{"id":6078,"date":"2011-07-18T08:20:55","date_gmt":"2011-07-18T06:20:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=6078"},"modified":"2017-03-13T01:10:46","modified_gmt":"2017-03-13T00:10:46","slug":"eugh-ebay-haftet-fur-markenrechtsverletzungen-die-in-adwords-beworben-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/eugh-ebay-haftet-fur-markenrechtsverletzungen-die-in-adwords-beworben-werden\/","title":{"rendered":"EuGH: eBay haftet f\u00fcr Markenrechtsverletzungen, die in AdWords beworben werden"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px\" title=\"Eine gef\u00e4hrliche Kombination\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/07\/ebay-google.jpg\" alt=\"Eine gef\u00e4hrliche Kombination\" \/>Der EuGH hat am 12.07.2011 in der Rechtssache <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-324\/09\" title=\"C-324\/09 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">C-324\/09<\/a> entschieden, dass Plattformbetreiber, wie zum Beispiel eBay, in Bezug auf Markenrechtsverletzungen in Zukunft st\u00e4rker in die Pflicht genommen werden k\u00f6nnen bzw. m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Es reiche nicht aus, die Betreiber dazu anzuhalten, nur aktuelle Verletzungen abzustellen. Die Mitgliedsstaaten h\u00e4tten auch sicherzustellen, dass wirksame, verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige und abschreckende Ma\u00dfnahmen verh\u00e4ngt werden k\u00f6nnten, um weiteren Rechtsverletzungen vorzubeugen. Dies k\u00f6nne unter anderem dadurch geschehen, den Plattformbetreibern aufzugeben, die Identifizierung der Verk\u00e4ufer zu erleichtern.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus erl\u00e4utert der EuGH einige Merkmale der Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internet-Marktplatzes. Unter Hinweis darauf, dass diese Pr\u00fcfung Sache der nationalen Gerichte sei, h\u00e4lt er es f\u00fcr erforderlich, dass der Betreiber bei geleisteter Hilfestellung, die u. a. darin besteht, die Pr\u00e4sentation der Online-Verkaufsangebote zu optimieren oder diese Angebote zu bewerben (Stichwort: AdWords-Werbung), eine aktive Rolle spielt, die ihm eine Kenntnis der diese Angebote betreffenden Daten oder eine Kontrolle \u00fcber sie verschaffen kann.<\/p>\n<p>Hat der Betreiber eine solche \u201eaktive Rolle\u201c gespielt, kann er sich nicht auf die Ausnahme im Bereich der Verantwortlichkeit berufen, die das Unionsrecht unter bestimmten Voraussetzungen Erbringern von Online-Diensten wie Betreibern von Internet-Marktpl\u00e4tzen gew\u00e4hrt.<br \/>\nAber selbst in den F\u00e4llen, in denen dieser Betreiber keine solche aktive Rolle gespielt hat, kann er sich nicht auf diese Ausnahme von seiner Verantwortlichkeit berufen, wenn er sich etwaiger Tatsachen oder Umst\u00e4nde bewusst war, auf deren Grundlage ein sorgf\u00e4ltiger Wirtschaftsteilnehmer die Rechtswidrigkeit der Online-Verkaufsangebote h\u00e4tte feststellen m\u00fcssen, und wenn er, falls ein solches Bewusstsein gegeben war, nicht unverz\u00fcglich t\u00e4tig geworden ist, um die betreffenden Daten zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.<\/p>\n<p><strong>Fazit:<\/strong><\/p>\n<p>Die auf den ersten Blick recht unscheinbare Entscheidung des EuGH st\u00e4rkt die Position insbesondere von Markenrechtsinhabern erheblich.<\/p>\n<p>Die nationale h\u00f6chstrichterliche Rechtsprechung war in Deutschland mehr und mehr dazu \u00fcbergegangen, die Haftung von Plattformbetreibern mit dem Argument zu minimieren, dass bestimmte Pflichten den Betrieb bestimmter Gesch\u00e4ftsmodelle unm\u00f6glich machten.<\/p>\n<p>Dies f\u00fchrte in der Vergangenheit unseres Erachtens oft zu <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/kurioses-und-interessantes\/ist-der-ehrliche-der-dumme-die-storerhaftung-und-das-gefahrdete-geschaftsmodell-die-zweite\">kuriosen Entscheidungen<\/a>, in denen &#8211; \u00fcberspitzt gesagt &#8211; die These aufgestellt wurde, dass derjenige, der ein Gesch\u00e4ft betreibt, das so umfangreich ist, dass er es nicht mehr auf Rechtsverletzungen \u00fcberpr\u00fcfen kann, daf\u00fcr dann auch nicht haften solle. Da man auch ab Kenntniserlangung haftet, war danach jemand, der m\u00f6glichst komplizierte Strukturen unterhielt und diese nicht \u00fcberwachte, gegen\u00fcber jemandem privilegiert, der eine potentielle Gefahrenquelle m\u00f6glichst klein hielt und diese sogar auf m\u00f6gliche Rechtsverletzungen \u00fcberpr\u00fcfte. Der Ehrliche\/Gewissenhafte war also nach dem BGH der Dumme.<\/p>\n<p>Diesem Trend hat der EuGH erfreulicherweise einen Riegel vorgeschoben. Es wurde auch langsam Zeit. (la)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der EuGH hat am 12.07.2011 in der Rechtssache C-324\/09 entschieden, dass Plattformbetreiber, wie zum Beispiel eBay, in Bezug auf Markenrechtsverletzungen in Zukunft st\u00e4rker in die Pflicht genommen werden k\u00f6nnen bzw. m\u00fcssen. Es reiche nicht aus, die Betreiber dazu anzuhalten, nur aktuelle Verletzungen abzustellen. 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