{"id":5638,"date":"2011-06-30T10:30:25","date_gmt":"2011-06-30T10:30:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=5638"},"modified":"2017-03-13T01:10:47","modified_gmt":"2017-03-13T00:10:47","slug":"calli-lebenseinstellung-von-mario-barth-als-marke-geschutzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/calli-lebenseinstellung-von-mario-barth-als-marke-geschutzt\/","title":{"rendered":"Callis Lebensmotto von Mario Barth als Marke gesch\u00fctzt?!"},"content":{"rendered":"[:de]<img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 15px\" title=\"Geht so super, Mario.\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/08\/mario.jpg\" alt=\"Super, Mario.\" \/>Die <a href=\"http:\/\/www.wz-newsline.de\/home\/gesellschaft\/leute\/mario-barth-nicht-quatschen-aber-klagen-1.698867\">WZ berichtete<\/a> gestern \u00fcber einen neuen Rechtsstreit des umtriebigen Comedians Mario Barth:<\/p>\n<p>Mario Barth hat anscheinend Freude an der Eintragung seiner aktuell verwendeten Spr\u00fcche als Marken. Wir <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2011\/02\/abmahnung-von-mario-barth-nichts-reimt-sich-auf-uschi\/\">berichteten <\/a>schon \u00fcber einen Rechtsstreit in dem es um die Marke &#8220;Nichts reimt sich auf Uschi&#8221; ging. Als Nachtrag zu dem Beitrag sei angemerkt, dass zwischenzeitlich tats\u00e4chlich L\u00f6schungsantr\u00e4ge eingereicht wurden.<\/p>\n<p>Aktuell geht es um die Marke &#8220;Nicht quatschen, machen&#8221;. Mario Barth hat auch diesen Slogan \u00fcber seine Anw\u00e4lte als Marke eintragen lassen und fordert wiederum die Unterlassung der Verwendung des Slogans auf T-Shirts. Das Verfahren scheint noch nicht rechtskr\u00e4ftig abgeschlossen zu sein.<\/p>\n<p>Die Richter werden auch in diesem Verfahren eine wesentliche Fragen zu kl\u00e4ren haben:<\/p>\n<p>Wurde der Slogan markenm\u00e4\u00dfig benutzt?<\/p>\n<p>Eine markenm\u00e4\u00dfige Nutzung liegt vor, wenn der Slogan aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise dazu dient, die Waren eines Herstellers von denen anderer Hersteller zu unterscheiden. An der markenm\u00e4\u00dfigen Nutzung fehlt es, wenn der Verkehr den Slogan nicht als einen Hinweis auf die Herkunft der Ware ansieht.<\/p>\n<p>Deshalb kann es sein, dass eine Nutzung des Slogans trotz eingetragener Marke erlaubt ist. Ob vorliegend eine markenm\u00e4\u00dfige Nutzung des Slogans vorliegt kann von uns nicht beantwortet werden, da wir das T-Shirt nicht kennen. Es deutet jedoch einiges darauf hin, dass der Slogan nicht als Herkunftshinweis genutzt wurde und deshalb keine Markenrechtsverletzung vorliegt.<\/p>\n<p>Sollte das Gericht die Ansicht vertreten, dass eine markenm\u00e4\u00dfige Nutzung vorliegt, so sollte die Verhandlung ausgesetzt werden, bis \u00fcber die auch in diesem Fall vorliegenden L\u00f6schungsantr\u00e4ge entschieden wurde.<\/p>\n<p>Insgesamt spricht die Vorgehensweise von Mario Barth nicht f\u00fcr einen guten Stil. Der Slogan &#8220;nicht quatschen, machen&#8221; ist allgemein gel\u00e4ufig und gebr\u00e4uchlich. Die WZ berichtet zum Beispiel dass das D\u00fcsseldorfer Karnevalsmotto vor f\u00fcnf Jahren \u201eNit quake \u2013 make\u201c hie\u00df &#8211; \u00fcbersetzt: \u201eNicht Quatschen &#8211; Machen\u201c. Reiner Calmund hat diesen Slogan in einem <a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/medien\/wampv-gespraech-mit-reiner-calmund-ich-rufe-jede-woche-an-und-frage-wies-laeuft-1.21411-2\">Gespr\u00e4ch mit der SZ<\/a> als seine pers\u00f6nliche Einstellung bezeichnet und verwendet ihn seit l\u00e4ngerer Zeit &#8211; auch schon deutlich vor der Markeneintragung durch Mario Barth immer wieder, z.B. <a href=\"http:\/\/www.boris-becker.tv\/charity\/news\/article\/nicht-quatschen-machen.html\">hier<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.reinercalmund.de\/news\/allgemeines\/news\/article\/erst-ein-dann-zwei-dann-drei-dann-vier-steht-dann-neues-personal-vor-der-tuer.html\">hier<\/a> oder <a href=\"http:\/\/www.schwabensoccer.de\/News\/Nicht-nur-quatschen-sondern-auch-machen!-d1311.php\">hier<\/a>.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich kann man versuchen, solche Slogans durch eine Markeneintragung zu monopolisieren. Ein schaler Beigeschmack entsteht jedoch, wenn der auf der B\u00fchne ach so kumpelige und lustige Mario Barth im echten Leben pl\u00f6tzlich Allgemeingut f\u00fcr sich beanspruchen m\u00f6chte &#8211; und anderen die Nutzung von Slogans, die er sicherlich nicht erfunden hat, zu untersagen. (ro)<\/p>\n<p>&nbsp;[:en]<img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 15px\" title=\"Geht so super, Mario.\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/08\/mario.jpg\" alt=\"Super, Mario.\" \/>Die <a href=\"http:\/\/www.wz-newsline.de\/home\/gesellschaft\/leute\/mario-barth-nicht-quatschen-aber-klagen-1.698867\">WZ berichtete<\/a> gestern \u00fcber einen neuen Rechtsstreit des umtriebigen Comedians Mario Barth:<\/p>\n<p>Mario Barth hat anscheinend Freude an der Eintragung seiner aktuell verwendeten Spr\u00fcche als Marken. Wir <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2011\/02\/abmahnung-von-mario-barth-nichts-reimt-sich-auf-uschi\/\">berichteten <\/a>schon \u00fcber einen Rechtsstreit in dem es um die Marke &#8220;Nichts reimt sich auf Uschi&#8221; ging. Als Nachtrag zu dem Beitrag sei angemerkt, dass zwischenzeitlich tats\u00e4chlich L\u00f6schungsantr\u00e4ge eingereicht wurden.<\/p>\n<p>Aktuell geht es um die Marke &#8220;Nicht quatschen, machen&#8221;. Mario Barth hat auch diesen Slogan \u00fcber seine Anw\u00e4lte als Marke eintragen lassen und fordert wiederum die Unterlassung der Verwendung des Slogans auf T-Shirts. Das Verfahren scheint noch nicht rechtskr\u00e4ftig abgeschlossen zu sein.<\/p>\n<p>Die Richter werden auch in diesem Verfahren eine wesentliche Fragen zu kl\u00e4ren haben:<\/p>\n<p>Wurde der Slogan markenm\u00e4\u00dfig benutzt?<\/p>\n<p>Eine   markenm\u00e4\u00dfige Nutzung liegt vor, wenn der Slogan aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise dazu dient, die Waren eines Herstellers von  \t\t\t\t\t\t   denen anderer Hersteller zu unterscheiden. An der markenm\u00e4\u00dfigen Nutzung fehlt    es, wenn  \t\t\t\t\t\tder Verkehr den Slogan nicht als einen Hinweis  \t\t\t\t\t\tauf    die Herkunft der Ware ansieht.<\/p>\n<p>Deshalb kann es sein, dass eine Nutzung des Slogans trotz eingetragener Marke erlaubt ist. Ob vorliegend eine markenm\u00e4\u00dfige Nutzung des Slogans vorliegt kann von uns nicht beantwortet werden, da wir das T-Shirt nicht kennen. Es deutet jedoch einiges darauf hin, dass der Slogan nicht als Herkunftshinweis genutzt wurde und deshalb keine Markenrechtsverletzung vorliegt.<\/p>\n<p>Sollte das Gericht die Ansicht vertreten, dass eine markenm\u00e4\u00dfige Nutzung vorliegt, so sollte die Verhandlung ausgesetzt werden, bis \u00fcber die auch in diesem Fall vorliegenden L\u00f6schungsantr\u00e4ge entschieden wurde.<\/p>\n<p>Insgesamt spricht die Vorgehensweise von Mario Barth nicht f\u00fcr einen guten Stil. Der Slogan &#8220;nicht quatschen, machen&#8221; ist allgemein gel\u00e4ufig und gebr\u00e4uchlich. Die WZ berichtet zum Beispiel dass das D\u00fcsseldorfer  Karnevalsmotto vor f\u00fcnf Jahren \u201eNit quake \u2013 make\u201c hie\u00df &#8211; \u00fcbersetzt: \u201eNicht  Quatschen &#8211; Machen\u201c. 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