{"id":56758,"date":"2021-01-11T06:35:34","date_gmt":"2021-01-11T04:35:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=56758"},"modified":"2021-01-11T04:36:05","modified_gmt":"2021-01-11T02:36:05","slug":"millionenschwere-videos-millionen-bussgeld-gegen-notebooksbilliger-de","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/datenschutzrecht\/millionenschwere-videos-millionen-bussgeld-gegen-notebooksbilliger-de\/","title":{"rendered":"Millionenschwere Videos &#8211; Millionen-Bu\u00dfgeld gegen notebooksbilliger.de"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_56761\" aria-describedby=\"caption-attachment-56761\" style=\"width: 531px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-56761 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/dsgvo-bussgeld-notebooksbilliger-621x414.jpeg\" alt=\"DSGVO-Bu\u00dfgeld notebooksbilliger.de\" width=\"531\" height=\"354\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/dsgvo-bussgeld-notebooksbilliger-621x414.jpeg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/dsgvo-bussgeld-notebooksbilliger-620x413.jpeg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/dsgvo-bussgeld-notebooksbilliger-768x512.jpeg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/dsgvo-bussgeld-notebooksbilliger-1536x1024.jpeg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/dsgvo-bussgeld-notebooksbilliger-2048x1365.jpeg 2048w\" sizes=\"(max-width: 531px) 100vw, 531px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-56761\" class=\"wp-caption-text\">kegfire &#8211; stock.adobe.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Millionenbu\u00dfgelder wegen Datenschutzverst\u00f6\u00dfen sind keine Seltenheit mehr. Unl\u00e4ngst hat d<\/em><em>er Hamburgische Beauftragte f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) einen <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/datenschutzrecht\/datenschutzverstoesse-hm-erhaelt-bussgeldbescheid-in-millionenhoehe\/\">Bu\u00dfgeldbescheid in H\u00f6he von 35,2 Euro gegen die H&amp;M<\/a> Hennes &amp; Mauritz Online Shop A.B. &amp; Co. KG erlassen<\/em><em>.<\/em><\/p>\n<p><em>Jetzt sprach die Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz (LfD) Niedersachsen eine Geldbu\u00dfe \u00fcber 10,4 Millionen Euro gegen die notebooksbilliger.de AG aus, weil das Unternehmen gegen die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/datenschutzrecht\/eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo\/\">Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)<\/a> versto\u00dfen haben soll.<\/em><\/p>\n<p><em>Die LfD Niedersachsen wurde bereits vor vier Jahren auf notebooksbilliger.de aufmerksam und leitete im M\u00e4rz 2017 ein Kontrollverfahren gegen das Unternehmen ein. Der Grund: Vermutete\u00a0 Datenschutzverletzungen beim Einsatz von Kameras. Das Kontrollverfahren endete im Oktober 2019 mit einer formellen Verwarnung. Kurz darauf leitete die Beh\u00f6rde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen notebooksbilliger.de ein. Das Ordnungswidrigkeitsverfahren der LfD Niedersachsen endete im Dezember 2020 vorl\u00e4ufig mit der Verh\u00e4ngung eines Bu\u00dfgelds in H\u00f6he von 10,4 Millionen Euro gegen das Unternehmen. Das ist das bisher h\u00f6chste <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/datenschutzrecht\/datenschutz-schadenersatzverfahren-vertragsgestaltung-bussgeldverfahren\/\">Bu\u00dfgeld<\/a>, das die LfD Niedersachsen unter Geltung der DSGVO ausgesprochen hat.<\/em><\/p>\n<h2>Videoaufzeichnungen: Logistik oder \u00dcberwachung?<\/h2>\n<p>Die LfD Niedersachsen wirft notebooksbilliger.de vor, seine Besch\u00e4ftigten \u00fcber einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren per Video \u00fcberwacht zu haben, ohne dass daf\u00fcr eine Rechtsgrundlage vorlag. Die unzul\u00e4ssigen Kameras erfassten unter anderem Arbeitspl\u00e4tze, Verkaufsr\u00e4ume, Lager und Aufenthaltsbereiche. Das <a href=\"https:\/\/support.notebooksbilliger.de\/hc\/de\/articles\/360016974298-Fragen-und-Antworten-zum-Verfahren-der-Landesdatenschutzbeh%C3%B6rde\">Unternehmen berief sich hingegen darauf<\/a>, dass es Ziel der installierten Videokameras gewesen sei, Straftaten zu verhindern und aufzukl\u00e4ren sowie den Warenfluss in den Lagern nachzuverfolgen.<\/p>\n<blockquote><p>\u201eZu keinem Zeitpunkt waren Kundendaten betroffen oder wurde das Verhalten der Mitarbeiter \u00fcberwacht\u201c,<\/p><\/blockquote>\n<p>erkl\u00e4rte notebooksbilliger.de.<\/p>\n<h2>Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Mittel<\/h2>\n<p>Die LfD Niedersachsen weist jedoch darauf hin, dass eine Firma zu diesem Zweck (etwa zur Verhinderung von Diebst\u00e4hlen) zun\u00e4chst mildere Mittel pr\u00fcfen muss (z. B. stichprobenartige Taschenkontrollen beim Verlassen der Betriebsst\u00e4tte). Eine Video\u00fcberwachung zur Aufdeckung von Straftaten ist zudem nur rechtm\u00e4\u00dfig, wenn sich ein begr\u00fcndeter Verdacht gegen konkrete Personen richtet. Dann ist es zul\u00e4ssig, diese zeitlich begrenzt mit Kameras zu \u00fcberwachen. Bei notebooksbilliger.de war die Video\u00fcberwachung aber weder auf einen bestimmten Zeitraum noch auf konkrete Besch\u00e4ftigte beschr\u00e4nkt. Zudem seien die Aufzeichnungen in vielen F\u00e4llen 60 Tage gespeichert worden und damit deutlich l\u00e4nger als erforderlich.<\/p>\n<blockquote><p>\u201eWir haben es hier mit einem schwerwiegenden Fall der Video\u00fcberwachung im Betrieb zu tun\u201c,<\/p><\/blockquote>\n<p><a href=\"https:\/\/lfd.niedersachsen.de\/startseite\/infothek\/presseinformationen\/lfd-niedersachsen-verhangt-bussgeld-uber-10-4-millionen-euro-gegen-notebooksbilliger-de-196019.html\">res\u00fcmiert die LfD Niedersachsen, Barbara Thiel<\/a>. Das Unternehmen habe<\/p>\n<blockquote><p>\u201emit einer solch intensiven Video\u00fcberwachung massiv gegen die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versto\u00dfen\u201c.<\/p><\/blockquote>\n<h2>Auch die Kundschaft im Bild<\/h2>\n<p>Und m\u00f6glicherweise auch gegen die Rechte seiner Kundinnen und Kunden. Auch diese waren offenbar von der Video\u00fcberwachung bei notebooksbilliger.de betroffen, da einige Kameras auf Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum gerichtet waren. Die LfD Niedersachsen weist darauf hin, dass gerade in Bereichen, in denen sich Menschen typischerweise l\u00e4nger aufhalten, zum Beispiel um die angebotenen Ger\u00e4te ausgiebig zu testen, ein besonderes Datenschutzinteresse bestehe. Das gelte vor allem f\u00fcr Sitzbereiche, die offensichtlich zum l\u00e4ngeren Verweilen einladen sollen. Deshalb sei die Video\u00fcberwachung durch notebooksbilliger.de in diesen F\u00e4llen nicht verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gewesen.<\/p>\n<h2>Bitkom stellt sich hinter notebooksbilliger.de<\/h2>\n<p>Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig k\u00f6nnte aber auch die H\u00f6he des Bu\u00dfgeldes sein. Der Branchenverband Bitkom st\u00e4rkt notebooksbilliger.de in einer Stellungnahme den R\u00fccken. <a href=\"https:\/\/www.bitkom.org\/Presse\/Presseinformation\/Bitkom-zum-Datenschutz-Bussgeld-gegen-notebooksbilliger\">Bitkom-Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer Bernhard Rohleder<\/a>:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDas gegen notebooksbilliger verh\u00e4ngte Bu\u00dfgeld ist nach allem, was sich derzeit sagen l\u00e4sst, absolut unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig\u201c.<\/p><\/blockquote>\n<p>Als Grund nennt er die betriebswirtschaftlich fragw\u00fcrdige Bemessung des Bu\u00dfgelds am Umsatz. Diese berge \u201edie Gefahr, Unternehmen mit geringen Margen \u00fcber Geb\u00fchr zu belasten\u201c. Die DSGVO erm\u00f6glicht es Aufsichtsbeh\u00f6rden wie der LfD Niedersachsen, bei datenschutzrechtlichen Verst\u00f6\u00dfen Geldbu\u00dfen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens zu verh\u00e4ngen.<\/p>\n<h2>Bu\u00dfgeldbescheid noch nicht rechtskr\u00e4ftig<\/h2>\n<p>Das gegen notebooksbilliger.de ausgesprochene Bu\u00dfgeld ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Das Unternehmen hat seine Video\u00fcberwachung mittlerweile rechtm\u00e4\u00dfig ausgestaltet und dies der LfD Niedersachsen nachgewiesen. Gegen den Millionenbescheid will es sich wehren:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDas Bu\u00dfgeld steht in keinem Verh\u00e4ltnis zur Gr\u00f6\u00dfe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des vermeintlichen Versto\u00dfes. Wir haben erhebliche Zweifel am fairen Umgang mit unserem Unternehmen, fordern hier eine differenzierte Betrachtungsweise und werden daher gerichtlich gegen den aus unserer Sicht falschen und nicht rechtm\u00e4\u00dfigen Bescheid vorgehen\u201c,<\/p><\/blockquote>\n<p>so notebooksbilliger.de.<\/p>\n<h2>Durchaus aussichtsreicher Rechtsweg<\/h2>\n<p>Die Chance, vor Gericht zumindest eine Absenkung des Bu\u00dfgelds zu erstreiten, steht indes nicht schlecht. Das Unternehmen weist darauf hin, dass Anfang November 2020 nach einem Verfahren vor dem Landgericht Bonn das vom Bundesdatenschutzbeauftragten gegen das Telekommunkationsunternehmen 1&amp;1 verh\u00e4ngte Bu\u00dfgeld um mehr als 90 Prozent reduziert wurde. Im Urteil habe das Gericht darauf hingewiesen, dass der Umsatz eines Unternehmens nicht die entscheidende Bemessungsgrundlage sein k\u00f6nne.<\/p>\n<p><em>Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe \u201cBerichte aus der Parallelwelt\u201d. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beitr\u00e4ge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeitr\u00e4ge Begebenheiten und Rechtsf\u00e4lle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem v\u00f6llig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser \u00fcberlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Millionenbu\u00dfgelder wegen Datenschutzverst\u00f6\u00dfen sind keine Seltenheit mehr. Unl\u00e4ngst hat der Hamburgische Beauftragte f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) einen Bu\u00dfgeldbescheid in H\u00f6he von 35,2 Euro gegen die H&amp;M Hennes &amp; Mauritz Online Shop A.B. &amp; Co. KG erlassen. 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