{"id":56746,"date":"2021-01-18T08:15:53","date_gmt":"2021-01-18T06:15:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=56746"},"modified":"2021-01-18T08:03:10","modified_gmt":"2021-01-18T06:03:10","slug":"smart-speaker-als-zeuge","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/verhandlungsstrategie-prozesstaktik\/smart-speaker-als-zeuge\/","title":{"rendered":"Zeugin Alexa – Smart-Speaker als Zeuge"},"content":{"rendered":"
\"Smart
Michael – stock.adobe.com<\/figcaption><\/figure>\n

Das LG Regensburg hat einen 54 Jahre alten Mann wegen Totschlags und N\u00f6tigung zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Er hat nach Ansicht der Richter im Dezember 2019 seine Ex-Partnerin get\u00f6tet, die er zuvor bereits \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum durch Nachstellungen und Drohungen bel\u00e4stigt hatte. <\/em><\/p>\n

Das Besondere an diesem Fall ist ein Novum im Verfahren: In der Verhandlung wurden zwei Sprachaufzeichnungen des smarten Lautsprechers \u201eAmazon Echo\u201c mit Alexa-Sprachassistentin ber\u00fccksichtigt, auf denen die Stimme des Verurteilten zu h\u00f6ren ist. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland die Sprachaufzeichnung eines Smart-Speakers als Beweismittel zum Einsatz kommt.<\/em><\/p>\n

Alexa nicht entscheidend<\/h2>\n

Zur Aufkl\u00e4rung des Falls trug \u201eZeugin Alexa\u201c allerdings nicht viel bei, die beiden Dateien grenzen allenfalls den Todeszeitpunkt ein. Klar ist dadurch n\u00e4mlich, dass sich der T\u00e4ter ab sp\u00e4testens 23:55 Uhr in der Wohnung des Opfers aufhielt (\u201eAlexa\u201c) und sie gegen 3 Uhr morgens verlie\u00df: \u201eAlexa, aus!\u201c Dass der Verurteile am Tatort war, ergibt sich jedoch schon aus zahlreichen weiteren Spuren. F\u00fcr die \u00dcberf\u00fchrung h\u00e4tte es also die Mithilfe des \u201eAmazon Echo\u201c-Lautsprechers gar nicht gebraucht.<\/p>\n

Datenzugriff oftmals schwierig<\/h2>\n

Dennoch: Das LG Regensburg schreibt Rechtsgeschichte. Denn in Zukunft k\u00f6nnte es ja durchaus sein, dass Alexa mehr beizutragen hat, etwa Details zu T\u00e4tern oder Tatabl\u00e4ufen. Dabei ist es nicht ganz einfach, solche Sprachaufzeichnungen tats\u00e4chlich als Beweismittel einzusetzen. Denn: Man muss an die Daten kommen. Und das ist nicht immer einfach. Steht der Server, auf dem die Daten gespeichert sind, in Deutschland oder handelt es sich um einen \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Server im Geltungsbereich des Europarat-\u00dcbereinkommens \u00fcber Computerkriminalit\u00e4t, k\u00f6nnen die Beh\u00f6rden zugreifen. In allen anderen F\u00e4llen m\u00fcssen sie auf die Kooperation der Betreiber oder der ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden hoffen.<\/p>\n

Internationale Kooperation n\u00f6tig<\/h2>\n

Im Regensburger Fall zeigte sich der Betreiber Amazon kooperativ und gab die Daten heraus. Das ersparte den deutschen Ermittlern den Umweg \u00fcber ein Rechtshilfeersuchen an die US-Justizbeh\u00f6rden, mit ungewissem Ausgang. Das zeigt, wie unbefriedigend die Rechtslage ist: Deutsche Gerichte m\u00fcssen in entscheidenden Fragen mit Beh\u00f6rden kooperieren, die unter anderen (auch grunds\u00e4tzlich anderen) rechtlichen Pr\u00e4missen t\u00e4tig sind. Hier sind die Regelungen der internationalen Zusammenarbeit zu verbessern, um zu verhindern, dass irgendwann in der Zukunft der Serverstandort dar\u00fcber entscheidet, ob Straft\u00e4ter \u00fcberf\u00fchrt und verurteilt werden k\u00f6nnen oder nicht.<\/p>\n

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe \u201cBerichte aus der Parallelwelt\u201d. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beitr\u00e4ge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeitr\u00e4ge Begebenheiten und Rechtsf\u00e4lle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem v\u00f6llig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser \u00fcberlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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