{"id":6110,"date":"2011-07-14T08:58:26","date_gmt":"2011-07-14T06:58:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=6110"},"modified":"2011-07-14T08:58:26","modified_gmt":"2011-07-14T06:58:26","slug":"die-linke-lady-gaga-fur-alle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/die-linke-lady-gaga-fur-alle\/","title":{"rendered":"Die LINKE: Filesharing muss sich wieder lohnen!"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px\" title=\"Mehr von Allem f\u00fcr Alle!\" alt=\"Mehr von Allem f\u00fcr Alle!\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/07\/gysi.jpg\" \/>Der Kollege <a href=\"http:\/\/www.internet-law.de\/2011\/07\/gesetzesentwurf-zur-begrenzung-der-haftung-und-der-abmahnkosten-im-urheberrecht.html\" target=\"_blank\">Thomas Stadler<\/a> setzt sich in seinem Blog mit einem <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/064\/1706483.pdf\" target=\"_blank\">Gesetzesentwurf<\/a> der LINKEN zur Begrenzung der Haftung und der Abmahnkosten im Urheberrecht auseinander und bescheinigt diesem (zurecht) Unausgegorenheit und handwerkliche Mangelhaftigkeit. Auch <a href=\"http:\/\/www.ferner-alsdorf.de\/2011\/07\/filesharing-abmahnung-gesetzesentwurf-zur-begrenzung-der-abmahnkosten\/wettbewerbsrecht\/strafrecht\/rechtsanwalt\/verkehrsrecht\/?isalt=0\" target=\"_blank\">Jens Ferner<\/a> h\u00e4lt den Entwurf nicht gerade f\u00fcr eine &#8220;Glanzleistung&#8221;.<\/p>\n<p>Die LINKE will mit ihrem Gesetzesentwurf die Schadensersatzkomponenten Lizenzanalogie und Herausgabe des Verletzergewinns aus dem Urheberrecht f\u00fcr Verbraucher herausnehmen und die Schadensberechnung auf den konkreten Schaden beschr\u00e4nken. Nur wenn der Verletzer vors\u00e4tzlich und in Aus\u00fcbung einer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, soll der Schadensersatz weiterhin nach diesen beiden Instituten berechnet werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus soll die Deckelung der Abmahnkosten im bisherigen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/97a.html\" title=\"&sect; 97a UrhG: Abmahnung\">\u00a7 97a Abs. 2 UrhG<\/a> aufgehoben und mit einer generellen Senkung des Geb\u00fchrenstreitwerts und damit letztlich auch der Abmahnkosten ersetzt werden. Streitwerte sollen danach lediglich von 1.000 \u20ac bis hin zu maximal 10.000 \u20ac\u00a0 reichen d\u00fcrfen. Ferner sollen Provider auch keine Auskunft mehr \u00fcber private Rechtsverletzer erteilen m\u00fcssen. Schlie\u00dflich soll der Abgemahnte die von ihm aufgewendeten Kosten geltend machen k\u00f6nnen, so weit die Abmahnung unberechtigt war.<\/p>\n<p>Wir wollen an dieser Stelle nicht die Diskussion dar\u00fcber vertiefen, ob der Gesetzesentwurf die gesteckten Ziele erreichen kann bzw. ob er handwerklich schlecht gemacht oder sogar rechtsdogmatisch unhaltbar ist.<\/p>\n<p>Unseres Erachtens ist n\u00e4mlich der Hintergrund des Entwurfs, aus dem die LINKE ausweislich ihrer Begr\u00fcndung noch nicht einmal einen Hehl macht, das eigentlich Bedenkliche.<\/p>\n<p>Das Problem, das der Gesetzesentwurf l\u00f6sen soll, ist n\u00e4mlich offenbar einmal mehr nicht der Rechtsversto\u00df als solcher (also die unerlaubte Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung fremden urheberrechtlich gesch\u00fctzten Materials), die der Gesetzgeber (zumindest derzeit noch) sogar unter Strafe stellt, sondern die zahlreiche Rechtsverfolgung, die damit zu einem &#8220;eintr\u00e4glichen Gesch\u00e4ft&#8221; f\u00fcr die Rechteinhaber geworden sei.<\/p>\n<p>Bereits hier muss die Frage gestattet sein, weshalb eine zahlreiche Rechtsverfolgung ebenso zahlreicher Verst\u00f6\u00dfe \u00fcberhaupt mit einem irgendwie gearteten Makel behaftet sein soll. Das beste Mittel zur Eind\u00e4mmung von urheberrechtlichen Abmahnungen ist das Unterlassen entsprechender Rechtsverst\u00f6\u00dfe. Wenn die Politik Abgemahnten wirklich helfen wollte, ohne das Urheberrecht als solches zu schw\u00e4chen, k\u00f6nnte sie Zeit und Geld in die Aufkl\u00e4rung von Verbrauchern anstelle von populistischen Gesetzesentw\u00fcrfen investieren.<\/p>\n<p>Aber selbst oder gerade wenn man der Meinung ist, dass die Verfolgung von Urheberrechtsverst\u00f6\u00dfen in ihrem aktuellen Ausma\u00df keine demokratische Legitimation mehr hat, weil sich sowieso niemand mehr an das Urheberrecht h\u00e4lt, sollte man auch so ehrlich sein, und die Vorschriften, die ein bestimmtes Verhalten als Unrecht normieren, angreifen, anstelle halbherzig an den Rechtsfolgen dieser Vorschriften, den &#8220;Symptomen herum zu doktorn&#8221;.<\/p>\n<p>Die LINKE nimmt doch auch sonst kein Blatt vor den Mund. Warum also nicht gleich den Urheberschutz (jedenfalls f\u00fcr bestimmte Werke) schlicht abschaffen? Denn, es l\u00e4uft, und das wei\u00df die LINKE bei all ihrer Naivit\u00e4t nat\u00fcrlich ganz genau, auf eine faktische Abschaffung des Urheberschutzes (jedenfalls in bestimmten Bereichen) hinaus, wenn man die entsprechende Rechteverfolgung f\u00fcr die Urheber erschwert bzw. sogar unm\u00f6glich macht.<\/p>\n<p>Andererseits ist dies vielleicht genau das Ziel, was die LINKE erreichen will. Der &#8220;Reichtum&#8221;, den die LINKE gem\u00e4\u00df ihrem Wahlkampfmotto an alle verteilen will, muss schlie\u00dflich von irgendwem geschaffen werden. Die L\u00f6sung: Kreative\u00a0durch ein (zum Schein aufrecht erhaltenes) Urheberrecht weiterhin zur Kreation zu motivieren, um die Arbeitsergebnisse dann durch die Nichtdurchsetzbarkeit dieser Rechte faktisch kostenlos der Allgemeinheit zur Verf\u00fcgung stellen. (la)<!--:--><!--:en--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px\" title=\"Mehr von Allem f\u00fcr Alle!\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/07\/gysi.jpg\" alt=\"Mehr von Allem f\u00fcr Alle!\" \/>Der Kollege <a href=\"http:\/\/www.internet-law.de\/2011\/07\/gesetzesentwurf-zur-begrenzung-der-haftung-und-der-abmahnkosten-im-urheberrecht.html\" target=\"_blank\">Thomas Stadler<\/a> setzt sich in seinem Blog mit einem <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/064\/1706483.pdf\" target=\"_blank\">Gesetzesentwurf<\/a> der LINKEN zur Begrenzung der Haftung und der Abmahnkosten im Urheberrecht auseinander und bescheinigt diesem (zurecht) Unausgegorenheit und handwerkliche Mangelhaftigkeit. 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Nur wenn der Verletzer vors\u00e4tzlich und in Aus\u00fcbung einer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, soll der Schadensersatz weiterhin nach diesen beiden Instituten berechnet werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus soll die Deckelung der Abmahnkosten im bisherigen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/97a.html\" title=\"&sect; 97a UrhG: Abmahnung\">\u00a7 97a Abs. 2 UrhG<\/a> aufgehoben und mit einer generellen Senkung des Geb\u00fchrenstreitwerts und damit letztlich auch der Abmahnkosten ersetzt werden. Streitwerte sollen danach lediglich von 1.000 \u20ac bis hin zu maximal 10.000 \u20ac\u00a0 reichen d\u00fcrfen. Ferner sollen Provider auch keine Auskunft mehr \u00fcber private Rechtsverletzer erteilen m\u00fcssen. Schlie\u00dflich soll der Abgemahnte die von ihm aufgewendeten Kosten geltend machen k\u00f6nnen, so weit die Abmahnung unberechtigt war.<\/p>\n<p>Wir wollen an dieser Stelle nicht die Diskussion dar\u00fcber vertiefen, ob der Gesetzesentwurf die gesteckten Ziele erreichen kann bzw. ob er handwerklich schlecht gemacht oder sogar rechtsdogmatisch unhaltbar ist.<\/p>\n<p>Unseres Erachtens ist n\u00e4mlich der Hintergrund des Entwurfs, aus dem die LINKE ausweislich ihrer Begr\u00fcndung noch nicht einmal einen Hehl macht, das eigentlich Bedenkliche.<\/p>\n<p>Das Problem, das der Gesetzesentwurf l\u00f6sen soll, ist n\u00e4mlich offenbar einmal mehr nicht der Rechtsversto\u00df als solcher (also die unerlaubte Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung fremden urheberrechtlich gesch\u00fctzten Materials), die der Gesetzgeber (zumindest derzeit noch) sogar unter Strafe stellt, sondern die zahlreiche Rechtsverfolgung, die damit zu einem &#8220;eintr\u00e4glichen Gesch\u00e4ft&#8221; f\u00fcr die Rechteinhaber geworden sei.<\/p>\n<p>Bereits hier muss die Frage gestattet sein, weshalb eine zahlreiche Rechtsverfolgung ebenso zahlreicher Verst\u00f6\u00dfe \u00fcberhaupt mit einem irgendwie gearteten Makel behaftet sein soll. Das beste Mittel zur Eind\u00e4mmung von urheberrechtlichen Abmahnungen ist das Unterlassen entsprechender Rechtsverst\u00f6\u00dfe. Wenn die Politik Abgemahnten wirklich helfen wollte, ohne das Urheberrecht als solches zu schw\u00e4chen, k\u00f6nnte sie Zeit und Geld in die Aufkl\u00e4rung von Verbrauchern anstelle von populistischen Gesetzesentw\u00fcrfen investieren.<\/p>\n<p>Aber selbst oder gerade wenn man der Meinung ist, dass die Verfolgung von Urheberrechtsverst\u00f6\u00dfen in ihrem aktuellen Ausma\u00df keine demokratische Legitimation mehr hat, weil sich sowieso niemand mehr an das Urheberrecht h\u00e4lt, sollte man auch so ehrlich sein, und die Vorschriften, die ein bestimmtes Verhalten als Unrecht normieren, angreifen, anstelle halbherzig an den Rechtsfolgen dieser Vorschriften, den &#8220;Symptomen herum zu doktorn&#8221;.<\/p>\n<p>Die LINKE nimmt doch auch sonst kein Blatt vor den Mund. Warum also nicht gleich den Urheberschutz (jedenfalls f\u00fcr bestimmte Werke) schlicht abschaffen? Denn, es l\u00e4uft, und das wei\u00df die LINKE bei all ihrer Naivit\u00e4t nat\u00fcrlich ganz genau, auf eine faktische Abschaffung des Urheberschutzes (jedenfalls in bestimmten Bereichen) hinaus, wenn man die entsprechende Rechteverfolgung f\u00fcr die Urheber erschwert bzw. sogar unm\u00f6glich macht.<\/p>\n<p>Andererseits ist dies vielleicht genau das Ziel, was die LINKE erreichen will. Der &#8220;Reichtum&#8221;, den die LINKE gem\u00e4\u00df ihrem Wahlkampfmotto an alle verteilen will, muss schlie\u00dflich von irgendwem geschaffen werden. Die L\u00f6sung: Kreative\u00a0durch ein (zum Schein aufrecht erhaltenes) Urheberrecht weiterhin zur Kreation zu motivieren, um die Arbeitsergebnisse dann durch die Nichtdurchsetzbarkeit dieser Rechte faktisch kostenlos der Allgemeinheit zur Verf\u00fcgung stellen. 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Nur wenn der Verletzer vors\u00e4tzlich und in Aus\u00fcbung einer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, soll der Schadensersatz weiterhin nach diesen beiden Instituten berechnet werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus soll die Deckelung der Abmahnkosten im bisherigen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/97a.html\" title=\"&sect; 97a UrhG: Abmahnung\">\u00a7 97a Abs. 2 UrhG<\/a> aufgehoben und mit einer generellen Senkung des Geb\u00fchrenstreitwerts und damit letztlich auch der Abmahnkosten ersetzt werden. Streitwerte sollen danach lediglich von 1.000 \u20ac bis hin zu maximal 10.000 \u20ac\u00a0 reichen d\u00fcrfen. Ferner sollen Provider auch keine Auskunft mehr \u00fcber private Rechtsverletzer erteilen m\u00fcssen. Schlie\u00dflich soll der Abgemahnte die von ihm aufgewendeten Kosten geltend machen k\u00f6nnen, so weit die Abmahnung unberechtigt war.<\/p>\n<p>Wir wollen an dieser Stelle nicht die Diskussion dar\u00fcber vertiefen, ob der Gesetzesentwurf die gesteckten Ziele erreichen kann bzw. ob er handwerklich schlecht gemacht oder sogar rechtsdogmatisch unhaltbar ist.<\/p>\n<p>Unseres Erachtens ist n\u00e4mlich der Hintergrund des Entwurfs, aus dem die LINKE ausweislich ihrer Begr\u00fcndung noch nicht einmal einen Hehl macht, das eigentlich Bedenkliche.<\/p>\n<p>Das Problem, das der Gesetzesentwurf l\u00f6sen soll, ist n\u00e4mlich offenbar einmal mehr nicht der Rechtsversto\u00df als solcher (also die unerlaubte Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung fremden urheberrechtlich gesch\u00fctzten Materials), die der Gesetzgeber (zumindest derzeit noch) sogar unter Strafe stellt, sondern die zahlreiche Rechtsverfolgung, die damit zu einem &#8220;eintr\u00e4glichen Gesch\u00e4ft&#8221; f\u00fcr die Rechteinhaber geworden sei.<\/p>\n<p>Bereits hier muss die Frage gestattet sein, weshalb eine zahlreiche Rechtsverfolgung ebenso zahlreicher Verst\u00f6\u00dfe \u00fcberhaupt mit einem irgendwie gearteten Makel behaftet sein soll. 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Warum also nicht gleich den Urheberschutz (jedenfalls f\u00fcr bestimmte Werke) schlicht abschaffen? Denn, es l\u00e4uft, und das wei\u00df die LINKE bei all ihrer Naivit\u00e4t nat\u00fcrlich ganz genau, auf eine faktische Abschaffung des Urheberschutzes (jedenfalls in bestimmten Bereichen) hinaus, wenn man die entsprechende Rechteverfolgung f\u00fcr die Urheber erschwert bzw. sogar unm\u00f6glich macht.<\/p>\n<p>Andererseits ist dies vielleicht genau das Ziel, was die LINKE erreichen will. Der &#8220;Reichtum&#8221;, den die LINKE gem\u00e4\u00df ihrem Wahlkampfmotto an alle verteilen will, muss schlie\u00dflich von irgendwem geschaffen werden. Die L\u00f6sung: Kreative\u00a0durch ein (zum Schein aufrecht erhaltenes) Urheberrecht weiterhin zur Kreation zu motivieren, um die Arbeitsergebnisse dann durch die Nichtdurchsetzbarkeit dieser Rechte faktisch kostenlos der Allgemeinheit zur Verf\u00fcgung stellen. 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