{"id":58686,"date":"2021-07-22T13:08:54","date_gmt":"2021-07-22T11:08:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=58686"},"modified":"2021-07-22T06:23:31","modified_gmt":"2021-07-22T04:23:31","slug":"teddykopf-motiv-keine-markenmaessige-benutzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/teddykopf-motiv-keine-markenmaessige-benutzung\/","title":{"rendered":"Teddykopf-Motiv auf einem Kleidungsst\u00fcck stellt keine markenm\u00e4\u00dfige Benutzung dar"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_58687\" aria-describedby=\"caption-attachment-58687\" style=\"width: 543px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-58687 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/teddykopf-kleidung-markenmaessige-nutzung-621x414.jpeg\" alt=\"Teddykopf markenm\u00e4\u00dfige Benutzung\" width=\"543\" height=\"362\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/teddykopf-kleidung-markenmaessige-nutzung-621x414.jpeg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/teddykopf-kleidung-markenmaessige-nutzung-620x413.jpeg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/teddykopf-kleidung-markenmaessige-nutzung-310x207.jpeg 310w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/teddykopf-kleidung-markenmaessige-nutzung-768x512.jpeg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/teddykopf-kleidung-markenmaessige-nutzung-1536x1024.jpeg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/teddykopf-kleidung-markenmaessige-nutzung-2048x1366.jpeg 2048w\" sizes=\"(max-width: 543px) 100vw, 543px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-58687\" class=\"wp-caption-text\">Tobias Arhelger &#8211; stock.adobe.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Eine Vielzahl an Zeichen, Mustern, Logos und Formen sind als <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/markenrecht\/marke\/\">Marke<\/a> gesch\u00fctzt. Daher stellt sich immer h\u00e4ufiger die Frage, ob wirklich jede Verwendung dieser Zeichen verboten ist. <\/em><\/p>\n<p><em>Handelt es sich also lediglich um eine dekorative Benutzung oder liegt schon eine Markenverletzung vor, wenn ein Unternehmen einen Teddykopf auf ein T-Shirt drucken l\u00e4sst? <\/em><\/p>\n<h2>Teddykopf mehr als nur Dekoration?<\/h2>\n<p>Das Unternehmen der Antragstellerin geht auf die Sch\u00f6pferin des Teddyb\u00e4ren \u2013 Margarete Steiff \u2013 zur\u00fcck. Sie vertreibt Pl\u00fcschtiere mit dem bekannten \u201eKnopf-im-Ohr\u201c-Zeichen sowie Kindermode und ist Inhaberin von gesch\u00fctzten nationalen Bildmarken.<\/p>\n<p>Die Marken zeigen einen Pl\u00fcschteddykopf, wobei eine Verf\u00fcgungsmarke am linken Ohr ein gelbes F\u00e4hnchen aufweist. Au\u00dferdem ist sie Inhaberin einer Unionsbildmarke, die einen umrissartig stilisierten Pl\u00fcschteddykopf zeigt.<\/p>\n<p>Die Antragsgegnerin bietet online und \u00fcber einen Showroom Babykleidung mit Teddyb\u00e4renmotiven an, wodurch die Antragstellerin sich in ihren Markenrechten verletzt sieht.<\/p>\n<h2>Keine Verletzung der Rechte aus den Verf\u00fcgungsmarken<\/h2>\n<p>Wichtig ist es, sich deutlich zu machen, dass das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/markenrecht\/\">Markenrecht<\/a> nicht jegliche Verwendung einer Marke durch Dritte verbietet, sondern nur sogenannte \u201emarkenm\u00e4\u00dfige\u201c Benutzungshandlungen. Diese ist dann gegeben, wenn der angesprochene Verkehr ein Zeichen als Herkunftskennzeichnung von Waren eines Herstellers auffasst, das Zeichen also dazu dient, die Waren eines Unternehmens von den Produkten anderer Unternehmen zu unterscheiden. Um allen Markeninhabern einen weiten Schutz zu bieten, wird diese Voraussetzung der \u201e<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/markenrecht\/markenmaessige-nutzung\/\">markenm\u00e4\u00dfigen Benutzung<\/a>\u201c von der Rechtsprechung gro\u00dfz\u00fcgig ausgelegt. Wird jedoch ein Zeichen ausschlie\u00dflich als beschreibende Angabe, als schm\u00fcckendes Beiwerk oder als rein dekoratives Element verwendet, ist davon auszugehen, dass es an einer markenm\u00e4\u00dfigen Benutzung fehlt.<\/p>\n<p>Ob es sich letzten Endes um einen Herkunftshinweis oder reines Dekor handelt, ist dann an bestimmte Umst\u00e4nde und das Verst\u00e4ndnis des angesprochenen Verkehrskreises gekoppelt.<\/p>\n<h2>Verst\u00e4ndnis des angesprochenen Verkehrskreises<\/h2>\n<p>Die Positionierung des Zeichens auf dem Bekleidungsst\u00fcck, die Bekanntheit der \u00e4lteren <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/markenrecht\/marke-anmelden\/\">Marke<\/a>, die Art und der Sinngehalt des Zeichens m\u00fcssen f\u00fcr die Frage, ob es sich um einen Herkunftshinweis handelt, herangezogen werden.<\/p>\n<p>Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt, Beschluss v. 06.05.2021, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20W%2034\/21\" title=\"OLG Frankfurt, 06.05.2021 - 6 W 34\/21: Keine markenm&auml;&szlig;ige Benutzung durch Teddykopf-Motiv auf B...\">6 W 34\/21<\/a>) stellt fest: Entscheidend f\u00fcr die Beurteilung sei dann, ob der angesprochene Verkehr das Zeichen \u201eauch\u201c als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb verstehe. Die Verkehrsauffassung werde durch die konkrete Aufmachung bestimmt, in der die angegriffene Bezeichnung dem Publikum entgegentrete. Dabei sei ma\u00dfgeblich auf die Kennzeichnungsgewohnheiten in dem ma\u00dfgeblichen Warensektor abzustellen \u2013 insbesondere auf die Art und Weise, in der Kennzeichnungsmittel bei den betreffenden Waren \u00fcblicherweise verwendet werden. Hier also vorrangig der Bekleidungssektor.<\/p>\n<p>In diesem Sektor gibt es verschiedene Kennzeichnungsgewohnheiten. Ob der Verkehr also ein auf einem Bekleidungsst\u00fcck angebrachtes Zeichen als Hinweis auf die Herkunft oder als blo\u00dfes dekoratives Element auffasse, k\u00f6nne nach der Art und der Platzierung der Zeichen variieren. Sind Bilder, Motive, Spr\u00fcche oder Symbole auf der Vorder- oder R\u00fcckseite des Kleidungsst\u00fccks angebracht, gehe der Verkehr regelm\u00e4\u00dfig nicht davon aus, es handele sich um einen Herkunftshinweis. Ob dies m\u00f6glicherweise, aufgrund anderer Aspekte, doch der Fall sei, bed\u00fcrfe einer <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/markenrecht\/verwendungsform-marke-anmeldung\/\">Einzelfallbeurteilung<\/a>.<\/p>\n<h2>Verwendung eines Teddymotivs nur halb so schlimm?<\/h2>\n<p>Gar nicht schlimm! Denn unter Ber\u00fccksichtigung der oben genannten Grunds\u00e4tze k\u00f6nne eine kennzeichenm\u00e4\u00dfige Verwendung des Teddymotivs in den angegriffenen Verletzungsformen nicht festgestellt werden, so die Richter. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Abbildung von stilisierten Tieren und Teddyb\u00e4ren auf Baby- und Kinderkleidung, sowie pl\u00fcschartiger Ausstattung \u00fcblich sei und sie nach den Erfahrungen der angesprochenen Endverbraucherkreise aus dekorativen Gr\u00fcnden verwendet werden. Es gebe daher keinen Anlass, von einem Herkunftshinweis auszugehen.<\/p>\n<p>Auch die Bekanntheit des Teddykopfes (Jeder kennt wohl den Werbesatz der Marke Steiff \u201eKnopf im Ohr\u201c) konnte der Antragstellerin nicht zum Erfolg verhelfen. Zwar h\u00e4ngt die Frage danach, ob der Verkehr ein Motiv nur als dekoratives Element oder als Herkunftshinweis auffasst, auch von der Kennzeichnungskraft und dem Bekanntheitsgrad der Marke ab. Allerdings fehle es in diesem Fall unter anderem an der hochgradigen \u00c4hnlichkeit der Waren. Ausreichend sei gerade nicht, dass seitens der Antragsgegnerin auch ein Teddymotiv genutzt werde \u2013 denn blo\u00dfer Motivschutz ist dem Markenrecht fremd! Vielmehr sei die konkrete Ausgestaltung f\u00fcr die Bewertung ma\u00dfgeblich. Und wenn uns dann der Slogan \u201eKnopf im Ohr\u201c in den Sinn kommt, so verbinden wir damit doch tats\u00e4chlich den Knopf im Ohr des Teddyb\u00e4ren oder? Fehlt die Metallniete mit einem daran angebrachten gelben F\u00e4hnchen als Kennzeichnung, scheint es sich wohl auch nicht um einen Artikel der Marke \u201eSteiff\u201c zu handeln, so wohl die Auffassung des Verkehrs.<\/p>\n<h2>Niete mit dem gelben F\u00e4hnchen \u201efehlt\u201c<\/h2>\n<p>Die bereits dekorative Verwendung fremder Marken auf Kleidungsst\u00fccken stellt keine herkunftshinweisende und damit rechtsverletzende Benutzung dar. Das vor allem vor dem Hintergrund, dass der Verkehr bei Bildern, Symbolen, Schriftz\u00fcgen und weiteren Motiven, die sich auf der Vorder- oder R\u00fcckseite von Kleidungsst\u00fccken befinden, nicht generell davon ausgehen, es handele sich um einen Herkunftshinweis. Auch wenn auf der Hand liegt, dass der Verkehr markentypisch gestaltete Zeichen als Marke wahrnehmen kann, so kann bei einem Teddy-Motiv ohne weitere Details gerade nicht davon ausgegangen werden.<\/p>\n<p>Es bleibt dennoch der Grundsatz: Je \u00e4hnlicher das benutzte Zeichen der gesch\u00fctzten Marke ist und je \u00e4hnlicher die Waren oder Dienstleistungen und die Produkte sind, f\u00fcr die die Marke im Register eingetragen ist, desto wahrscheinlicher ist die Markenrechtsverletzung. Jedoch muss man auch immer die Unterscheidungskraft der Marke ber\u00fccksichtigen und beachten, ob das Zeichen \u00fcberhaupt &#8220;markenm\u00e4\u00dfig benutzt&#8221; wurde.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Vielzahl an Zeichen, Mustern, Logos und Formen sind als Marke gesch\u00fctzt. Daher stellt sich immer h\u00e4ufiger die Frage, ob wirklich jede Verwendung dieser Zeichen verboten ist. 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