{"id":60420,"date":"2022-02-04T07:28:14","date_gmt":"2022-02-04T05:28:14","guid":{"rendered":"\/?p=60420"},"modified":"2022-02-03T04:36:59","modified_gmt":"2022-02-03T02:36:59","slug":"unzulaessige-zahlungsaufforderung-identitaetsdiebstahl","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/unzulaessige-zahlungsaufforderung-identitaetsdiebstahl\/","title":{"rendered":"BGH: Unzul\u00e4ssige Zahlungsaufforderung bei Identit\u00e4tsdiebstahl"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_60421\" aria-describedby=\"caption-attachment-60421\" style=\"width: 534px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-60421 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/zahlungsaufforderung-identitaesdiebstahl-621x414.jpeg\" alt=\"Zahlungsaufforderung Identit\u00e4tsdiebstahl\" width=\"534\" height=\"356\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/zahlungsaufforderung-identitaesdiebstahl-621x414.jpeg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/zahlungsaufforderung-identitaesdiebstahl-620x413.jpeg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/zahlungsaufforderung-identitaesdiebstahl-310x207.jpeg 310w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/zahlungsaufforderung-identitaesdiebstahl-768x512.jpeg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/zahlungsaufforderung-identitaesdiebstahl-1536x1024.jpeg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/zahlungsaufforderung-identitaesdiebstahl-2048x1366.jpeg 2048w\" sizes=\"(max-width: 534px) 100vw, 534px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-60421\" class=\"wp-caption-text\">1STunningART &#8211; stock.adobe.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Der sogenannte Identit\u00e4tsdiebstahl im Internet ist jedem ein Begriff. Kriminelle nutzen gestohlene Daten im Netz f\u00fcr allerlei Eink\u00e4ufe und Vertr\u00e4ge auf Kosten ihrer Opfer. Die Aufforderung zur Zahlung einer Rechnung l\u00e4sst dann meist nicht mehr lange auf sich warten. <\/em><\/p>\n<p><em>Fordert ein Inkassounternehmen einen Betroffenen sp\u00e4ter auf, eine Forderung zu begleichen, obwohl das behauptete Vertragsverh\u00e4ltnis \u00fcberhaupt nicht besteht, verst\u00f6\u00dft gegen das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wettbewerbsrecht\/\">Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb<\/a>. Der BGH stellt hierzu klar, dass dieser Grundsatz selbst dann gilt, wenn das Inkassounternehmen nicht wei\u00df, dass der Forderung ein Fake-Vertrag zugrunde liegt. <\/em><\/p>\n<h2>Zahlungsaufforderung an das Opfer eines Identit\u00e4tsdiebstahls<\/h2>\n<p>Das wovor sich viele Menschen f\u00fcrchten &#8211; einem Identit\u00e4tsdiebstahl im Internet &#8211; wurde f\u00fcr eine Frau bittere Realit\u00e4t. Sie bekam ganz unerwartet eine Aufforderung von einem Inkassounternehmen zur Zahlung von rund 650 Euro. Diese solle sie bezahlen, weil sie im November 2017 einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen habe. Einen solchen Vertrag mit ihren Daten gab es zwar, aber diesen hatte nicht die Adressatin des Schreibens geschlossen. Ein Verbraucherschutzverband, an den sich die Betroffene wandte, mahnte daraufhin das Inkassounternehmen erfolglos wegen unlauterer Gesch\u00e4ftshandlungen ab. Auch eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht Hamburg blieb erfolglos. Jedoch bekam der Verbraucherschutzverband sowohl vor dem Oberlandesgericht als auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht.<\/p>\n<h2>Unrichtige Zahlungsaufforderungen = unlautere Gesch\u00e4ftshandlungen<\/h2>\n<p>Fest steht demnach: Das Inkassounternehmen darf die Zahlung nicht mehr einfordern. Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 20.10.2021, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2017\/21\" title=\"BGH, 20.10.2021 - I ZR 17\/21: Identit&auml;tsdiebstahl II - Unbestellt gelieferte Waren, Irrtum des ...\">I ZR 17\/21<\/a>) ist der Auffassung, der Kl\u00e4gerin stehe der geltend gemachte Unterlassungsanspruch zu. Das Versenden der Zahlungsaufforderung stelle eine irref\u00fchrende gesch\u00e4ftliche Handlung gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 Abs. 1 S. 1 und S. 2<\/a> Fall des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Denn nach der Vorschrift sei eine gesch\u00e4ftliche Handlung dann irref\u00fchrend und untersagt, wenn sie unwahre Tatsachen enth\u00e4lt. Da das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen der Kl\u00e4gerin und dem Mobilfunkanbieter nie entstanden sei, handele es sich unstreitig um eine unwahre Tatsache.<\/p>\n<p>Auch sehen die Richter in Karlsruhe die Forderung als geeignet zur T\u00e4uschung an und damit auch geeignet die Verbraucherin in die Irre zu f\u00fchren. Das aus dem Grund, weil davon auszugehen sei, dass ein erheblicher Teil des angesprochenen Verkehrskreises sich \u00fcber einen solchen Vertragsschluss t\u00e4uschen lie\u00dfe, weil sich gerade \u00fcber Telefon und Internet &#8211; vielleicht sogar als Kombinationspaket &#8211; sehr leicht Vertr\u00e4ge schlie\u00dfen lassen. Zwar werde man im Fall eines behaupteten Vertrags \u00fcber solche Leistungen nicht stets annehmen k\u00f6nnen, dass der Verbraucher keine Kenntnis mehr dar\u00fcber habe, ob er den Vertrag geschlossen habe oder nicht. Ausreichend sei hier aber gerade eine abstrakte Eignung zur T\u00e4uschung, die in diesem Fall anzunehmen sei. Denn nach Zugang einer solchen Aufforderung werde der Betroffene h\u00e4ufig einen versehentlichen oder nicht mehr verinnerlichten Abschluss annehmen und die vermeintliche Forderung begleichen. Der BGH h\u00e4lt dieses vom OLG Hamburg angenommene Verhalten f\u00fcr mit dem Leitbild eines verst\u00e4ndigen und situationsad\u00e4quate aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers vereinbar.<\/p>\n<h2>Irrtum des Unternehmens spielt keine Rolle<\/h2>\n<p>Au\u00dferdem sei der Einwand, das Inkassounternehmen habe nicht \u00fcber das \u201eWie\u201c des Vertragsschlusses wissen k\u00f6nnen, ohne Belang. Weder <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 UWG<\/a> noch Art. 6 der Richtlinie 2005\/29\/EG \u00fcber unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken setzten voraus, dass der Gewerbetreibende vors\u00e4tzlich falsche Angaben mache. Der Irrtum \u00fcber die Richtigkeit der von den Auftraggebern \u00fcbermittelten Daten k\u00f6nne nicht zu Gunsten des Unternehmens ber\u00fccksichtigt werden, so der BGH. Auch im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitspr\u00fcfung spiele ein mangelndes Verschulden keine Rolle. Dieser Umstand finde erst im Vollstreckungsverfahren Ber\u00fccksichtigung.<\/p>\n<h2>Bundesgerichtshof: \u00c4nderung der Rechtsprechung<\/h2>\n<p>Und auch das h\u00f6chste Gericht in Deutschland \u00e4ndert hin und wieder seine Meinung. Denn bei der Frage, wann eine unzul\u00e4ssige gesch\u00e4ftliche Handlung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3.html\" title=\"&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen\">\u00a7 3 Abs. 3 UWG<\/a> gegeben ist, waren die Richter vor einiger Zeit noch anderer Auffassung.<\/p>\n<p>Unzul\u00e4ssige gesch\u00e4ftliche Handlungen sind nach Nr. 29 des Anhangs I der oben genannten Norm stets anzunehmen, wenn die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter, aber gelieferter Waren oder erbrachter Dienstleistungen ergeht. Jedoch hatten die Richter zur alten Fassung noch angenommen, dass dies auch f\u00fcr F\u00e4lle gilt, in denen eine Ank\u00fcndigung zur Lieferung der Produkte oder zur Erbringung der Dienstleistung gen\u00fcgt. Nunmehr ist der BGH davon \u00fcberzeugt, dass ohne Lieferung oder Erbringung die Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt seien. So m\u00fcsse der Verbraucher die Ware oder die M\u00f6glichkeit zur Nutzung der Dienstleistung erhalten haben, ansonsten fehle es an der spezifischen Drucksituation, aus der er sich zur Zahlung verpflichtet f\u00fchlen k\u00f6nnte. Eine solche Drucksituation liege hier hingegen nicht vor, da die Adressatin keinerlei Leistung von dem Mobilfunkunternehmen erhalten habe. Genau aus diesem Grund gilt f\u00fcr sie die allgemeine Vorschrift <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 Abs. 1 S. 1 UWG<\/a>, die die speziellen Tatbest\u00e4nde in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3.html\" title=\"&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen\">\u00a7 3 UWG<\/a> erg\u00e4nzt. Diese \u201eneue\u201c Auffassung ergebe sich bereits aus dem Wortlaut und folge zudem aus der europarechtskonformen Auslegung.<\/p>\n<h2>Kein Festhalten an alter Rechtsprechung<\/h2>\n<p>Neben der Feststellung, dass eine unrichtige Zahlungsaufforderung eine unlautere gesch\u00e4ftliche Handlung darstellt, ist das Urteil auch in einer anderen Sache sehr aufschlussreich. Dieses besagt n\u00e4mlich, dass an einer fr\u00fcheren Rechtsprechung des I. Zivilsenats nicht mehr festgehalten werde. Danach bedarf es f\u00fcr die Erbringung einer Dienstleistung\/Ware nun immer eines \u201eErreichens\u201c des Verbrauchers, sodass dieser tats\u00e4chlich in der Lage ist, sie zu nutzen oder sonst \u00fcber deren Verwendung zu bestimmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der sogenannte Identit\u00e4tsdiebstahl im Internet ist jedem ein Begriff. Kriminelle nutzen gestohlene Daten im Netz f\u00fcr allerlei Eink\u00e4ufe und Vertr\u00e4ge auf Kosten ihrer Opfer. Die Aufforderung zur Zahlung einer Rechnung l\u00e4sst dann meist nicht mehr lange auf sich warten. Fordert ein Inkassounternehmen einen Betroffenen sp\u00e4ter auf, eine Forderung zu begleichen, obwohl das behauptete Vertragsverh\u00e4ltnis \u00fcberhaupt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":85,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[15],"tags":[934,17524,19287],"class_list":["post-60420","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-identitatsdiebstahl","tag-zahlungsaufforderung","tag-unlautere-geschaeftliche-handlung","topic_category-wettbewerbsrecht-kartellrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/60420","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/85"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=60420"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/60420\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=60420"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=60420"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=60420"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}