{"id":58267,"date":"2021-06-10T08:21:10","date_gmt":"2021-06-10T06:21:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=58267"},"modified":"2021-06-09T13:23:27","modified_gmt":"2021-06-09T11:23:27","slug":"abmahnungen-umsatzsteuerpflichtig-gewerblicher-rechtsschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/verhandlungsstrategie-prozesstaktik\/abmahnungen-umsatzsteuerpflichtig-gewerblicher-rechtsschutz\/","title":{"rendered":"Gewerblicher Rechtsschutz: Abmahnungen sind umsatzsteuerpflichtig"},"content":{"rendered":"
\"Abmahnung
Photo by The New York Public Library<\/a> on Unsplash<\/a><\/figcaption><\/figure>\n

Der BGH hat entschieden, dass Abmahnungen nicht nur im Urheberrecht<\/a> und Wettbewerbsrecht<\/a>, sondern auch im gesamten gewerblichen Rechtsschutz, also zum Beispiel Abmahnungen aus Markenrecht<\/a>, Designrecht oder Patenterecht, eine umsatzsteuerpflichtige Leistung an den Abgemahnten sind. <\/em><\/p>\n

Denn Gegenleistung f\u00fcr die Abmahnleistung sei der vom Rechtsverletzer gezahlte Betrag. \u00a0<\/em><\/p>\n

Bewerben von Leistungen im Internet<\/h2>\n

Die Kl\u00e4gerin ist auf die Abdichtung von Flachd\u00e4chern und die Ausf\u00fchrung von Dachbegr\u00fcnungen spezialisiert. Sie bewirbt ihre Leistungen im Internet. Der Beklagte ist Inhaber einer \u00e4hnlichen Domain, die serverseitig auf eine andere URL weitergeleitet wird. Dort bewirbt er die von seinem Unternehmen angebotenen Isolierbaustoffe. Die Kl\u00e4gerin sieht darin eine Verletzung ihrer Kennzeichen- und Namensrechte.<\/p>\n

Nach erfolgloser Abmahnung<\/a> hat die Kl\u00e4gerin Unterlassung, Auskunft und Schadensersatzfeststellung und einen Domainverzichtsanspruch geltend gemacht. Au\u00dferdem verlangte sie die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten nebst Umsatzsteuer. Das Landgericht hat der Klage mit Ausnahme der auf die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten anfallenden Umsatzsteuer stattgegeben. Das Berufungsgericht hat das Urteil des Landgerichts abge\u00e4ndert und die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten einschlie\u00dflich der Umsatzsteuer zugesprochen.<\/p>\n

Umsatzsteuer im gesamten gewerblichen Rechtsschutz?<\/h2>\n

Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 21.01.2021, Az. I ZR 87\/20<\/a>) h\u00e4lt fest: Ja, denn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs stelle die Abmahnung<\/a> eine umsatzsteuerbare Leistung dar. Jegliche Zahlungen, die an einen Unternehmer als Aufwendungsersatz aufgrund von urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs geleistet werden, seien umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und dem von ihm abgemahnten Rechtsverletzer zu qualifizieren. Diese Rechtsprechung sei auf den gesamten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes auszudehnen.<\/p>\n

Doch zu einem Nachteil f\u00fcr den Abmahnenden kommt es trotzdem nicht. Zwar f\u00e4llt zu Lasten des Abmahnenden die gesetzliche Umsatzsteuer ein, die kann jedoch als Teil seines Schadens an den Verletzer weiterreichen, das hei\u00dft in seine Erstattungsforderung einbeziehen.<\/p>\n

Folge der Rechtsprechung<\/h2>\n

Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass k\u00fcnftig zwei Rechnungen geschrieben werden m\u00fcssen: Die Rechtsanw\u00e4ltin, die den Rechtsverletzer im Auftrag des Rechtsinhabers abgemahnt hat, rechnet in eigenem Namen gegen\u00fcber dem Rechtsinhaber ab. Dieser wiederum rechnet dann \u00fcber seine eigene Leistung gegen\u00fcber dem Abgemahnten ab.<\/p>\n

Die ausgeschriebene Umsatzsteuer muss der Rechtsinhaber dann an das Finanzamt abf\u00fchren. Jedoch kann er die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer im Wege des Vorsteuerabzugs geltend machen. Zwar seien dem Gesch\u00e4digten nach den Grunds\u00e4tzen der Vorteilsausgleichung diejenigen Vorteile zuzurechnen, die ihm in Zusammenhang mit dem Schadensereignis entstanden sind. Denn einerseits d\u00fcrfe der Gesch\u00e4digte nicht bessergestellt werden, als er ohne das sch\u00e4digende Ereignis st\u00fcnde \u2013 Stichwort: Schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot.<\/p>\n

Andererseits seien nur diejenigen durch das Schadensereignis bedingten Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, die dem Gesch\u00e4digten zumutbar seien und den Sch\u00e4diger nicht unangemessen entlasten. Der BGH ist daher der Auffassung, der Rechtsgedanke der Vorteilsausgleichung k\u00f6nne nicht nur im Schadensersatzrecht Anwendung finden. Vielmehr m\u00fcsse er auch im Rahmen der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ohne Auftrag Ber\u00fccksichtigung finden \u2013 denn auch derjenige, der als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ohne Auftrag Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen verlangen kann, soll durch den Aufwendungsersatz keinen Vorteil erlangen.<\/p>\n

Das f\u00fchre dazu, dass hier nicht von einer Vorteilsausgleichung zu sprechen sei. Weder wird die Kl\u00e4gerin bessergestellt, wenn der Beklagte ihr die Umsatzsteuer zu erstatten hat, noch hat der Beklagte dadurch etwaige Vorteile.<\/p>\n

Grunds\u00e4tze gelten f\u00fcr alle Abmahnungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes<\/h2>\n

Das Ende vom Lied: Es sind immer zwei steuerbare Leistungen zu unterscheiden. Einerseits die Leistung \u201eAnwalt \u2013 Kl\u00e4gerin\/Rechtsinhaberin\u201c und andererseits die Leistung \u201eRechtsinhaberin \u2013 Abgemahnte\u201c. Abmahnungen sind demnach als umsatzsteuerpflichtige Leistungen im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Abmahner und den von ihr abgemahnten Personen zu qualifizieren.<\/p>\n

Insoweit schafft der Bundesgerichtshof nunmehr Klarheit, wie mit Abmahnungen im gewerblichen Rechtsschutz in Bezug auf die Umsatzsteuer umgegangen werden muss. Zwar bedeutet das einen Mehraufwand hinsichtlich der Buchhaltung, allerdings wird so ein Gerichtsverfahren vermieden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Der BGH hat entschieden, dass Abmahnungen nicht nur im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht, sondern auch im gesamten gewerblichen Rechtsschutz, also zum Beispiel Abmahnungen aus Markenrecht, Designrecht oder Patenterecht, eine umsatzsteuerpflichtige Leistung an den Abgemahnten sind. Denn Gegenleistung f\u00fcr die Abmahnleistung sei der vom Rechtsverletzer gezahlte Betrag. \u00a0 Bewerben von Leistungen im Internet Die Kl\u00e4gerin ist auf […]<\/p>\n","protected":false},"author":85,"featured_media":58268,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[17284],"tags":[33,239,2382],"class_list":["post-58267","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-verhandlungsstrategie-prozesstaktik","tag-abmahnung","tag-umsatzsteuer","tag-gewerblicher-rechtsschutz","topic_category-verhandlungstrategie-prozesstaktik"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/58267","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/85"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=58267"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/58267\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/58268"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=58267"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=58267"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=58267"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}