{"id":60478,"date":"2022-02-10T23:55:32","date_gmt":"2022-02-10T21:55:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=60478"},"modified":"2022-02-10T23:55:32","modified_gmt":"2022-02-10T21:55:32","slug":"umwelthilfe-unlautere-werbung-autos","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/umwelthilfe-unlautere-werbung-autos\/","title":{"rendered":"LG Osnabr\u00fcck gibt Klage des Deutsche Umwelthilfe e.V. wegen unlauterer Auto-Werbung statt"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_60479\" aria-describedby=\"caption-attachment-60479\" style=\"width: 536px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-60479 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/werbungs-social-media-623x414.jpeg\" alt=\"Werbung Social-Media Autos\" width=\"536\" height=\"356\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/werbungs-social-media-623x414.jpeg 623w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/werbungs-social-media-620x412.jpeg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/werbungs-social-media-312x207.jpeg 312w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/werbungs-social-media-768x510.jpeg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/werbungs-social-media-1536x1020.jpeg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/werbungs-social-media-2048x1360.jpeg 2048w\" sizes=\"(max-width: 536px) 100vw, 536px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-60479\" class=\"wp-caption-text\">VRD &#8211; stock.adobe.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Auch Autoh\u00e4ndler werben auf Sozialen Netzwerken und so unteranderem auf Facebook. Teilt dieser dann auf seiner Facebookseite einen Post eines Autoherstellers, der ein konkretes Auto bewirbt, muss der Beitrag Angaben zu dem Kraftstoffverbrauch sowie zu den CO2-Emissionen enthalten. Das Landgericht Osnabr\u00fcck gab einer entsprechenden Klage der Deutschen Umwelthilfe statt. <\/em><\/p>\n<h2>Werbung auf Facebookseite<\/h2>\n<p>Der Deutsche Umwelthilfe e.V. beanstandete einen durch das Autohaus auf seiner Facebookseite geteilten Post des Automobilhersteller:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eAutomobilherstellers X, Gl\u00e4nzende Nachrichten f\u00fcr alle Fahrzeugmodell Y Fans! Unser praktischer Fahrzeugmodell Y 1.2 Benziner konnte beim ADAC Autokosten-Check f\u00fcr \u00a0\u00a0\u00a0 Kleinwagen ein \u2026 Mehr ansehen\u201c.<\/p><\/blockquote>\n<p>Erst durch einen gesondert zu t\u00e4tigenden Klick in einem weiteren Textfeld erschienen die Werte \u00fcber den offiziellen Kraftstoffverbrauch sowie die CO2-Emission. Au\u00dferdem erschien beim erstmaligen Aufrufen der Internetseite ein 25 Sekunden langes Video, bei dem nach 17 Sekunden ebenfalls die Angaben zum Kraftstoffverbrauch sowie den CO2-Emissionen angezeigt wurden. Dieser Beitrag wurde von 26 \u00fcber das Gebiet der Bundesrepublik verteilte Autoh\u00e4usern, die die Fahrzeuge des betroffenen Automobilherstellers ver\u00e4u\u00dferten, auf deren Internetseite geteilt. Der kl\u00e4gerische Verein forderte die einzelnen Autoh\u00e4user wegen Versto\u00dfes gegen die Regelungen der PKW-EnVKV zur Abgabe einer Unterlassungserkl\u00e4rung auf.<\/p>\n<p>\u00a7 5 Abs. 1 der Verordnung \u00fcber Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (PKW-EnVKV) sagt:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eHersteller und H\u00e4ndler, die Werbeschriften erstellen, erstellen lassen, weitergeben oder auf andere Weise verwenden, haben sicherzustellen, dass in den Werbeschriften Angaben \u00fcber den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen CO2-Emissionen der betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen nach Ma\u00dfgabe von Abschnitt 1 der Anlage 4 gemacht werden.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Der Aufforderung der Kl\u00e4gerseite kamen die Autoh\u00e4user jedoch nicht nach. So auch die Beklagte. Aus diesem Grund erhob der Verein Klage gegen die jeweiligen Autoh\u00e4user an den f\u00fcr deren Sitz zust\u00e4ndigen Gerichten. Allerdings war dem Kl\u00e4ger zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt, dass die Beklagte sowie die anderen Autoh\u00e4user durch den gleichen Prozessbevollm\u00e4chtigten im gerichtlichen Verfahren vertreten werden sollten. Aber auch die Beklagte oder die anderen Autoh\u00e4user hatten vorprozessual nicht ge\u00e4u\u00dfert oder signalisiert, dass der Kl\u00e4ger die Klagen bei einem Gericht zentriert erheben m\u00f6ge. Gegen das Begehren des Kl\u00e4gers wendete die Beklagte unteranderem ein, dass weder eine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wettbewerbsrecht\/irrefuehrende-werbung\/\">Werbung<\/a> f\u00fcr ein bestimmtes Fahrzeugmodell noch eine sp\u00fcrbare Beeintr\u00e4chtigung der Verbraucherinteressen vorliege. Zudem sei ihr Agieren rechtsmissbr\u00e4uchlich. Denn der kl\u00e4gerische Verein sei gehalten gewesen, die betroffenen Autoh\u00e4user vor einem Gericht in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<h2>Verbraucher-Benachteiligung durch Vorenthalten von Pflichtangaben<\/h2>\n<p>Das Landgericht Osnabr\u00fcck (LG Osnabr\u00fcck, Urteil v. 17.12.2021, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=13%20O%20230\/21\" title=\"LG Osnabr&uuml;ck, 17.12.2021 - 13 O 230\/21: Klage des Deutschen Umwelthilfe e.V. wegen unlauterer W...\">13 O 230\/21<\/a>) ist der Auffassung, dass der durch die Beklagte geteilte Beitrag Angaben zu dem Kraftstoffverbrauch sowie den CO\u201c-Emissionen enthalten m\u00fcsse. In der Zusammenschau des Posts werde ein konkretes Fahrzeug-Modell eines ebenfalls benannten Herstellers beworben. Mit dem Vorenthalten von Pflichtangaben w\u00fcrden Verbraucher in ihrem gesetzlich gesch\u00fctzten Informationsinteresse nicht nur unerheblich benachteiligt.<\/p>\n<h2>Klage am zust\u00e4ndigen Gericht<\/h2>\n<p>Weiter sind die Richter der Ansicht, dass es nicht rechtsmissbr\u00e4uchlich sei, die einzelnen Autoh\u00e4user am Sitz des f\u00fcr sie zust\u00e4ndigen Gerichts in Anspruch zu nehmen. Die effektive Durchsetzung von Verbraucherinteressen setzt eine damit korrespondierende Anzahl von Abmahnungen und damit einhergehend von gerichtlichen Verfahren voraus. Dass der Beklagten und den weiteren Autoh\u00e4usern vorgeworfene Fehlverhalten beruht auf einer individuellen Entscheidung des jeweiligen H\u00e4ndlers, f\u00fcr die die \u00fcbrigen H\u00e4ndler nicht einzustehen h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Auch liege eine Gemeinschaftswerbung nicht vor, so das Gericht. Aus diesem Grund seien die Voraussetzungen einer einheitlichen Inanspruchnahme nicht gegeben. Zudem sei die einzelne Inanspruchnahme der H\u00e4ndler auch nicht wegen einer missbr\u00e4uchlichen Generierung von Geb\u00fchren unzul\u00e4ssig. Um die dem Verbraucherschutz dienende Kennzeichnungs- und Informationspflicht effektiv durchsetzen zu k\u00f6nnen sei es erforderlich, s\u00e4mtliche Verst\u00f6\u00dfe in einzelnen Klageverfahren kl\u00e4ren zu lassen. Andernfalls sei der Kl\u00e4ger gezwungen seine Verpflichtung zur Markt\u00fcberwachung auf einzelne Verst\u00f6\u00dfe zu konzentrieren und zu beschr\u00e4nken. Ein Rechtsmissbrauche folge auch insbesondere nicht aus Gr\u00fcnden der Prozess\u00f6konomie, denn die Beklagte sowie die weiteren Autoh\u00e4user haben dem Kl\u00e4ger gerade nicht vorprozessual angezeigt, dass bereits ihr Verhalten mit dem Hersteller abgestimmt sei und sie durch den gleichen Prozessbevollm\u00e4chtigten vertreten werden. Aus diesem Grund f\u00fchre die B\u00fcndelung s\u00e4mtlicher Anspr\u00fcche in einem Prozess zu Synergieeffekten. Auch bestand f\u00fcr den kl\u00e4gerischen Verein kein Anhaltspunkt, dass die Beteiligten sich durch den gleichen Prozessbevollm\u00e4chtigten vertreten lassen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Hinzu komme, dass die Beteiligten dem Kl\u00e4ger gerade nicht signalisiert haben, dass eine \u201eMusterentscheidung\u201c f\u00fcr alle H\u00e4ndler verbindlich sein sollte.<\/p>\n<h2>Landgericht sieht keinen Rechtsmissbrauch<\/h2>\n<p>Der Deutsche Umwelthilfe e.V. hat demzufolge das Autohaus auf Unterlassung <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wettbewerbsrecht\/irrefuehrende-werbung-schadensersatz\/\">unlauterer Werbung<\/a> erfolgreich in Anspruch genommen. Somit ist die erste Kammer f\u00fcr Handelssachen dem Antrag des Kl\u00e4gers gefolgt.<\/p>\n<p>Noch ist die Entscheidung des Landgerichts Osnabr\u00fcck nicht rechtskr\u00e4ftig. Die Beklagte hat daher die M\u00f6glichkeit, die Entscheidung mit dem Rechtsmittel der Berufung durch das Oberlandesgericht Oldenburg \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch Autoh\u00e4ndler werben auf Sozialen Netzwerken und so unteranderem auf Facebook. Teilt dieser dann auf seiner Facebookseite einen Post eines Autoherstellers, der ein konkretes Auto bewirbt, muss der Beitrag Angaben zu dem Kraftstoffverbrauch sowie zu den CO2-Emissionen enthalten. Das Landgericht Osnabr\u00fcck gab einer entsprechenden Klage der Deutschen Umwelthilfe statt. 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