{"id":56203,"date":"2020-12-10T07:43:18","date_gmt":"2020-12-10T05:43:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=56203"},"modified":"2020-12-11T18:53:12","modified_gmt":"2020-12-11T16:53:12","slug":"warnhinweis-gekaufte-bewertungen-jameda","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/warnhinweis-gekaufte-bewertungen-jameda\/","title":{"rendered":"Alles nur gekauft? Zur Zul\u00e4ssigkeit von Warnhinweisen bei Jameda"},"content":{"rendered":"
\"gekaufte
Photo by Marek Studzinski on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n

Dass \u00c4rztinnen und \u00c4rzte zunehmend auf das Urteil ihrer Patienten angewiesen sind, das diese auf einschl\u00e4gigen Bewertungsportalen wie <\/i>Jameda abgeben, und welche rechtlichen Bl\u00fcten das treiben kann, war hier schon mehrfach Thema. <\/i><\/p>\n

Nun geht es um angebliche unlautere Methoden der Mediziner \u2013 und die m\u00f6gliche Reaktion des Bewertungsportals.<\/i><\/p>\n

Oft werden \u00c4rztinnen und \u00c4rzte mit unberechtigten negativen Bewertungen konfrontiert und m\u00fcssen in einem Zeit und Energie raubenden Verfahren um ihre Reputation k\u00e4mpfen (vgl. hier<\/a>), d.h. darum, dass die Bewertung wieder gel\u00f6scht<\/a> wird.<\/p>\n

Die eigene Reputation aufpoliert<\/h2>\n

Dass diese Ohnmacht angesichts sachlich grundloser Attacken dazu (ver)f\u00fchren kann, durch fragw\u00fcrdige, etwa bezahlte Bewertungen selbst der eigenen Reputation auf die Spr\u00fcnge zu helfen, liegt nahe. Vor dem OLG Frankfurt a.M. ging es in einem Verfahren darum, wie das Bewertungsportal im Verdachtsfall damit umgehen darf (OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 19.11.2020, Az.: 16 W 37\/20<\/a>).<\/p>\n

OLG Frankfurt: Warnhinweis war zul\u00e4ssige Verdachtsberichterstattung<\/h2>\n

Das OLG Frankfurt a. M. ist in einer aktuellen Entscheidung der Auffassungen, dass Jameda bei begr\u00fcndetem Verdacht von \u201egekauften Bewertungen\u201c ein Arztprofil mit Warnhinweis versehen darf. Das falle unter zul\u00e4ssige Verdachtsberichterstattung.<\/p>\n

Konkret erschien auf dem Profil eines Zahnarztes u.a. der Hinweis \u201eBei einzelnen Bewertungen auf diesem Profil haben wir Auff\u00e4lligkeiten festgestellt, die uns veranlassen an deren Authentizit\u00e4t zu zweifeln.\u201c, wenn der User mit dem Cursor \u00fcber die Gesamtnote fuhr. Zudem war die Note mit einem kleinen rot unterlegten Ausrufezeichen versehen. Dies zusammengenommen ergibt die klare Botschaft: \u201eAchtung!\u201c<\/p>\n

Warnhinweis auch formal in Ordnung<\/h2>\n

Das wollte der Zahnarzt nicht hinnehmen, muss es jedoch, denn das Vorgehen des\u00a0 <\/span>Bewertungsportals war rechtens. Es k\u00f6nne analog zur Verdachtsberichterstattung betrachtet werden, so das OLG Frankfurt a.M., f\u00fcr die lediglich hinreichende Beweismomente vorliegen m\u00fcssen, was der Fall war. Zudem habe sich der Zahnarzt nicht um die Aufkl\u00e4rung des Vorwurfs bem\u00fcht, was ihm jedoch obliege. Auch in der Gestaltung bliebe der Warnhinweis im Rahmen, da er keine Vorverurteilung enthielte \u2013 Zweifel k\u00f6nnen schlie\u00dflich ausger\u00e4umt werden.<\/p>\n

Bei Verdacht einer Manipulation d\u00fcrfen Jameda und Co. also die potentiellen Patienten warnen; das liegt im \u00f6ffentlichen Interesse.<\/p>\n

Achtung! Die Zul\u00e4ssigkeit des Warnhinweises h\u00e4ngt vom Einzelfall ab<\/h2>\n

Ob der von jameda praktizierte Warnhinweis tats\u00e4chlich rechtm\u00e4\u00dfig ist, oder nicht, kann man mit guten Argumenten anders sehen. Bei der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt handelt es sich um \u2013 soweit ersichtlich \u2013 die erste Entscheidung eines Obergerichts, die zudem lediglich in einem summarischen Eilverfahren getroffen wurde. Eine h\u00f6chstrichterliche Entscheidung steht aus.<\/p>\n

Jedenfalls h\u00e4ngt die Beurteilung der Zul\u00e4ssigkeit dieser f\u00fcr den betroffenen Arzt bzw. \u00c4rztin sehr einschneidenden Ma\u00dfnahme \u2013 wie so h\u00e4ufig \u2013 \u00a0von den Umst\u00e4nden des Einzelfalls ab. Die Grunds\u00e4tze einer zul\u00e4ssigen Verdachtsberichterstattung sind streng.<\/p>\n

Wir hatten hier bereits dar\u00fcber berichtet:<\/p>\n