{"id":57674,"date":"2021-04-12T07:19:54","date_gmt":"2021-04-12T05:19:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=57674"},"modified":"2021-04-12T06:21:04","modified_gmt":"2021-04-12T04:21:04","slug":"zur-sache-kommen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/zur-sache-kommen\/","title":{"rendered":"Zur Sache kommen"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_57676\" aria-describedby=\"caption-attachment-57676\" style=\"width: 446px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-57676\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/eisntweilige-verfuegung-versaeumnis-hauptklage.jpeg\" alt=\"einstweilige Verf\u00fcgung Vers\u00e4umnis Hauptklage\" width=\"446\" height=\"446\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/eisntweilige-verfuegung-versaeumnis-hauptklage.jpeg 1654w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/eisntweilige-verfuegung-versaeumnis-hauptklage-414x414.jpeg 414w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/eisntweilige-verfuegung-versaeumnis-hauptklage-620x620.jpeg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/eisntweilige-verfuegung-versaeumnis-hauptklage-207x207.jpeg 207w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/eisntweilige-verfuegung-versaeumnis-hauptklage-768x768.jpeg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/eisntweilige-verfuegung-versaeumnis-hauptklage-1536x1536.jpeg 1536w\" sizes=\"(max-width: 446px) 100vw, 446px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-57676\" class=\"wp-caption-text\">Mikhail Leonov &#8211; stock.adobe.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Eine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/schutz-vor-abmahnungen\/\">einstweilige Verf\u00fcgung<\/a> dient dazu, in eiligen Angelegenheiten von besonderer Dringlichkeit schnellstm\u00f6glich vorl\u00e4ufigen Rechtsschutz zu erhalten, um irreparable Sch\u00e4den abzuwenden oder Anspr\u00fcche, die bei der Dauer eines Verfahrens verloren gehen k\u00f6nnten, erst einmal zu sichern. <\/em><\/p>\n<p><em>Danach muss jedoch genauer geschaut werden, wie die Dinge liegen, im Rahmen des eigentlichen Erkenntnisverfahrens zur angemessen sorgf\u00e4ltigen Kl\u00e4rung der Sache vor Gericht. Denn in der Hauptsache entschieden ist mit einer einstweiligen Verf\u00fcgung noch nichts.<\/em><\/p>\n<h2>Klageerhebung \u201ebinnen einer zu bestimmenden Frist\u201c<\/h2>\n<p>Wer nicht schnell genug nachlegt, also in der Hauptsache-Klage erhebt, um den Anspruch dann auch dauerhaft durchzusetzen, darf sich nicht wundern, wenn die erlassene einstweilige Verf\u00fcgung aufgehoben wird, wobei die Aufhebung auch im Rahmen eines Widerspruchs gegen die Verf\u00fcgung erfolgen kann; ein eigenes Aufhebungsverfahren ist nicht n\u00f6tig. Ma\u00dfgebend ist der <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/926.html\" title=\"&sect; 926 ZPO: Anordnung der Klageerhebung\">\u00a7 926 ZPO<\/a>, der eine Frist f\u00fcr die Klageerhebung vorsieht. Bestimmen kann diese Frist das Gericht.<\/p>\n<h2>Von der einstweiligen Verf\u00fcgung zur Hauptsache<\/h2>\n<p>In einem Prozess vor dem LG Hamburg ging es um diesen Zusammenhang von einstweiligem Verf\u00fcgungsverfahren und Hauptsacheverfahren. Der Fall lag so: Die Antragstellerin hatte die Antragsgegnerin erfolglos abgemahnt, eine bestimmte \u00c4u\u00dferung zu unterlassen, dann aber eine einstweilige Verf\u00fcgung zu ihren Gunsten erstritten. Die Antragsgegnerin \u2013 sie sieht in dem Statement eine zul\u00e4ssige Meinungs\u00e4u\u00dferung &#8211; hat Widerspruch eingelegt und wollte es nun genauer wissen: Die Antragstellerin m\u00f6ge doch Klage erheben, so dass in der Hauptsache in aller gebotenen Ruhe der Fall behandelt werden k\u00f6nne. Das Gericht gab diesem Antrag statt und der Antragstellerin zwei Wochen Zeit, Klage zu erheben.<\/p>\n<h2>Grundloses Vers\u00e4umnis, ung\u00fcnstiges Urteil<\/h2>\n<p>Das jedoch passierte nicht. Zwar hatte die Antragstellerin eine Klageschrift eingereicht, die aber wegen nicht gezahlter Gerichtskosten nicht zugestellt werden konnte (das ist entscheidend). Gr\u00fcnde f\u00fcr dieses eigent\u00fcmliche Vers\u00e4umnis gab es nach Lage der Dinge keine, zumindest keine, die geeignet waren, das Gericht milde zu stimmen. Da die Antragstellerin offenbar doch kein so gro\u00dfes Interesse daran hat, dass ihr vorl\u00e4ufiger Rechtsschutz zu einem dauerhaften wird \u2013 und das geht eben nur mit einem erfolgreich gef\u00fchrten Hauptsacheverfahren \u2013, hat das LG Hamburg die einstweilige Verf\u00fcgung aufgehoben (LG Hamburg, Urteil v. 22.11.2020, Az. 324 O 567\/19). So weit, so konsequent.<\/p>\n<h2>Anderes Verfahren, (m\u00f6glicherweise) anderer Anwalt<\/h2>\n<p>Zudem pr\u00fcfte das Gericht, ob die Antragsgegnerin m\u00f6glicherweise den Eindruck erweckt habe, ihre Prozessbevollm\u00e4chtigten im einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren seien auch die f\u00fcr das nachfolgende Hauptsacheverfahren. Nur dann n\u00e4mlich h\u00e4tte die Antragstellerin davon ausgehen k\u00f6nnen, dass die bisherigen Prozessbevollm\u00e4chtigten auch weiterhin prozess- bzw. zustellungsbevollm\u00e4chtigt sind. Einfach so geht das hingegen nicht, weil das Mandat f\u00fcr das eine Verfahren (zur einstweiligen Verf\u00fcgung) nicht automatisch ein Mandat im anderen Verfahren (zur Hauptsache) nach sich zieht. Es besteht freie Anwaltswahl und es sei \u2013 so das Gericht \u2013 auch gar nicht so un\u00fcblich, dass Parteien auch mal \u2013 von Prozess zu Prozess \u2013 die Bevollm\u00e4chtigten wechselten. Da wei\u00df jetzt auch die Antragstellerin.<\/p>\n<p><em>Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe \u201cBerichte aus der Parallelwelt\u201d. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beitr\u00e4ge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeitr\u00e4ge Begebenheiten und Rechtsf\u00e4lle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem v\u00f6llig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser \u00fcberlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine einstweilige Verf\u00fcgung dient dazu, in eiligen Angelegenheiten von besonderer Dringlichkeit schnellstm\u00f6glich vorl\u00e4ufigen Rechtsschutz zu erhalten, um irreparable Sch\u00e4den abzuwenden oder Anspr\u00fcche, die bei der Dauer eines Verfahrens verloren gehen k\u00f6nnten, erst einmal zu sichern. 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