{"id":60078,"date":"2021-12-21T08:42:35","date_gmt":"2021-12-21T06:42:35","guid":{"rendered":"\/?p=60078"},"modified":"2021-12-19T17:43:32","modified_gmt":"2021-12-19T15:43:32","slug":"widerrufsanspruch-wegen-einer-schutzrechtsverletzungsanzeige-bei-amazon","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/widerrufsanspruch-wegen-einer-schutzrechtsverletzungsanzeige-bei-amazon\/","title":{"rendered":"Widerrufsanspruch wegen einer Schutzrechtsverletzungsanzeige bei Amazon"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_60079\" aria-describedby=\"caption-attachment-60079\" style=\"width: 501px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-60079 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/widerrufsanspruch-amazon-621x414.jpeg\" alt=\"Widerrufsrecht Amazon\" width=\"501\" height=\"334\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/widerrufsanspruch-amazon-621x414.jpeg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/widerrufsanspruch-amazon-620x413.jpeg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/widerrufsanspruch-amazon-311x207.jpeg 311w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/widerrufsanspruch-amazon-768x512.jpeg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/widerrufsanspruch-amazon-1536x1024.jpeg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/widerrufsanspruch-amazon-2048x1365.jpeg 2048w\" sizes=\"(max-width: 501px) 100vw, 501px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-60079\" class=\"wp-caption-text\">michelangeloop &#8211; stock.adobe.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Stellt ein Rechteinhaber fest, dass Dritte auf Amazon Waren anbieten, die seine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/urheberrecht-2\/\">Urheberrechte<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/markenrecht\/\">Markenrechte<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/urheberrecht-2\/designrecht\/\">Designrechte<\/a>, Patentrechte (inklusive Gebrauchsmusterrechte) oder andere Rechte verletzen, bietet die Plattform an, eine Schutzrechtverletzungsanzeige in Gestalt einer Beschwerde einzureichen. Meist sperrt Amazon dann die gemeldeten Produkteumgehend und ohne rechtliche Pr\u00fcfung, ob die Meldung tats\u00e4chlich berechtigt ist. <\/em><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Demnach stellt das Verfahren eine ernstzunehmende Alternative zu einer Abmahnung von Konkurrenten dar. Entscheidet man sich f\u00fcr dieses Verfahren, sollte man Verst\u00f6\u00dfe von Mitbewerbern in sachlicher Form und vor allem in inhaltlich zutreffender Form melden, um dem Vorwurf zu entgehen, selbst wettbewerbswidrig agiert zu haben. <\/em><\/p>\n<h2>Anzeige einer Schutzrechtsverletzung<\/h2>\n<p>Die Widerkl\u00e4gerin nimmt die Widerbeklagte wegen einer erfolgten Produktsperrung auf der Internetplattform Amazon in Anspruch. Sie ist ein deutsches Unternehmen, das Fahrzeugzubeh\u00f6r anbietet, darunter auch Starthilfeger\u00e4te f\u00fcr Fahrzeuge. Die Widerbeklagte ist ein familiengef\u00fchrtes, weltweit t\u00e4tiges Unternehmen aus den USA, dessen Gesch\u00e4ftsbereich die Entwicklung, Herstellung und der Verkauf unter anderem von Batterien und Starthilfeger\u00e4ten f\u00fcr Fahrzeuge ist. Ferner ist sie Inhaberin eines eingetragenen Gebrauchsmusters &#8211; im Folgenden Streitgebrauchsmuster &#8211; welches eine tragbare Starthilfevorrichtung f\u00fcr Fahrzeugbatterien mit Sicherheitsschutzvorrichtungen betrifft.<\/p>\n<p>Die Widerbeklagte zeigte im zweiten Halbjahr gegen\u00fcber <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/amazon-konto-gesperrt-was-tun\/\">Amazon<\/a> die Verletzung ihres Streitgebrauchsmusters durch Produkte der Widerkl\u00e4gerin an. Aufgrund der Anzeige wurden etwaige Produkte der Widerkl\u00e4gerin auf der Internetverkaufsplattform gesperrt. Daher kann sie die Produkte bisher nicht mehr vertreiben oder gar bewerben. Kurze Zeit sp\u00e4ter erhob die Widerbeklagte dann zus\u00e4tzlich vor dem Landgericht M\u00fcnchen eine Klage wegen Verletzung des Streitgebrauchsmusters und wegen Benutzung des Gegenstands der zuvor offengelegten Anmeldung des Streitpatents durch einige Produkte. Zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt erweiterte die Widerbeklagte die Klage um Anspr\u00fcche wegen Verletzung des mittlerweile erteilten Streitpatents. Wobei sie dabei das Streitgebrauchsmuster nicht in der eingetragenen, sondern in der Fassung des Streitpatents mit Ausnahme eines Merkmals geltend machte.<\/p>\n<p>In der Klageerwiderung erhob die Widerkl\u00e4gerin Widerklage auf Verurteilung der Widerbeklagten zur R\u00fccknahme der Schutzrechtsverletzungsanzeige gegen\u00fcber Amazon sowie Feststellung der Schadensersatzpflicht der Widerbeklagten. Bevor die Antr\u00e4ge dann im Verfahren gestellt worden, nahm die Widerbeklagte ihre beiden Klagen zur\u00fcck. Die Widerkl\u00e4gerin hingegen erweiterte ihre Widerklage.<\/p>\n<h2>Widerrufsanspruch bei behaupteter Gebrauchsmusterverletzung<\/h2>\n<p>Das Landgericht M\u00fcnchen (LG M\u00fcnchen, Urteil v. 14.10.2021, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=7%20O%2012732\/20\" title=\"LG M&uuml;nchen I, 14.10.2021 - 7 O 12732\/20: Auswahlentscheidung, Erfindung, Patent, Patentanspruch...\">7 O 12732\/20<\/a>) hielt den Antrag f\u00fcr begr\u00fcndet, soweit er darauf gerichtet ist, die Widerbeklagte zu verurteilen, gegen\u00fcber Amazon die Schutzrechtsverletzungsanzeige gegen die Produkte der Widerkl\u00e4gerin zur\u00fcckzunehmen. Dieser Anspruch ergebe sich aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/823.html\" title=\"&sect; 823 BGB: Schadensersatzpflicht\">\u00a7 823<\/a>Abs. 1 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/1004.html\" title=\"&sect; 1004 BGB: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch\">\u00a7 1004 Abs. 1 S. 1 BGB<\/a> analog. Das Verhalten der Widerbeklagten, die hinsichtlich einiger Produkte der Widerkl\u00e4gerin eine Schutzrechtverletzungsanzeige gegen\u00fcber <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazon-massnahmenplan-nach-kontosperrung\/\">Amazon<\/a> stellte, woraufhin Amazon den Verkauf der Produkte auf ihrer Internetseite unterband, werde nach den Grunds\u00e4tzen \u00fcber eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung behandelt. Diese unberechtigte Schutzrechteverletzungsanzeige gegen\u00fcber Amazon stelle einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in den eingerichteten und ausge\u00fcbten Gewerbebetrieb der Widerkl\u00e4gerin dar, so die Richter.<\/p>\n<p>In erster Linie sei hier festzustellen, dass die Schutzrechtsverletzungsanzeige, die die Widerbeklagte allein auf das Streitgebrauchsmuster in eingeschr\u00e4nkter Fassung st\u00fctzte, rechtswidrig sei. Das aus dem Grund, weil die angezeigten Produkte der Widerkl\u00e4gerin die Lehre des Streitgebrauchsmusters der Widerbeklagten nicht in \u00e4quivalenter Weise verwirklichen. Die dennoch veranlasste Sperrung der Produkte durch die Widerbeklagte stelle daher einen Eingriff in die Rechte der Widerkl\u00e4gerin dar, den man bei Anwendung pflichtgem\u00e4\u00dfer Sorgfalt h\u00e4tte vermeiden k\u00f6nnen und m\u00fcssen. Letztlich scheitere die Annahme einer \u00e4quivalenten Gebrauchsmusterverletzung an einer fehlenden Gleichwirkung zweier Merkmale.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Frage der Gleichwirkung sei entscheidend, welche einzelnen Wirkungen die patentgem\u00e4\u00dfen Merkmale &#8211; f\u00fcr sich und insgesamt &#8211; zur L\u00f6sung der dem Patentanspruch zugrunde liegenden Aufgabe bereitstellen und ob diese Wirkungen bei der angegriffenen Ausf\u00fchrungsform durch andere Mittel erzielt werden, erkl\u00e4rt das Gericht. Danach sei erforderlich, den Patentanspruch dahingehend zu untersuchen, welche der Wirkungen, die mit seinen Merkmalen erzielt werden k\u00f6nnen, zur L\u00f6schung der zugrunde liegenden Aufgabe patentgem\u00e4\u00df zusammenkommen m\u00fcssen. Die Richter betonen, dass diese Gesamtheit dann die patentierte L\u00f6sung repr\u00e4sentiere und deshalb den f\u00fcr den anzustellenden Vergleich ma\u00dfgebliche Wirkung darstelle. Dementsprechend k\u00f6nne eine Ausf\u00fchrungsform nur dann als gleichwirkend angesehen werden, wenn sie nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngem\u00e4\u00df verwirklichte Merkmale erzielen soll.<\/p>\n<p>Die durch den unberechtigten, rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in den eingerichteten und ausge\u00fcbten Gewerbebetrieb verursachte Beeintr\u00e4chtigung in Form des Ausschlusses der betroffenen Produkte vom Verkauf auf der Internetseite von Amazon habe die Widerbeklagte demnach zu beseitigen. Dies k\u00f6nne dadurch erfolgen, dass sie gegen\u00fcber Amazon die Schutzrechtsverletzungsanzeige zur\u00fccknehme.<\/p>\n<h2>Keine Einw\u00e4nde gegen den Vertrieb<\/h2>\n<p>Das LG M\u00fcnchen h\u00e4lt jedoch fest: Soweit die Widerkl\u00e4gerin weiter beantragt, die Widerbeklagte solle gegen\u00fcber Amazon erkl\u00e4ren, dass derzeit keine Einw\u00e4nde mehr ihrerseits gegen den Vertrieb s\u00e4mtlicher Produkte erhoben werden, k\u00f6nne dies nicht zugesprochen werden. Denn hierf\u00fcr sei Voraussetzung, dass die Widerbeklagte gegen\u00fcber Amazon auch andere Gr\u00fcnde zur Rechtfertigung ihrer Schutzrechtsanzeige vorgetragen habe. Nur dann k\u00f6nne eine derartige Erkl\u00e4rung im Rahmen eines Anspruchs auf Folgenbeseitigung geschuldet sein. Hierzu habe die Widerkl\u00e4gerin aber gerade nichts vorgetragen. Insoweit sei der Klageantrag dann abzuweisen.<\/p>\n<h2>Grunds\u00e4tze der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung<\/h2>\n<p>Stellt ein Rechteinhaber eine Schutzrechtverletzungsanzeige gegen\u00fcber Amazon, sind die Grunds\u00e4tze der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung anwendbar. Wer also eine unberechtigte Schutzrechtswarnung ausspricht, haftet dem Verwarnten und gegebenenfalls auch dem betroffenen Hersteller auf Schadensersatz und Unterlassung. Bei einer unberechtigten Schutzrechtsklage scheidet eine Haftung au\u00dferhalb der verfahrensrechtlich vorgesehenen Sanktionen jedoch aus.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stellt ein Rechteinhaber fest, dass Dritte auf Amazon Waren anbieten, die seine Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte, Patentrechte (inklusive Gebrauchsmusterrechte) oder andere Rechte verletzen, bietet die Plattform an, eine Schutzrechtverletzungsanzeige in Gestalt einer Beschwerde einzureichen. 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