{"id":58319,"date":"2021-06-18T13:05:55","date_gmt":"2021-06-18T11:05:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=58319"},"modified":"2021-09-22T17:35:50","modified_gmt":"2021-09-22T15:35:50","slug":"riesiger-shitstorm-tatsachenbehauptung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/social-media-recht\/riesiger-shitstorm-tatsachenbehauptung\/","title":{"rendered":"OLG Frankfurt: Behauptung \u201eRiesiger Shitstorm geerntet\u201c ist \u00fcberpr\u00fcfbare Tatsachenbehauptung"},"content":{"rendered":"
\"Shitstorm
Marco2811 – stock.adobe.com<\/figcaption><\/figure>\n

Wer behauptet, dass jemand einen \u201eriesigen Shitstorm geerntet\u201c hat, muss das im Zweifel vor Gericht beweisen. Das hat jetzt das OLG Frankfurt in einem Eilverfahren entschieden (OGL Frankfurt, Beschluss v. 11.05.2021, Az. 16 W 8\/21<\/a>).<\/em><\/p>\n

In dem Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz ist die Antragstellerin die S\u00e4ngerin und Gr\u00fcnderin einer Band, Antragsgegnerin die Verantwortliche einer Presseinternetseite. Auf dieser wurde \u00fcber einen Ex-Bandkollegen der Antragstellerin berichtet, der in einer Erinnerungskiste gekramt und Videos der Antragstellerin gefunden hatte, die er auf seinen Instagram-Account thematisierte. Die Antragstellerin kommentierte das mit den Worten \u201eKennst du die Choreo noch ganz? Krieg die nicht mehr zusammen!!! Mann mann mann, Demenz\u201c kommentiert. Die Antragsgegnerin behauptete in dem Artikel auf der Presseinternetseite: \u201eAuch seine ehemalige Bandkollegin … kommentiert, spricht von Demenz und erntet einen riesigen Shitstorm\u201c.<\/em><\/p>\n

Landgericht: Kein Anspruch auf Unterlassung<\/h2>\n

Die Antragstellerin setzte sich gegen diese \u00c4u\u00dferung gerichtlich zur Wehr, in dem sie einen auf Unterlassung gerichteten Eilantrag stellte. Das Landgericht Frankfurt hatte diesen noch zur\u00fcckgewiesen. Dagegen reichte die Antragstellerin eine Beschwerde ein, die teilweise erfolgreich war.<\/p>\n

Wie das OLG Frankfurt vergangenen Donnerstag (27.5.) per Pressemitteilung bekannt gab, entschied der zust\u00e4ndige Spruchk\u00f6rper, dass die Aussage \u201eriesigen Shitstorm geerntet eine \u00fcberpr\u00fcfbare Tatsachenbehauptung<\/a> darstellt. Der durchschnittliche Leser verstehe darunter einen Sturm der Entr\u00fcstung.<\/p>\n

\u201eReaktion anderen Ausma\u00dfes\u201c<\/h2>\n

Wenn es in einer Sache nur wenige negative Stellungnahmen gibt, reicht dies nicht aus, um dies als \u201eriesigen Shitstorm\u201c zusammenzufassen. Im konkreten Fall war es lediglich zu wenigen kritischen Einzelstimmen gekommen. Zwar, so das Gericht, habe sich ein User kritisch ge\u00e4u\u00dfert und es gab zudem einen kritischen Bericht auf einem anderen Internetportal samt eines Kommentars. Darin ersch\u00f6pften sich jedoch die negativen Reaktionen, abgesehen von einem weinenden und zwei erstaunten Smileys, deren Konnotation nicht zweifelsfrei zugeordnet werden k\u00f6nne.<\/p>\n

Auch wenn die \u00c4u\u00dferung der Antragstellerin un\u00fcberlegt gewesen sei, lasse sich die geschilderte Reaktion im Netz, die sich auf wenige Stimmen erstrecke, nicht als \u201eShitstorm\u201c oder gar \u201eriesigen Shitstorm\u201c bezeichnen. Darunter verst\u00fcnden Leserinnen und Leser n\u00e4mlich \u201eeine Reaktion ganz anderen Ausma\u00dfes\u201c, so das Gericht.<\/p>\n

Tatsachenbehauptung untersagt<\/h2>\n

Das OLG Frankfurt untersagte dem Presseorgan die \u00c4u\u00dferung. Es handelt sich um eine Entscheidung im Eilverfahren, die nicht anfechtbar ist.<\/p>\n

Die Entscheidung ist insofern interessant und praxisrelevant, als Presseorgane, vor allem im Bereich der Boulevardberichterstattung, inzwischen zuweilen inflation\u00e4r auf Begriffe wie \u201eShitstorm\u201c oder \u201e-Gate\u201c zugreifen. Das neue Urteil f\u00fchrt auf der Seite der von Presseberichterstattung<\/a> Betroffenen zu mehr Sicherheit und zu mehr \u00dcberpr\u00fcfbarkeit von Aussagen in Pressever\u00f6ffentlichungen. Es bleibt abzuwarten, wie sich das gefl\u00fcgelte Wort \u201eShitstorm\u201c, das ohnehin schon nicht wortw\u00f6rtlich zu verstehen ist, im allgemeinen Sprachgebraucht langfristig entwickelt, denn mit einer sich wandelnden Verwendung des Begriffs, k\u00f6nnten sich auch die Anforderung an eine entsprechende Tatsachenbehauptung verschieben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Wer behauptet, dass jemand einen \u201eriesigen Shitstorm geerntet\u201c hat, muss das im Zweifel vor Gericht beweisen. Das hat jetzt das OLG Frankfurt in einem Eilverfahren entschieden (OGL Frankfurt, Beschluss v. 11.05.2021, Az. 16 W 8\/21). In dem Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz ist die Antragstellerin die S\u00e4ngerin und Gr\u00fcnderin einer Band, Antragsgegnerin die Verantwortliche einer Presseinternetseite. […]<\/p>\n","protected":false},"author":86,"featured_media":58321,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[13,1229],"tags":[357,1333,1558],"class_list":["post-58319","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht","category-social-media-recht","tag-berichterstattung","tag-tatsachenbehauptung","tag-shitstorm","topic_category-medienrecht-persoenlichkeitsrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/58319","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/86"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=58319"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/58319\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/58321"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=58319"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=58319"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=58319"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}