{"id":60405,"date":"2022-02-01T14:30:24","date_gmt":"2022-02-01T12:30:24","guid":{"rendered":"\/?p=60405"},"modified":"2022-01-31T04:49:25","modified_gmt":"2022-01-31T02:49:25","slug":"internetaeuerungen-schadensersatz-eu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/internetaeuerungen-schadensersatz-eu\/","title":{"rendered":"Internet\u00e4u\u00dferungen: Schadenersatz in jedem EU-Staat einklagbar"},"content":{"rendered":"
\n
\"Internet\u00e4u\u00dferungen\"
peterschreiber.media – stock.adobe.com<\/figcaption><\/figure>\n

Ein Schadenersatzanspruch<\/a>, der entsteht, weil jemand als verunglimpfend erachtete \u00c4u\u00dferungen \u00fcber das Internet verbreitet, kann in jedem EU-Mitgliedsstaat eingeklagt werden, in dem der verletzende Inhalt zug\u00e4nglich ist oder war. Dies hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof Ende Dezember entschieden (EuGH, Urteil v. 21.12.2021, Az. C-251\/20<\/a>).<\/i><\/p>\n<\/div>\n

\n

Anlass der EuGH-Entscheidung ist ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art.\u00a0267<\/a>\u00a0des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union. Der franz\u00f6sische Kassationsgerichthof richtete dieses nach Luxemburg. Die Antragstellerin in dem Verfahren, die tschechische Gesellschaft Gtflix Tv, die audiovisuelle Inhalte f\u00fcr Erwachsene produziert und verbreitet, stritt mit dem Antragsgegner, der seinen Wohnsitz in Ungarn hat und beruflich im selben Bereich t\u00e4tig ist. Die Antragstellerin warf dem Antragsgegner vor, sich auf verschiedenen Websites verunglimpfend \u00fcber sie ge\u00e4u\u00dfert zu haben. Sie beantragte bei den franz\u00f6sischen Gerichten die Entfernung dieser \u00c4u\u00dferungen, Richtigstellung sowie Schadenersatz.<\/p>\n<\/div>\n

\n

Br\u00fcssel-Ia-Verordnung: Schadenseintrittsort begr\u00fcndet Zust\u00e4ndigkeit<\/h2>\n<\/div>\n
\n

Die franz\u00f6sischen Gerichte des ersten und zweiten Rechtszugs erkl\u00e4rten sich zun\u00e4chst f\u00fcr unzust\u00e4ndig. \u00a0Die Antragstellerin verlangte daraufhin die Aufhebung der Entscheidung des franz\u00f6sischen Berufungsgerichts. Dieses habe gegen die besondere Zust\u00e4ndigkeitsregel des Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215\/2012<\/a> \u00fcber die gerichtliche Zust\u00e4ndigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Br\u00fcssel-Ia-Verordnung) versto\u00dfen. Danach seien die Gerichte desjenigen Ortes zust\u00e4ndig, \u201ean dem das sch\u00e4digende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht\u201c. Das Berufungsgericht habe die\u00a0Zust\u00e4ndigkeit franz\u00f6sischer Gerichte mit der Begr\u00fcndung ausgeschlossen, dass es nicht ausreiche, dass die als verunglimpfend erachteten \u00c4u\u00dferungen im Internet im Zust\u00e4ndigkeitsbereich dieses Gerichts zug\u00e4nglich seien, sondern dass diese zus\u00e4tzlich geeignet sein m\u00fcssten, in dem Zust\u00e4ndigkeitsbereich einen Schaden zu verursachen.<\/p>\n<\/div>\n

\n

Das franz\u00f6sische Gericht legte dem EuGH daraufhin die Frage vor, ob das nationale franz\u00f6sische Gericht f\u00fcr den Antrag auf Ersatz eines Schadens zust\u00e4ndig sind, der der Antragstellerin im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats dieser Gerichte entstanden ist, selbst wenn sie nicht f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber den Antrag auf Richtigstellung und Entfernung zust\u00e4ndig sind.<\/p>\n<\/div>\n

\n

Ort der Schadensverwirklichung entscheidend<\/h2>\n<\/div>\n
\n

Die Gro\u00dfe Kammer des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs erl\u00e4utert in ihrem Urteil, wie das zust\u00e4ndige Gericht bei Klagen im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen wegen Internet\u00e4u\u00dferungen das zust\u00e4ndige Gericht zu bestimmen ist. Dies hat zu erfolgen unter dem Gesichtspunkt des Ortes der Verwirklichung des Schadenserfolgs.<\/p>\n<\/div>\n

\n

Wenn es sowohl um Richtigstellung und Entfernung als auch um Schadenersatz geht, dann kann die klagende Person vor den Gerichten jedes Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet diese \u00c4u\u00dferungen zug\u00e4nglich sind oder waren, Ersatz des Schadens verlangen kann, der ihr in dem Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts entstanden sein soll. Selbst dann, wenn diese Gerichte nicht f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber den Antrag auf Richtigstellung und Entfernung zust\u00e4ndig sind.<\/p>\n<\/div>\n

\n

Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs meinte die Zust\u00e4ndigkeitsregel des Art. 7 Nr. 2<\/a> der Verordnung Nr. 1215\/2012, wonach die Gerichte des Ortes zust\u00e4ndig sind, \u201ean dem das sch\u00e4digende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht\u201c, sowohl den Ort des urs\u00e4chlichen Geschehens als auch den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs. Jeder der beiden Orte k\u00f6nne je nach Lage des Falles f\u00fcr die Beweiserhebung und f\u00fcr die Gestaltung des Prozesses \u201eeinen besonders sachgerechten Anhaltspunkt liefern\u201c, so das Urteil.<\/p>\n<\/div>\n

\n

Klage am Ort der Niederlassung oder des Interessenmittelpunkts<\/h2>\n<\/div>\n
\n

Wenn es um mutma\u00dfliche Verst\u00f6\u00dfe gegen Pers\u00f6nlichkeitsrechte gehe, k\u00f6nne bei den Gerichten des Ortes, an dem der Urheber dieser Inhalte niedergelassen ist, oder bei den Gerichten des Mitgliedstaats, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Interessen befindet, Klage auf Ersatz des gesamten Schadens erhoben werden. Eine Person k\u00f6nne ihre Klage vor den Gerichten jedes Mitgliedstaats erheben, in dessen Hoheitsgebiet ein im Internet ver\u00f6ffentlichter Inhalt zug\u00e4nglich ist oder war. Diese seien dann jedoch nur f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber den Schaden zust\u00e4ndig, der in dem Land dieses Gerichts verursacht wurde.<\/p>\n<\/div>\n

\n

Richtigstellung und Entfernung mit Schadenersatz untrennbar verbunden<\/h2>\n<\/div>\n
\n

\n<\/div>\n

\n

Ein Antrag auf Richtigstellung von Angaben und Entfernung von Inhalten kann nach dem EuGH-Urteil nur bei dem Gericht gestellt werden, das f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber den gesamten Schadensersatzantrag zust\u00e4ndig ist. Ein solcher Antrag sei n\u00e4mlich \u201eeinheitlich und untrennbar\u201c. Ein Antrag auf Schadenersatz k\u00f6nne sich sowohl auf den vollst\u00e4ndigen als auch den teilweisen Ersatz eines Schadens beziehen.<\/p>\n<\/div>\n

\n

Einfachere Verfolgung von Anspr\u00fcchen innerhalb der EU<\/h2>\n<\/div>\n
\n

Das EuGH-Urteil bedeutet eine erhebliche Verbesserung f\u00fcr Gesch\u00e4digte im \u00c4u\u00dferungsrecht. Sie k\u00f6nnen sich \u2013 ganz im Sinne des EU-Binnenmarkts \u2013 je nach Fall aussuchen, in welchem Land sie ihre Anspr\u00fcche verfolgen m\u00f6chten und sind nicht auf die Gerichte eines bestimmten EU-Mitgliedsstaats beschr\u00e4nkt. Wie sich die Entscheidung auf Forum-Shopping auswirken wird, wird sich zeigen. Der EuGH f\u00fchrt in seinem Urteil aus, in der EU sei jedes Gericht \u201edurchaus in der Lage\u201c, im Rahmen eines in diesem Mitgliedstaat durchgef\u00fchrten Verfahrens und in Anbetracht der dort erhobenen Beweise den Eintritt und die H\u00f6he eines geltend gemachten Schadens zu beurteilen.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Ein Schadenersatzanspruch, der entsteht, weil jemand als verunglimpfend erachtete \u00c4u\u00dferungen \u00fcber das Internet verbreitet, kann in jedem EU-Mitgliedsstaat eingeklagt werden, in dem der verletzende Inhalt zug\u00e4nglich ist oder war. Dies hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof Ende Dezember entschieden (EuGH, Urteil v. 21.12.2021, Az. C-251\/20). Anlass der EuGH-Entscheidung ist ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art.\u00a0267\u00a0des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise […]<\/p>\n","protected":false},"author":86,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[13],"tags":[68,12,373,19283],"class_list":["post-60405","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht","tag-internet","tag-personlichkeitsrecht","tag-ortliche-zustandigkeit","tag-eu-staaten","topic_category-medienrecht-persoenlichkeitsrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/60405","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/86"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=60405"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/60405\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=60405"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=60405"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=60405"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}