{"id":60716,"date":"2022-04-01T07:15:59","date_gmt":"2022-04-01T05:15:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=60716"},"modified":"2022-04-02T00:39:27","modified_gmt":"2022-04-01T22:39:27","slug":"anhoerung-einstweilige-verfuegung-waffengleichheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/verhandlungsstrategie-prozesstaktik\/anhoerung-einstweilige-verfuegung-waffengleichheit\/","title":{"rendered":"Bundesverfassungsgericht zu einstweiliger Verf\u00fcgung ohne Anh\u00f6rung"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_60717\" aria-describedby=\"caption-attachment-60717\" style=\"width: 463px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-60717 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/anhoerung-einstweilige-verfuegung-693x414.jpeg\" alt=\"Anh\u00f6rung einstweilige Verf\u00fcgung\" width=\"463\" height=\"276\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/anhoerung-einstweilige-verfuegung-693x414.jpeg 693w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/anhoerung-einstweilige-verfuegung-620x371.jpeg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/anhoerung-einstweilige-verfuegung-346x207.jpeg 346w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/anhoerung-einstweilige-verfuegung-768x459.jpeg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/anhoerung-einstweilige-verfuegung-1536x918.jpeg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/anhoerung-einstweilige-verfuegung-2048x1224.jpeg 2048w\" sizes=\"(max-width: 463px) 100vw, 463px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-60717\" class=\"wp-caption-text\">alphaspirit &#8211; stock.adobe.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne vorherige Anh\u00f6rung, verst\u00f6\u00dft gegen die prozessuale Waffengleichheit. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Fall entschieden, der das OLG Hamburg betrifft (BVerfG, Beschluss v. 01. Dezember 2021, Az. 1 <\/em><a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2021\/12\/rk20211201_1bvr270819.html;jsessionid=5B74E079917B6BA7DD8F6F29E4D581C6.1_cid344\"><em>BvR 2708\/19<\/em><\/a><em>).<\/em><\/p>\n<p>In dem Streitfall ging es um ein Interview, welches die Beschwerdef\u00fchrerin in dem Verfahren auf einer Internetseite ver\u00f6ffentlichte und in dem die Antragstellerin des Ausgangsverfahrens erw\u00e4hnt wurde. Die Antragstellerin mahnte die Beschwerdef\u00fchrerin wegen des Interviews erfolglos ab. Danach stellte sie beim Landgericht einen Antrag auf Erlass einer <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/schutz-vor-abmahnungen\/\">einstweiligen Unterlassungsverf\u00fcgung<\/a>. Der Unterlassungstenor entsprach dabei der vorherigen, erfolglosen au\u00dfergerichtlich geforderten Unterlassungserkl\u00e4rung. Nachdem das Gericht der Antragstellerin mitteilte, dass ihre Antr\u00e4ge keine Erfolgsaussicht h\u00e4tten, formulierte die Antragstellerin ihren Antrag um und erg\u00e4nzte ihn um zwei Hilfsantr\u00e4ge. Die Beschwerdef\u00fchrerin nahm diese zwar zur\u00fcck, doch das Oberlandesgericht erlie\u00df anschlie\u00dfend eine einstweilige Unterlassungsverf\u00fcgung gegen die Beschwerdef\u00fchrerin, \u201eder Dringlichkeit wegen ohne m\u00fcndliche Verhandlung\u201c. Die Beschwerdef\u00fchrerin, die zuvor auch nicht schriftlich angeh\u00f6rt worden war, r\u00fcgte eine Verletzung der prozessualen Waffengleichheit.<\/p>\n<h2>Recht auf prozessuale Waffengleichheit verletzt<\/h2>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht moniert in seinem Beschluss, dass die Beschwerdef\u00fchrerin bereits von der Umstellung, Erg\u00e4nzung und teilweisen R\u00fccknahme von Antr\u00e4gen schon keine Kenntnis gehabt habe und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gew\u00e4hrt worden war. Dies verletze die Beschwerdef\u00fchrerin in ihrem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit aus Art. 3 Abs. 1 i. V. m.\u00a0 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/20.html\" title=\"Art. 20 GG\">Art. 20 Abs. 3<\/a> Grundgesetz.<\/p>\n<h2>Gericht muss \u00c4u\u00dferung zum Verf\u00fcgungsantrag erm\u00f6glichen<\/h2>\n<p>Die prozessuale Waffengleichheit stehe im Zusammenhang mit dem Geh\u00f6rsgrundsatz aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/103.html\" title=\"Art. 103 GG\">Art.\u00a0103 Abs. 1 GG<\/a>, der eine besondere Auspr\u00e4gung der Waffengleichheit darstelle. Als prozessuales Urrecht gebietet dieser, in einem gerichtlichen Verfahren der Gegenseite grunds\u00e4tzlich vor einer Entscheidung Geh\u00f6r und damit die Gelegenheit zu gew\u00e4hren, auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung Einfluss zu nehmen. Vor einer stattgebenden Entscheidung m\u00fcsse die Gegenseite ein per Antrag und mit weiteren an das Gericht gerichteten Schrifts\u00e4tzen geltend gemachtes Vorbringen erwidern k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Anh\u00f6rung nur in Ausnahmef\u00e4llen entbehrlich<\/h2>\n<p>Eine vorherige Anh\u00f6rung sei nur in Ausnahmef\u00e4llen entbehrlich, so das Bundesverfassungsgericht. So sei etwa denkbar, dass das Gericht in Eilverfahren der Gegenseite vorprozessual erlaubt, sich zu einem Verf\u00fcgungsantrag zu \u00e4u\u00dfern, wenn sichergestellt sei, dass solche \u00c4u\u00dferungen vollst\u00e4ndig dem Gericht vorliegen. Die M\u00f6glichkeit eine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/was-ist-eine-abmahnung\/\">Abmahnung<\/a>, die einem Verf\u00fcgungsverfahren vorausgeht, zu erwidern, gen\u00fcge dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen: Erstens m\u00fcsse der Verf\u00fcgungsantrag im Anschluss an die Abmahnung unverz\u00fcglich nach Ablauf einer angemessenen Frist f\u00fcr die begehrte Unterlassungserkl\u00e4rung bei Gericht eingereicht werden. Zweitens m\u00fcssen die abgemahnte \u00c4u\u00dferung sowie die Begr\u00fcndung f\u00fcr die begehrte Unterlassung mit dem bei Gericht geltend gemachten Unterlassungsbegehren identisch sein. Und drittens m\u00fcsse der Antragsteller ein etwaiges Zur\u00fcckweisungsschreiben des Antragsgegners zusammen mit seiner Antragsschrift bei Gericht einreichen.<\/p>\n<h2>Anh\u00f6rung bei Hinweisen oder abweichendem Vortrag<\/h2>\n<p>Dem Antragsteller sei Geh\u00f6r zu gew\u00e4hren, wenn er nicht in der vorgesehenen Form abgemahnt werde oder der Antrag bei Gericht anders als die Abmahnung oder mit erg\u00e4nzendem Vortrag begr\u00fcndet werde. Geh\u00f6r sei im \u00dcbrigen insbesondere dann zu gew\u00e4hren, wenn das Gericht dem Antragsteller Hinweise nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/139.html\" title=\"&sect; 139 ZPO: Materielle Prozessleitung\">\u00a7\u00a0139 ZPO<\/a> erteile, von denen die Gegenseite sonst nicht oder erst nach Erlass einer f\u00fcr sie nachteiligen Entscheidung erfahre. An diese Grunds\u00e4tze habe sich das OLG Hamburg nicht gehalten.<\/p>\n<p>Erfolge keine vorherige Anh\u00f6rung sei keine Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung gegen\u00fcber dem Verfahrensgegner gew\u00e4hrleistet. Im zu entscheidenden Fall habe der Verf\u00fcgungsantrag, dem der OLG-Pressesenat stattgab, nicht mehr der au\u00dferprozessualen Abmahnung entsprochen. Die Antragstellerin habe durch mehrere gerichtliche Hinweise ihre Antr\u00e4ge umstellen, erg\u00e4nzen und teilweise zur\u00fccknehmen und damit flexibel nachsteuern k\u00f6nnen. Die Beschwerdef\u00fchrerin hingegen habe keinerlei M\u00f6glichkeit gehabt, auf die ver\u00e4nderte Sach- und Streitlage zu reagieren. Sie habe zur Zustellung der Entscheidung des Pressesenats sogar nicht einmal gewusst, dass gegen sie ein Verfahren gef\u00fchrt wurde.<\/p>\n<p>Die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts st\u00e4rkt die prozessuale Stellung aller, die im \u00c4u\u00dferungsrecht Unterlassungsverf\u00fcgungen abwehren m\u00fcssen. Das Bundesverfassungsgericht setzt mit dem Beschluss seine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/verhandlungsstrategie-prozesstaktik\/bverfg-stellt-verstoss-gegen-waffengleichheit-in-presseverfahren-fest\/\">j\u00fcngere Rechtsprechung, die eine Anh\u00f6rung grunds\u00e4tzlich verlangt<\/a>, fort.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne vorherige Anh\u00f6rung, verst\u00f6\u00dft gegen die prozessuale Waffengleichheit. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Fall entschieden, der das OLG Hamburg betrifft (BVerfG, Beschluss v. 01. Dezember 2021, Az. 1 BvR 2708\/19). In dem Streitfall ging es um ein Interview, welches die Beschwerdef\u00fchrerin in dem Verfahren auf einer Internetseite ver\u00f6ffentlichte und [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":86,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[17284],"tags":[33,150,18663,18790,19334],"class_list":["post-60716","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-verhandlungsstrategie-prozesstaktik","tag-abmahnung","tag-einstweilige-verfugung","tag-anhoerung","tag-waffengleichheit","tag-prozesstaktik","topic_category-verhandlungstrategie-prozesstaktik"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/60716","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/86"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=60716"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/60716\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=60716"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=60716"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=60716"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}