{"id":57200,"date":"2021-02-24T18:49:04","date_gmt":"2021-02-24T16:49:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=57200"},"modified":"2021-02-24T18:49:04","modified_gmt":"2021-02-24T16:49:04","slug":"google-adwords-haftung-des-werbenden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/google-adwords-haftung-des-werbenden\/","title":{"rendered":"Google AdWords: Haftung des Werbenden f\u00fcr rechtsverletzende Anzeige erst ab Kenntnis"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_57203\" aria-describedby=\"caption-attachment-57203\" style=\"width: 432px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-57203\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/02\/google-adwords-stoererhaftung.jpeg\" alt=\"Google AdWords Werbung St\u00f6rerhaftung\" width=\"432\" height=\"243\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/02\/google-adwords-stoererhaftung.jpeg 2362w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/02\/google-adwords-stoererhaftung-708x399.jpeg 708w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/02\/google-adwords-stoererhaftung-620x350.jpeg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/02\/google-adwords-stoererhaftung-768x433.jpeg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/02\/google-adwords-stoererhaftung-1536x866.jpeg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/02\/google-adwords-stoererhaftung-2048x1155.jpeg 2048w\" sizes=\"(max-width: 432px) 100vw, 432px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-57203\" class=\"wp-caption-text\">prima91 &#8211; stock.adobe.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Google Ads ist das Onlinewerbeprogramm von Google, mit dem sie Werbeanzeigen erstellen k\u00f6nnen und Nutzer genau in dem Moment erreichen, in dem sie Interesse an ihren Produkten oder Dienstleistungen zeigen. Schalten Werbetreibende also Google-Anzeigen f\u00fcr bestimmte Keywords, sehen andere, die nach diesem Suchbegriff suchen, auch diese Anzeige. Dann geht alles ganz schnell \u2013 mit einem Klick auf die Google-Anzeige gelangt man dann direkt auf die gew\u00fcnschte Website und kann dort kaufen, bestellen und Neukunde werden. <\/em><\/p>\n<p><em>Die Reichweite, die Schnelligkeit und die Flexibilit\u00e4t machen das Werben durch die Suchmaschine f\u00fcr Kunden interessant, denn anders als im Fernsehen und der Zeitung kann die Anzeige jederzeit ver\u00e4ndert und angepasst werden. <\/em><\/p>\n<p><em>Allerdings bringt AdWords auch Nachteile mit sich. Denn wie steht es beispielsweise um fremde Kennzeichen in Google-AdWords-Anzeigen? Besteht eine kennzeichenrechtliche Haftung des Werbenden, wenn Google eine Verkn\u00fcpfung zwischen einem fremden Kennzeichen oder eine dem gesch\u00fctzten Zeichen \u00e4hnliche Bezeichnung und der AdWord-Anzeige des Werbenden vornimmt? Haftet man also f\u00fcr Google-AdWords-Anzeigen, wenn man von der Rechtsverletzung nichts wei\u00df? \u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Zur Kl\u00e4rung in Sachen fremde Kennzeichen in Google-AdWords-Anzeigen hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) zu entscheiden, ob eine automatische Verkn\u00fcpfung eines als Unternehmenskennzeichen gesch\u00fctzten Keywords durch Google zu einer <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/stoererhaftung\/\">St\u00f6rerhaftung<\/a> des betroffenen Werbetreibenden f\u00fchren kann. <\/em><\/p>\n<h2>Suchergebnisse bei Google<\/h2>\n<p>Der Antragsgegner beauftragte Google, AdWords-Anzeigen f\u00fcr kieferorthop\u00e4dische Leistungen zu schalten. Genauere Vorgaben machte er nicht, sodass die Anzeigen automatisch von Google platziert wurden. \u00dcber die von Google vorgenommen Verkn\u00fcpfungen hatte er keine Kenntnis.<\/p>\n<p>Bei Google erschien bei Eingabe des Unternehmenskennzeichens des Mitbewerbers der mit \u201eAnzeige\u201c gekennzeichnete Suchtreffer des Angebots des Kieferorthop\u00e4den. Daraufhin mahnte der Antragsteller den Antragsgegner zun\u00e4chst erfolglos ab, denn auch nach der Abmahnung erschien die Anzeige weiterhin im Internet. Sodann klagte er auf Unterlassung vor dem Landgericht Frankfurt am Main (LG Frankfurt a.M, Urteil v. 30.10.2019, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=2-06%20O%20255\/19\" title=\"LG Frankfurt\/Main, 30.10.2019 - 6 O 255\/19\">2-06 O 255\/19<\/a>). \u00a0Das Gericht gab dem Antrag jedoch nicht statt, denn der Kieferorthop\u00e4de sei f\u00fcr die Anzeige nicht als T\u00e4ter verantwortlich, da er nicht selbst, sondern Google f\u00fcr die Verkn\u00fcpfung gesorgt habe.<\/p>\n<h2>St\u00f6rerhaftung ohne Kenntnis?<\/h2>\n<p>Als St\u00f6rer kann bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer \u2013 ohne T\u00e4ter oder Teilnehmer zu sein \u2013 in irgendeiner Weise willentlich und ad\u00e4quat kausal zur Verletzung des gesch\u00fctzten Rechts beitr\u00e4gt. Dabei k\u00f6nne auch die Unterst\u00fctzung oder Ausnutzung der Handlung eines Dritten gen\u00fcgen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche M\u00f6glichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte. Allerdings setze die Haftung des St\u00f6rers die Verletzung zumutbarer Verhaltenspflichten, insbesondere Pr\u00fcfpflichten, voraus, wenn er die rechtswidrige Beeintr\u00e4chtigung nicht selbst vorgenommen habe, so das Gericht (OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 19.3.2020, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20U%20240\/19\" title=\"6 U 240\/19 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">6 U 240\/19<\/a>). Inwieweit dem St\u00f6rer eine Pr\u00fcfung zuzumuten sei, richte sich sodann nach den jeweiligen Umst\u00e4nden des Einzelfalls.<\/p>\n<p>Eine St\u00f6rerhaftung k\u00f6nne demnach jedoch erst ab der Kenntnis \u00fcber die Verkn\u00fcpfung angenommen werden. Von dem Umstand, dass Google die Anzeige auf Eingabe des Antragsteller-Unternehmenskennzeichens auswarf, habe der Antragsgegner erst durch die Abmahnung erfahren, sodass schon eine St\u00f6rerhaftung f\u00fcr die vor der Abmahnung ausgeworfenen Anzeigen ausscheiden m\u00fcsse. Der Frage, ob die nach der Abmahnung gezeigten Anzeigen grunds\u00e4tzlich eine St\u00f6rerhaftung begr\u00fcnden k\u00f6nnen, widmet sich das Oberlandesgericht gerade nicht und l\u00e4sst sie offen.<\/p>\n<h2>Keine markenm\u00e4\u00dfige Benutzung bei erkennbarer Anzeige<\/h2>\n<p>Weiter hat sich das OLG Frankfurt a.M. zur Zul\u00e4ssigkeit von Google-Ads Anzeigen ge\u00e4u\u00dfert und sah demnach in der Anzeige keine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/markenrecht\/verfolgung-von-markenrechtsverstoessen\/\">Markenrechtsverletzung<\/a>.<\/p>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr die Annahme einer Markenrechtsverletzung ist zun\u00e4chst die markenm\u00e4\u00dfige, beziehungsweise kennzeichenm\u00e4\u00dfige Benutzung des Unternehmenskennzeichens. Demnach muss die konkrete Benutzungshandlung eine der Funktionen der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/markenrecht\/marke-anmelden\/\">Marke<\/a> beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnen, andernfalls scheidet eine Markenverletzung aus. Die Verwendung von Google-AdWords kann grunds\u00e4tzlich eine markenm\u00e4\u00dfige Benutzung darstellen, weil der Verkehr davon ausgehen wird, dass eine Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber besteht. Das Gericht stellt jedoch klar, dass es an einer markenm\u00e4\u00dfigen Benutzung nach der Rechtsprechung zu AdWord-Anzeigen gerade dann fehle, wenn die geschaltete Anzeige als solche klar erkennbar sei (BGH <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW-RR%202014,356\" title=\"BGH, 27.06.2013 - I ZR 53\/12: Markenrechtsverletzung: Beeintr&auml;chtigung der Herkunftsfunktion ei...\">NJW-RR 2014,356<\/a>). Demnach sei die Verwendung von Begriffen in GoogleAds, die nach dem Markengesetz (MarkenG) gesch\u00fctzt sind, dann zul\u00e4ssig, soweit die Anzeigen in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheinen \u2013 so sei dem Verkehr klar, dass die von Google angezeigten Angebote nicht ausschlie\u00dflich vom Markeninhaber stammen. Weiter sei erforderlich, dass die Anzeige weder die Marke noch einen sonstigen Hinweis auf den Markeninhaber oder deren Produkte enthalte.<\/p>\n<p>Allerdings sieht das Gericht eine Markenverletzung durch die Keyword Nutzung dann als gegeben an, wenn f\u00fcr Dritte aufgrund der allgemeinen Bekanntheit eines Vertriebsnetzes des Markeninhabers die Vermutung einer Verbindung des Markeninhabers und des Werbenden entsteht. In solchen F\u00e4llen sei eine weitergehende Kennzeichnung der Anzeigen erforderlich, um Klarheit zu schaffen. Diese Grunds\u00e4tze m\u00fcssen auch auf die Benutzung eines fremden Unternehmenskennzeichen \u00fcbertragen werden, so das Gericht.<\/p>\n<h2>Unwissen sch\u00fctzt vor Strafe nicht \u2013 oder etwa doch?<\/h2>\n<p>Beauftragt ein Unternehmen die Firma Google mit der Schaltung nicht n\u00e4her bezeichneter AdWords-Anzeigen und verwendet Google daraufhin eigenm\u00e4chtig fremde Unternehmenskennzeichen, haftet der Werbetreibende f\u00fcr Markenrechtsverletzungen nicht anf\u00e4nglich als T\u00e4ter oder St\u00f6rer. Vielmehr komme eine Haftung erst ab dem Zeitpunkt in Betracht, in dem das beauftragende Unternehmen Kenntnis von der vermeintlichen Rechtsverletzung erlangt. Erst dann k\u00f6nne von einem Versto\u00df gegen die bestehende Pr\u00fcfpflicht ausgegangen werden, sofern das Keyword dann nicht bereits auf die \u201eBlacklist\u201c verschoben wurde.<\/p>\n<p>Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. stellt klar, dass ein Google-AdWords-Kunde im Falle einer Markenrechtsverletzung f\u00fcr seine Anzeige fr\u00fchestens ab Kenntnis dar\u00fcber als St\u00f6rer angesehen werden k\u00f6nne \u2013 dies sei vor allem dann anzunehmen, wenn Google automatisch ein <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/markenrecht\/\">markenrechtlich<\/a> gesch\u00fctztes Wortzeichen als AdWord zur Anzeige hinzuf\u00fcgt. Also gilt wohl eher: Unkenntnis sch\u00fctzt vor der Annahme der St\u00f6rereigenschaft!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Google Ads ist das Onlinewerbeprogramm von Google, mit dem sie Werbeanzeigen erstellen k\u00f6nnen und Nutzer genau in dem Moment erreichen, in dem sie Interesse an ihren Produkten oder Dienstleistungen zeigen. 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