{"id":61263,"date":"2022-05-31T08:24:32","date_gmt":"2022-05-31T06:24:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=61263"},"modified":"2022-05-29T21:26:17","modified_gmt":"2022-05-29T19:26:17","slug":"lg-frankfurt-facebook-muss-inhaltsgleiche-rechtsverletzungen-loeschen-fall-renate-kuenast","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/lg-frankfurt-facebook-muss-inhaltsgleiche-rechtsverletzungen-loeschen-fall-renate-kuenast\/","title":{"rendered":"LG Frankfurt: Facebook muss inhaltsgleiche Rechtsverletzungen l\u00f6schen \u2013 Fall Renate K\u00fcnast"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_61264\" aria-describedby=\"caption-attachment-61264\" style=\"width: 515px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-61264 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/facebook-inhaltsgleiche-rechtsverletzung-552x414.jpg\" alt=\"Facebook inhaltsgleiche Rechtsverletzung\" width=\"515\" height=\"386\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/facebook-inhaltsgleiche-rechtsverletzung-552x414.jpg 552w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/facebook-inhaltsgleiche-rechtsverletzung-620x465.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/facebook-inhaltsgleiche-rechtsverletzung-276x207.jpg 276w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/facebook-inhaltsgleiche-rechtsverletzung-768x576.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/facebook-inhaltsgleiche-rechtsverletzung-1536x1152.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/facebook-inhaltsgleiche-rechtsverletzung-2048x1536.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 515px) 100vw, 515px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-61264\" class=\"wp-caption-text\">Photo by Timothy Hales Bennett on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p><i>Mit Urteil vom 11.04. 2022 (LG Frankfurt a.M., Urteil v. 11.04.2022, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=2-03%20O%20188\/21\" title=\"LG Frankfurt\/Main, 08.04.2022 - 3 O 188\/21: Ehrverletzung durch Falschzitat in sozialem Netzwer...\">2-03 O 188\/21<\/a>)<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span>hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Bundestagsabgeordnete Renate K\u00fcnast verlangen kann, dass eine bestimmte Wort-Bild-Kombination (sog. \u201eMeme\u201c) mit einem ihr untergeschobenen Falschzitat auf Facebook gesperrt wird. Auch Varianten dieses Memes mit kerngleichem Inhalt muss das soziale Netzwerk ohne erneuten Hinweis auf die jeweilige URL l\u00f6schen. Zudem steht der Kl\u00e4gerin wegen der Verletzung ihres allgemeinen <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\/\">Pers\u00f6nlichkeitsrechts<\/a> ein Schmerzensgeldanspruch gegen die Betreiberin von Facebook zu.<\/i><\/p>\n<p>Wir haben bereits mehrfach \u00fcber den Fall Renate K\u00fcnast berichtet:<\/p>\n<ol>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/gerichtsentscheidung-renate-kuenast-darf-auf-facebook-als-sondermuell-schlampe-und-schlimmeres-beschimpft-werden\/\"><strong><span class=\"Apple-converted-space\"> Gerichtsentscheidung: Renate K\u00fcnast darf auf Facebook als \u201eSonderm\u00fcll\u201c, \u201eSchlampe\u201c und Schlimmeres beschimpft werden<\/span><\/strong><\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/social-media-recht\/lex-facebook\/\"><strong>Lex Facebook?<\/strong><\/a><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Gr\u00fcnenpolitikerin Renate K\u00fcnast wollte damals \u00fcber eine gerichtliche Entscheidung des Landgerichts an die Daten von Facebook-Nutzern kommen, die sie auf der Social Media-Plattform in Gestalt von 22 Kommentaren beschimpft hatten, um diese zivilrechtlich in Anspruch nehmen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das Landgericht war damals der Meinung, dass die Beschimpfungen zwar teilweise sehr polemisch und \u00fcberspitzt und zudem \u201esexistisch\u201c seien, aber dennoch als zul\u00e4ssige Meinungs\u00e4u\u00dferungen durchgingen, da sie sich nicht als reine Beleidigungen bzw. Schm\u00e4hkritik darstellten, sondern sachliche Kritik beinhalteten.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/social-media-recht\/renate-kuenast-erringt-teilerfolg-bei-beschwerde\/\">Renate K\u00fcnast legte daraufhin Beschwerde ein.<\/a> Das Landgericht Berlin hatte der Beschwerde der Politikerin gegen seinen fr\u00fcheren Beschluss von September 2019 teilweise abgeholfen und die Kl\u00e4gerin konnte gegen Facebook einen Anspruch auf Herausgabe von Nutzerdaten in sechs F\u00e4llen geltend machen.<\/p>\n<p>Die restlichen 16 streitgegenst\u00e4ndlichen Kommentare hatten nach Auffassung des Gerichts auch nach erneuter richterlicher W\u00fcrdigung einen Sachbezug und mussten von der der Gr\u00fcnen-Politikerin als Beitrag zum \u00f6ffentlichen Meinungskampf hingenommen werden.<\/p>\n<h2>Falschzitat-Klage stattgegeben<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/h2>\n<p>Dem Urteil vom 11.04.2022 des Landgerichts Frankfurt lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Auf Facebook erschien ein Bild von Renate K\u00fcnast, dem folgendes Zitat beigef\u00fcgt war: \u201eIntegration f\u00e4ngt damit an, dass Sie als Deutscher mal t\u00fcrkisch lernen!\u201c Dieses Zitat ist falsch. Renate K\u00fcnast hat die \u00c4u\u00dferung nicht get\u00e4tigt. Daraufhin verlangte Sie von Meta als Betreiberin von Facebook die L\u00f6schung des Eintrages.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Der Post wurde au\u00dferdem in verschiedenen Varianten ver\u00f6ffentlicht, etwa mit ver\u00e4ndertem Layout oder durch Erweiterung oder Weglassen von Textinhalten, durch Tippfehler oder durch Ver\u00e4nderung f\u00fcr das Auge nicht wahrnehmbarer Pixel. Diese Varianten haben eine andere URL als das urspr\u00fcngliche, von Renate K\u00fcnast zun\u00e4chst beanstandete Meme.<\/p>\n<p>Vor dem Landgericht Frankfurt am Main hatte Renate K\u00fcnast darauf geklagt, dass Meta es unterl\u00e4sst, Memes mit kerngleichem Inhalt auf Facebook \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich machen zu lassen. Mit Urteil vom 11.04.2022 hat eine Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main ihrer Klage stattgegeben.<\/p>\n<h2>Kein erneuter Hinweis notwendig f\u00fcr L\u00f6schung<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/h2>\n<p>Das LG entschied : Durch das Falschzitat werde Renate K\u00fcnast in ihren Pers\u00f6nlichkeitsrechten verletzt. Ein Diensteanbieter m\u00fcsse zwar nicht ohne einen Hinweis alle ins Netz gestellten Beitr\u00e4ge auf eine eventuelle Rechtsverletzung pr\u00fcfen. Jedoch habe Renate K\u00fcnast konkret darauf hingewiesen, dass die ihr zugeschriebene \u00c4u\u00dferung ein falsches Zitat sei.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span>Diesen Hinweis m\u00fcsse sie nicht f\u00fcr jeden weiteren Rechtsversto\u00df unter Angabe der URL wiederholen, erkl\u00e4rte die Vorsitzende der Kammer in der Urteilsbegr\u00fcndung. F\u00fcr die Beklagte sei unschwer erkennbar, dass es sich bei Varianten mit kerngleichem Inhalt um Falschzitate handle.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Insbesondere mute das deutsche Recht jedem Verpflichteten eines Unterlassungsgebots zu, selbst festzustellen, ob in einer Abwandlung das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck komme und damit kerngleich sei. Dies gelte auch im vorliegenden Fall.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung ist anerkannt, dass es pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzend ist, einer Person per Zitat eine \u00c4u\u00dferung unterzuschieben, die sie gar nicht get\u00e4tigt hat. Die Zuordnung einer bestimmten Aussage zu einer bestimmten Person in der Form des w\u00f6rtlichen Zitats enth\u00e4lt die jedenfalls inzidente Behauptung, der Zitierte habe sich so ge\u00e4u\u00dfert, wie er zitiert wird. An die Genauigkeit von Zitaten werden hohe Anforderungen gestellt. Dies betrifft auch den Kontext, in den der zitierte Satz oder Satzteil gestellt wird.<\/p>\n<p>Nach Auffassung des LG Frankfurt habe die Beklagte nicht dargetan, dass es ihr technisch und wirtschaftlich nicht zumutbar sei, ohne konkrete Bezeichnung der URL identische und \u00e4hnliche Memes zu erkennen und zwar auch, wenn f\u00fcr die Beurteilung eines abgewandelten Textes in einem Eintrag eine menschliche Moderationsentscheidung notwendig werde.<\/p>\n<h2>Geldentsch\u00e4digung in H\u00f6he von 10.000 Euro f\u00fcr K\u00fcnast<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/h2>\n<p>In seinem Urteil billigte die Pressekammer Renate K\u00fcnast au\u00dferdem eine Geldentsch\u00e4digung in H\u00f6he von 10.000 Euro zu.<\/p>\n<p>Eine schuldhafte Verletzung des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts begr\u00fcndet dann einen Anspruch auf eine Geldentsch\u00e4digung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeintr\u00e4chtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann. Ob eine derart schwerwiegende Verletzung des Pers\u00f6nlichkeitsrechts vorliegt, dass die Zahlung einer Geldentsch\u00e4digung erforderlich ist, kann nur aufgrund der gesamten Umst\u00e4nde des Einzelfalls beurteilt werden. Dabei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Meta treffe aufgrund der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\/verfolgung-von-verstoessen-gegen-das-persoenlichkeitsrecht-im-internet\/\">Ver\u00f6ffentlichung der pers\u00f6nlichkeitsrechts-verletzenden Posts<\/a> eine Mitverantwortung, betonte das LG Frankfurt. Denn Meta sei ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, ihre Plattform von weiteren Falschzitaten zu befreien. Die Schwere der Rechtsverletzungen rechtfertige das Schmerzensgeld. Renate K\u00fcnast sei aufgrund der Falschzitate Anfeindungen ausgesetzt gewesen.<\/p>\n<p>Die Kammer erkl\u00e4rte abschlie\u00dfend: \u201eDie Glaubw\u00fcrdigkeit ist das Kapital eines jeden Menschen, besonders einer Politikerin. Diese Glaubw\u00fcrdigkeit wird durch das Zuschreiben von Falschzitaten besch\u00e4digt. Dies ist ehrenr\u00fchrig und beeintr\u00e4chtigt das Pers\u00f6nlichkeitsrecht der Falschzitierten. Falschzitate verzerren auch den Meinungskampf und sie schaden der Allgemeinheit.\u201c<\/p>\n<p>Das Urteil ist \u2013 soweit ersichtlich \u2013 nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Urteil vom 11.04. 2022 (LG Frankfurt a.M., Urteil v. 11.04.2022, Az. 2-03 O 188\/21)\u00a0 hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Bundestagsabgeordnete Renate K\u00fcnast verlangen kann, dass eine bestimmte Wort-Bild-Kombination (sog. \u201eMeme\u201c) mit einem ihr untergeschobenen Falschzitat auf Facebook gesperrt wird. 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