{"id":61170,"date":"2022-05-11T07:56:06","date_gmt":"2022-05-11T05:56:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=61170"},"modified":"2022-05-11T16:16:58","modified_gmt":"2022-05-11T14:16:58","slug":"social-media-sperre-erfordert-abmahnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/social-media-recht\/social-media-sperre-erfordert-abmahnung\/","title":{"rendered":"OLG Dresden: Social-Media-Sperre erfordert vorherige Abmahnung"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_61171\" aria-describedby=\"caption-attachment-61171\" style=\"width: 514px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-61171 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/social-media-abmahnung-620x414.jpg\" alt=\"Social-Media Abmahnung\" width=\"514\" height=\"343\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/social-media-abmahnung-620x414.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/social-media-abmahnung-310x207.jpg 310w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/social-media-abmahnung-768x513.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/social-media-abmahnung-1536x1026.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/05\/social-media-abmahnung-2048x1368.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 514px) 100vw, 514px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-61171\" class=\"wp-caption-text\">Photo by Mika Baumeister on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p><i>Wird ein Konto in einem sozialen Netzwerk dauerhaft gesperrt, ist eine vorherige <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/was-ist-eine-abmahnung\/\">Abmahnung<\/a> erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn der Nutzer vorher gegen die Nutzungsbedingungen versto\u00dfen hat (OLG Dresden, Urteil v. 08.03.2022, Az. <\/i><a href=\"https:\/\/rewis.io\/urteile\/urteil\/hpd-08-03-2022-4-u-105021\/\"><i>4 U 1050\/21<\/i><\/a><i>).<\/i><\/p>\n<p>Die Parteien in dem Fall vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG Dresden) stritten \u00fcber die L\u00f6schung von Beitr\u00e4gen des Kl\u00e4gers und die darauf folgende vollst\u00e4ndige Sperrung und Deaktivierung seines Nutzerkontos in dem von der Beklagten bereitgestellten sozialen Netzwerk. Der Kl\u00e4ger hatte bei der Anmeldung den Nutzungsbedingungen, den Gemeinschaftsstandards und den Sonderbedingungen f\u00fcr Deutschland<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>der Beklagten zugestimmt. Auch die anschlie\u00dfend ge\u00e4nderten Nutzungsbedingungen einschlie\u00dflich der Gemeinschaftsstandards wurden Vertragsbestandteil.<\/p>\n<h2>L\u00f6schung von Beitr\u00e4gen und Accountsperre<\/h2>\n<p>Der Kl\u00e4ger verlinkte dann auf seinem Profil f\u00fcnf Videos, drei davon Youtube-Videos von Aktivisten der rechtsextremen Identit\u00e4ren Bewegung, sowie Beitr\u00e4ge, die auf Drittseiten im Netz ver\u00f6ffentlicht worden waren. Alle Beitr\u00e4ge unterst\u00fctzten die Aktivit\u00e4ten der Identit\u00e4ren Bewegung. Die Beklagte l\u00f6schte alle die Verlinkungen enthaltenden Posts unmittelbar nach deren Einstellung. Zudem deaktivierte sie dauerhaft den Account des Kl\u00e4gers. Dieser konnte danach keine Beitr\u00e4ge mehr einstellen und auch keine fremden Beitr\u00e4ge kommentieren, den Messenger-Dienst des Netzwerks nicht nutzen und sich nicht mehr \u00fcber sein Konto bei anderen Internetseiten einloggen. Begr\u00fcndet wurde die Sperre damit, dass Gemeinschaftsstandards nicht eingehalten worden seien.<\/p>\n<h2>Z\u00e4hlerr\u00fccksetzung und L\u00f6schung von Sperrvermerken beantragt<\/h2>\n<p>Der Kl\u00e4ger beantragte, das deaktivierte Profil und alle Verkn\u00fcpfungen des Profils mit anderen Nutzerprofilen vollst\u00e4ndig wiederherzustellen. Zudem beantragte er, die Beklagte zu verurteilen, die bei ihr gespeicherten Daten des Kl\u00e4gers dahingehend zu berichtigen, dass alle L\u00f6sch- und Sperrvermerke aus dem Nutzerdatensatz gel\u00f6scht werden. Au\u00dferdem verlangte er, dass der Z\u00e4hler, der die den einzelnen Sperren zugrundeliegenden Verst\u00f6\u00dfe erfasst, vollst\u00e4ndig zur\u00fcckgesetzt wird. Zudem sollte die Beklagte es strafbewehrt unterlassen, den Kl\u00e4ger auf ihrer Seite zu sperren oder sein Konto zu deaktivieren, ohne vorab \u00fcber die beabsichtigte Sperrung\/Kontoaktivierung zu informieren und die M\u00f6glichkeit zur Gegen\u00e4u\u00dferung mit anschlie\u00dfender Neubescheidung einzur\u00e4umen.<\/p>\n<h2>Abmahnung war \u00fcberfl\u00fcssig, da \u201eHassorganisation\u201c verlinkt<\/h2>\n<p>Das OLG Dresden urteilte, dass die streitgegenst\u00e4ndlichen Posts gegen das Verbot der Unterst\u00fctzung von gef\u00e4hrlichen Personen und Vereinigungen verstie\u00dfen, \u201eweil es sich bei der Identit\u00e4ren Bewegung um eine Hassorganisation handele\u201c. Einer Abmahnung habe es wegen der Schwere der Verst\u00f6\u00dfe nicht bedurft. Eine solche sei jedoch in der Entfernung des ersten Beitrags auf der Seite zu sehen, weil dem Kl\u00e4ger hiermit eindeutig zu verstehen gegeben worden sei, dass die Beklagte die im Beitrag zum Ausdruck kommende Unterst\u00fctzung der Identit\u00e4ren nicht toleriere.<\/p>\n<h2>Abw\u00e4gung der gegen\u00fcberstehenden Grundrechte<\/h2>\n<p>In den vom Nutzer vorgenommenen Verlinkungen in Kenntnis der L\u00f6schung einer fr\u00fcheren Verlinkung liege kein Verhalten, welches ausnahmsweise eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung ohne <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/schutz-vor-abmahnungen\/\">Abmahnung<\/a> gerechtfertigt h\u00e4tte. Die vor\u00fcbergehende Deaktivierung und die dauerhafte Aussetzung oder K\u00fcndigung von Konten erfordere eine Abw\u00e4gung der gegen\u00fcberstehenden Grundrechtspositionen im Wege der praktischen Konkordanz. Der Netzwerkbetreiber habe vor dem Ergreifen von Sanktionen zumutbare Anstrengungen zur Aufkl\u00e4rung des Sachverhalts ergreifen m\u00fcssen. Dies gelte jedoch nicht nur f\u00fcr vor\u00fcbergehende Ma\u00dfnahmen, sondern erst recht f\u00fcr die dauerhafte K\u00fcndigung eines Nutzerkontos. Denn eine solche beeintr\u00e4chtige die Grundrechte des Nutzers in weitaus st\u00e4rkerem Ma\u00dfe als die 30-t\u00e4gige Versetzung in den \u201eread only\u201c-Modus.<\/p>\n<h2>Nutzungsvertrag nicht beendet: Anspruch auf Kontowiederherstellung<\/h2>\n<p>Der Kl\u00e4ger habe jedoch einen Anspruch auf vollst\u00e4ndige Wiederherstellung seines Nutzerkontos aus den <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/280.html\" title=\"&sect; 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung\">\u00a7\u00a7 280<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/249.html\" title=\"&sect; 249 BGB: Art und Umfang des Schadensersatzes\">249<\/a> B\u00fcrgerliches Gesetzbuch, entschied das OLG Dresden. Der bestehende Nutzungsvertrag sei nicht durch die K\u00fcndigung bzw. Deaktivierung des Kontos des Kl\u00e4gers beendet worden. Die K\u00fcndigung des Nutzungsvertrages seitens der Beklagten sei unwirksam gewesen. Auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile v. 29.7.2021, Az. III <a href=\"https:\/\/rewis.io\/urteile\/aktenzeichen\/RCNGWKLMK5QX7PFTG7\/\">ZR 179\/20<\/a>, <a href=\"https:\/\/rewis.io\/urteile\/aktenzeichen\/RCN8PNEBQL52HQNDNA\/\">III ZR 192\/20<\/a>) verurteilte das Gericht die Beklagte zur Wiederherstellung des Kontos des Kl\u00e4gers und zur Zur\u00fccksetzung des Verst\u00f6\u00dfe gegen die Nutzungsbedingungen festhaltenden Z\u00e4hlers.<\/p>\n<h2>Account-Wiederherstellung: 20.000 Euro Streitwert<\/h2>\n<p>Den Streitwert f\u00fcr die Wiederherstellung des Kontos setzte das OLG auf 20.000 Euro fest, den f\u00fcr die R\u00fccksetzung des Z\u00e4hlers auf 2.500 Euro.<\/p>\n<p>Urteile zu Sperren in Social Media gibt es noch nicht allzu viele, da Sperren nicht massenweise vorgenommen werden und nicht immer vor Gericht landen. Das Urteil aus Dresden ist sowohl f\u00fcr Netzwerkbetreiber als auch f\u00fcr Accountinhaber hilfreich, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und beachten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wird ein Konto in einem sozialen Netzwerk dauerhaft gesperrt, ist eine vorherige Abmahnung erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn der Nutzer vorher gegen die Nutzungsbedingungen versto\u00dfen hat (OLG Dresden, Urteil v. 08.03.2022, Az. 4 U 1050\/21). Die Parteien in dem Fall vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG Dresden) stritten \u00fcber die L\u00f6schung von Beitr\u00e4gen des Kl\u00e4gers [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":86,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1229],"tags":[33,43,19371],"class_list":["post-61170","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-social-media-recht","tag-abmahnung","tag-social-media","tag-accountsperre","topic_category-schutz-vor-abmahnungen"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/61170","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/86"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=61170"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/61170\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":61241,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/61170\/revisions\/61241"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=61170"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=61170"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=61170"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}