO schreibt vor, dass die Speicherfrist auf das unbedingt erforderliche Mindestma\u00df zu beschr\u00e4nken ist und der Verantwortliche Fristen f\u00fcr ihre L\u00f6schung vorsehen soll. Die Richter sind der Ansicht, der sogenannte \u201eCode of Conduct\u201c sei eine Selbstverpflichtung der Mitglieder und von der zust\u00e4ndigen Datenschutzbeh\u00f6rde des Landes Hessen genehmigt worden. In diesen Verhaltensregeln seien f\u00fcr die einzelnen personenbezogenen Daten der Schuldner bestimmte Pr\u00fcf- und L\u00f6schfristen vorgesehen. Die danach festgesetzte Drei-Jahres-Frist sei noch nicht abgelaufen und damit beanstandungsfrei.<\/p>\n<h2>Atypische Konstellation?<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/h2>\n<p>Auch ergebe sich ein Anspruch auf L\u00f6schung nicht aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/DSGVO\/17.html\" title=\"Art. 17 DSGVO: Recht auf L&ouml;schung (&quot;Recht auf Vergessenwerden&quot;)\">Art. 17 Abs. 1<\/a> lit. c. Var. 1 i.V.m. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/DSGVO\/21.html\" title=\"Art. 21 DSGVO: Widerspruchsrecht\">Art. 21 DSGVO<\/a>. Denn das Recht zum Widerspruch stehe dem Kl\u00e4ger nur zu, wenn er eine pers\u00f6nliche, atypische Konstellation vortr\u00e4gt, die seinen Interessen an einer L\u00f6schung besonderes Gewicht &#8211; beispielsweise eine Erkrankung &#8211; verleiht. Solche Gr\u00fcnde habe er aber nicht vorgetragen, weshalb ihm auch nicht eine Wiederherstellung seines Scorewertes f\u00fcr die Bewertung zustehe.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h2>Berechtigtes Interesse an der Kreditw\u00fcrdigkeit<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/h2>\n<p>Das Urteil des Landgerichts K\u00f6ln zeigt, dass Kreditunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ein berechtigtes Interesse daran haben, personenbezogene Daten von der SCHUFA zu erhalten, um die Kreditw\u00fcrdigkeit von potentiellen Kreditnehmern einsch\u00e4tzen zu k\u00f6nnen. Dazu z\u00e4hlt auch die Information \u00fcber eine Restschuldbefreiung f\u00fcr einen gewissen Zeitraum.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h2>Praxistipp<\/h2>\n<p>Betroffene von negativen Eintr\u00e4gen sollten sich von dieser Entscheidung nicht davon abhalten lassen, in jedem Einzelfall pr\u00fcfen zu lassen, ob sich die Bonit\u00e4t nicht durch die Beseitigung von bestimmten Eintr\u00e4gen verbessern l\u00e4sst. Es gibt zahlreiche Ansatzpunkte, der SCHUFA oder der Creditreform nachzuweisen, dass Eintr\u00e4ge entweder falsch oder formell unwirksam sind und deswegen gel\u00f6scht werden m\u00fcssen. Auch im vorliegenden Fall kam es auf den Einzelfall an. Und der ist immer anders.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Schufa-Score kann entscheiden, ob man einen Handyvertrag bekommt, in Raten zahlen darf oder gar einen Kredit bei der Bank erh\u00e4lt. Deutschlands gr\u00f6\u00dfte Auskunftei wei\u00df, wie viel Girokonten, Kreditkarten oder Handyvertr\u00e4ge eine Person hat. Sie wei\u00df auch, wer in der Vergangenheit Zahlungsschwierigkeiten hatte und wer in der Privatinsolvenz steckt.\u00a0 Doch was passiert, wenn sich die [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":85,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[8],"tags":[1368,17191,17201,18208],"class_list":["post-61318","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-datenschutzrecht","tag-daten","tag-dsgvo","tag-datenschutzrecht","tag-datenverarbeitung","topic_category-datenschutzrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/61318","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/85"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=61318"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/61318\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":61392,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/61318\/revisions\/61392"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=61318"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=61318"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=61318"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}