{"id":57083,"date":"2021-02-11T00:23:00","date_gmt":"2021-02-10T22:23:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=57083"},"modified":"2021-02-11T00:23:00","modified_gmt":"2021-02-10T22:23:00","slug":"olg-koeln-cloudflare-als-stoerer-zur-unterlassung-verpflichtet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/urheber-designrecht\/olg-koeln-cloudflare-als-stoerer-zur-unterlassung-verpflichtet\/","title":{"rendered":"OLG K\u00f6ln: Cloudflare als St\u00f6rer zur Unterlassung verpflichtet"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_57085\" aria-describedby=\"caption-attachment-57085\" style=\"width: 491px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-57085\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/urheberrecht-cloudflare-stoererhaftung.jpg\" alt=\"Urheberrecht St\u00f6rerhaftung Cloudflare\" width=\"491\" height=\"327\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/urheberrecht-cloudflare-stoererhaftung.jpg 1417w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/urheberrecht-cloudflare-stoererhaftung-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/urheberrecht-cloudflare-stoererhaftung-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/urheberrecht-cloudflare-stoererhaftung-768x512.jpg 768w\" sizes=\"(max-width: 491px) 100vw, 491px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-57085\" class=\"wp-caption-text\">Photo by Markus Winkler on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Bei der Verfolgung und Ahndung von Rechtsverletzungen im Internet schreiten immer mehr Rechteinhaber gegen solche Dienste zur Tat, die zwischen dem Nutzer und der Plattform, welche die rechtsverletzenden Inhalte zur Verf\u00fcgung stellt, stehen. <\/em><\/p>\n<p><em>Das Unternehmen Cloudflare bietet ein Content-Delivery-Network (CDN) an, das oft von urheberrechtsverletzenden Websites missbraucht wird, um durch Anonymit\u00e4t rechtlich nicht belangt werden zu k\u00f6nnen.<\/em><\/p>\n<p><em>Dem hat das OLG K\u00f6ln nun mit seinem Urteil vom 9.10.2020 einen Riegel vorgeschoben. Cloudflare\u00a0hafte \u00a0als St\u00f6rer f\u00fcr <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/urheber-und-designrecht-2\/\">Urheberrechtsverletzungen<\/a> seiner Kunden, wenn der Dienst Inhalte nicht sperrt, die ihr von Rechteinhabern gemeldet wurden. Damit best\u00e4tigte das OLG K\u00f6ln die Entscheidung des Landgerichts K\u00f6ln vom 30.01.2020.<\/em><\/p>\n<h2>Haftung f\u00fcr das Betreiben eines Content-Delivery-Networks?<\/h2>\n<p>Auf der Plattform DDL waren viele urheberrechtswidrige Inhalte abrufbereit. Die Plattform DDL Music machte dabei Gebrauch von den verschiedenen Leistungen von Cloudflare, wie z.B. den Betrieb eines Namenservers, eines Content-Delivery-Networks (CDN) und von DNS-Servern (DNS-Resolver). Darunter befand sich auch ein Musikst\u00fcck, an dem die Kl\u00e4gerin, ein Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI), die Rechte hatte.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin wies Cloudflare auf unter anderem diese Urheberrechtsverletzung hin und forderte, den Zugang zu der rechtsverletzenden Webseite zu sperren. Dieser Aufforderung kam Cloudflare jedoch nicht nach, sondern verwies die Kl\u00e4gerin an den Webseiten-Betreiber.<\/p>\n<p>Dagegen setzte sich die Kl\u00e4gerin gerichtlich zur Wehr.<\/p>\n<h2>St\u00f6rerhaftung f\u00fcr Urheberrechtsverletzungen<\/h2>\n<p>Schon das Landgericht K\u00f6ln war der Auffassung, dass Cloudflare als Betreiber eines Content-Delivery-Networks als St\u00f6rer hafte und verurteilte das Unternehmen daher zur Unterlassung (LG K\u00f6ln, Urteil vom 30.1.2020, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=14%20O%20171\/19\" title=\"LG K&ouml;ln, 30.01.2020 - 14 O 171\/19: Zur St&ouml;rerhaftung eines Nameserver-Betreibers\">14 O 171\/19<\/a>). Im Berufungsverfahren schloss sich das OLG K\u00f6ln der Entscheidung der Vorinstanz an. Es kn\u00fcpfte dabei an die von Cloudflare ausge\u00fcbte T\u00e4tigkeit an und bezog Stellung zu einer m\u00f6glichen Enthaftung von Cloudflare nach den <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/8.html\" title=\"&sect; 8 TMG: Durchleitung von Informationen\">\u00a7\u00a7 8<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/9.html\" title=\"&sect; 9 TMG: Zwischenspeicherung zur beschleunigten &Uuml;bermittlung von Informationen\">9 TMG<\/a>:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/8.html\" title=\"&sect; 8 TMG: Durchleitung von Informationen\">\u00a7 8 TMG<\/a> sei zugunsten des Betreibers eines Content-Delivery-Networks nicht anzuwenden, da diese Norm unter anderem verlange, dass der Dienstanbieter die fremden Informationen lediglich \u00fcbermittele.\u00a0Vorliegend habe sich Cloudflare allerdings nicht auf die blo\u00dfe \u00dcbermittlung beschr\u00e4nkt. Vielmehr habe Cloudflare die Inhalte der Webseiten der Kunden auf eigenen Seiten zwischengespeichert, was jedoch \u00fcber das hinausgehe, was zur reinen \u00dcbermittlung normalerweise notwendig sei.<\/p>\n<p>Cloudflare nehme die Speicherungen auch vor,<\/p>\n<blockquote><p>\u201eum die Anzahl der Aufrufe auf die Seiten ihrer Kunden zu reduzieren\u201c und da es in seiner Werbung \u201esowohl auf die Beschleunigung als auch den Schutz der Kundenwebseiten abstellt, ergibt sich, dass das Speichern auf den Servern ihres Netzwerks nicht allein der \u00dcbermittlung der angefragten Informationen dient.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Vielmehr erm\u00f6gliche das<\/p>\n<blockquote><p>\u201eSpeichern Ihrer Webseite auf lokalen Datenzentren und das Blockieren b\u00f6sartiger Besucher (&#8230;) D., Ihre Bandbreitennutzung um \u00fcber 60% und die Anzahl der Anfragen auf Ihre Webseite um 65% zu reduzieren.&#8221; (&#8230;). Damit dient das Speichern auf den lokalen Servern auch dazu, den Zugriff auf die Kundenwebseite zu verringern und wird danach nicht allein zum Zwecke der effizienteren \u00dcbermittlung vorgenommen.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Demnach sei Cloudflare ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung der Rechtsverst\u00f6\u00dfe als Mitst\u00f6rer anzusehen.<br \/>\nNach Ansicht des Gerichts habe Cloudflare sich<\/p>\n<blockquote><p>\u201ehinsichtlich des Datenverkehrs zwischen der Kundenwebseite und Nutzern mit ihrem Server-Netzwerk zwischengeschaltet, sodass s\u00e4mtlicher Internetverkehr von und zur Webseite des Kunden \u00fcber ihren Server l\u00e4uft.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Daher sei das Einschalten der Server<\/p>\n<blockquote><p>\u201edamit ad\u00e4quat kausal f\u00fcr die rechtswidrige \u00f6ffentliche Zug\u00e4nglichmachung des streitgegenst\u00e4ndlichen Musikalbums \u00fcber die Seite ihres Kunden.<\/p><\/blockquote>\n<p>Ferner k\u00f6nne ein St\u00f6rer, der<\/p>\n<blockquote><p>\u201eein Dienstanbieter, dessen Dienst in der Speicherung von durch einen Nutzer eingegebenen Informationen besteht\u201c,sei, auch dann \u201enach der Rechtsprechung des BGH grunds\u00e4tzlich erst dann durch gerichtliche Anordnung zur Unterlassung verpflichtet werden, wenn es nach einem Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung erneut zu einer derartigen Rechtsverletzung gekommen ist, weil der Dienstanbieter nicht unverz\u00fcglich t\u00e4tig geworden ist, um den rechtsverletzenden Inhalt zu entfernen oder den Zugang zu diesem zu sperren und daf\u00fcr zu sorgen, dass es zuk\u00fcnftig nicht zu derartigen Rechtsverletzungen kommt (&#8230;).&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Vorliegend sei Cloudflare nicht t\u00e4tig geworden, obwohl dad Unternehmen von den Urheberrechtsverletzungen gewusst habe, sodass die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/stoererhaftung\/\">St\u00f6rerhaftung<\/a> greife und Cloudflare damit zur Unterlassung verpflichtet werden k\u00f6nne, so das OLG K\u00f6ln.<\/p>\n<p>Auch eine Anwendbarkeit des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/9.html\" title=\"&sect; 9 TMG: Zwischenspeicherung zur beschleunigten &Uuml;bermittlung von Informationen\">\u00a7 9 TMG<\/a> lehnte das Berufungsgericht mit der Begr\u00fcndung, dass Cloudflare das Vorliegen der Voraussetzungen dieser Haftungsprivilegierung nicht glaubhaft gemacht habe, ab. Der Betreiber des Content-Delivery-Network trage f\u00fcr das Bestehen der Haftungsprivilegierung die Darlegungs- sowie die Beweislast. Von dieser habe Cloudflare vorliegend jedoch keinen Gebrauch gemacht und nicht vorgetragen,<\/p>\n<blockquote><p>\u201einwieweit es sich bei der Speicherung um einen automatisierten Vorgang handelt, welche vertraglichen Vereinbarungen es hierzu gibt und dass und in welchem Rahmen die Kunden, hier die Verantwortlichen der Seite \u201eddl-music.to\u201c, die Zwischenkopien bei ihrer Anlegung dezidiert als zeitlich begrenzt widmen. Weiter fehlt es an Vortrag und Glaubhaftmachung, wie die konkrete Konfiguration der eigenen Server der Antragsgegnerin diesbez\u00fcglich aussieht und ob sich das \u201eOb\u201c und \u201eWie\u201c der Speicherung ganz im Sinne einer Effizienzsteigerung nach Speicherkapazit\u00e4t, der Gr\u00f6\u00dfe und Aktivit\u00e4t der Nutzergemeinde sowie der Abrufh\u00e4ufigkeit richten.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<h2>Praxistipp<\/h2>\n<p>Mit der Entscheidung des OLG K\u00f6ln hat erstmals ein deutsches Oberlandesgericht eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen einen Anonymisierungsdienst erlassen, die es ihm verbietet, andere dabei zu unterst\u00fctzen, illegale Angebote zu verbreiten und die Identit\u00e4t der Server rechtsverletzender Webseiten zu verbergen.<\/p>\n<p>Betreiber dieser Seiten k\u00f6nnen meist nicht von Rechteinhabern in Anspruch genommen werden.<\/p>\n<p>Die Entscheidung des OLG K\u00f6ln erleichtern die Rechtsverfolgung nun. Jedenfalls in Bezug auf den Unterlassungsanspruch. Betreiber von Content-Delivery-Networks wie Cloudflare m\u00fcssen damit rechnen, vermehrt gegen Verletzungen von <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/urheberrecht\/\">Urheberrechten<\/a> zur Rechenschaft gezogen zu werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei der Verfolgung und Ahndung von Rechtsverletzungen im Internet schreiten immer mehr Rechteinhaber gegen solche Dienste zur Tat, die zwischen dem Nutzer und der Plattform, welche die rechtsverletzenden Inhalte zur Verf\u00fcgung stellt, stehen. 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