{"id":60085,"date":"2021-12-20T07:42:36","date_gmt":"2021-12-20T05:42:36","guid":{"rendered":"\/?p=60085"},"modified":"2021-12-19T17:43:10","modified_gmt":"2021-12-19T15:43:10","slug":"wappen-ac-milan-marke-schreibwaren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/wappen-ac-milan-marke-schreibwaren\/","title":{"rendered":"Kein Schutz f\u00fcr Schreibwaren mit \u201cAC Milan\u201c Wappen"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_60086\" aria-describedby=\"caption-attachment-60086\" style=\"width: 479px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-60086 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/wappen-marke-schreibwaren-621x414.jpeg\" alt=\"Wappen AC Milan Marke\" width=\"479\" height=\"319\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/wappen-marke-schreibwaren-621x414.jpeg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/wappen-marke-schreibwaren-620x413.jpeg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/wappen-marke-schreibwaren-311x207.jpeg 311w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/wappen-marke-schreibwaren-768x512.jpeg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/wappen-marke-schreibwaren.jpeg 1181w\" sizes=\"(max-width: 479px) 100vw, 479px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-60086\" class=\"wp-caption-text\">charnsitr &#8211; stock.adobe.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Der AC MILAN (im deutschen auch AC Mailand genannt) geh\u00f6rt zu den absoluten Fu\u00dfball Spitzenclubs in Europa. Er beansprucht deshalb f\u00fcr seine gleichnamige Marke AC Milan Schutzanspruch f\u00fcr viele Bereiche. <\/em><\/p>\n<p><em>Das Europ\u00e4ische Gericht hat entschieden, dass das Wappen des Fu\u00dfballvereins AC Mailand mit dem Schriftzug &#8220;AC Milan&#8221; aufgrund der \u00e4lteren deutschen Wortmarke MILAN nicht als <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/markenrecht\/marke-anmelden\/\">Marke<\/a> f\u00fcr Schreibwaren und B\u00fcroartikel eingetragen werden kann und eine Klage des Vereins abgewiesen.\u00a0 (EuG, Urteil v. 10.11.2021, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=T-353\/20\" title=\"EuG, 10.11.2021 - T-353\/20: Das Gericht best&auml;tigt, dass das Zeichen, welches das Wappen des Fu&szlig;...\">T-353\/20<\/a>). <\/em><\/p>\n<p><em>Es bestehe Verwechselungsgefahr aufgrund der visuellen und phonetischen \u00c4hnlichkeit der Zeichen. Nicht beide Zeichen k\u00f6nnen gleichzeitig Schutz in der Union genie\u00dfen. <\/em><\/p>\n<h2>AC Milan klagt vor dem EuG<\/h2>\n<p>Im Februar 2017 beantragte der italienische Fu\u00dfballverein AC Milan gem\u00e4\u00df der Unionsmarkenverordnung beim Amt der Europ\u00e4ischen Union f\u00fcr geistiges Eigentum (EUIPO) eine internationale Registrierung mit Benennung der Europ\u00e4ischen Union f\u00fcr ein das Wappen des Vereins darstellendes Bildzeichen, und zwar unter anderem f\u00fcr Schreibwaren und B\u00fcroartikel.\u00a0\u00a0 Die deutsche Gesellschaft InterES Handels- und Dienstleistungs Gesellschaft mbH &amp; Co KG\u00a0 erhob dagegen im April 2017 Widerspruch. Dabei verwies Sie auf die 1984 angemeldete und 1988 eingetragene deutsche Wortmarke MILAN, die sich unter anderem auf Waren bezieht, die mit den vom Antrag des AC Mailand erfassten Waren im Wesentlichen identisch sind oder ihnen \u00e4hneln. Insbesondere wendete die deutsche Gesellschaft ein, die Registrierung der angemeldeten Marke k\u00f6nne aufgrund ihrer \u00c4hnlichkeit mit der \u00e4lteren Marke eine Gefahr der Verwechslung beim deutschen Publikum hervorrufen. Das EUIPO gab dem Widerspruch vollumf\u00e4nglich statt. Dagegen klagte der AC Mailand beim EuG.<\/p>\n<h2>Klage abgewiesen \u2013 Verwechselungsgefahr AC Milan und MILAN<\/h2>\n<p>Mit seinem am 10.11.2021 verk\u00fcndeten Urteil wies das EuG die Klage in vollem Umfang ab. Aufgrund der Verwechslungsgefahr sei das Wappen nicht registrierf\u00e4hig.\u00a0 Auf der Grundlage von Beweisen, darunter Rechnungen und Werbematerial in deutscher Sprache, ist das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, dass die \u00e4ltere Marke MILAN in Deutschland ernsthaft benutzt worden sei. Es betont, dass die Kontinuit\u00e4t der Benutzung ein relevantes Indiz sei.<\/p>\n<p>Zudem hat es festgestellt, dass die \u00e4ltere Marke auf dem deutschen Markt sowohl in der eingetragenen Form benutzt worden sei, als auch in einer abgewandelten Form, die sich vor allem dadurch auszeichne, dass ein Bildelement hinzugef\u00fcgt wurde, das den Kopf einer Art Raubvogel darstellt. In diesem Zusammenhang wies das Gericht daraufhin, dass das zus\u00e4tzliche Bildelement zwar nicht ganz vernachl\u00e4ssigbar sei, aber auch nicht als dominierend angesehen werden k\u00f6nne. Es erscheint nicht geeignet, die Unterscheidungskraft des Wortelements der \u00e4lteren Marke in ihrer eingetragenen Form zu beeinflussen, so das EuG.<\/p>\n<h2>\u201cAC Milan\u201c dominierendes Element der angemeldeten Marke<\/h2>\n<p>In den Entscheidungsgr\u00fcnden f\u00fchrt das Gericht aus, dass das ma\u00dfgebliche Publikum das Bildelement der angemeldeten Marke insbesondere aufgrund seiner Gr\u00f6\u00dfe und seiner Position zwar nicht ignorieren, seine Aufmerksamkeit sich aber nicht darauf konzentrieren werde.\u00a0\u00a0 Schlie\u00dflich werde\u00a0 Aufmerksamkeit des Publikums vielmehr von dem Wortelement angezogen, das aus den Buchstaben &#8220;AC&#8221; und dem Wort &#8220;MILAN&#8221; bestehe, da diese in Gro\u00dfbuchstaben und einer stilisierten Schriftart geschrieben sind und das aus ihnen gebildete Element deutlich l\u00e4nger ist als das Bildelement. Das Element &#8220;AC MILAN&#8221; sei das dominierende Element der angemeldeten Marke.<\/p>\n<p>Weiterhin argumentiert das Gericht, dass selbst wenn ein Teil des Publikums das Wortelement &#8220;AC MILAN&#8221; der angemeldeten Marke als Bezugnahme auf den gleichnamigen Fu\u00dfballverein der Stadt Mailand (Italien) wahrnehmen k\u00f6nne, beide Zeichen auf die Stadt Mailand hinweisen und auch in phonetischer Hinsicht sehr \u00e4hnlich sind.<\/p>\n<p>Der AC Milan machte vergeblich geltend, dass die Beschwerdekammer die hohe Bekanntheit des Zeichens AC Milan und des Fu\u00dfballvereins AC Milan nicht ber\u00fccksichtigt habe. Das EuG weist in seinem Urteil darauf hin, dass nur die Bekanntheit der \u00e4lteren Marke, nicht aber die der angemeldeten Marke zu ber\u00fccksichtigen sei, um zu beurteilen, ob die \u00c4hnlichkeit eine Verwechslungsgefahr begr\u00fcndet. Dies entspricht auch der st\u00e4ndigen Rechtsprechung des EuG.<\/p>\n<h2>Starke phonetische \u00c4hnlichkeit und mittlere visuelle \u00c4hnlichkeit<\/h2>\n<p>Das Gericht gelangt zu dem Ergebnis, dass die \u00c4hnlichkeiten zwischen den beiden in Rede stehenden Zeichen insgesamt gro\u00df genug seien, um eine Verwechslungsgefahr zu bejahen. Es liege eine starke phonetische \u00c4hnlichkeit und eine mittlere visuelle \u00c4hnlichkeit vor. Der deutsche Stiftehersteller hat damit seine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/markenrecht\/\">Marke<\/a> erfolgreich gegen den gleichnamigen Fu\u00dfballverein verteidigt. Gegen das Urteil k\u00f6nnen noch Rechtsmittel beim EuGH eingelegt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der AC MILAN (im deutschen auch AC Mailand genannt) geh\u00f6rt zu den absoluten Fu\u00dfball Spitzenclubs in Europa. Er beansprucht deshalb f\u00fcr seine gleichnamige Marke AC Milan Schutzanspruch f\u00fcr viele Bereiche. 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