{"id":60296,"date":"2022-01-21T07:55:48","date_gmt":"2022-01-21T05:55:48","guid":{"rendered":"\/?p=60296"},"modified":"2022-01-19T22:56:14","modified_gmt":"2022-01-19T20:56:14","slug":"wettbewerbsverhaeltnis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wettbewerbsverhaeltnis\/","title":{"rendered":"Wann besteht ein Wettbewerbsverh\u00e4ltnis zwischen Mitbewerbern?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_60297\" aria-describedby=\"caption-attachment-60297\" style=\"width: 544px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-60297\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/wettbewerbsverhaeltnis-621x414.jpg\" alt=\"Wettbewerbsverh\u00e4ltnis\" width=\"544\" height=\"363\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/wettbewerbsverhaeltnis-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/wettbewerbsverhaeltnis-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/wettbewerbsverhaeltnis-310x207.jpg 310w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/wettbewerbsverhaeltnis-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/wettbewerbsverhaeltnis-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/wettbewerbsverhaeltnis.jpg 1984w\" sizes=\"(max-width: 544px) 100vw, 544px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-60297\" class=\"wp-caption-text\">Photo by <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/@julianhochgesang?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Julian Hochgesang<\/a> on <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/s\/photos\/m%C3%BCsli?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Unsplash<\/a><\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Die Frage, wann ein Wettbewerbsverh\u00e4ltnis zwischen Mitbewerbern vorliegt, ist \u00e4u\u00dferst relevant f\u00fcr das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wettbewerbsrecht\/\">Wettbewerbsrecht<\/a> (UWG). Ein konkretes Wettbewerbsverh\u00e4ltnis ist grunds\u00e4tzlich dann anzunehmen, wenn die Parteien versuchen, Waren oder Dienstleistungen innerhalb derselben Verkehrskreise abzusetzen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeintr\u00e4chtigen kann. <\/em><\/p>\n<p><em>Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte nun in einem konkreten Fall \u00fcber diese Frage erneut zu entscheiden. <\/em><\/p>\n<h2>Informationspflichten im Online-Shop<\/h2>\n<p>Der Antragsteller ist Bio-Landwirt und verkauft Getreide aus eigenem Anbau. Er bietet M\u00fcsli aus eigenem Getreide und zugekauften Zutaten auf einer Webseite zum Verkauf an. Diese k\u00f6nnen dann nach Absprache auf dem Hof abgeholt werden. Einen Hofladen hat der Antragsteller jedoch nicht. Die Antragsgegnerin ist Betreiberin eines Online-Shops, \u00fcber den sie M\u00fcslimischungen vertreibt, die Kunden aus verschiedenen Zutaten selbst zusammenstellen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der Bio-Landwirt mahnte die Betreiberin des Online-Shops mit Schreiben vom 20.10.2020 wegen des Versto\u00dfes gegen gesetzliche Informationspflichten ab. Die Antragsgegnerin wies die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/was-ist-eine-abmahnung\/\">Abmahnung<\/a> zur\u00fcck. Das Landgericht Wiesbaden gab in erster Instanz den Anspr\u00fcchen des Biobauern statt. Hiergegen wendete sich die Onlineshop-Betreiberin in der Berufung beim Oberlandesgericht mit der Begr\u00fcndung, der Bio-Bauer sei kein Mitbewerber und ein Wettbewerbsverh\u00e4ltnis liege nicht vor, da der Bio-Bauer seine Kunden auf unterschiedlichen Vertriebswegen bediene.<\/p>\n<h2>Anspr\u00fcche nach dem Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsverh\u00e4ltnis erforderlich?<\/h2>\n<p>Zun\u00e4chst ist klarzustellen: Die Geltendmachung von Anspr\u00fcchen auf Beseitigung und Unterlassung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8.html\" title=\"&sect; 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung\">\u00a7 8<\/a> des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie auf Schadensersatz nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/9.html\" title=\"&sect; 9 UWG: Schadensersatz\">\u00a7 9 UWG<\/a> stehen unter anderem Mitbewerbern zu. \u201eMitbewerber\u201c ist gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/2.html\" title=\"&sect; 2 UWG: Begriffsbestimmungen\">\u00a7 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG<\/a> jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverh\u00e4ltnis steht. Ein Mitbewerber kann daher nur Unternehmer in seiner Eigenschaft als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen sein. Im Rahmen der Feststellung der Mitbewerbereigenschaft eines Unternehmers ist dann auf die jeweilige konkrete gesch\u00e4ftliche Handlung abzustellen &#8211; eine abstrakte Feststellung reicht nicht aus. Letztlich entschiedet die gesch\u00e4ftliche Handlung, ob sich der handelnde Unternehmer zu einem anderen Unternehmer in Wettbewerb stellt.<\/p>\n<p>Ein konkretes Wettbewerbsverh\u00e4ltnis sei daher gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten des einen Wettbewerbers den anderen beeintr\u00e4chtigen, das hei\u00dft im Absatz behindern oder st\u00f6ren kann, so das Gericht. Aufgrund des Interesses eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes seien an das Bestehen eine konkreten Wettbewerbsverh\u00e4ltnisses jedoch keine hohen Anforderungen zu stellen. Es sei demnach ausreichend, dass sich der Verletzer durch seine Verletzungshandlung im konkreten Fall in irgendeiner Weise in Wettbewerb zu dem Betroffenen stellt. Auch Unternehmen, die auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen agieren, k\u00f6nnen demnach in einem konkreten Wettbewerbsverh\u00e4ltnis stehen, wenn sie sich im Ergebnis an den gleichen Abnehmerkreis wenden.<\/p>\n<h2>Steht ein Bio-Bauer in konkretem Wettbewerbsverh\u00e4ltnis zu einem Onlineshop-Betreiber?<\/h2>\n<p>Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 11.11.2021, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20U%2081\/21\" title=\"6 U 81\/21 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">6 U 81\/21<\/a>) entschied aus diesen Gr\u00fcnden, dass der Bio-Bauer Mitbewerber des Onlineshop-Betreibers sei und wies die Berufung des Onlineshop-Betreibers zur\u00fcck. Beide Parteien seien Anbieter von M\u00fcslimischungen und Zutaten daf\u00fcr. Dabei handele es sich um austauschbare Produkte, weswegen eine \u00dcberschneidung der M\u00e4rkte gegeben sei. Auch in zeitlicher Hinsicht seien beide Parteien auf demselben Markt f\u00fcr M\u00fcsli und deren Zutaten t\u00e4tig. Auf die Frage, ob der Bio-Bauer zum Teil auf vorgelagerten Wirtschaftsstufen t\u00e4tig sei, n\u00e4mlich als Lieferant von Hofl\u00e4den, komme es nicht an, denn die wettbewerbsrechtliche Anspruchsberechtigung als Mitbewerber h\u00e4nge nicht vom Umfang und Zuschnitt der unternehmerischen T\u00e4tigkeit des Mitbewerbers ab, so das Gericht.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem sei unerheblich, dass die Parteien in Gestalt der Vorbestellung per E-Mail des Bio-bauern und des Onlineversands des Onlineshop-Betreibers v\u00f6llig unterschiedliche Vertriebswege bedienen.<\/p>\n<h2>An Vorliegen eines Wettbewerbsverh\u00e4ltnis sind keine hohen Anforderungen zu stellen<\/h2>\n<p>Das OLG Frankfurt am Main hat in seinem Urteil klargestellt, dass ein Wettbewerbsverh\u00e4ltnis zwischen einem Bio-Bauern und einem Onlineshop-Betreiber auch dann vorliegt, wenn zwar unterschiedliche Vertriebswegen bestehen, aber \u00e4hnliche Waren oder Dienstleistungen angeboten werden. Bei M\u00fcslimischungen und Zutaten handele es sich au\u00dferdem um austauschbare Produkte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Frage, wann ein Wettbewerbsverh\u00e4ltnis zwischen Mitbewerbern vorliegt, ist \u00e4u\u00dferst relevant f\u00fcr das Wettbewerbsrecht (UWG). Ein konkretes Wettbewerbsverh\u00e4ltnis ist grunds\u00e4tzlich dann anzunehmen, wenn die Parteien versuchen, Waren oder Dienstleistungen innerhalb derselben Verkehrskreise abzusetzen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeintr\u00e4chtigen kann. 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