{"id":60,"date":"2006-11-15T10:41:00","date_gmt":"2006-11-15T08:41:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=60"},"modified":"2017-03-13T01:10:53","modified_gmt":"2017-03-13T00:10:53","slug":"markeninhaber-loschen-rechtmasige-ebay-auktionen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markeninhaber-loschen-rechtmasige-ebay-auktionen\/","title":{"rendered":"Markeninhaber l\u00f6schen rechtm\u00e4\u00dfige eBay-Auktionen"},"content":{"rendered":"<p><!--:de-->&#8220;<em>Ihre Auktion wurde gel\u00f6scht<\/em>&#8220;, teilt eBay \u00fcber das so genannte <a href=\"http:\/\/pages.ebay.de\/vero\/about.html\">VeRI-Programm<\/a> jeden Tag unz\u00e4hligen arglosen wie verdutzen Nutzern ganz nebenbei mit. Die haben sich meist beim Verkauf von Original-Software, Markenjeans oder Parf\u00fcm zu Recht nichts weiter gedacht.<\/p>\n<p>Der Hintergrund: Ein Marken- oder Urhebeberrechtsinhaber hat das Angebot bei eBay gemeldet und damit die L\u00f6schung veranlasst. Vollautomatisch. Denn eBay pr\u00fcft nicht etwa, ob ein Versto\u00df gegen geistige Schutzrechte tats\u00e4chlich vorliegt. Das d\u00fcrfte zweierlei Gr\u00fcnde haben: zum einen w\u00e4re der Aufwand schlicht zu hoch. Zum anderen ger\u00e4t eBay unter Umst\u00e4nden als <a href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/ebay_stoerer_berufung.html\">Mitst\u00f6rer<\/a> in die Haftung, wenn (tats\u00e4chlich) rechtswidrige Angebote nicht entfernt werden.<\/p>\n<p>Diesen Automatismus aus dem VeRI-Programm machen sich zunehmend vor allem gro\u00dfe Markeninhaber zunutze, denen es schlicht nicht passt, dass (neben unz\u00e4hligen F\u00e4lschungen) auch Originalmarkenware \u00fcber eBay verkauft wird. Der Grund: Viele Hersteller wollen ihre Vertriebswege kontrollieren und nur lizensierte Verk\u00e4ufer zulassen.<\/p>\n<p>Allerdings tritt in der Regel die &#8220;Ersch\u00f6pfung&#8221; des Markenrechts ein, wenn die Ware dieses Vertriebssytem verl\u00e4sst (OLG Hamburg, AZ <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20U%20174\/04\" title=\"5 U 174\/04 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">5 U 174\/04<\/a> abgedruckt in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=GRUR-RR%202004,%20355\" title=\"OLG Hamburg, 21.04.2004 - 5 U 174\/03: Parf&uuml;mtester\">GRUR-RR 2004, 355<\/a>). Das hat zur Folge, dass der Vertrieb nicht mit Hinweis auf das Markenrecht untersagt werden kann, wenn jemand Original-Markenware \u00fcber das Internet verkauft, die ein lizensierter H\u00e4ndler irgendwann einmal aus der Hand gegeben hat. Gleiches gilt etwa f\u00fcr Original-OEM-Software, die der Hersteller eigentlich nur f\u00fcr den Vertrieb in Kombination mit dem entsprechenden PC auf den Markt gebracht hat. Seit einem vielbeachteten <a href=\"http:\/\/www.jurpc.de\/rechtspr\/20000220.htm\">Urteil<\/a> des BGH gegen Microsoft (AZ <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20244\/97\" title=\"BGH, 06.07.2000 - I ZR 244\/97: OEM-Version\">I ZR 244\/97<\/a>) steht fest, dass die Software sehr wohl vom Ger\u00e4t &#8220;getrennt&#8221; verkauft werden darf.<\/p>\n<p>Es ist anzunehmen, dass die Markeninhaber die Rechtsprechung kennen und in Kenntnis der Tatsache, dass kein rechtlicher Anspruch auf die L\u00f6schung der Angebote besteht, genau diese veranlassen.<\/p>\n<p>Das hat schwer wiegende Folgen. Verkauft etwa ein eBay-H\u00e4ndler an einem Tag mehrere Posten Markenware und werden diese Angebote gel\u00f6scht, schlie\u00dft eBay gleich auch noch das Benutzerkonto. Rechtlich ist dann gegen eBay <a href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/7U169.04.html\">nichts mehr zu machen<\/a>. In Betracht kommt dann allenfalls ein Schadensersatzanspruch gegen den angeblichen Rechteinhaber. Aber welcher kleine H\u00e4ndler legt sich schon gerne mit einem Markenriesen an? (zie)<!--:--><!--:en--><\/p>\n<div style=\"text-align: justify\">&#8220;<em>Ihre Auktion wurde gel\u00f6scht<\/em>&#8220;, teilt eBay \u00fcber das so genannte <a href=\"http:\/\/pages.ebay.de\/vero\/about.html\">VeRI-Programm<\/a> jeden Tag unz\u00e4hligen arglosen wie verdutzen Nutzern ganz nebenbei mit. Die haben sich meist beim Verkauf von Original-Software, Markenjeans oder Parf\u00fcm zu Recht nichts weiter gedacht.<\/div>\n<p style=\"text-align: justify\">Der Hintergrund: Ein Marken- oder Urhebeberrechtsinhaber hat das Angebot bei eBay gemeldet und damit die L\u00f6schung veranlasst. Vollautomatisch. Denn eBay pr\u00fcft nicht etwa, ob ein Versto\u00df gegen geistige Schutzrechte tats\u00e4chlich vorliegt. Das d\u00fcrfte zweierlei Gr\u00fcnde haben: zum einen w\u00e4re der Aufwand schlicht zu hoch. Zum anderen ger\u00e4t eBay unter Umst\u00e4nden als <a href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/ebay_stoerer_berufung.html\">Mitst\u00f6rer<\/a> in die Haftung, wenn (tats\u00e4chlich) rechtswidrige Angebote nicht entfernt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Diesen Automatismus aus dem VeRI-Programm machen sich zunehmend vor allem gro\u00dfe Markeninhaber zunutze, denen es schlicht nicht passt, dass (neben unz\u00e4hligen F\u00e4lschungen) auch Originalmarkenware \u00fcber eBay verkauft wird. Der Grund: Viele Hersteller wollen ihre Vertriebswege kontrollieren und nur lizensierte Verk\u00e4ufer zulassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Allerdings tritt in der Regel die &#8220;Ersch\u00f6pfung&#8221; des Markenrechts ein, wenn die Ware dieses Vertriebssytem verl\u00e4sst (OLG Hamburg, AZ <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20U%20174\/04\" title=\"5 U 174\/04 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">5 U 174\/04<\/a> abgedruckt in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=GRUR-RR%202004,%20355\" title=\"OLG Hamburg, 21.04.2004 - 5 U 174\/03: Parf&uuml;mtester\">GRUR-RR 2004, 355<\/a>). Das hat zur Folge, dass der Vertrieb nicht mit Hinweis auf das Markenrecht untersagt werden kann, wenn jemand Original-Markenware \u00fcber das Internet verkauft, die ein lizensierter H\u00e4ndler irgendwann einmal aus der Hand gegeben hat. Gleiches gilt etwa f\u00fcr Original-OEM-Software, die der Hersteller eigentlich nur f\u00fcr den Vertrieb in Kombination mit dem entsprechenden PC auf den Markt gebracht hat. Seit einem vielbeachteten <a href=\"http:\/\/www.jurpc.de\/rechtspr\/20000220.htm\">Urteil<\/a> des BGH gegen Microsoft (AZ <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20244\/97\" title=\"BGH, 06.07.2000 - I ZR 244\/97: OEM-Version\">I ZR 244\/97<\/a>) steht fest, dass die Software sehr wohl vom Ger\u00e4t &#8220;getrennt&#8221; verkauft werden darf.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Es ist anzunehmen, dass die Markeninhaber die Rechtsprechung kennen und in Kenntnis der Tatsache, dass kein rechtlicher Anspruch auf die L\u00f6schung der Angebote besteht, genau diese veranlassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das hat schwer wiegende Folgen. Verkauft etwa ein eBay-H\u00e4ndler an einem Tag mehrere Posten Markenware und werden diese Angebote gel\u00f6scht, schlie\u00dft eBay gleich auch noch das Benutzerkonto. Rechtlich ist dann gegen eBay <a href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/7U169.04.html\">nichts mehr zu machen<\/a>. In Betracht kommt dann allenfalls ein Schadensersatzanspruch gegen den angeblichen Rechteinhaber. Aber welcher kleine H\u00e4ndler legt sich schon gerne mit einem Markenriesen an?<\/p>\n<p>RA David Ziegelmayer<!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8220;Ihre Auktion wurde gel\u00f6scht&#8220;, teilt eBay \u00fcber das so genannte VeRI-Programm jeden Tag unz\u00e4hligen arglosen wie verdutzen Nutzern ganz nebenbei mit. Die haben sich meist beim Verkauf von Original-Software, Markenjeans oder Parf\u00fcm zu Recht nichts weiter gedacht. Der Hintergrund: Ein Marken- oder Urhebeberrechtsinhaber hat das Angebot bei eBay gemeldet und damit die L\u00f6schung veranlasst. Vollautomatisch. 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