{"id":59083,"date":"2021-08-18T07:24:44","date_gmt":"2021-08-18T05:24:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=59083"},"modified":"2021-08-17T18:25:06","modified_gmt":"2021-08-17T16:25:06","slug":"sekundaere-darlegungslast-rechtsmissbrauch-abmahnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/sekundaere-darlegungslast-rechtsmissbrauch-abmahnung\/","title":{"rendered":"Abmahner trifft sekund\u00e4re Darlegungslast, wenn zahlreiche Indizien f\u00fcr Rechtsmissbrauch sprechen"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_59085\" aria-describedby=\"caption-attachment-59085\" style=\"width: 423px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-59085 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/sekundaere-darlegungslast-abmahnung-rechtsmissbrauch-621x414.jpg\" alt=\"Rechtsmissbrauch Abmahnung sekund\u00e4re Darlegungslast\" width=\"423\" height=\"282\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/sekundaere-darlegungslast-abmahnung-rechtsmissbrauch-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/sekundaere-darlegungslast-abmahnung-rechtsmissbrauch-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/sekundaere-darlegungslast-abmahnung-rechtsmissbrauch-310x207.jpg 310w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/sekundaere-darlegungslast-abmahnung-rechtsmissbrauch-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/sekundaere-darlegungslast-abmahnung-rechtsmissbrauch-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/sekundaere-darlegungslast-abmahnung-rechtsmissbrauch-2048x1366.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 423px) 100vw, 423px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-59085\" class=\"wp-caption-text\">Photo by <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/@nm_runners?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Natalie Runnerstrom<\/a> on <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Unsplash<\/a><\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erlaubt es Mitbewerbern gegen <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wettbewerbsrecht\/\">Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfe<\/a> der Konkurrenz vorzugehen. Allerdings ist die Geltendmachung der Anspr\u00fcche aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8.html\" title=\"&sect; 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung\">\u00a7 8 Abs. 1 UWG<\/a> unzul\u00e4ssig, wenn sie unter Ber\u00fccksichtigung der gesamten Umst\u00e4nde missbr\u00e4uchlich ist. <\/em><\/p>\n<p><em>Diesbez\u00fcglich hat das OLG Hamm entschieden, dass f\u00fcr den Fall, dass zahlreiche Indizien f\u00fcr den Rechtsmissbrauch nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8c.html\" title=\"&sect; 8c UWG: Verbot der missbr&auml;uchlichen Geltendmachung von Anspr&uuml;chen; Haftung\">\u00a7 8c UWG<\/a> sprechen, den <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/schutz-vor-abmahnungen\/\">Abmahner<\/a> eine sekund\u00e4re Darlegungslast zur Entkr\u00e4ftung der Indizien trifft. <\/em><\/p>\n<h2>Unterlassungsanspr\u00fcche gegen den Beklagten<\/h2>\n<p>In der Sache ging es um die Verfolgung von Unterlassungsanspr\u00fcchen gegen den Beklagten. Er l\u00f6ste seine private Whisky-Sammlung auf und bot diese sodann als Privatverk\u00e4ufer bei eBay an. Der Kl\u00e4ger mahnte den Beklagten ab und warf ihm vor, er w\u00fcrde auf der Plattform eBay als privater Verk\u00e4ufer auftreten, obwohl tats\u00e4chlich nach Art und Umfang der Verkaufsaktivit\u00e4ten eine gewerbliche T\u00e4tigkeit vorliege. Daher w\u00fcrden die gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen f\u00fcr gewerblich T\u00e4tige nicht eingehalten und nicht \u00fcber ein Widerrufsrecht und das Bestehen von M\u00e4ngelgew\u00e4hrleistungsrechten aufgekl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>Der Aufforderung zu Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserkl\u00e4rung kam der Beklagte zwar nach, nach Ansicht der Kl\u00e4gerseite allerdings nicht hinreichend, sodass die kl\u00e4gerischen Anw\u00e4lte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verf\u00fcgung beim Landgericht Bochum (LG Bochum, Beschluss v. 04.11.2020, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=12%20O%20112\/20\" title=\"LG Bochum, 04.11.2020 - 12 O 112\/20\">12 O 112\/20<\/a>) stellten.<\/p>\n<p>Zwar erkl\u00e4rten die Parteien den Rechtsstreit \u00fcbereinstimmend f\u00fcr erledigt, im Beschluss \u00fcber die Kosten pr\u00fcfte das Gericht dennoch im Rahmen der Prozessf\u00fchrungsbefugnis das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs und nahm ein rechtsmissbr\u00e4uchliches Verhalten gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8c.html\" title=\"&sect; 8c UWG: Verbot der missbr&auml;uchlichen Geltendmachung von Anspr&uuml;chen; Haftung\">\u00a7 8c UWG<\/a> an, was eine Abweisung des Antrags als unzul\u00e4ssig mit sich f\u00fchrte.<\/p>\n<h2>Indizien sprechen f\u00fcr Rechtsmissbrauch<\/h2>\n<p>Nun gab auch das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, Beschluss v. 09.03.2021, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=4%20W%20118\/20\" title=\"OLG Hamm, 09.03.2021 - 4 W 118\/20: Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach &uuml;ber...\">4 W 118\/20<\/a>) dem Landgericht Hamm Recht. Nach der Auffassung der Richter habe das LG der Antragstellerin zu Recht und mit zutreffenden Erw\u00e4gungen die Kosten des Rechtsstreits nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/91a.html\" title=\"&sect; 91a ZPO: Kosten bei Erledigung der Hauptsache\">\u00a7 91a ZPO<\/a> auferlegt, nachdem die Parteien den Rechtsstreit \u00fcbereinstimmend f\u00fcr erledigt erkl\u00e4rt hatten. Unter Ber\u00fccksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes sei der Antrag der Antragstellerin als unzul\u00e4ssig im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8c.html\" title=\"&sect; 8c UWG: Verbot der missbr&auml;uchlichen Geltendmachung von Anspr&uuml;chen; Haftung\">\u00a7 8c UWG<\/a> zu beurteilen.<\/p>\n<p>Zutreffend sei das Landgericht davon ausgegangen, dass zahlreiche Indizien f\u00fcr ein rechtsmissbr\u00e4uchliches Vorgehen der Verf\u00fcgungskl\u00e4gerin sprechen. Daher treffe die Beklagte eine sekund\u00e4re Darlegungslast zur Entkr\u00e4ftung dieser Indizien \u2013 dieser sei sie jedoch auch mit der sofortigen Beschwerde nicht nachgekommen. Erg\u00e4nzend dazu merkt der Senat an, dass weder der Beklagte noch etwa das Landgericht selbst gehalten war, weitere Ermittlungen anzustellen oder Ausf\u00fchrungen zu den Einzelheiten der von Verf\u00fcgungsbeklagten gef\u00fchrten Verfahren zu machen. Dies h\u00e4tte, wenn \u00fcberhaupt der Verf\u00fcgungskl\u00e4gerin oblegen, so die Richter.<\/p>\n<h2>Rechtsmissbrauch nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8c.html\" title=\"&sect; 8c UWG: Verbot der missbr&auml;uchlichen Geltendmachung von Anspr&uuml;chen; Haftung\">\u00a7 8c UWG<\/a><\/h2>\n<p>Rechtsmissbrauch wird dann angenommen, wenn durch die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Interessen und Ziele verfolgt werden. Anhaltspunkte hierf\u00fcr ergeben sich zum Beispiel daraus, dass die Abmahnt\u00e4tigkeit in keinem vern\u00fcnftigen Verh\u00e4ltnis zur gewerblichen T\u00e4tigkeit des Abmahnenden steht, systematisch \u00fcberh\u00f6hte Geb\u00fchren und Strafen verlangt werden oder die Belastung des Gegners mit m\u00f6glichst hohen Prozesskosten verfolgt wird. F\u00fcr einen Rechtsmissbrauch kann auch sprechen, wenn die Abmahnt\u00e4tigkeit von einem Prozessbevollm\u00e4chtigten in eigener Regie betrieben wird.<\/p>\n<p>Bejaht man die Annahme eines derartigen Rechtsmissbrauchs, erfordert dies immer eine sorgf\u00e4ltige Pr\u00fcfung und Abw\u00e4gung der ma\u00dfgeblichen Einzelumst\u00e4nde. Ob sich dann eine Rechtsverfolgung als missbr\u00e4uchlich darstelle, sei aus der Sicht eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers zu beurteilen. Denn kein kaufm\u00e4nnisch handelnder Unternehmer werde Kostenrisiken in einer f\u00fcr sein Unternehmen existenzbedrohender H\u00f6he durch eine Vielzahl von <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/was-ist-eine-abmahnung\/\">Abmahnungen<\/a> oder Aktivprozessen eingehen, wenn er an der Unterbindung der beanstandeten Rechtsverst\u00f6\u00dfe kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse habe.<\/p>\n<p>Im urspr\u00fcnglichen Verfahren vor dem Landgericht (LG Hamm, Urteil v. 04.11.2020, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=12%20O%20112\/20\" title=\"LG Bochum, 04.11.2020 - 12 O 112\/20\">12 O 112\/20<\/a>) wurde das Vorliegen einer rechtsmissbr\u00e4uchlichen Motivation vor allem aus zwei Aspekten bejaht: Zum einen seien in den letzten 12 Monaten (einem kurzen Zeitraum) bei der Kammer f\u00fcr Handelssachen des Landgerichts Bochum insgesamt 169 Antr\u00e4ge, beziehungsweise Klagen der Antragstellerin eingegangen. Dabei handelte es sich in der Mehrzahl der F\u00e4lle um die Verfolgung von Unterlassungsanspr\u00fcchen gegen sich als privat gerierende Verk\u00e4ufer auf eBay. Bei Zuwiderhandlung sieht der Entwurf der Unterlassungserkl\u00e4rung eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 5.000,00 \u20ac vor \u2013 die H\u00f6he steht jedoch laut Gericht in keinem vern\u00fcnftigen Verh\u00e4ltnis zu der Bedeutung der potentiellen Verst\u00f6\u00dfe. Diese Umst\u00e4nde lie\u00dfen schon erhebliche Zweifel aufkommen, ob bei der Antragstellerin noch die F\u00f6rderung des lauteren Wettbewerbes im Vordergrund ihrer umfangreichen Abmahnt\u00e4tigkeit stehe.<\/p>\n<p>Zum anderen verhielt sich die Antragstellerin nach Ansicht des Landgerichts auch in anderen Verfahren in einer Weiser, die Zweifel aufkommen lassen, ob die F\u00f6rderung noch im Vordergrund stehe.<\/p>\n<p>Demnach habe das Gericht Zweifel, dass das mit dem Verfahren eingegangene Kostenrisiko noch in einem wirtschaftlich sinnvollen Verh\u00e4ltnis zum Gesch\u00e4ftsumfang stehe. Die gegebenen Umst\u00e4nde lie\u00dfen den Schluss zu, dass es der Antragstellerin bei den Verfahren allein um eine Erzielung von Geb\u00fchren und Vertragsstrafen gehe. Dieser Eindruck werde vor allem dadurch verst\u00e4rkt, dass unn\u00f6tige und hohe Kosten produziert werden, obwohl die Gegner in vielen F\u00e4llen bereit waren sich zu unterwerfen.<\/p>\n<h2>Keine Entkr\u00e4ftigung der Indizien = Rechtsmissbrauch<\/h2>\n<p>Signalwirkung des Urteils: Hier sprachen die Indizien f\u00fcr einen Rechtsmissbrauch nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8c.html\" title=\"&sect; 8c UWG: Verbot der missbr&auml;uchlichen Geltendmachung von Anspr&uuml;chen; Haftung\">\u00a7 8c<\/a> des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Diesbez\u00fcglich schaffte das Oberlandesgericht Hamm nun Klarheit. Die Richter erachteten es f\u00fcr ausreichend, dass f\u00fcr den Fall, dass zahlreiche Indizien f\u00fcr einen Rechtsmissbrauch nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8c.html\" title=\"&sect; 8c UWG: Verbot der missbr&auml;uchlichen Geltendmachung von Anspr&uuml;chen; Haftung\">\u00a7 8c UWG<\/a> sprechen, von einem Rechtsmissbrauch auszugehen sei. In diesem Fall treffe dann den Abmahner eine sekund\u00e4re Darlegungslast zur Entkr\u00e4ftigung der Indizien.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erlaubt es Mitbewerbern gegen Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfe der Konkurrenz vorzugehen. Allerdings ist die Geltendmachung der Anspr\u00fcche aus \u00a7 8 Abs. 1 UWG unzul\u00e4ssig, wenn sie unter Ber\u00fccksichtigung der gesamten Umst\u00e4nde missbr\u00e4uchlich ist. 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