{"id":60862,"date":"2022-04-19T14:02:15","date_gmt":"2022-04-19T12:02:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=60862"},"modified":"2022-04-21T05:52:19","modified_gmt":"2022-04-21T03:52:19","slug":"unberechtigte-abmahnung-schadensersatz-google-adwords","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/unberechtigte-abmahnung-schadensersatz-google-adwords\/","title":{"rendered":"OLG Frankfurt: Anspruch auf Schadensersatz wegen unberechtigter Marken-Abmahnung"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_60863\" aria-describedby=\"caption-attachment-60863\" style=\"width: 548px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-60863 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/unberechtigte-abmahnung-schadensersatz-660x414.jpeg\" alt=\"unberechtigte Abmahnung Schadensersatz\" width=\"548\" height=\"344\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/unberechtigte-abmahnung-schadensersatz-660x414.jpeg 660w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/unberechtigte-abmahnung-schadensersatz-620x389.jpeg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/unberechtigte-abmahnung-schadensersatz-330x207.jpeg 330w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/unberechtigte-abmahnung-schadensersatz-768x481.jpeg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/unberechtigte-abmahnung-schadensersatz-1536x963.jpeg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/unberechtigte-abmahnung-schadensersatz-2048x1284.jpeg 2048w\" sizes=\"(max-width: 548px) 100vw, 548px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-60863\" class=\"wp-caption-text\">prima91 &#8211; stock.adobe.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><i>Das OLG Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil vom 15.02.2022 entschieden, dass ein Anspruch auf Schadensersatz wegen unberechtigter <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/was-ist-eine-abmahnung\/\">Abmahnung<\/a> aufgrund angeblicher Markenrechtsverletzung durch Google Adwords besteht. ( OLG Frankfurt, Urteil v. 10.02.2022 Az.<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20U%20126\/21\" title=\"6 U 126\/21 (4 zugeordnete Entscheidungen)\">6 U 126\/21<\/a>).<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/i><\/p>\n<p><i>Google Ads (vormals AdWords; Abk\u00fcrzung Englisch \u201eadverts\u201c, Anzeigen, Werbungen) ist ein Werbesystem des US-amerikanischen Unternehmens Google LLC. Werbetreibende k\u00f6nnen damit Anzeigen schalten, die sich vor allem an den Suchergebnissen bei Nutzung der unternehmenseigenen Dienste orientieren.<\/i><\/p>\n<p><i>Grunds\u00e4tzlich gilt, dass auch bei einer Werbeanzeige, die bei <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/reputationsmanagement\/google-bewertung-loeschen\/\">Google<\/a> in einem vom generischen Suchergebnis abgetrennten Bereich angezeigt und mit &#8220;Anzeige&#8221; gekennzeichnet ist, ausnahmsweise ein Hinweis auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber erforderlich sein kann. Verf\u00fcgt der Markeninhaber \u00fcber ein Vertriebsnetz, zu dem die Beklagte durch eine Adwords-Anzeige Zugeh\u00f6rigkeit suggerieren k\u00f6nnte, gilt dies allerdings nur, wenn der Verkehr auch Kenntnis von einem derartigen Vertriebssystem hat. Beschr\u00e4nkt sich die Anzeige auf eine allgemeine Bewerbung liegt keine kennzeichenm\u00e4\u00dfige Benutzung vor.<\/i><\/p>\n<h2>Klage auf Erstattung vorgerichtlich entstandener Rechtsanwaltskosten- teilweise erfolgreich<\/h2>\n<p>In dem Rechtsstreit ging es um die Erstattung vorgerichtlich entstandener Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/schutz-vor-abmahnungen\/\">Abmahnung<\/a>. Die Parteien sind Wettbewerber im Bereich kieferorthop\u00e4discher Leistungen und bieten u.a. die Versorgung mit sog. &#8220;Invisalign&#8221;- Zahnschienen an. Zu einem nicht genau benannten Zeitpunkt vor dem 11.10.2019 war bei Eingabe des Suchwortes &#8220;X&#8221; (Name des Beklagten) in der Internet-Suchmaschine Google eine bestimmte Bildschirmansicht mit u.a. folgenden Inhalten zu sehen:<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Anzeige<\/p>\n<p>Keramik Zahnspange | Lingualtechnik die Alternative<\/p>\n<p>Die linguale Zahnspange ist festsitzende, \u2026&#8221;<\/p>\n<p>&#8220;Anzeige<\/p>\n<p>Unsichtbare Zahnspange<\/p>\n<p>Ein L\u00e4cheln kann die Welt verzaubern. \u2026&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Der Beklagte lie\u00df daraufhin die Kl\u00e4gerin mit zwei inhaltsgleichen Schreiben im Oktober 2019 abmahnen und sie zur Abgabe einer Unterlassungserkl\u00e4rung wegen Verletzung der Rechte aus seinem Unternehmenskennzeichen &#8220;Polzar&#8221; auffordern.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Mit Schreiben von November 2019 lie\u00df die Kl\u00e4gerin die Anspr\u00fcche zur\u00fcckweisen. Mit weiterem Schreiben von April 2020 lie\u00df die Kl\u00e4gerin den Beklagten zum Verzicht auf die geltend gemachten Anspr\u00fcche auffordern. Hinsichtlich dieser beiden anwaltlichen T\u00e4tigkeiten forderte die Kl\u00e4gerin den Ersatz der Rechtsanwaltsgeb\u00fchren aus einem Streitwert von jeweils 50.000 \u20ac.<\/p>\n<p>Das LG gab der Klage teilweise statt und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von rd. 3.600 \u20ac. Auf die Berufung des Beklagten reduzierte das OLG die Zahlung auf rd. 2.300 \u20ac. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h2>Eingriff in den eingerichteten und ausge\u00fcbten Gewerbebetrieb<\/h2>\n<p>Das OLG Frankfurt entschied, dass die Kl\u00e4gerin gegen den Beklagten einen Schadensersatzanspruch aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/823.html\" title=\"&sect; 823 BGB: Schadensersatzpflicht\">\u00a7 823 Abs. 1 BGB<\/a> habe, da die unberechtigte Abmahnung des Beklagten vom 11.10.2019 einen Eingriff in ihren eingerichteten und ausge\u00fcbten Gewerbebetrieb darstelle.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Dabei k\u00f6nne sowohl dahinstehen, ob die Kl\u00e4gerin zu Unrecht als T\u00e4terin in Anspruch genommen worden ist, obwohl insoweit davon auszugehen ist, dass Google die Zuordnung zwischen dem Suchwort &#8220;Polzar&#8221; und der Anzeige der Kl\u00e4gerin autonom hergestellt hat, als auch ob Google als Beauftragte nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/15.html\" title=\"&sect; 15 MarkenG: Ausschlie&szlig;liches Recht des Inhabers einer gesch&auml;ftlichen Bezeichnung, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch\">\u00a7 15 Abs. 6 MarkenG<\/a> haften w\u00fcrde, da sich die Abmahnung des Beklagten schon allein deshalb als rechtswidrig erweist, weil es der Anzeige an einer kennzeichenm\u00e4\u00dfigen Verwendung i.S.v. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/15.html\" title=\"&sect; 15 MarkenG: Ausschlie&szlig;liches Recht des Inhabers einer gesch&auml;ftlichen Bezeichnung, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch\">\u00a7 15 Abs. 2 MarkenG<\/a> fehlt.<\/p>\n<p>Neben einer unberechtigten Schutzrechtsverletzung die f\u00fcr einen Schadensersatzanspruch vorliegen muss, ist die Rechtswidrigkeit des Eingriffs aufgrund einer umfassenden Interessenabw\u00e4gung festzustellen. Das Recht am eingerichteten und ausge\u00fcbten Gewerbebetrieb ist ein offener Tatbestand, dessen Inhalt und Grenzen sich erst aus einer Interessen- und G\u00fcterabw\u00e4gung mit der im Einzelfall konkret kollidierenden Interessensph\u00e4re anderer ergeben. Diese ging vorliegend zu Lasten des Beklagten aus.<\/p>\n<p>Das Gericht betonte, dass zugunsten des Abgemahnten grunds\u00e4tzlich sein Interesse zu ber\u00fccksichtigen sei, davor gesch\u00fctzt zu werden, zur Vermeidung von Schadenersatzanspr\u00fcchen wegen der vermeintlichen Verletzung der Schutzrechte bedeutende unternehmerische Entscheidungen zu treffen, wie etwa die Einstellung oder Modifizierung von Herstellung und Vertrieb.<\/p>\n<h2>Strenger Sorgfaltsma\u00dfstab f\u00fcr unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen<\/h2>\n<p>Zu beachten sei insbesondere, dass f\u00fcr unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen wegen der damit verbundenen weitreichenden Konsequenzen ein strenger Verschuldensma\u00dfstab gelte. (BGH, Urteil v. 19.01.2006 , Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2098\/02\" title=\"I ZR 98\/02 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">I ZR 98\/02<\/a>).<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span>Darin liege der Ausgleich f\u00fcr den strengen Sorgfaltsma\u00dfstab, dem Dritte zur Vermeidung von Schutzrechtsverletzungen unterliegen. Die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Verwarners d\u00fcrften andererseits aber nicht so gro\u00df sein, dass er wegen des drohenden Haftungsrisikos von der Geltendmachung berechtigter Anspr\u00fcche abgehalten werde, so das Gericht.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung werden Art und Umfang der Sorgfaltspflichten eines Verwarners<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span>ma\u00dfgeblich dadurch bestimmt, inwieweit er auf den Bestand und die Tragf\u00e4higkeit seines Schutzrechts vertrauen darf. Bei gepr\u00fcften wie ungepr\u00fcften Rechten handelt danach schuldhaft, wer bei sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung zu der Erkenntnis gelangen muss, dass kein Eingriff in sein Schutzecht vorliegt. (BGH, Urteil v. 19.01.2006, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2098\/02\" title=\"I ZR 98\/02 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">I ZR 98\/02<\/a>)<\/p>\n<p>Das OLG Frankfurt schlussfolgerte anhand dieses Ma\u00dfstabs, dass hier ein Verschulden nicht verneint werden k\u00f6nne. Die fehlende Berechtigung der Abmahnung ergebe sich zwar nicht aus einem fehlenden Bestand des Schutzrechts, allerdings aus der fehlenden markenm\u00e4\u00dfigen Benutzung.<\/p>\n<h2>Keine Beeintr\u00e4chtigung der herkunftshinweisenden Funktion<\/h2>\n<p>Das OLG Frankfurt stellte heraus, dass in der Regel keine Beeintr\u00e4chtigung der herkunftshinweisenden Funktion vorliege, wenn die Werbeanzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheine und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthalte.<\/p>\n<p>Denn der verst\u00e4ndige Internetnutzer erwarte in einem von der Trefferliste deutlich abgesetzten und mit dem Begriff &#8220;Anzeigen&#8221; gekennzeichneten Werbeblock nicht ausschlie\u00dflich Angebote des Markeninhabers oder mit ihm verbundener Unternehmen. Ihm sei klar, dass eine notwendige Bedingung f\u00fcr das Erscheinen der Anzeige vor allem deren Bezahlung durch den Werbenden ist. Rechnet der Internetnutzer mit Angeboten, die nicht vom Markeninhaber oder von mit ihm verbundenen Unternehmen stammen, bed\u00fcrfe es daher keines Hinweises auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber, um eine Beeintr\u00e4chtigung der Herkunftsfunktion auszuschlie\u00dfen. F\u00fcr gesch\u00e4ftliche Bezeichnungen k\u00f6nne insoweit nichts Anderes gelten, so das OLG Frankfurt.<\/p>\n<h2>Vom Sucherergebnis abgetrennter Bereich und Kennzeichnung als Anzeige<\/h2>\n<p>Diese Voraussetzungen seien bei der streitgegenst\u00e4ndlichen Anzeige erf\u00fcllt. Sie befand sich in einem vom generischen Suchergebnis abgetrennten Bereich und war mit &#8220;Anzeige&#8221; gekennzeichnet.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Soweit nach gefestigter BGH-Rechtsprechung bei Vorliegen besonderer Umst\u00e4nde ausnahmsweise auch f\u00fcr den Fall, dass die Werbeanzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enth\u00e4lt, ein Hinweis auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber erforderlich ist, um eine Beeintr\u00e4chtigung der Herkunftsfunktion der Marke auszuschlie\u00dfen, liegen diese Umst\u00e4nde hier nicht vor, betonte das OLG Frankfurt in seiner Entscheidung.<\/p>\n<p>Der EuGH hat dazu ausgef\u00fchrt, es k\u00f6nne in F\u00e4llen, in denen das Vertriebsnetz des Markeninhabers aus zahlreichen Einzelh\u00e4ndlern zusammengesetzt sei, f\u00fcr den normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer besonders schwer sein, ohne Hinweis des Werbenden zu erkennen, ob dieser zu diesem Vertriebsnetz geh\u00f6re oder nicht.<\/p>\n<p><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Deshalb habe das nationale Gericht unter Ber\u00fccksichtigung dieses Umstands und anderer Faktoren, die es als relevant erachte, zu beurteilen, ob ein solcher Internetnutzer, der in seinem Suchbegriff die Marke verwende, auf Grund der in der Werbeanzeige verwendeten Formulierungen erkennen k\u00f6nne, dass der Einzelh\u00e4ndler nicht zum Vertriebsnetz des Markeninhabers geh\u00f6re. Die Rechtsprechung des EuGH ist zwar f\u00fcr das rein nationale Recht des Unternehmenskennzeichens nicht bindend.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span>Jedoch verlangt der Grundsatz der Einheitlichkeit der Kennzeichenrechte bei der Anwendung origin\u00e4r dem Schutz gesch\u00e4ftlicher Bezeichnungen gewidmeter Normen die Ber\u00fccksichtigung origin\u00e4r <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/markenrecht\/\">markenrechtlicher<\/a> Wertungen. Beschr\u00e4nkt sich die Anzeige allerdings auf eine allgemeine Bewerbung (hier von &#8220;unsichtbaren Zahnspangen&#8221;) liegt keine kennzeichenm\u00e4\u00dfige Benutzung vor.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das OLG Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil vom 15.02.2022 entschieden, dass ein Anspruch auf Schadensersatz wegen unberechtigter Abmahnung aufgrund angeblicher Markenrechtsverletzung durch Google Adwords besteht. ( OLG Frankfurt, Urteil v. 10.02.2022 Az.6 U 126\/21).\u00a0 Google Ads (vormals AdWords; Abk\u00fcrzung Englisch \u201eadverts\u201c, Anzeigen, Werbungen) ist ein Werbesystem des US-amerikanischen Unternehmens Google LLC. Werbetreibende k\u00f6nnen damit [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":93,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[10],"tags":[33,89,129,212,301,389],"class_list":["post-60862","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-markenrecht","tag-abmahnung","tag-google","tag-marke","tag-werbung","tag-markenrecht","tag-schadensersatz","topic_category-markenrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/60862","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/93"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=60862"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/60862\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=60862"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=60862"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=60862"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}