{"id":60586,"date":"2022-02-24T07:00:52","date_gmt":"2022-02-24T05:00:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=60586"},"modified":"2022-02-23T02:01:42","modified_gmt":"2022-02-23T00:01:42","slug":"streitwert-urteilsbekanntmachung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/urheber-designrecht\/streitwert-urteilsbekanntmachung\/","title":{"rendered":"BGH zum Streitwert beim Antrag auf Urteilsbekanntmachung"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_60587\" aria-describedby=\"caption-attachment-60587\" style=\"width: 539px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-60587 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/streitwert-urteilsbekanntmachung-708x410.jpeg\" alt=\"Streitwert Urteilsbekanntmachung\" width=\"539\" height=\"312\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/streitwert-urteilsbekanntmachung-708x410.jpeg 708w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/streitwert-urteilsbekanntmachung-620x359.jpeg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/streitwert-urteilsbekanntmachung-354x205.jpeg 354w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/streitwert-urteilsbekanntmachung-768x445.jpeg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/streitwert-urteilsbekanntmachung-1536x889.jpeg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/streitwert-urteilsbekanntmachung-2048x1186.jpeg 2048w\" sizes=\"(max-width: 539px) 100vw, 539px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-60587\" class=\"wp-caption-text\">Sikov &#8211; stock.adobe.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Beschluss damit befasst, wie der Streitwert festzusetzen ist bei einem Antrag auf Urteilsbekanntmachung in einem <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/urheber-und-designrecht-2\/\">urheberrechtlichen<\/a> Fall (BGH, Urteil v. 4.11.2021, Az. <\/em><em><a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20153\/20\" title=\"BGH, 04.11.2021 - I ZR 153\/20: Urheberrechtverletzende &Uuml;berschreitung von Nutzungsrechten an Au...\">I ZR 153\/20<\/a><\/em><em>).<\/em><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger in dem Verfahren ist Modefotograf. Er fertigte f\u00fcr die Beklagte Lichtbilder von Bademoden an. Der Kl\u00e4ger war der Auffassung, die Beklagte habe seine Fotografien unter \u00dcberschreitung der vertraglich einger\u00e4umten Nutzunrechte und damit unbefugt verwendet. Er verlangte Schadenersatz, Auskunft, die Freistellung von Abmahnkosten und eine \u00f6ffentliche Bekanntmachung des Urteils.<\/p>\n<h2>Landgericht bezifferte Streitwert f\u00fcr Urteilsbekanntmachung auf 500 Euro<\/h2>\n<p>Das Landgericht entschied, dass die Beklagte Lichtbilder von der Beklagten an H\u00e4ndler weitergab. Es legte den Streitwert in dem Verfahren auf 177.198 Euro fest. F\u00fcr den Antrag auf Urteilsbekanntmachung nahm es einen Streitwert von 500 Euro an.<\/p>\n<p>Beide Parteien gingen gegen das Landgerichtsurteil in Berufung. Daraufhin \u00e4nderte das Berufungsgericht das Landgerichtsurteil teilweise ab. Es gestattete dem Kl\u00e4ger, das Urteil in Ausz\u00fcgen \u2013 Rubrum und Tenor, ein Teil des Sachberichts der Gr\u00fcnde und die Rechtsausf\u00fchrungen der Gr\u00fcnde \u2013 in einer Tageszeitung sowie in Fachmagazinen f\u00fcr die Textilwirtschaft zu ver\u00f6ffentlichen. Das Berufungsgericht errechnete erst einen Streitwert von 181.698 Euro, legte den Streitwert dann aber auf 181.397 Euro fest und schlie\u00dflich auf 431.397 Euro. Das Berufungsgericht ging davon aus, dass die Anzeigen in den Medien 250.000 Euro kosten und hatte den Streitwert um diesen Betrag erh\u00f6ht.<\/p>\n<h2>Kosten der Ver\u00f6ffentlichung oder Unterlassungswert ma\u00dfgeblich?<\/h2>\n<p>Die Beklagte erhob eine Nichtzulassungsbeschwerde, \u00fcber die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte. Die Beklagte beantragte, den Streitwert auf 201.397 Euro festzusetzen. Sie war der Auffassung, der Streitwert f\u00fcr den Antrag auf Urteilsbekanntmachung sei mit einem Bruchteil des Unterlassungswerts anzusetzen, da sich die Klage sich in erster Linie\u00a0 auf die Beseitigung der Wirkungen der Urheberrechtsverletzung richte. Der Streitwert der Urteilsbekanntmachung sei mit einem Zwanzigstel des Unterlassungsstreitwerts anzusetzen, da der Kl\u00e4ger an der Urteilsver\u00f6ffentlichung aufgrund des Zeitablaufs kein besonderes Interesse mehr an dieser habe. Der Kl\u00e4ger vertat hingegen die Auffassung, dass auf die tats\u00e4chlichen Kosten der Urteilsver\u00f6ffentlichung abzustellen sei.<\/p>\n<h2>BGH: Beseitigungsinteresse des Kl\u00e4gers entscheidend<\/h2>\n<p>Das Berufungsgericht war der Auffassung, dass sich das nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/3.html\" title=\"&sect; 3 ZPO: Wertfestsetzung nach freiem Ermessen\">\u00a7 3<\/a> der Zivilprozessordnung zu sch\u00e4tzende Interesse des Kl\u00e4gers an der Ver\u00f6ffentlichung des Urteils aus dessen \u201eInteresse im eigentlichen Sinn\u201c und den Kosten der Ver\u00f6ffentlichung zusammensetze.<\/p>\n<p>Diese Beurteilung des Berufungsgerichts halte einer rechtlichen Nachpr\u00fcfung nicht stand, entschied der BGH. Es sei nicht auf die Kosten der Urteilsver\u00f6ffentlichung abzustellen, sondern auf das Beseitigungsinteresse des Kl\u00e4gers. Anders als bei urheberrechtlichen Unterlassungsanspr\u00fcchen, deren Wert sich nach dem Interesse des Anspruchsstellers an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verst\u00f6\u00dfe richtet, sei das Interesse bei der Befugnis zur Urteilsbekanntmachung auf die Beseitigung einer Beeintr\u00e4chtigung gerichtet. Betroffene Urheber h\u00e4tten ein schutzw\u00fcrdiges Interesse daran, der \u00d6ffentlichkeit anzuzeigen, dass ihre Sch\u00f6pfungen von anderen entstellt oder zu Unrecht ausgenutzt wurden.<\/p>\n<h2>BGH: 5.000 Euro Streitwert f\u00fcr Befugnis zur Urteilsbekanntmachung<\/h2>\n<p>Gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GKG\/40.html\" title=\"&sect; 40 GKG: Zeitpunkt der Wertberechnung\">\u00a7 40<\/a> Gerichtskostengesetz sei f\u00fcr die Bemessung des Werts abzustellen auf den Zeitpunkt der Antragstellung, die den jeweiligen Streitgegenstand betrifft und den Rechtsweg einleitet. Ein Wert von 5.000 Euro f\u00fcr die Befugnis zur Urteilsbekanntmachung sei unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls ermessensfehlerfrei, so der BGH. Dies gelte auch mit Blick auf den Vortrag des Kl\u00e4gers, wonach er ein gro\u00dfes Interesse an der Urteilsbekanntmachung habe, da hierdurch eine nicht monet\u00e4re Rehabilitation erfolge und es f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit von Interesse sei, dass er sich gegen einen \u201e\u00fcberm\u00e4chtigen\u201c Auftraggeber durchgesetzt habe.<\/p>\n<p>Die Entscheidung des BGH bringt mehr Klarheit f\u00fcr alle, die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/urheberrecht-2\/\">Urheberrechtsverletzung<\/a> abwehren m\u00fcssen und sch\u00fctzt diese vor \u00fcberh\u00f6hten Streitwerten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Beschluss damit befasst, wie der Streitwert festzusetzen ist bei einem Antrag auf Urteilsbekanntmachung in einem urheberrechtlichen Fall (BGH, Urteil v. 4.11.2021, Az. I ZR 153\/20). Der Kl\u00e4ger in dem Verfahren ist Modefotograf. Er fertigte f\u00fcr die Beklagte Lichtbilder von Bademoden an. Der Kl\u00e4ger war der Auffassung, die Beklagte habe [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":86,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[17284,5],"tags":[],"class_list":["post-60586","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-verhandlungsstrategie-prozesstaktik","category-urheber-designrecht","topic_category-urheber-und-designrecht","topic_category-verhandlungstrategie-prozesstaktik"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/60586","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/86"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=60586"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/60586\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=60586"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=60586"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=60586"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}