{"id":58945,"date":"2021-08-11T07:56:23","date_gmt":"2021-08-11T05:56:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=58945"},"modified":"2021-08-11T03:58:31","modified_gmt":"2021-08-11T01:58:31","slug":"beschwerde-ueber-mitbewerber-kein-unlauteres-anschwaerzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/beschwerde-ueber-mitbewerber-kein-unlauteres-anschwaerzen\/","title":{"rendered":"Beschwerde \u00fcber Mitbewerber bei Amazon: berechtigt oder unlauteres Anschw\u00e4rzen?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_58946\" aria-describedby=\"caption-attachment-58946\" style=\"width: 503px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-58946 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/amazon-beschwerde-ueber-mitbewerber-621x414.jpg\" alt=\"Beschwerde \u00fcber Mitbewerber Amazon\" width=\"503\" height=\"335\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/amazon-beschwerde-ueber-mitbewerber-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/amazon-beschwerde-ueber-mitbewerber-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/amazon-beschwerde-ueber-mitbewerber-311x207.jpg 311w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/amazon-beschwerde-ueber-mitbewerber-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/amazon-beschwerde-ueber-mitbewerber-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/amazon-beschwerde-ueber-mitbewerber-2048x1365.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 503px) 100vw, 503px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-58946\" class=\"wp-caption-text\">Photo by <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/@christianw?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Christian Wiediger<\/a> on <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Unsplash<\/a><\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Der Online-Markt w\u00e4chst und ihm kommt eine immer gr\u00f6\u00dfere Bedeutung im Alltag zu. Daher kommt es nicht selten vor, dass sich verschiedene Online-H\u00e4ndler \u00fcber die Angebotsgestaltung der Mitbewerber beschweren. <\/em><\/p>\n<p><em>Meldet man einen Konkurrenten\/Mitbewerber dann beispielsweise bei <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/amazon-konto-gesperrt-was-tun\/\">Amazon<\/a> wegen eines Gesetzes- oder Regelversto\u00dfes, stellt dies jedoch nicht ohne Weiteres \u00a0<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/\">wettbewerbswidriges<\/a> Verhalten dar, so das Oberlandesgericht Hamm.<\/em><\/p>\n<h2>Beschwerde bei Amazon<\/h2>\n<p>Ein H\u00e4ndler \u201eschw\u00e4rzte\u201c seinen Konkurrenten wegen eines Versto\u00dfes gegen die Energiekennzeichnung bei LED-Einbaustrahlern an. Zum damaligen Zeitpunkt bestand auch bei Leuchten die Verpflichtung, \u00fcber das Energieetikett zu informieren. Dieser Informationspflicht kam der Beklagte jedoch nicht nach. Nachdem der Kl\u00e4ger sich an Amazon wandte, entfernten diese das Angebot und teilten dem H\u00e4ndler mit, dass die Amazon Standard Identifiaction Number (ASIN) aufgrund einer Rechtsverletzung entfernt wurde.<\/p>\n<p>Als Reaktion mahnte die Konkurrentin ihrerseits die Onlineh\u00e4ndlerin ab. Die an Amazon gerichtete Beschwerde stelle eine aggressive gesch\u00e4ftliche Handlung, Anschw\u00e4rzung und gezielte Behinderung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Wegen der erfolgten Angebotsl\u00f6schung forderte sie Auskunft und Schadensersatz von der Onlineh\u00e4ndlerin. Hiergegen erhob die Onlineh\u00e4ndlerin jedoch negative Feststellungsklage mit dem Ziel einer gerichtlichen Feststellung, dass die Abmahnung unberechtigt und ihr Vorgehen \u00fcber eine Beschwerde an Amazon wettbewerbskonform war.<\/p>\n<h2>Kein wettbewerbswidriges Anschw\u00e4rzen<\/h2>\n<p>Das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, Urteil v. 08.10.2020, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=4%20U%207\/20\" title=\"4 U 7\/20 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">4 U 7\/20<\/a>) entschied: Ein wettbewerbswidriges Anschw\u00e4rzen sei nicht gegeben, weswegen die Abmahnung zu Unrecht erfolgte. Es sei nicht zu beanstanden, dass die Gl\u00e4ubigerin den Weg der Beschwerde \u00fcber <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/amazon-konto-gesperrt-was-tun\/\">Amazon<\/a> gew\u00e4hlt und nicht direkt abgemahnt habe.<\/p>\n<p>Die Richter stellen insoweit klar, dass nicht ersichtlich sei, dass die Kl\u00e4gerin ihre Beschwerde an den Plattformbetreiber aus sachfremden \u2013 wettbewerbsfremden \u2013 Interessen abgesetzt habe. Die Umst\u00e4nde, dass die Kl\u00e4gerin zun\u00e4chst den Weg der Beschwerde an den Plattformbetreiber und nicht sofort eine gegebenenfalls Kostenerstattungsanspr\u00fcche ausl\u00f6sende Abmahnung ausgesprochen habe, spreche gerade daf\u00fcr, dass ihr Vorgehen dem Interesse an einem lauteren, gesetzeskonformen Wettbewerb entsprang. Zumal habe der Weg der Beschwerde an den Plattformbetreiber zu einer schnellen und effizienten Entfernung der nicht gesetzeskonformen Produktangebote aus dem Internet gef\u00fchrt.<\/p>\n<h2>Meldung = Wettbewerbsversto\u00df?<\/h2>\n<p>Und auch eine Herabsetzung oder Verunglimpfung des angeschw\u00e4rzten H\u00e4ndlers im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">\u00a7 4 Nr. 1 UWG<\/a> sah das Gericht nicht. Denn die in dieser Beschwerde von der Kl\u00e4gerin ge\u00e4u\u00dferte Rechtsauffassung, die beiden Produktangeboten, die Gegenstand der Beschwerde waren, entspr\u00e4chen nicht den Vorgaben der Verordnung zu Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung von Lampe und Leuchten (VO (EU) Nr. 874\/2012), sei zutreffend.<\/p>\n<p>Da eine Anschw\u00e4rzung im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">\u00a7 4 Nr. 2 UWG<\/a> eine Behauptung oder Verbreitung falscher oder nicht erweislich wahrer Tatsachen voraussetzt, kann hier schon nicht von einer solchen ausgegangen werden. zwar blieb der genaue Inhalt der Beschwerdenachricht im Prozess offen. Allerdings lagen aber ja die gemeldeten Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfe in tats\u00e4chlicher Hinsicht vor, so dass das Gericht von wahren Behauptungen in der Beschwerde ausgehen konnte.<\/p>\n<h2>Keine Herabsetzung, Verunglimpfung oder gezielte Behinderung<\/h2>\n<p>Neben der fehlenden Herabsetzung und Verunglimpfung, liege auch keine gezielte Behinderung der Beklagten im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">\u00a7 4 Nr. 4 UWG<\/a> vor, wie das Gericht feststellte. Nicht jede Behinderung eines Wettbewerbers unterfalle der Regelung des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">\u00a7 4 Nr. 4 UWG<\/a>. Es m\u00fcssten vielmehr besondere, die Unlauterkeit der Behinderung des Wettbewerbers begr\u00fcndende Umst\u00e4nde hinzutreten \u2013 welche das Gericht hier jedoch gerade nicht sah. Eine gezielte Behinderung k\u00f6nne, nach Auffassung des Gerichts, allenfalls dann vorliegen, falls der Kl\u00e4gerin gegen\u00fcber der Beklagten keine Anspr\u00fcche wegen der Zuwiderhandlung gegen die Vorgaben der Energieverbrauchskennzeichnung zust\u00fcnden.<\/p>\n<h2>Beschwerde statt Abmahnung<\/h2>\n<p>Plagiate und Bilderklau geh\u00f6ren wohl zur Schattenseite des Online-Handels. Gerade auf Plattformen wie Amazon tummeln sich t\u00e4glich Rechtsverst\u00f6\u00dfe, die Plattformbetreiber zum Handeln verpflichten. Dort greift auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ein. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">\u00a7 4 UWG<\/a> sch\u00fctzt Mitbewerber voreinander und stellt sicher, dass ein fairer Wettbewerb stattfinde kann. Dennoch ist die Grenze zwischen <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wettbewerbsrecht\/\">wettbewerbsrechtlich<\/a> gedecktem Agieren und dem \u00dcberschreiten der Schwelle der Unlauterkeit nicht immer einfach \u2013 so m\u00fcssen auch hier grunds\u00e4tzlich die konkreten Umst\u00e4nde des Einzelfalles betrachtet werden.<\/p>\n<p>Fest steht: die Beschwerde \u00fcber einen Mitbewerber bei Amazon \u2013 hinsichtlich eines tats\u00e4chlich bestehenden Rechtsversto\u00dfes \u2013 stellt grunds\u00e4tzlich weder eine Herabsetzung, Verunglimpfung oder gezielte Behinderung dar. F\u00fcr alle Parteien ist und bleibt es der g\u00fcnstigere und risiko\u00e4rmere Weg, sich direkt an die Plattform zu wenden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Online-Markt w\u00e4chst und ihm kommt eine immer gr\u00f6\u00dfere Bedeutung im Alltag zu. 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