{"id":59717,"date":"2021-11-09T07:43:47","date_gmt":"2021-11-09T05:43:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=59717"},"modified":"2021-11-09T00:48:53","modified_gmt":"2021-11-08T22:48:53","slug":"loeschung-youtube-videos-alles-auf-den-tisch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/social-media-recht\/loeschung-youtube-videos-alles-auf-den-tisch\/","title":{"rendered":"#ALLESAUFDENTISCH &#8211; L\u00f6schung von Videos auf YouTube"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_59718\" aria-describedby=\"caption-attachment-59718\" style=\"width: 523px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-59718\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/allesaufdentisch-gesperrt-youtube-708x397.jpeg\" alt=\"allesaufdentisch Youtube\" width=\"523\" height=\"293\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/allesaufdentisch-gesperrt-youtube-708x397.jpeg 708w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/allesaufdentisch-gesperrt-youtube-620x348.jpeg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/allesaufdentisch-gesperrt-youtube-354x199.jpeg 354w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/allesaufdentisch-gesperrt-youtube-768x431.jpeg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/allesaufdentisch-gesperrt-youtube-1536x862.jpeg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/allesaufdentisch-gesperrt-youtube-2048x1149.jpeg 2048w\" sizes=\"(max-width: 523px) 100vw, 523px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-59718\" class=\"wp-caption-text\">Aleksandr Gladkiy &#8211; stock.adobe.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>\u201eAlles auf den Tisch\u201c sagt so viel wie \u201enichts zur\u00fcckhalten\u201c und klingt nach Ordnung schaffen, wenn es mal wieder drunter und dr\u00fcber geht. <\/em><\/p>\n<p><em>Unter dem Hashtag #allesaufdentisch haben sich mehrere K\u00fcnstler, vor allem aus der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/urheberrecht-2\/schutz-von-musik-und-filmen\/\">Filmszene<\/a>, zusammengetan um mit verschiedenen Gespr\u00e4chspartnern \u00fcber medizinische und gesellschaftliche Aspekte der Pandemie zu sprechen. <\/em><\/p>\n<p><em>Die Internetplattform Youtube l\u00f6schte zwei Videos der Internetaktion #allesaufdentisch \u2013 zu Unrecht.<\/em><\/p>\n<h2>Forscher \u00e4u\u00dfern sich zur Coronakrise<\/h2>\n<p>Was war passiert? Unter #allesaufdentisch verbreiteten diverse Prominente, in erster Linie K\u00fcnstler und Schauspieler, ihre Ansichten zur Pandemie. Anders als bei der umstrittenen Aktion #allesdichtmachen, in der sich die Prominenten \u00fcber die Corona-Ma\u00dfnahmen lustig machten, war diesmal die Idee, dass K\u00fcnstler mit Menschen aus der Wissenschaft sprechen \u2013 aber immer mit einem Hang zur Skepsis \u00fcber die vom Bund gegebenen Ma\u00dfnahmen hinsichtlich der Pandemiebek\u00e4mpfung. Unter anderem f\u00fchrten sie Interviews mit vermeintlichen Experten, deren Meinungen ihrer pers\u00f6nlichen Ansicht nach in der t\u00e4glichen Berichterstattung zur Pandemie zu kurz gekommen seien.<\/p>\n<p>Insgesamt luden die 52 Teilnehmenden mehr als 50 Videos auf YouTube hoch. Die Videoplattform entfernte jedoch zwei Videos von \u201eAlles auf den Tisch\u201c nach der Ver\u00f6ffentlichung, weil sie angeblich gegen die Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen verstie\u00dfen.<\/p>\n<h2>Probleme geh\u00f6ren auf den und nicht unter den Tisch<\/h2>\n<p>Dieser Meinung war auch das Landgericht K\u00f6ln (LG K\u00f6ln, Beschluss v. 11.10.2021, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=28%20O%20350\/21\" title=\"LG K&ouml;ln, 11.10.2021 - 28 O 350\/21: YouTube hat die L&ouml;schung zweier Videos auf ihrer Plattform z...\">28 O 350\/21<\/a>) und entschied im Wege einer einstweiligen Verf\u00fcgung, dass YouTube die Sperrung von zwei Videos der Internetaktion #allesaufdentisch wieder r\u00fcckg\u00e4ngig machen muss. So untersagten die Richter YouTube unter Androhung von Ordnungsmitteln, die Videos zu l\u00f6schen und die Kanal-Betreiber wegen des Inhalts der betroffenen Videos mit einer Verwarnung zu versehen.<\/p>\n<p>Das Gericht macht deutlich, dass die Plattform den Kanalbetreibern nicht konkret genug mitgeteilt habe, welche Passagen ihrer Meinung nach gegen welche Vorschriften der von ihr aufgestellten Richtlinien verstie\u00dfen. der pauschale Hinweis, ein Video versto\u00dfe gegen die Gemeinschaftsregeln, reiche nicht aus. YouTube d\u00fcrfe vielmehr nur bei \u201eeiner offensichtlichen, auf den ersten Blick erkennbaren medizinischen Fehlinformation\u201c Videos l\u00f6schen, ohne konkrete problematische Passagen zu benennen. Die Richter sind jedoch der Auffassung, hier handele es sich gerade um l\u00e4ngere Videos, die \u201eauch eine Vielzahl von eindeutig zul\u00e4ssigen \u00c4u\u00dferungen enthalten\u201c und eben nicht eine offensichtlich medizinische Fehlinformation \u00fcberbringen. So k\u00f6nne hier nicht von einer zul\u00e4ssigen L\u00f6schung durch die Plattform ausgegangen werden.<\/p>\n<p>Jedoch wird in der Entscheidung des Landgerichts K\u00f6ln auch deutlich, dass die Richter noch keine inhaltliche Entscheidung getroffen haben. Wenn also tats\u00e4chlich in den Videos Fehlinformationen \u00fcber Covid-19 verbreitet werden, so muss die Videoplattform dies nur genauer begr\u00fcnden und benennen in welchen Passagen das der Fall ist. Der Mehraufwand k\u00f6nnte sich lohnen. Denn nach einer genauen Mitteilung dar\u00fcber, wo sich in den Videos belegbare Passagen befinden, in denen nachweisliche falsche Tatsachen behauptet werden und die gegen die Richtlinien versto\u00dfen, k\u00f6nnte YouTube die Videos weiterhin gesperrt lassen beziehungsweise weitere Videos sperren.<\/p>\n<h2>Video ist wieder online<\/h2>\n<p>Das Video \u201eAngst\u201c mit dem Neurobiologen Gerald H\u00fcther ist nun erst einmal wieder abrufbar bei YouTube. Ist das die Antwort der Plattform auf den Beschluss aus K\u00f6ln? Jedenfalls \u00e4u\u00dfert sich Youtube nicht weiter dazu &#8211; weder zu der L\u00f6schaktion an sich, noch zu dem Gerichtsbeschluss. Dennoch ist die Sache noch nicht vom Tisch. YouTube kann Widerspruch einlegen. Dann m\u00fcsste die Zivilkammer des Landgerichts \u00fcber die Sache verhandeln.<\/p>\n<p>Und bei diesem Verfahren wird es nicht bleiben. \u00dcberspitzt gesagt: W\u00e4hrend die Richter im Gerichtssaal sa\u00dfen und \u00fcber die L\u00f6schung der beiden Videos sprachen, sperrte die Plattform zwei weitere Videos der Aktion \u2013 dieses Mal vermutlich nach einer genaueren Pr\u00fcfung und einem Abgleich mit den Richtlinien.<\/p>\n<h2>Wann d\u00fcrfen gesperrte Kan\u00e4le wieder freigegeben werden?<\/h2>\n<p>Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 29.07.2021, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=III%20ZR%20179\/20\" title=\"III ZR 179\/20 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">III ZR 179\/20<\/a>) hatte im Juli dieses Jahres ein \u00e4hnliches Urteil gegen Facebook erlassen. Das Gericht war der Ansicht, dass eine Sperrung ohne konkrete Begr\u00fcndung und vorheriger Information der Betroffenen unzul\u00e4ssig sei. Wenn es sich um die L\u00f6schung von solchen Beitr\u00e4gen handelt, m\u00fcsse eine Anh\u00f6rung der Betroffenen eines Nutzerkontos wenigstens im Nachhinein erfolgen und dann m\u00fcsse die Plattform eventuell noch einmal neu entscheiden. Ziel der unz\u00e4hligen Entscheidungen zu dieser \u201eProblematik\u201c ist und bleibt es in erster Linie zu verhindern, dass die Plattformen &#8211; egal ob YouTube, Facebook oder Instagram &#8211; allzu eigenm\u00e4chtig entscheiden.<\/p>\n<h2>Mangelnde Transparenz der L\u00f6schentscheidung<\/h2>\n<p>Auf formaler Eben haben die Initiatoren also nun einen vorl\u00e4ufigen Sieg errungen. Denn ein Urteil in der Hauptsache steht noch aus \u2013 die jetzige Entscheidung ist nur einstweiliger Natur.<\/p>\n<p>Allerdings bleiben Fragen offen und Probleme werden nicht beseitigt. Zum einen stellt die mangelnde Transparenz der Richtlinien und die danach getroffenen L\u00f6schentscheidungen ein bestehendes Problem dar. Denn wenn nicht hinreichend aufgezeigt wird, welche Passagen gegen welche Richtlinien versto\u00dfen, erweckt das den Eindruck einer willk\u00fcrlichen L\u00f6schung auch von umfangreichen Videos. H\u00e4ufig sind die Eingriffe f\u00fcr Nutzerinnen und Nutzer unverst\u00e4ndlich und Beschwerdem\u00f6glichkeiten kaum m\u00f6glich. Wollen Plattformen einen Schritt nach vorne machen, bleibt wohl nur der Schritt mehr preiszugeben: Kriterien f\u00fcr die getroffenen Entscheidungen offenlegen und genauer erkl\u00e4ren. Und das gilt letztlich auch f\u00fcr #allesaufdentisch.<\/p>\n<p>Zum anderen stellen sich weiterhin die Fragen, was auf solchen Internetplattformen, die die neue \u00d6ffentlichkeit darstellen, gesagt werden darf und was nicht? Und wann darf beziehungsweise muss jemand eingreifen? Diese Fragen bed\u00fcrfen einer Antwort.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eAlles auf den Tisch\u201c sagt so viel wie \u201enichts zur\u00fcckhalten\u201c und klingt nach Ordnung schaffen, wenn es mal wieder drunter und dr\u00fcber geht. Unter dem Hashtag #allesaufdentisch haben sich mehrere K\u00fcnstler, vor allem aus der Filmszene, zusammengetan um mit verschiedenen Gespr\u00e4chspartnern \u00fcber medizinische und gesellschaftliche Aspekte der Pandemie zu sprechen. 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