{"id":60705,"date":"2022-03-04T14:16:56","date_gmt":"2022-03-04T12:16:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=60705"},"modified":"2022-03-02T20:21:25","modified_gmt":"2022-03-02T18:21:25","slug":"verwechslungsgefahr-milch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/lebensmittelrecht-arzneimittelrecht\/verwechslungsgefahr-milch\/","title":{"rendered":"Die \u201eMilck\u201c macht’s nicht – Verwechslungsgefahr mit Milch"},"content":{"rendered":"
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\"Verwechslungsgefahr
Photo by Brian Suman<\/a> on Unsplash<\/a><\/figcaption><\/figure>\n

Manchmal sehen sich die Dinge zum Verwechseln \u00e4hnlich. Die Worte, die diese Dinge bezeichnen, auch. Wenn nun etwas durch entsprechende Bezeichnung bewusst in die N\u00e4he einer Sache ger\u00fcckt wird, liegt der Verdacht nahe, dass mit der sprachlichen \u00c4hnlichkeit bewusst \u00fcber die faktische Differenz hinwegget\u00e4uscht und der Verbraucher insoweit irregef\u00fchrt werden soll. So soll \u201eMilck\u201c offenbar an \u201eMilch\u201c erinnern \u2013 pikant, wenn das \u201eMilckprodukt\u201c nichts mit Milch zu tun hat, noch pikanter, wenn es so aussieht wie Milch und diese im veganen Ern\u00e4hrungsplan ersetzen soll.<\/em><\/p>\n<\/div>\n

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\u201eMilck\u201c ist Milch zum Verwechseln \u00e4hnlich<\/span><\/h2>\n<\/div>\n
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Zu pikant, meint das LG Stuttgart \u2013 und im Ergebnis wettbewerbswidrig (LG Stuttgart, Beschluss v. 10.2.2022, Az.: 11 O 501\/21<\/a>). Ein pflanzliches Getr\u00e4nke auf Basis von Hanfsamen darf nicht als \u201eMilckprodukte\u201c beworben werden. Die Verwechlungsgefahr zu Milchprodukten, in denen das tierische Produkt verarbeitet wurde, ist zu gro\u00df. Das war bereits der Wettbewerbszentrale Frankfurt aufgefallen, die das Unterlassungsurteil gegen das Stuttgarter Unternehmen erwirkte, das die Milchersatzprodukte auf Pfanzenbasis vertreibt.<\/span><\/p>\n<\/div>\n

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Wortsch\u00f6pfung verletzt Bezeichnungsschutz<\/span><\/h2>\n<\/div>\n
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Hintergrund ist der europarechtlich normierte absolute Bezeichnungsschutz f\u00fcr Milchprodukte: Nur diese d\u00fcrfen auch \u201eMilch\u201c genannt werden. Das \u201eMilck\u201c-Startup beharrte hingegen darauf, ja gar nicht \u201eMilch\u201c geschrieben zu haben, sondern eben das Kunstwort \u201eMilck\u201c. Doch der Neologismus l\u00e4dt gerade dazu ein, im Sinne des bekannten Wortes \u201eMilch\u201c gedeutet zu werden und so den Eindruck zu erwecken, dass es sich bei dem Getr\u00e4nk um ein Milcherzeugnis handelt. Auch klarstellende und beschreibende Zus\u00e4tze zu den Produkten, die auf den pflanzlichen Ursprung hinweisen, \u00e4nderten daran nichts, so das LG Stuttgart.<\/span><\/p>\n<\/div>\n

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LG Stuttgart: Irref\u00fchrung der Verbraucher \u2013 Urteil noch nicht rechtskr\u00e4ftig<\/span><\/h2>\n<\/div>\n
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Somit liege eine Irref\u00fchrung der Verbraucher vor \u2013 und eben auch eine Verletzung des Bezeichnungsschutzes f\u00fcr Milchprodukte. Ergo versto\u00dfe das Unternehmen, so die Stuttgart Richter, gegen die EU-Marktorganisationsverordnung. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskr\u00e4ftig; eine Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart ist m\u00f6glich.<\/span><\/p>\n

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe \u201cBerichte aus der Parallelwelt\u201d. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beitr\u00e4ge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeitr\u00e4ge Begebenheiten und Rechtsf\u00e4lle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem v\u00f6llig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser \u00fcberlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.<\/em><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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