{"id":56857,"date":"2021-01-27T07:18:59","date_gmt":"2021-01-27T05:18:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=56857"},"modified":"2021-01-26T01:20:00","modified_gmt":"2021-01-25T23:20:00","slug":"ivd-guetesiegel-irrefuehrende-bezeichnung-eines-zeichens-als-guetesiegel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/ivd-guetesiegel-irrefuehrende-bezeichnung-eines-zeichens-als-guetesiegel\/","title":{"rendered":"IVD-G\u00fctesiegel: Irref\u00fchrende Bezeichnung eines Zeichens als G\u00fctesiegel"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_56858\" aria-describedby=\"caption-attachment-56858\" style=\"width: 582px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-56858 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/irrefuehrende-bezeichnung-guetesiegel-708x354.jpeg\" alt=\"Irref\u00fchrung G\u00fctesiegel\" width=\"582\" height=\"291\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/irrefuehrende-bezeichnung-guetesiegel-708x354.jpeg 708w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/irrefuehrende-bezeichnung-guetesiegel-620x310.jpeg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/irrefuehrende-bezeichnung-guetesiegel-354x177.jpeg 354w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/irrefuehrende-bezeichnung-guetesiegel-768x384.jpeg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/irrefuehrende-bezeichnung-guetesiegel-1536x768.jpeg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/irrefuehrende-bezeichnung-guetesiegel-2048x1024.jpeg 2048w\" sizes=\"(max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-56858\" class=\"wp-caption-text\">Rawf8 &#8211; stock.adobe.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Bei einem G\u00fctesiegel handelt es sich um eine Kennzeichnung eines Produkts. Sie gibt Aufschluss dar\u00fcber, welchen Qualit\u00e4tsstandards ein Produkt entspricht oder auch, welche Sicherheitsanforderungen, Umwelteigenschaften oder sonstige Vorgaben eingehalten wurden. <\/em><\/p>\n<p><em>H\u00e4ufig begegnen uns solche Kennzeichnung im Supermarkt \u2013 sei es in der Gem\u00fcseabteilung oder der K\u00fchltheke. <\/em><\/p>\n<p><em>So kennt vermutlich jeder das \u201eBio\u201c- oder \u201eFairtrade\u201c-Zeichen auf beliebigen Produkten. Diese Zeichen sollen einerseits dem Verbraucher positive Hinweise \u00fcber die Qualit\u00e4t oder Beschaffenheitsmerkmale eines Produkts liefern und andererseits den Hersteller des Produkts als besonders vertrauensw\u00fcrdigen Anbieter herausstellen. Es herrscht somit eine gewisse Vertrauens-Struktur hinsichtlich bestimmter Produkte. <\/em><\/p>\n<p><em>Problematisch ist jedoch, dass eine gesetzliche Regulierung f\u00fcr die Anwendung solcher G\u00fctesiegel fehlt. Verb\u00e4nde und Unternehmen k\u00f6nnen immer neue Siegel herausgeben, ohne den vermutlich verpflichtenden Standards nachzukommen. Dennoch wird durch die Zentrale zur Bek\u00e4mpfung des unlauteren Wettbewerbs \u00fcberpr\u00fcft, ob ein G\u00fctesiegel irref\u00fchrend auf den Verbraucher wirkt. Doch wann kann man von einer solchen Irref\u00fchrung ausgehen? <\/em><\/p>\n<p><em>Der Bundesgerichtshof (BGH) erkl\u00e4rte: Ein G\u00fctesiegel sei nicht schon dann irref\u00fchrend, wenn es nicht den Vorgaben des RAL Deutschen Instituts f\u00fcr G\u00fctesicherung und Kennzeichnung e.V. entspreche. <\/em><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<h2>Irref\u00fchrung bei Verwendung eines Zeichens<\/h2>\n<p>Der Beklagte ist ein Industrieverband, dessen Aufgabe die wissenschaftliche und fachtechnische F\u00f6rderung und Weiterentwicklung von Kleb- und Dichtstoffen ist. Er vergibt das \u201eIVD-G\u00fctesiegel\u201c nach selbst erstellten \u201eIVD-G\u00fcterrichtlinien\u201c. Die Kl\u00e4gerin, die Zentrale zur Bek\u00e4mpfung des unlauteren Wettbewerbs, h\u00e4lt die Bezeichnung des Siegels als G\u00fctesiegel f\u00fcr irref\u00fchrend und verlangte von dem Beklagten, es zu unterlassen, im gesch\u00e4ftlichen Verkehr f\u00fcr das Zeichen den Begriff \u201eG\u00fctesiegel\u201c zu verwenden.<\/p>\n<p>Das Landgericht wies die Klage ab. Dagegen legte die Kl\u00e4gerin Berufung ein. W\u00e4hrend des Berufungsverfahrens meldete der Beklagte das Siegel als Unionsgew\u00e4hrleistungsmarke an.<\/p>\n<p>Im Rahmen der Berufung kam das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf (OLG D\u00fcsseldorf, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=GRUR-RR%202019,%2084\" title=\"OLG D&uuml;sseldorf, 23.08.2018 - 20 U 123\/17: Wettbewerbswidrigkeit der Vergabe eines G&uuml;tesiegels f...\">GRUR-RR 2019, 84<\/a>) zu dem Entschluss: Eine Irref\u00fchrung scheide aus. Denn der Verkehr kenne G\u00fctezeichen, an deren Entwicklung und Vergabe nur der vergebende Industrieverband, aber kein neutraler Dritter beteiligt sei. \u00a0Au\u00dferdem scheide schon deswegen eine Irref\u00fchrung aus, weil das G\u00fctesiegel den Anforderungen an eine Gew\u00e4hrleistungsmarke entspreche.<\/p>\n<h2>G\u00fctesiegel und <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wettbewerbsrecht\/\">Wettbewerbsrecht<\/a><\/h2>\n<p>G\u00fctesiegel k\u00f6nnen von Vereinen sein, von \u00f6ffentlichen Stellen oder auch von privatrechtlichen Organisationen, die Qualit\u00e4tspr\u00fcfungen anbieten und daf\u00fcr ein Logo vergeben, welches dann beispielsweise in Printwerbung oder auf dem Produkt an sich verwendet werden darf. Dabei k\u00f6nnen sie umweltspezifisch oder auch sicherheitsbezogen sein, d\u00fcrfen aber in erster Linie nicht irref\u00fchrend auf den Verbraucher wirken.<\/p>\n<p>Doch wann ist ein G\u00fctesiegel als irref\u00fchrend anzusehen? Grunds\u00e4tzlich gilt ein G\u00fctesiegel gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 Abs. 1 Satz 1<\/a> Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dann als unlautere Handlung, wenn eine irref\u00fchrende gesch\u00e4ftliche Handlung vorgenommen wurde, die gerade daf\u00fcr geeignet ist, den Verbraucher zu einer gesch\u00e4ftlichen Entscheidung zu bewegen, die er andernfalls nicht getroffen h\u00e4tte. Eine gesch\u00e4ftliche Handlung ist im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 Abs. 1 UWG<\/a> dann irref\u00fchrend, wenn das Verst\u00e4ndnis, das sie bei den Verkehrskreisen erweckt, an die sie sich richtet, mit den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen nicht \u00fcbereinstimmt. Das ist anzunehmen, wenn die Gesch\u00e4ftshandlung unwahre Angaben \u00fcber entscheidende Merkmale der Ware enth\u00e4lt, zu denen auch die Vorteile, Risiken und Beschaffenheit oder Ergebnisse von Produkttests z\u00e4hlen.<\/p>\n<p>Um eine Irref\u00fchrung ausschlie\u00dfen zu k\u00f6nnen, ist festzustellen, ob die Bezeichnung des entsprechenden Zeichens eine Angabe darstellt, die eine T\u00e4uschung im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 UWG<\/a> hervorruft \u2013 also eine irref\u00fchrende Bezeichnung als Siegel. Dies sei anzunehmen, wenn die Auffassung der Verbraucher nicht mit den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen \u00fcbereinstimme. Ein G\u00fctesiegel werde vom Verkehr dahingehend verstanden, dass ein neutraler Dritter mit entsprechender Kompetenz die Ware nach objektiven und aussagekr\u00e4ftigen Kriterien auf die Erf\u00fcllung der Mindestanforderungen gepr\u00fcft habe, so der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 4.7.2019, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20161\/18\" title=\"BGH, 04.07.2019 - I ZR 161\/18: IVD-G&uuml;tesiegel - Irref&uuml;hrende Bezeichnung eines Zeichens als &quot;G&uuml;...\">I ZR 161\/18<\/a>). Ein solches Zeichen biete aus der Sicht des Verkehrs die Gew\u00e4hr, dass ein mit ihm gekennzeichnetes Produkt bestimmte, f\u00fcr seine G\u00fcte und Brauchbarkeit als wesentlich angesehene Eigenschaften aufweise. Danach m\u00fcsse auch dann von einer Irref\u00fchrung auszugehen sein, wenn die Pr\u00fcfeinrichtung nicht \u00fcber eine hinreichende Neutralit\u00e4t verf\u00fcge \u2013 welches sich zum einen an der Vornahme der Qualit\u00e4tspr\u00fcfung und zum anderen an der Vergabe- und \u00dcberwachungspraxis messen lie\u00dfe.<\/p>\n<p>Um entscheiden zu k\u00f6nnen, ob die \u00dcberpr\u00fcfungsvoraussetzungen auf Grundlage von objektiven Kriterien entschieden wurden, ist es notwendig, die verschiedenen Kriterien der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich zu machen. So k\u00f6nne von einer mangelnden Objektivit\u00e4t dann ausgegangen werden, wenn die Einsicht nur gegen Entgelt gestattet werde. Allerdings mahnt der BGH: Dem Entgelt werde keine ausschlaggebende Bedeutung im Hinblick auf die Objektivit\u00e4t beigemessen.<\/p>\n<h2>Eintragung als Gew\u00e4hrleistungsmarke wirkt sich nicht auf Irref\u00fchrung aus<\/h2>\n<p>Entspricht das G\u00fctesiegel den Anforderungen an eine Gew\u00e4hrleistungsmarke, k\u00f6nnte man davon ausgehen, dass die Einf\u00fchrung die Verkehrsauffassung \u00e4ndert und somit eine Irref\u00fchrung ausscheidet. Dies entspreche jedoch nicht den derzeitigen Erfahrungen, so der BGH. Vielmehr m\u00fcsse man davon ausgehen, dass die blo\u00dfe Einf\u00fchrung der Gew\u00e4hrleistungsmarke die Verkehrsauffassung nicht ver\u00e4ndere. Demnach sei die Vergabe einer ordnungsgem\u00e4\u00df eingetragenen Gew\u00e4hrleistungsmarke nicht derart legalisiert, dass sie gar nicht mehr irref\u00fchrend sein kann. So k\u00f6nnen die Marken\u00e4mter unm\u00f6glich \u00fcberblicken, ob der Anmelder unabh\u00e4ngig sei, ob das Pr\u00fcfungsprogramm relevante Eigenschaften betreffe oder die Qualit\u00e4tsvorschriften eingehalten werden. Das zeigt, dass die vom UWG gesch\u00fctzten Erwartungen durch die Einf\u00fchrung einer Gew\u00e4hrleistungsmarke nicht unbedingt eingehalten werden.<\/p>\n<h2>G\u00fctezeichen ist nicht gleich G\u00fctezeichen<\/h2>\n<p>Bis vor kurzem ging man noch von einer Irref\u00fchrung aus, wenn ein G\u00fctesiegel nicht den Vorgaben des RAL Deutschen Instituts f\u00fcr G\u00fctesicherung und Kennzeichnung e.V entsprach. Doch nun gibt der Bundesgerichtshof ausf\u00fchrliche Anweisungen: Demnach sei die Verwendung eines G\u00fctesiegels irref\u00fchrend, dessen Verleihung keine oder keine kompetente und an objektiven und aussagekr\u00e4ftigen Kriterien orientierte Pr\u00fcfung vorausgegangen sei. Denn ein solches Zeichen biete aus Sicht des Verkehrs die Gew\u00e4hr, dass ein mit ihm gekennzeichnetes Produkt bestimmte Eigenschaften aufweise.<\/p>\n<p>Dementgegen k\u00f6nne nicht von einer Irref\u00fchrung ausgegangen werden, wenn sich das Verkehrsverst\u00e4ndnis mit der Folge ge\u00e4ndert habe, dass die beanstandete Angabe den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen entspreche.<\/p>\n<p>Das zeigt: Die Vergabe von G\u00fctesiegeln muss diversen Kriterien entsprechen \u2013 wie beispielsweise dem Erfordernis eines Hinweises auf die Qualit\u00e4t eines Produktes.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei einem G\u00fctesiegel handelt es sich um eine Kennzeichnung eines Produkts. Sie gibt Aufschluss dar\u00fcber, welchen Qualit\u00e4tsstandards ein Produkt entspricht oder auch, welche Sicherheitsanforderungen, Umwelteigenschaften oder sonstige Vorgaben eingehalten wurden. H\u00e4ufig begegnen uns solche Kennzeichnung im Supermarkt \u2013 sei es in der Gem\u00fcseabteilung oder der K\u00fchltheke. So kennt vermutlich jeder das \u201eBio\u201c- oder \u201eFairtrade\u201c-Zeichen auf [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":85,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[15],"tags":[666,760,1728],"class_list":["post-56857","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-gutesiegel","tag-irrefuhrung","tag-zeichen","topic_category-wettbewerbsrecht-kartellrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/56857","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/85"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=56857"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/56857\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=56857"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=56857"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=56857"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}